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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Glossar: Buchstabe G

Gaden (Gadem)
Definition:Bauwerk zur Verwahrung von Vorräten

Landwirtschaftliches, einräumiges Bauwerk zur Verwahrung von Vorräten, im engeren Sinne Schatz- und Vorratshaus einer Bauernfamilie in einer Kirchenburg (in Franken<dfn title="Volkstamm"></dfn>). Der Ausdruck steht eigentlich für Stockwerk, Geschoss, dann auch für Zone, z.B. Fensterzone. Gelegentlich meint Gaden auch eine Kemenate.

Gallerie
Definition:

Der Begriff Gallerie kommt in mehreren Zusammenhängen vor. Er kann bedeuten:

  • Vorhalle oder offener Gang an oberen Stockwerken eines Wohnhauses
  • Langgestreckter Repräsentationsraum im Barockschloss
  • Empore oder offener Laufgang an Kirchen (Zwerggallerie bzw. Arkade).
  • Heute bedeutet Gallerie eine größere Kunstansammlung. (das Kabinett ist

    eine kleinere Sammlung) oder einen oberen Theaterrang.

Ganerben
Definition:Erbengemeinschaft

Von einer Erbengemeinschaft (Ganerben = Anerben. Miterben) bewohnte Burg mit eigenen Wohneinheiten. Sie entwickelte sich durch Vererbung an mehrere Erben, so dass ständig neue Gebäudeteile für die verschiedenen Familien angebaut werden mussten, dadurch wurden Ganerbenburgen meist recht verwinkelte Anlagen (Burg Eltz an der Mosel).

Gaupe
Definition:Kleiner Ausbau mit senkrechter Fensterfläche auf einer Dachschräge

Gaupe (Gaube): Kleiner Ausbau mit senkrechter Fensterfläche auf einer Dachschräge (Dachgaupe).

Gebück
Definition:Wehrhecke, Befestigungswerk

Wenn man Weiden- und Dornenhecken oder andere hartblättrige und stachelbewehrte Sträucher eng beieinander anpflanzte und ihre Triebe und Zweige immer wieder mit einander verpflocht und verwob, wuchsen diese in wenigen Jahren zu einer "grünen" Mauer zusammen. In Verbindung mit einem künstlichen Erdwall, einem Graben oder einer Palisade wurden diese Gebücke (Wehrhecke)zu einem nur mühsam zu überwindenden Hindernis. Berühmtheit erlangte das Rheingauer Gebück, das den gesamten Herrschaftsbereich der Mainzer Erzbischof im Rheingau mit seinen zahlreichen kurmainzischen Burgen nach Norden gegen die Einflußnahme der Grafen von Katzenelnbogen und anderer Herren lange Jahre erfolgreich absicherte.
Aber auch im Vorfeld von Städten dienten Gebücke im Mittelalter als strategisch wichtiges Annäherungshindernis.

Gefach
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fachwerk.

Gegenreformation
Definition:Gegenbewegung des Katholizismus gegen die Reformation

Die durch das Konzil von Trient (1545 - 1563) ausgelöste kämpferische Gegenbewegung des Katholizismus gegen die Reformation vor allem in Mitteleuropa, die zum Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) führte.

Geheimpforte
Definition:Ausfallpforte

Die Ausfallpforte, auch Geheimpforte, Schlupftür oder Schleichpforte genannt (Ausfallpforte, von lateinisch porta secreta = geheimes Tor bzw. poterula = Ausfalltor) war eine versteckt liegendes, von der Grabenschere geschütztes kleines Tor, das man in Burg- und Stadtmauern findet. Poternen dienten als Nebenausgang, der einen Umweg über das Haupttor ersparte, als Notausgang in Belagerungsfällen oder als Ausfalltor für nächtliche Kommandounternehmungen, um den Belagerern und ihrem Belagerungsgerät Schaden zuzufügen. Als Grabenschere bezeichnet man einen kleinen winkeligen Vorwall, der zum Schutz der Ausfallpforte angelegt war. Er wurde wohl auch als Sammelplatz für Ausfalltruppen benutzt. Immer wieder werden Poternen mit geheimen unterirdischen Gängen in Verbindung gebracht, die angeblich an solchen Ausfalltoren endeten. Darstellung einer Geheimpforte (Nr.4)

Geleit
Definition:Kostenpflichtiger Begleitschutz

Recht, dem Reisenden eine Mannschaft gegen Geleitsgeld zu stellen und Schutz zu gewähren. Das Geleite stand dem König als Geleitsherrn zu, der es an andere weiter verlieh. Im späteren Mittelalter bildete sich aus dem Geleit ein Geleitszwang aus, d.h. die Reisenden waren gezwungen, bestimmte Straßen zu benutzen und den kostenpflichtigen Schutz in Anspruch zu nehmen.

Geleitseinnehmer
Definition:

Beamter, der an einem Geleitshaus einer Fernverkehrsstraße (oft in Handelsstädten oder an Kreuzungspunkten) seit dem 15. Jh. von der Fuhrleuten eine Gebühr einzog (darum auch Geleitszolleinnehmer genannt). Der Geleitsschreiber stellte darüber eine Quittung aus und vermerkte in den Geleitsrechnungen Datum, Art des Transportes, Name des Fuhrmannes, die Höhe der eingezogenen Gebühren und manchmal auch Herkunft und Ziel des Fuhrmannes. In kleinen Städten und auf Nebenstraßen besorgte das der Chausseegeldeinnehmer.

Gemeinderechner
Definition:Gemeindlicher "Finanzbeamter"

Neben dem Heimbürgen war das Amt des Gemeinderechners das wichtigste Amt in der Gemeinde. Der Rechner führte die Namenslisten, wenn Abgaben an die Herrschaft oder an Kriegsherren (Fouragen) zu entrichten waren, er protokollierte alle Einnahmen (Frevelgelder, Bürgersteuern, Erträge aus Pachtgütern etc.) und Ausgaben der Gemeinde und führte die Gemeinderechnungsbücher.

Gemeiner Pfennig
Definition:Auf dem Reichstag in Worms 1495 beschlossene allgemeine Steuer im Rahmen der dort verabschiedeten Reformen.

Die Steuer war zunächst auf vier Jahre bewilligt und sollte zur Finanzierung der Türkenabwehr und vor allem zum Unterhalt des Reichskammergerichts dienen. Sie folgte nach einem sehr modernen Konzept: Gedacht war der "(all)gemeine" Pfennig als eine von jedem Einwohner des Reichs über 16 Jahren erhobene Kopfsteuer, nach Vermögen gestaffelt; einzuziehen über die einzelnen Pfarreien, d.h. über die Köpfe aller territorialen und anderen Herrschaftsträger hinweg. Das scheiterte naheliegenderweise; die Finanzierung von Reichssteuern lief stattdessen die ganze Frühe Neuzeit hindurch über die Reichsstände nach der 1521 aufgestellten "Wormser Matrikel", nach der die Reichsstände ihre Beiträge aufbrachten, indem sie sie ihrerseits von ihren Untertanen erhoben. Es kam im Reich nie zu einer allgemeinen Steuer auf alle Untertanen; es gab in diesem Sinne nie einen Reichsuntertanenverband.
(Text: Uni Münster)

Gemengelage
Definition:

Verteilung einer Hufe auf die einzelnen Gewanne, so dass der Besitz bzw. das Eigentum eines Grundbesitzes über die ganze Dorfflur zerstreut ist und die nötigen Feldarbeiten gleichzeitig vorgenommen werden müssen.

Georgstaler
Definition:Mittelalterliche Währungseinheit

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Gerechtsame
Definition:

Anderer Ausdruck für: Recht, Vorrecht, Nutzungsrecht an Grundstücken.

Gerichtsbarkeit
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Recht im Mittelalter.

Germanen
Definition:Volkschaften des nördlichen und mittleren Europas

Als Germanen werden die Volkschaften bezeichnet, die seit dem 2. Jahrtausend vor Christus bis nach der Zeitenwende in Nord- und Mitteleuropa lebten. Die germanischen Völker hatten zwar eine ähnliche Kultur und Sprache, sie bezeichneten aber selbst weder als Germanen noch hatten sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das sie als "Nation" im weitesten Sinne ausgewiesen hätte. Im Gefolge der Völkerwanderung entwickelten sich aus den germanischen Stämmen verschiedene skandinavische,  englische, friesische und deutsche Völker, auch die späteren niederländischen, schweizerischen, (anglo-)kanadischen, (anglo-)amerikanischen, australischen und die (burisch-)südafrikanischen Nationen haben germanische Wurzeln.

Geschifftrennen
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Geschlechtertürme
Definition:

Der Geschlechterturm ist eine ursprünglich in Italien entstandene Bauweise, nach der Bürgerfamilien abhängig von ihrem Status unterschiedlich hohe Türme errichteten. In Italien ist die Stadt San Gimignano in der Toscana bekannt für ihre Geschlechtertürme, in Deutschland sind Geschlechtertürme vor allem in Regensburg anzutreffen. Hier fungieren sie als Wohnturm eines Patriziergeschlechts bzw, als wehrhaftes Repräsentations- und Speicherhaus.

Siehe auch "Patriziertum" und den Artikel  Wohntum und Donjon.

Geschütze
Definition:Mittelalterliche Feuerwaffe

Grundsätzlich lassen sich die mittelalterlichen Feuerwaffen in zwei Gruppen einteilen: Geschütze und Handfeuerwaffen.

Geschütztürme
Definition:

Die im 14.und 15. Jahrhundert errichteten Haupttürme weisen schon nicht mehr die charakteristischen Merkmale des mittelalterlichen Bergfrieds auf. Im 15. Jahrhundert übernahm der niedrige, aber meist mit erheblich dickeren Mauern ausgestattete Geschützturm die zentrale Funktion der Verteidigung. Dies war eine notwendige Maßnahme, um die Burg gegen die Mauern brechende Wirkung der Feuerwaffen zu schützen. Den Umbau der mittelalterlichen Burg zur Festung kann man besonders gut an den Bauten der Hardenburg in der Rheinpfalz nachvollziehen.

Siehe auch Türme und Bergfried.

Geschweiftrennen
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Gesims
Definition:

Meist profilierter, auch in der Fläche ornamental verzierter plastischer Streifen zur horizontalen Gliederung von Gebäuden und Wandteilen.

Gesinde
Definition:

Durch Gesetz oder Vertrag zu persönlichen Dienstleistungen verpflichtete und in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren. Sie unterschieden sich von anderen Landarbeitern dadurch, dass sie auch als Verheiratete unselbständig blieben und über keinen eigenen Haushalt verfügten. Das unverheiratete Gesinde erhielt neben der Verpflegung nur einen geringen Lohn und war zumeist auf dem Hof in der Gesindekammer untergebracht; das verheiratete Gesinde erhielt neben Lohn und Naturalien (Deputat-Gesinde) gelegentlich auch eine Wohnung. Das Gesinde, unterteilt in Hausgesinde und in Hofgesinde, unterstand zumeist einem Gutsvogt oder Hofmeister, auf kleineren Gütern dem Großknecht, das weibliche Gesinde zumeist der sogen. Käsemutter (oft die Frau des Vogts). Der Lohn war sehr unterschiedlich, auch das Verhältnis von Lohn und Deputat. Auf einem adligen Vorwerk in Sachsen erhielt z.B. im 16. Jahrhundert das 12 Personen umfassende Gesinde jährlich 85 Scheffel Korn als Deputat, als Lohn bekam u.a. der Vogt 15 Gulden, die Käsemutter 8 sowie die Kuh- bzw. Ochsenhirten 4 Gulden Jahreslohn. Das Gesinde war zu vielfältigen Arbeiten verpflichtet. So hatten z.B. die Pferdeknechte nach der sächsischen Gesindeordnung des 16. Jahrhunderts im Winter auch zu dreschen.

Gestech
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Gewände
Definition:

Schräg geführte Mauerfläche (Laibung) um eine Fenster- oder Türöffnung; oft profiliert und mit eingestellten Säulen, Figuren oder Ornamentstreifen geschmückt.

Gewann
Definition:

Unterabteilung eines Schlags, in Ackerstreifen gleicher Breite geteilt und zwar in der Regel in so viele, als in der Dorfmark Hufen vorhanden waren. Die Gewanne, die nur das Ackerland, nicht Wiesen und Gärten umfassten, sind möglichst gleichgroß, vor allem aber von möglichst gleicher Bodengüte, in der Form meist Parallelogramme.

Gewere
Definition:Rechtsbeziehung zu einer Sache

Die Bedeutung de "Gewere"  ist - vor allem des Umfangs ihres Geltungsanspruches -  umstritten. Nach allgemeiner Ansicht meint Gewere zunächst die Nutzung einer Sache, über die man tatsächliche Sachherrschaft ausübt, doch setzt diese Sachherrschaft eine besondere Intensität der dinglichen Beziehung zu Sache voraus. Nur der Gewereinhaber kann Angriffe auf die Sache abwehren, die aus dem Recht an ihr fließenden Berechtigungen durchsetzen oder das das hinter der Gewere stehende Recht übertragen (siehe Auflassung)

Gewohnheitsrecht
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Recht im Mittelalter.

gladius
Definition:

Der Gladius ist ein römisches Kurzschwert, das ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. aus einem spanischen Typ entwickelt wurde und in verschiedenen Variationen bis in das 3. Jahrhundert n. Chr. als Standardwaffe der römischen Infanterie genutzt.

Siehe auch Handwaffen.

Glasfenster
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fenster.

Glefe
Definition:

Eine Glefe ist eine Stangenwaffe mit einer Schlag- oder Hiebklinge in der Form eines Messeres. An der Rückseite der Klinge ist häufig ein Sporn zum Brechen von Rüstungen.

Goldene Bulle
Definition:Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches

Der Name "Goldene Bulle" wurde nach der goldenen Kapsel des Siegels gewählt, das das Schriftstück verschloss. Die Goldene Bulle ist das wichtigstes Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Kaiser Karls IV. Sie kodifiziert in lateinischer Sprache das Recht der Königswahl, sichert die exponierte Stellung der Kurfürsten (Kurfürstenverfassung: Primogenitur, Privilegia de non evocanda, Berg-, Juden- und Zollregal, Münzrecht, Recht zum Ländererwerb) und regelt das Zeremoniell für die feierliche Repräsentation des Reiches. Ferner enthält sie das Verbot aller Bündnisse, mit Ausnahme der Landfriedenseinungen. Die Goldene Bulle blieb - zumindest theoretisch - bis zum Ende des Alten Reiches in Kraft.

Gotik
Definition:Stilepoche des Mittelalters

Die zweite große Stilepoche des Mittelalters - von ca. 1250 bis 1500- bezeichnet man als Gotik. ...mehr

Gottesfrieden
Definition:

Der so genannte Gottesfrieden (pax Dei) entstand Ende des 10. Jahrhunderts zuerst in Südfrankreich. Er sah den Schutz bestimmter Personengruppen, von Geistlichen, Landleuten, Frauen, Kaufleuten sowie bestimmter Örtlichkeiten, Kirchen, Mühlen usw. auf unbeschränkte Zeit vor. Verstöße gegen das Friedensgebot sollten mit Kirchenstrafen geahndet werden. Diese sollte ein seit Ende des 11. Jahrhunderts bekanntes Sondergericht in jeder Diözese verhängen und durch eine Sondertruppe (militia pacis) vollstrecken lassen. Mit dem Gottesfrieden verband sich im 11. Jahrhundert die Einrichtung des Gottes-Landfriedens (treuga Dei), ein allgemeiner Waffenstillstand für alle Personen und Orte, jedoch nur für bestimmte Friedetage, zuerst von Samstag bis Montag, dann von Mittwochabend bis Montagmorgen.

Gottesgandentum
Definition:

Anspruch der Könige, ihre Herrschaft sei von Gottes Gnaden erhalten und sie seien von Gott auserwählt.

Gottesurteil
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Recht im Mittelalter.

Grabenschere
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Poterne.

Grafen
Definition:

Die merowingischen (vor 751) und vor allem die karolingischen Könige (751-814) setzten Grafen (comes) als Leiter der einzelnen Verwaltungsbezirke des Reiches, der Grafschaften (comitatus), ein. ...mehr unter dem Stichwort "Adel"

Gramm
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Grede
Definition:

Vorzugsweise am romanischen Profanbau verwendete Treppenform, meist Steintreppe auf Sockelmauer, Bögen und Konsolen an der Außenwand.

Gregorianischer Kalender
Definition:

Die gregorianische Kalenderreform von 1582 löste den julianischen Kalender ab. Die Länge des tropischen Jahres und die des synodischen Monats unterschieden sich mehr als dies beim julainischen Kalender berücksichtigt wurde. 1582 ging man nun daran, den Fehler auszumerzen und die Jahr und Monat wieder stimmig einander anzupassen. Deshalb ließ man in diesem Jahr 10 Tage ausfallen. Auf den 5. Oktober 1582 folgte sofort der 14. Oktober 1582. Desweiteren sollten alle Säkularjahre, deren Jahrhunderte nicht durch vier teilbar sind, keine Schalttage haben. Deshalb sind die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre, die Jahre 1700, 1800 und 1900 nicht.
Umgesetzt wurde die Reform bis 1585 von den meisten katholischen Ländern. Das protestantische Deutschland, die protestantischen Teile der Niederlande und der Schweiz sowie Dänemark machten den Sprung vom 18. Februar 1700 auf den 1. März 1700. Großbritannien vom 2.September 1752 auf den 14. September 1752, Schweden vom 17. Februar 1753 zum 1. März 1753; die orthodoxen Länder Ost- und Südosteuropas behielten den alten Kalender bis in die 20er Jahre unseres Jahrhunderts bei, Russland bis 1918, Griechenland bis 1923 und Rumänien bis 1924.

Greifschere
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Baukräne.

Griechisches Feuer
Definition:

Brandsatz aus der Spätantike, von Kreuzfahrern verwendet, im mittelalterlichen Deutschland nicht nachgewiesen. Bestandteile des an das spätere Phosphor erinnernden Brandsatzes waren Schwefel, Weinstein, Baumharz, Pech, Kochsalz, Erd- und Baumöl u.a.

Groschen
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Grundherrschaft
Definition:Landwirtschaftlicher Grundbesitz der an Bauern ausgegeben wurde, die den Boden bewirtschaften und Abgaben leisteten

Als Grundherrschaft bezeichnet man diejenige Form des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes, bei der das Land (Herrschaftsland) vollständig oder zum größten Teil nicht vom Besitzer selbst bewirtschaftet, sondern an Bauern ausgegeben wurde, die dafür dem Herrn Gegenleistungen(Naturalien, Geld, Dienste) erbrachten. Die Grundherrschaft war im Reich eine grundlegende Organisationsform von Herrschaft. Sie setzte sich aus einem Konglomerat ökonomischer, sozialer, rechtlicher und politischer Elemente zusammen und war eng mit der Leib-, Gerichts- und Vogteiherrschaft verbunden.

Gruppentjost
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Gulden
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Gurtbogen
Definition:

Bogen, der zwei Gewölbe trennt und so das Schiff einer Kirche in Joche unterteilt.

Gusserker
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Pechnase.

Gussmauerwerk
Definition:

Grundsätzlich wurden im Burgenbau drei Steinarten für das Mauerwerk verwendet: zum einen nicht bzw. grob behauene Bruchsteine, zum anderen sorgfältig gefertigte Quader und in den steinarmen Gebieten Norddeutschlands Backsteine und Ziegel. Wie dick Burgmauern waren, hing vom verwendeten Material, dem Sicherheitsbedürfnis des Bauherrn und der Lage ab. Bei Flachlandburgen waren sie meist dicker als bei den unzugänglichen und vor Belagerungsmaschinen nahezu sicheren Bergnestern. Grundsätzlich waren die Mauern auf der Angriffsseite am stärksten. Weniger gefährdete Mauern brauchten nur aus einer Steinreihe zu bestehen (einschalig), bei dickeren Mauern errichtete man zwei Steinreihen (zweischalig) und ab einer Mauerstärke von ca. 1,5 Metern wendete man die Dreischalentechnik, zwei Mauern mit Innenfüllung, an. Die Stärke der mittelalterlichen Burgmauern betrug beim Bergfried im Durchschnitt 2-3 Meter, bei der Ringmauer 0,8-1,5 Meter, bei Palasmauern 1,20-3 Meter, bei der Schildmauer 1,50-3 Meter und bei Innen - und Zwischenwänden 0,60-1,20 Meter. Dies sind nur ungefähre Angaben. Bei manchen Burgen, vor allem in späterer Zeit, kommen erheblich stärkere Mauern vor.

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