Glossar historischer Fachbegriffe
Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.
Glossar: Buchstabe P
- Paginierung
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Definition:
Als Paginierung bezeichnet man seit ca. 1470 die Seitenzählung in Büchern. Davor sprach man von Foliierung = Blattzählung.
- Palas
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Definition:Wohnbau der Burg
bezeichnet den Wohn- und Saalbau einer mittelalterlichen Pfalz oder Burg in Deutschland. Der Plalas beherbergte die Repräsentationsräume in einem oder zumeist zwei Geschossen über einem teilweise eingetieften Untergeschoss. Seit dem 12. und 13. Jh. können im Palas auch Wohnräume untergebracht sein.
- Pallium
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Definition:Stola des Erzbischofs
Pallium ist eine weiße, um die Schultern gelegte Stola, wobei an den beiden Enden sich jeweils drei schwarze Kreuze befinden. Das Pallium wird in der orthodoxen Kirche von Patriarchen, in der katholischen vom Papst getragen, der es auch an die Erzbischöfe (früher gegen Zahlung von Palliengeldern) und an besonders verdiente Bischöfe verleiht. Nachdem die Krönung mit der Tiara weggefallen ist, wird heute bei der Papstinthronisation dem neuen Heiligen Vater das Pallium um den Hals gelegt, wodurch er Erzbischof von Rom und damit Papst wird.
Das Pallium ist seit dem 6. Jahrhundert belegt, für die Erzbischöfe seit dem 9. Jahrhundert. Das Pallium drückte die Teilnahme des Erzbischofes an der päpstlichen Regierungsgewalt aus und half Rom, seine Vorrangstellung darzustellen, weshalb man nach der gregorianischen Reform darauf bestand, dass der Empfänger das Pallium persönlich in Rom abholte. - Papst
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Definition:Bischof von Rom
Papst ist die Bezeichnung für den Bischof von Rom, Stellvertreter Christi, Nachfolger des Apostels Petrus, das Oberhaupt der allgemeinen Kirche, den Patriarchen des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt. Der Titel ist aus dem griechischen "pappa[s]" entstanden, mindestens seit der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts bezeugt, ursprünglich ein Titel für Äbte, Bischöfe und Patriarchen.
- Paradies
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Definition:Vorraum einer Kirche
Paradies ist ein umfriedeter oder umbauter Bezirk vor der Kirche, der als Vorhalle oder Atrium ausgebildet ist.
- Parierstange
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Definition:Teil des Schwertes
Parierstange bezeichnte das Querstück zwischen Griff und Klinge eines Schwertes, welches zum Schutz der eigenen Hand während des Angriffs der gegenerischen Schwertklinge diente...mehr
- Parlatorium
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Definition:Raum im Kloster
Das Parlatorium (lat. parlare = darlegen, sprechen) ist der Raum, in dem im Kloster ohne Einschränkung gesprochen (und angehört) werden darf, ansonsten besteht ein grundsätzliches Schweigegebot.
- Parsche
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Definition:Pferdeharnisch
Parsche ist ein auf orientalische Vorbilder zurückgehender Pferdepanzer...mehr
- Partisane
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Definition:Form der Hellebarde
Die Partisane ist eine Form der Hellebarde und zählt zu den Stoß- und Stangenwaffen. Verwendung fand sie vor allem vom 15. bis zum 18. Jahrhundert. An einem Schaft aus stabilem Holz befand sich ein aus einem Stück geschmiedeter Aufsatz. Folgende Waffen zählen zu den Stangenwaffen: Speer, Lanze, Berdish, Pike, Hellebarde, Partisane, Kuge, Luzerner Hammer, Kriegsflegel, Naginata, Glefe, Yari und Contus.
Siehe auch Handwaffen. - Pass
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Definition:Maßwerkform
Bezeichnung für einen mit dem Zirkel (Passer) gemessenen konstruierten Dekor. Die ersten Passformen entstanden beim gotischen Maßwerk. Ein Pass entspricht dabei einem Zirkelschlag, mit dem ein Teil des Ornaments konstruiert wurde. Der Name des jeweligen Dekors wird durch seine Form, d. h. die Anzahl der Zirkelschläge bestimmt, die für die Herstellung notwendig waren. So entsteht aus drei Zirkelschlägen, d. h. drei Dreiviertelkreisen der Dreipass aus vier Zirkelschlägen bzw. vier Zweidrittelkreisen der Vierpass u.s.w. bis zum Sechs- und Vielpass. Die in das Innere dieser Maßwerkfiguren ragenden Berührungsspitzen der Kreisbogen heißen Nasen.
Quelle: G. KIESOW, Das Maßwerk in der deutschen Baukunst bis 1350, Diss. Göttingen 1957; G. BINDING, Maßwerk, Darmstadt 1989. - Passus
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Definition:
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.
- Pater
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Definition:Ordensgeistlicher
Lateinisch für "Vater" (Mehrzahl: Patres). Der Pater ist ein Ordensgeistlicher, der die Priesterweihe empfangen hat.
- Patrizier
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Definition:Stadtbewohner
Im Mittelalter, besonders im 12. und 13. Jahrhundert die Bürgerfamilien, denen allein die Ratsfähigkeit zukam und aus denen die städtischen Ämter fast ausschließlich besetzt wurden. In der Regel waren es die reichsten Familien, aber nur die, welche alteingesessen (Vollbürger) waren. Manchmal wurden innerhalb des Patriziats noch besondere Rangklassen unterschieden. Der Name blieb auch nach Aufhören er alten Privilegien für die einflussreichen Familien bestehen, teilweise bis heute.
- Patrizierturm
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Definition:Wohnturm in der Stadt
Wohnturm eines Patriziergeschlechts in einer Stadt, wehrhaftes Repräsentations- und Speicherhaus.
Siehe auch unter "Geschlechtertürme" und den Artikel Wohnturm und Donjon.
- Patronat
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Definition:Ernennungsrecht bei einer Pfarrkirche
Aus dem Eigenkirchenrecht entwickeltes Recht des Patrons (Kirchenherrs) als Gründer, Erbauer oder Stifter einer Pfarrkirche dessen Geistlichen vorzuschlagen. Im Mittelalter war dies im Wesentlichen ein Ernennungsrecht, besonders wenn der Landesherr Patron war. Der Patron beanspruchte auch das Spolienrecht und Regalienrecht. Das Patronatrecht kann vererbt, verkauft und verschenkt werden. Früher wurde es auch häufig zu Lehen vergeben. Das Präsentationsrecht muss innerhalb bestimmter zeit bei Verlust des Rechtes ausgeübt werden. Innerhalb dieser Frist hat der Patron das Recht, mehrere Kandidaten zu präsentieren. Waren mehrere Patrone vorhanden, wechselte das Präsentationsrecht im Turnus, oder man einige sich gemeinsam auf einen Kandidaten. Dem vorschriftsmäßig Präsentierten erteilte der Bischof die Weihe (institutio canonica).
- Patrozinium
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Definition:
Die Heiligenverehrung gründet in der Überzeugung, dass die Seelen der Heiligen zwar im Himmel bei Gott waren, sie aber dem Leibe nach samt ihrer Wunderkraft auf der Erde verblieben. So bildeten sie eine Verbindung zwischen Himmel und Erde, die Wallfahrten zu ihren Gräbern haben in dieser Überlegung ihren Ursprung. Im Mittelalter setzte sich der Brauch durch, den Heiligenleib erhöht in einem Schrein hinter dem Altar aufzustellen. Hier konnte man den Heiligen leibhaftig berühren. War das Patronat anfangs strikt an den Grabort gebunden, so änderte sich das v.a. mit dem Aufkommen der Reliquienteilung, die den Heiligen sozusagen omnipräsent werden ließ: jede Reliquienpartikel bewirkte die volle Vergegenwärtigung. War man vorher an vorhandene Reliquien gebunden, konnte man sich später einen bestimmten Heiligen auswählen und sich dessen Reliquien besorgen. Dabei bildeten sich Gruppen, die in besonderer Weise bestimmte Heiligen vereehrten. Adlige, Gilden, Ordensleute und Laien, Bürger und Bauern u.a. erwählten sich ihre Spezialheiligen, sodass, wo immer eine solche Gruppe existierte, auch ihr Heiliger verehrt wurde.
(Quelle: Lexikon des Mittelalters, Bd. VI, Spalte 1806f.) - Pavese
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Definition:
Die Pavese gelangte ab Mitte des 15. Jahrhunderts nach Süd- und Ostdeutschland...mehr
- Pax Dei
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Definition:Gottesfrieden
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Gottesfrieden".
- Pechnase
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Definition:
Kleine, kastenartige Gußerker an Eingangstoren, Mauern oder Türmen von Befestigung ... mehr
- Pfründe
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Definition:
Bezeichnung für ein von der zuständigen kirchlichen Autorität eingerichtetes "Rechtsinstitut", welches aus Kirchenamt in Verbindung mit nutzungsfähiger Vermögensmasse besteht. Der Ertrag dient dem Unterhalt des Amtsinhabers. Studiert dieser an einer Universität, so kann er die Einkünfte verwenden, um sein Studium zu finanzieren, sollte aber einen Stellvertreter ('Vikar') ernennen, der (gegen einen Bruchteil der Einkünfte) die Seelsorge aufrechterhält. Pfründen wurden im Spätmittelalter 'gehäuft' (ein Pfründner hatte mehrere Ämter inne), was Anlaß zu Protesten gab. Die Stiftspfründe (Benefizium) bot ihren Inhabern nicht nur Unterhalt und Wohnung, sondern auch Handlungsfreiheit und - nach Fortfall der Zwangs-Wohngemeinschaft (vita communis) - auch Freizügigkeit, so dass die Kapitel ein Personalreservoir für viele Aufgaben in Kirche, Reich, Territorium und Stadt darboten. Kanoniker betätigten sich nicht nur im Dienst für Gott, in Seelsorge, Mission, Stiftsschulen usw., sondern waren an der Kurie, an Adelshöfen in Verwaltung und Kanzlei, in juristischen und politischen Aufgaben sowie als Universitätslehrer tätig. Die Universitäten des spätmittelalterlichen Reiches wären ohne die Stiftspfründe nicht lebensfähig gewesen.
- Pilaster
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Definition:Der Terminus wird meist für Wandpfeiler verwendet, die nur wenig aus der Wand heraustreten.
Wie die Wandpfeiler, freistehenden Pfeiler und Säulen sind auch Pilaster oft, einer Säulenordnung entsprechend, in Basis, Schaft und Kapitell gegliedert. Schon die Minoer und danach die Griechen und Römer verwendeten Pilaster bei Repräsentationsbauten als Dekorelement. Gebräuchlich waren Pilaster dann vor allem in der Renaissance und im Historismus.
- polygonal
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Definition:
polygonal meint vieleckig.
- Poterne
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Definition:Versteckt liegendes (geschütztes) kleines Tor in Burg- oder Stadtmauern
Versteckt liegendes (geschütztes) kleines Tor in Burg- oder Stadtmauern...mehr
- Prim
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Definition:Klösterliches Stundengebet
Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten.
- Privaturkunde
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Definition:Diese Form der Urkunde grenzt sich von Königs- und Papsturkunden ab.
Die Urkundenlehre unterscheidet nach dem Aussteller drei Gruppen von Urkunden: 1. Kaiser- und Königsurkunden, 2. Papsturkunden und Privaturkunden. Während bis ins frühe Mittelalter hinein diese drei Gruppen im Wesentlichen einheitliche Traditionen bilden, sind die Formen der Privaturkunde mit Entstehung der Fürstenurkunden und spätestens seit dem Aufkommen der Siegelurkunde im 12. Jahrhundert nicht mehr einheitlich. Dennoch werden Notariatsinstrumente, Bischofsurkunden, Stadturkunden, Fürstenurkunden u.ä. auch dann noch als Privaturkunden bezeichnet.
- Propst
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Definition:Kirchen- bzw. Klosteramt
(lat. praepositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche. Mit dem Titel Propst wird unter anderem der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche genannt. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.
Der Titel Propst findet aber auch in dem Gebiet des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier meint der Titel Propst bei einigen Orden oft den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall in dem Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach dem Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Dabei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst.
In der evangelischen Kirche meint der Titel Propst den Stellvertreter des Bischofs in der Kirchenleitung für eine konkrete Region bzw. das Oberhaupt eines Kirchenbezirks.