Glossar historischer Fachbegriffe
Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.
Glossar: Buchstabe L
- Lachs
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Definition:
Der Lachs (Salm) (Salmo salar), ist ein zur Familie der Lachse gehörender Raubfisch mit gestrecktem, rundlichem Leib, verhältnismäßig kleinem Kopf und bis unter die Augen gespaltenem Maul ...mehr
- Laibung (Leihung)
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Definition:
Senkrechte, meist schräg verlaufende Schnittfläche in einer Mauer an Türen und Fenstern, auch innern Fläche eines Bogens oder Gewölbes.
- Laien
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Klerus.
- Landesherrschaft
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Definition:
Seit dem 11. Jahrhundert entstehende, im 13. Jahrhundert ausgebildete tatsächliche Gewalt, bestehend aus einem Komplex von teils staatlichen, teils privaten Rechten und daher mit den verschiedensten Ausdrücken bezeichnet, ausgeübt innerhalb eines bestimmten Gebietes, des Territoriums. Der Inhaber der Rechte wurde dadurch zum Landesherrn. Ursprung und wesentlicher Inhalt der Landesherrschaft war die Gerichtsgewalt des Grafen, der sich nach und nach auch die übrigen Hoheitsrechte angliederten, aber so dass auch späterhin der Landesherr vor allem Gerichtsherr war, bis endlich, indem die verschieden Rechte zu einer Einheit verschmolzen, die Landesherrschaft zu einer tatsächlichen Staatsgewalt wurde. Zuerst, bereits zu Beginn des 13. Jahrhunderts, wurde sie nach oben abgeschlossen, während die Abschließung nach unten erst im 15. Jahrhundert vollzogen war.
- Landfrieden
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Definition:
Landfrieden tauchen in Frankreich schon zu Beginn des 11. Jahrhunderts auf, in Deutschland erst ca. 100 Jahre später ...mehr.
- Landgericht
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Recht im Mittelalter
- Landgraf
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Definition:
Seit Beginn des 12. Jahrhunderts vorkommender Titel unsicherer Bedeutung, wahrscheinlich ein Graf, der seine Gewalt im alten territorialen Umfang behauptet hatte. In Thüringen scheint der Titel auf den Vorsitz im Landfriedensgericht zurückzugehen. Irgedwelche besondere reichsrechtliche Bedeutung hatte der Landgraf nicht. Der Titel blieb in Thüringen bis 1806 erhalten, in Hessen-Homburg bis 1866. Mehr zu diesem Begriff unter dem Stichwort Adel.
- Landrecht
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Definition:
Im Mittelalter das allgemein geltende Recht, soweit es nicht für bestimmte Personen (z.B. Lehenrecht) oder Orte (Stadtrecht) durch andere Rechte ersetzt war. Landrecht nennt man auch das Landrecht aufzeichnende Rechtsbuch, auch eine Landesordnung.
- landsässig
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Definition:
im Gegensatz zu "reichsunmittelbar" jede Person, die einem Landesherrn unterworfen war. Doch auch die Herren selbst waren landsässig, so spricht man von "landsässigen Fürsten" und "landsässigem Adel".
- Landschädlichkeit
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fehde.
- Landsknecht
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Definition:
Die Blütezeit der Landsknechte (Lanzknechte), eines besoldeten Kriegers zu Fuß, reichte vom Ende 15. Jh. bis Ende 16. Jahrhunderts. ...mehr.
- Landstände
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Definition:
Die durch Geburt (Adel), Beruf (Geistlichkeit) oder rechtliche Stellung (Städte) zusammengeschlossenen Gruppen eines Territoriums (daher Territorialstände), die sich als Landtag versammelten, allein hierzu das Recht besaßen und dem Landherrn gegenüber das Land vertraten; weiterhin überhaupt jede Vertretung des Landes als Landtag, auch wenn es sich nicht um eigentliche Stände, sondern um Abgeordnete handelte.
- Landwehr
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Definition:
Sicherung eines Gebietes durch Graben und Wall mit Palisade oder Hecken (Gebück).
- Lanze
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Handwaffen oder unter Turnierrüstung.
- Lanzenkampf
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.
- Laudes
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Definition:Klösterliches Stundengebet
Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Näheres zu diesem Begriff finden Sie auch. unter dem Stichwort Mönch
- Ledigmann
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Definition:
Seit Mitte des 11. Jahrhunderts in Frankreich aufkommende Bezeichnung für das Lehensband im strengen Sinne, wonach der Vasall (Ledigmann), der von mehreren Herren Lehen trug (Doppelvasall), nur demjenigen in den Krieg folgte, dem er eine ligische Huldigung geleistet hatte. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur die einfache Huldigung, d.h. einen Treueeid unter Vorbehalt der Rechte gegen den ligischen Lehnsherrn. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur ein Minimum an Diensten, Heerfolge in der Regel überhaupt nicht. In Deutschland kam die Legeitas nur im Westen vor, und zwar in der Regel in der Form, dass der Ledigmann (Ledigburgmann) sich von einem gewöhnlichen Vasallen dadurch unterschied, dass er dem Herrn auch in Privatfehden zu folgen hatte und ihm die geliehene Burg als Lediglehen (Ledighaus, Ledigburglehen) offen halten musste.
- Legstück
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Definition:
Das Legstück, ein schweres Rohrgeschütz des 14./15. Jahrhunderts wurde am Boden liegend abgefeuert...mehr.
- Lehensauflassung
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Definition:Form der Lehnsübergabe
Die Auflassung des Lehens an den Lehnsherrn durch den bisherigen Mann bei völliger Entäußerung der diesem zustehenden Rechte am Gut. Siehe auch unter dem Begriff "Auflassung".
- Lehensauftragung
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Definition:Form der Güterübertragung
Auflassung eines Gutes an einen Herrn. Dies geschah aber in der Absicht, das veräußerte Gut jetzt aber als Lehen zurückzuerhalten. Die beiden Akte mussten zeitlich getrennt sein waren aber eng miteinadner verbunden. Bei dem Gut handelte es sich entweder um Eigengut (Allod) oder um ein Lehen, das bisher von einem anderen Herrn lehnsrührig war.
- Lehensbrief
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Definition:Urkunde über die Vergabe oder Erneuerung eines Lehens
Zuerst, seit dem 13. Jahrhundert, schriftliche Bezeugung eines Belehnungsaktes in besonderen Fällen, später dann Bestätigung desselben, endlich vollständig an dessen Stelle tretend. Vgl. auch den Begriff "Revers".
- Lehensburg
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Definition:Eine Burg, die zu Lehen vergeben wurde
Ein Burgherr konnte mehrere Burgen besitzen, konnte aber in der Regel nicht alle persönlich verwalten und bewohnen. Deshalb übergab er Burgen als Lehen an Verwandte, verdiente Helfer, Freunde und Gefolgsleute. So brauchte er sich nicht um deren Verwaltung und Verteidigung zu kümmern und konnte darüber hinaus Verbündete enger an sich binden ...mehr.
- Lehensdienst
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Definition:Aus einem Lehnsverhältnis erwachsende Pflichten des Mannes
Nach deutschem Recht bestand der Lehensdienst (vgl. Lehen) aus:
1. Herrfahrt, die nur Reichskriegsdienst war, sechs Wochen und drei Tage innerhalb des Reiches auf eigene Kosten. Zum Romzug (auf Reichskosten bis zur Krönung) war jeder verpflichtet, der Reichsgut zu Lehen hatte. In Privatfehden brauchte nur der Ledigmann und der Ministeriale dem Herrn zu folgen. Seit der Ausbildung der Landeshoheit trat der Landesherr an die Stelle des Königs und schon im 16. Jahrhundert war der Reichskriegsdienst nur noch Ausnahme. Auch im Territorium wurde der Lehensdienst mehr und mehr beschränkt, die persönliche Ableistung durch den Lehnsmann wurde nicht mehr gefordert, sondern geschah durch geworbene Lehnsreiter und seit dem 17. Jahrhundert trat die Ablösung in Geld in Form einer jährlichen Abgabe an Stelle des Lehnsdienstes
2. Hoffahrt, die Pflicht des Mannes, dem Herrn im Rat (Mannentage) und Gericht (vgl. Lehnsgericht) zu dienen.
3. Ferner hatte der Mann den Herrn zu "ehren" (Formen dieser Pflicht waren z.B. Steigbügelhalten und Führen des Pferdes sowie das "Herr" nennen"). - Lehensentzug
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Felonie".
- Lehensgericht
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Lehenswesen.
- Lehensherrlichkeit
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Definition:
Beim Lehen die Stellung des Herrn gegenüber dem Mann. Die Lehensherrlichkeit heißt beim Reichslehen Reichslehenschaft.
- Lehenshof
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Definition:
Eigentlich ist mit dem Begriff das Lehensgericht gemeint, dann aber auch die Gesamtheit der Vasallen eines Herrn (Klientel, Lehensgenossenschaft).
- Lehenshoheit
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Definition:
Dem Landesherren als solchem zustehende oberste Lehensherrlichkeit über alle Lehen seines Landes.
- Lehensrevers
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Revers".
- Lehensverlust
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Definition:
Machte sich der Vasall der Felonie schuldig, drohte ihm der Verlust des Lehens.
- Lehenswesen
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Definition:
Das Lehnwesen war die Grundlage der mittelalterlichen Herrschafts- und Eigentumsordnung.
- Lettner
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Definition:
Der Lettner (lat. ,lectorium') ist eine Art Schranke und Trennwand (aus Stein oder Holz) mit ein oder zwei Durchgängen zwischen Chor und Langhaus, die den Priesterraum vom Laienraum trennt. (siehe auch Chor). Der Lettner kann als Tribüne gestaltet sein, unter der ein Altar steht und deren Empore über eine Treppe erreichbar ist und Raum für Musikdarbietungen und Lesungen bietet (Beispiel: Liebfrauenkirche Oberwesel).
- Letze
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Definition:
Mittelalterliche Bezeichnung für vorkragende, hölzerne Wehrgänge oder Schießerker an Burggebäuden.
- Letzter Ritter
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Ritter.
- Leuge
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Definition:
Eine Leuge beträgt gewöhnlich 2,2, km. An den Fernstraßen der Römer standen sog. Leugensteine, die vor allem die Entfernung zur nächsten "Hauptstadt" der Civitas bezeichneten. Diese Entfernungen wurden in gallischen Leugen (2,2 km) angegeben- Auf einer Inschrift wurde stets der Name des regierenden Kaisers angegeben.
- Liebe (Ritter)
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Frauen. Liebe, Minne".
- Ligatur
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Definition:In der Paläographie Verbindung von Buchstaben
Organische Verbindung zweier oder mehrerer benachbarter Buchstaben, beispieslweise die Verbindung von e und t zur &-Ligatur.
- Ligeität
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Definition:
Seit Mitte des 11. Jahrhunderts in Frankreich aufkommende Bezeichnung für das Lehensband im strengen Sinne, wonach der Vasall (Ledigmann), der von mehreren Herren Lehen trug (Doppelvasall), nur demjenigen in den Krieg folgte, dem er eine ligische Huldigung geleistet hatte. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur die einfache Huldigung, d.h. einen Treueeid unter Vorbehalt der Rechte gegen den ligischen Lehnsherrn. Den übrigen Lehnsherren leistete er nur ein Minimum an Diensten, Heerfolge in der Regel überhaupt nicht. In Deutschland kam die Legeitas nur im Westen vor, und zwar in der Regel in der Form, dass der Ledigmann (Ledigburgmann) sich von einem gewöhnlichen Vasallen dadurch unterschied, dass er dem Herrn auch in Privatfehden zu folgen hatte und ihm die geliehene Burg als Lediglehen (Ledighaus, Ledigburglehen) offen halten musste.
- Limes
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Definition:
Zur Abwehr der Germanen schoben die Römer die Grenze bis in den Taunus vor. Ab ca. 80 n. Chr. legten sie einen befestigten Grenzwall (Limes) an ...mehr.
- Linie
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.
- Lisene
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Definition:
(von franz. ,lisière' = Rand). Flacher, wenig vortretender, auf einer Mauer senkrecht aufgelegter Wandstreifen (Band) häufig ohne Basis und Kapitell (im Unterschied zum Wandpfeiler und Pilaster), oft durch Blendbögen oder Bogenfries verbunden. Linsenen dienten zur Gliederung und Dekoration der Fassaden und Innenraumwände, besonders an romanischen Bauwerken.
- Liudolfinger (Ottonen)
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Herrscherhäuser.
- Lohstein
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Definition:
Der Lohstein, ein durch Beimengung von Gerberlohe, die beim Brennen Hohlräume hinterlässt, besonders leichter Backstein, wurde in der Gotik für Gewölbe verwendet. ...Mehr
- Lösegeld (Turnier)
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.
- Lot
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort
Münzen, Maße und Gewichte - Lot (Metall)
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Definition:
Lot ist ein Metall bzw. eine Legierung zum Verbinden von Metallen (Messinglot). Das Lot wird (mit dem "Lötkolben") zwischen zwei Metallstücken zum Schmelzen gebracht und verbindet dieselben nach dem Erkalten. Ein Lot bezeichnet daneben auch ein Senkblei, das zum Messen am Bau u.ä. Verwendung findet. Schließlich ist Lot eine biblische Gestalt, ein Neffe Abrahams, der, weil das Land Kanaan (Palästina) für seine und die Herden Abrahams zu karg war, nach Sodom zog.
- Lunula
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Monstranz.
- Luzerner hammer
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Definition:
Der Luzerner Hammer ist ein spitzer Hammer mit einer Stoßspitze auf einem Schaft. Er fand überwiegend im 15. und 16. Jahrhundert Verwendung, um Plattenpanzer zu durchschalgen. Der Luzerner Hammer zählt zu den Stangenwaffen (Blankwaffen). Folgende Waffen zählen zu den Stangenwaffen: Speer, Lanze, Berdish, Pike, Hellebarde, Partisane, Kuge, Luzerner Hammer, Kriegsflegel, Naginata, Glefe, Yari und Contus.
Siehe auch Handwaffen