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Glossar historischer Fachbegriffe

Hier entsteht eine Sammlung von Fachbegriffen aus Geschichte, Kunstgeschichte, Archäologie und verwandten Wissenschaften. Als Quellen wurden eigene Recherchen, einschlägige Lexika (Lexikon des Mittelalters; Haberkern/Wallach; Fuchs/Raab) sowie Internetseiten anderer Bearbeiter genutzt.
Vorschläge für Ergänzungen und Verbesserungen nehmen wir gerne entgegen.


Glossar: Buchstabe R

Rabbiner
Definition:Jüdischer Gelehrter

(Hebr. "Rabbi", wörtl. "Mein Lehrer", auch Raw) Ursprünglich Titel hervorragender Gelehrter der talmudischen Zeit. Ein Rabbiner ist meist für eine bestimmte ihm anvertraute jüdische Gemeinde zuständig. Seine oberste Aufgabe ist die Vermittlung und Weitergabe von Torakenntnis. Darüberhinaus soll er in religionsgesetzlichen Fragen von den Gemeindemitgliedern konsultiert und seine diesbezügliche Entscheidung auch befolgt werden. Sekundär ist der Rabbiner oft auch als Seelsorger tätig.

Radschlossbüchse
Definition:

Die Radschlossbüchse soll 1515 in Nürnberg erfunden worden sein...mehr.

Rähm
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fachwerk

Rammbock
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Randhausburg
Definition:Form der mittelalterlichen Burg

Randhausburgen haben keinen Bering. Die Außenmauern der Burggebäude übernehmen dessen Funktion. Sie sind daher entsprechend dick und weisen kaum Fensteröffnungen auf.

Rat
Definition:Städtisches Verwaltungsgremium

In der städtischen Verfassung (Ratsverfassung) etwa seit dem 13./14. Jahrhundert oberste Verwaltungsbehörde einer Stadt ...mehr

Ratsherr
Definition:Städtischer "Beamter"

Consul [lat.], geschworener Bürger, Ratsfreund, Ratsgenosse, Ratskumpane, Ratsmann, Ratsmeister, Ratsverwandter, Senator. Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens. Die Ratsherren entstammten häufig reichen Kaufmannsfamilien, die besonders in den alten Handelsstädten die Patrizier bzw. ratsfähigen Geschlechter ausmachten.In den später entstandenen Städten, bes. den mitteldeutschen Bergstädten, kam es kaum zur Herausbildung eines Patriziats und derartiger Machtkonzentration innerhalb weniger Familien.

Raubritter
Definition:Bezeichnung für eine Adelsgruppe

Angehörige des niederen, ritterbürtigen Adels, die infolge des Verlustes ihrer miltärischen Funktionen sowie aufgrund des im späten Mittelalter tiefgreifenden Wandels in Herrschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, in Not geraten waren und ihre Situation zuweilen durch Straßenraub, Fehden und Beutezüge zu verbessern suchten.
Aus den Quellen wird ersichtlich, dass es den Begriff des Raubritters (vgl. den Begriff Ritter) im Mittelalter nicht gab, sondern dieser Begriff eine späte und weitgehend die historische Wirklichkeit verfälschende Wortschöpfung ist und erstmals 1810 auftaucht.

Ravelin
Definition:Begriff des Festungswesens

Außenwerk einer Festung, Vorwerk.

Recht im Mittelalter
Definition:

Um mehr zu den rechtlichen Verhältnisse im Mittelalter zu erfahren, folgen sie bitte dem Link ... mehr

Redoute
Definition:Begriff aus dem Festungswesen

Holz- oder Steinbau zur Deckung von Schützen bei Straßensperrungen und Festungen.

Refektorium
Definition:Speisesaal des Klosters

Das Refektorium (lat. reficere = wiederherstellen, kräftigen; refectorius = erquikend) ist der Speisesaal (und Versammlungsraum) des Klosters. Wenn das Refektorium nicht innerhalb der Klosteranlage als eigenes Bauwerk gestaltet ist, liegt es meist im westlichen oder südlichen Flügel des den Klosterhof einfassenden Wohntraktes.

Reformation
Definition:

(lat. reformatio = Erneuerung). Seit dem ausgehenden Mittelalter gabe es mehrere Versuche, Misstände in der Kirche abzuschaffen und eine Erneuerung der lateinischen Kirche voranzutreiben ...mehr

Reformierte Kirche
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Reformation

Reformjudentum
Definition:Jüdische Reformbewegung des 19. Jahrhunderts

Eine seit Anfang des 19. Jahrhunderts von Deutschland ausgehende jüdische Reformbewegung, die sich die harmonische Integration der Juden in der von der christlich-abendländischen Aufklärung geprägten kulturellen Umwelt zum Ziel gesetzt hat. Das Rerformjudentum wurde weniger aus brennenden religiösen Motiven, als vielmehr aus emanzipatorischen gesellschaftlichen Bestrebungen geboren. Das Rerformjudentum lehnte die Autorität der mündlichen Lehre sowie der Halacha ab und verwarf insbesondere "Zeremonien", die die Integration der Juden in die christliche Umwelt erschwerten. Es bekämpfte das traditionelle talmudische Judentum - von ihm als "orthodox" bezeichnet. In der Mitte des 19. Jahrhunderts erwarb sich das Reformjudentum unter der Führung von Abraham Geiger eine eigene wissenschaftlich-theologische Grundlage, die jedoch nicht verhindern konnte, dass es sich in eine extrem reformatorische und eine eher konservative Richtung spaltete. Die geistigen Grundlagen des Reformjudentums sind bis heute in etwa gleich geblieben, wenn sich auch infolge der wachsenden Assimilation und religiösen Indifferenz in den eigenen Reihen der Schwerpunkt seiner öffentlichen Wirksamkeit verlagerte und manche der radikaleren Reformen wieder zurückgenommen wurden. Seine stärkste gesellschaftliche und geistige Basis hat das R. heute in den USA.

Regalien
Definition:Vorrechte des Königs im Mittelalter

Das Wort leitet sich von lateinisch regalis "dem König zukommend" her und ist die Bezeichnung für die vom König stammenden Rechte im Mittelalter. Die seit den Frankenherrschern den Königen vorbehaltenen Hoheitsrechte umfassten die Verfügung über hohe Ämter und Würden (u. a. Herzogs-, Markgrafen- und Grafentitel), über das Reichsgut, die Gerichtsbarkeit und über finanziell nutzbare Rechte (u. a. Zölle, Steuern, Münzprägung, Marktrecht). Der König konnte diese Regalien zur Nutzung vergeben; die Inhaber der Regalien hatten dafür auch einige mit den Rechten verbundene Pflichten zu erfüllen. Im Zuge des Erstarkens der Fürstentümer in Deutschland gingen diese Rechte weitgehend an die Fürsten über, die damit ihre Landesherrschaften ausbauen konnten. Die Regalienleihe des Königs bzw. Kaisers an die Reichskirche war während des Investiturstreites heftig umstritten. Im Wormser Konkordat von 1122 wurde die Regalienleihe zugunsten der Bischöfe und Reichsäbte neu geregelt.
(Text: Nicolai)

Regalienrecht
Definition:Kirchenrechtliche Verfügungsgewalt

Das dem Kirchenherrn, insbesondere dem König, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des erledigten Bistums (Zwischennutzung) einzuziehen und erledigte niedere Kirchenstellen (beneficia ecclesiastica) zu besetzten. Das Regalienrecht entstand wahrscheinlich aus dem Eigenkirchenrecht und wurde besonders in Frankreich ausgebildet. Das Regalienrecht wurde schon früh auf ein Jahr begrenzt.

Regalienrecht
Definition:Kirchliches Nutzungs- und Besetzungsrecht

Das dem Kirchenherrn, insbesondere dem König, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des erledigten Bistums (Zwischennutzung) einzuziehen und erledigte niedere Kirchenstellen (beneficia ecclesiastica) zu besetzten. Das Regalienrecht entstand wahrscheinlich aus dem Eigenkirchenrecht und wurde besonders in Frankreich ausgebildet. Das Regalienrecht wurde schon früh auf ein Jahr begrenzt.

Regularkanoniker
Definition:

Als Regelkanoniker werden diejenigen Kanoniker bezeichnet, die sich im Zuge der Gregorianischen Reform einer über die Aachener Regel (816) hinausgehenden Lebensordnung unterwarfen. Sie verzichteten auf persönlichen Besitz, stellten die "vita communis" wieder her, führten einen bescheideneren Lebensstil und leisteten einen intensiveren lithurgischen Dienst.

Reichsdeputationshauptschluss
Definition:

Der Reichsdeputationshauptschluss vom Jahr 1803 führte eine terriitoriale Neugestaltung des Reiches durch, welche die Voraussetzung für moderne Groß- und Mittelstaaten schuf.

Reichsfrieden
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Landfrieden.

Reichsfürsten
Definition:Adelsgruppe

Zu den Reichsfürsten zählten im Mittelalter die Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen, Gaugrafen und - seit Otto dem Großen - die Bischöfe und Äbte. Diese Adligen waren am mächtigsten aufgrund ihres Großgrundbesitzes, ihrer Nähe zum König und ihrer Ämter ...mehr.

Reichsgut
Definition:Das dem jeweiligen König unterstehende Königsgut

(Königsgut, Königsland, Reichsdomäne, terra imperii, auch Reich, regnum).

Das Krongut des alten Deutschen Reiches war bis in das 13. Jahrhundert vom Hausgut nicht geschieden. Daher kam es immer wieder zu Verwicklungen, wenn Könige Reichsgut vergaben, um ihre politischen Ziele zu finanzieren. Besonders während des sog. Interregnums (1250-1273) wurde das Reichsgut durch Vergabe seitens der Interregnumskönige und durch Annektierung durch Kirche und Adel stark geschmälert. Als 1273 König Rudolf von Habsburg (1273-1291) als allgemein anerkannter König die "kaiserlose, die schreckliche Zeit" beendete, waren nur noch Reste des alten Reichsgutes vorhanden. Im Rahmen seiner Revindikationspolitik versuchte König Rudolf zwar, den Reichsgutbesitz durch Rückkauf und Rückforderung zu konsolidieren, doch blieben seine Anstrengungen nur Stückwerk. Seit dem Jahr 1281 war der König bei Veräußerungen von Reichsgut an die Zustimmung der Kurfürsten gebunden.

Reichsinsignien
Definition:

Symbolische Gegenstände wie Reichsapfel, Schwert, Krönungsmantel, Zepter, Stab, Stirnreif, die die Macht und die hervorgehobene Stellung des Königs ausdrücken sollten. Je nach Gegenstand war darüber hinaus jeweils eine bestimmte Aufgabe mit der Insignie verbunden, die der König erfüllen sollte. So galt der Reichsapfel als Zeichen der Einheit des Reiches und der besonderen Stellung des Christentums.

Reichskammergericht
Definition:

Nachdem das Reichshofgericht 1451 seine Tätigkeit einstellte, entwickelte sich unter Kaiser Karl IV. aus der Institution des Kammergerichts das Reichskammergericht (RKG). Es war seit seiner Gründung im Jahr 1495 bis zu seiner Auflösung 1806 eine der obersten Gerichtsinstanzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sein Sitz befand sich zunächst in Frankfurt, dann wechselnd an verschiedenen Orten, ab 1527 in Speyer und ab 1689/1693 in Wetzlar.

Reichskirche
Definition:

Teil der universalen Kirche, der in eine bestimmte politische Ordnung einbezogen und der Autorität des jeweiligen Herrschers unterworfen war.

Reichslehen
Definition:

Ein vom König bzw. dem Kaiser aus der Reichsgutmasse verliehenes Lehen. Vgl. den Artikel Lehenswesen.

Reichsregiment
Definition:Zu Beginn des 16. Jahrhunderts Ansatz zu einer Art ständischer "Reichsregierung" in der Form eines Ausschusses der Reichstagsgesamtheit

Das reichsregiment war als permanent tagendes Regierungsorgan für das ganze Reich gedacht, das fürstlichen Einfluss auf höchster Ebene sicherstellen sollte. Betrieben wurde die Einrichtung vor allem vom Erzbischof und Kurfürsten von Mainz, Berthold von Henneberg. Geplant war sie als ständisch besetzte Kollegialbehörde unter Leitung des Erzkanzlers, als zentrales Regierungsorgan für das Reich jenseits des Kaisers und der Partikulargewalten. Ein solches Reichregiment gab es zuerst 1500 - 1502, dann brach das Experiment ab: Niemand von den Reichsständen war auf Dauer bereit, seine Macht an ein solches überständisches Regiment abzugeben; das reichsständische Interesse am Ganzen war geringer als die Partikarinteressen der Landesherren.
Unter Kaiser Karl V. wurde später erneut ein Reichregiment eingerichtet (1521-1530), das nun aber den Kaiser selbst, solange er sich außerhalb des Reiches aufhielt, vertreten sollte, das sich aber gegenüber den Einzelständen ebenfalls nicht genügend Geltung verschaffen konnte.
(Text: Uni Münster)

Reichsritter
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Ritter.

Reichsstadt
Definition:

Reichsstädte stellen einen besonderen Typus der deutschen Stadt- und Verfassungsgeschichte dar. Ursprünglich waren es königliche Städte der Stauferzeit, die sich unterschiedlich weit von der direkten Stadtherrschaft des Königs emanzipierten und Privilegien und Autonomie gewannen.

Reichsstände
Definition:

Im alten Deutschen Reich bezeichnet man als Reichsstände die Personen und Korporationen, welche die Reichsstandschaft (Reichstagfähigkeit) besaßen, d.h. das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag.

Reichstag
Definition:

Seit Ende des 15. Jahrhunderts Bezeichnung für die Versammlung der deutschen Reichsstände  ...mehr

Reichstaler
Definition:Alte Münze

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

reichsunmittelbar
Definition:Unmittelbar dem König (dem Reich) unterstehend.

Als reichsunmittelbar wurden im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem Kaiser untergeben waren. Man unterscheidet drei Gruppen von reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften. Die Kurfürsten, Fürsten und die reichsunmittelbaren Bischöfe nahmen persönlich an den Reichstagen teil. Grafen und Herren, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte waren dort über Korporationen vertreten. Dann gab es aber auch Personen, die nicht auf dem reichstag erscheinen konnten. Alle zusammen bildeten die Reichsstände. Reichsunmittelbar – aber nicht zu den Reichsständen gehörig – waren die Reichsritter, eine Reihe von Klöstern (vor allem Frauenklöster) und einige Freiorte oder Reichsdörfer. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war die Reichsunmittelbarkeit bis auf wenige Reichsstädte beendet. Nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 hörte die Institution der Reichsunmittelbarkeit endgültig auf zu existieren. (Quelle: Wikipedia)

Reisestunde
Definition:Alte Entfernungsangabe

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Reliquar
Definition:

Reliquienschrein, Reliquienbursa, von lateinisch reliquiae, "Überreste". Behälter zur Aufbewahrung und zur Ausstellung von Reliquien, zumeist aus kostbaren Edelmetallen gefertigt und mit Edelsteinen verziert. Bezeichnung für oft kostbare Behälter zur Aufnahme von Reliquien. Im Mittelalter war auch der Ausdruck Phylacterion für Reliquiar gebräuchlich. Reliquiare sind häufig aus vergoldetem Silber gefertigt, manchmal auch aus Glas oder Bein. Reliquiare werden für gewöhnlich nach ihrer äußeren Form benannt (Kopf-, Hand-, Fuß- und Kuppelreliquiar). Reliquienschreine, die für eine Kreuzpartikel bestimmt sind, heißen Staurothek. Auch Greifenklauen und Olifante bzw. Sarazenische Hörner dienten manchmal als Reliquiar; gleiches gilt für frühe Kusstafeln. In Ausnehmungen von Altären gemachte Funde lassen erkennen, dass auch einfache Dinge, wie Spanschachteln und Gläser zur Aufnahme von Reliquien dienten. Eine aus Leinen oder Seide bestehende Hülle für Reliquien heißt "Brandea".

Reliquie
Definition:

Von lateinisch reliquiae, "Überreste". Körperliche Überreste von Heiligen, aber auch von Gegenständen, die mit ihnen in Berührung gekommen sind. Reliquien dürfen verehrt werden und spenden den Gläubigen auch Gnade. Gegenstand einer besonderen Form der Heiligenverehrung, dem übernatürliche Kräfte zugeschrieben werden. Die in den meisten Religionen geübte Reliquienverehrung ist in der katholischen Kirche besonders weit verbreitet. Die als Reliquien verehrten Gegenstände stehen meist in enger Beziehung zu Jesus, den Märtyrern oder Heiligen (Holzpartikel oder Nägel vom Kreuz Christi, Überreste von Körperteilen oder von Besitztümern eines Heiligen). Der Reliquienkult ist seit dem zeiten nachchristlichen Jahrhundert bezeugt, seit dem 4./5. Jahrhundert werden in fast jeder Kirche Reliquien aufbewahrt. Die ihnen zugesprochenen wundertätigen Kräfte und die Popularität des jeweiligen Heiligen bestimmten die Bedeutung einer Kirche. Bekannte Reliquien zogen jährlich tausende Gläubige an. Durch großzügige Spenden von Pilgern konnten die Kirchen, in denen sie aufbewahrt wurden, zu prächtigen Stätten der Wallfahrt ausgebaut werden. Reliquien wurden auch von weltlichen Herrschern geschätzt, da sie durch die Anziehung, die sie auf die Christen ausübten, auch einen großen materiellen Wert repräsentierten.

Renaissance
Definition:

Begriff, der im 14. und 15. Jh. von Humanisten und Kunstschriftstellern verwendet wurde, um den inneren Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Wiederaufblühen der Wissenschaften und Künste in ihrer Epoche und der Erneuerung der Latinität zu unterstreichen.

Renntartsche
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Residenzpflicht
Definition:Anwesenheitspflicht des Burgmannes

Verpflichtung der Burgmannen, im Rahmen eines Burgmannenvertrages auf bzw. nahe bei einer Burg zu leben. Geriet die Burg in Gefahr konnte er seiner Burghutpflicht nachkommen. Seit dem 13. Jahrhundert setzten die Burgmannen durch, dass die Residenzpflicht auf bestimmte Zeiträume begrenzt wurde. Später konnte vertraglich festgelegt werden, dass auch ein Ersatzmann der Anwesenheitspflicht nachkommen konnte. Die Residenzpflicht der Burgmannen wurde im Laufe des Mittelalters immer weiter abgeschwächt.

Revers (Lehensrevers)
Definition:

von lateinisch reversus, "umgewendet", "abgekehrt",
* Rückseite einer Münze (vgl. dort)
* Der Gegenbrief, Landrevers, Ständerevers, in dem der Landesherr ausdrücklich anerkennt, dass er kein Recht habe, die bewilligten außerordentlichen Abgaben zu fordern. Dann überhaupt jedes Versprechen, die Privilegien zu achten, also eine Wahlkapitulation.
* Der Lehensrevers. Anerkenntnis des Lehensmannes über den Empfang des Lehens bzw. in späterer Zeit des Lehensbriefes.

Revers (Münze)
Definition:Münzrückseite

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Rheinischer Münzverein
Definition:Vorläufer einer Währungsunion

Der Rheinische Münzverein war ein Zusammenschluss von Kurfürsten, die durch Münzprägerechte aus der Goldenen Bulle von (1356) ausgestattet sind, vornehmlich die von Mainz, Trier, Köln und Pfalz. Später kam zeitweise Jülich durch einen Beitritt am 20. März 1419 hinzu. Durch räumliche Verzahnung ihrer Territorien hatten diese Fürsten oft gleiche Interessen, wovon auch gemeinschaftliche Münzverträge zeugen. Die wichtigsten Münznominale des rheinischen Münzvereins waren der rheinische Goldgulden und der Weißpfennig.

Rheinprovinz
Definition:Preußischer Landesteil

Die Gebiete der späteren Rheinprovinz kamen nach der Niederlage des napoleonischen Frankreich im Jahr 1815 auf Beschluss des Wiener Kongresses unter die Herrschaft des Königreichs Preußen. Die Rheinprovinz entstand 1822 aus der Vereinigung der 1816 gebildeten Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg. Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren in Stadt- und Landkreise aufgeteilt. Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen (Ausnahme Kreis Birkenfeld, Fürstentum Lichtenberg und Landkreis Wetzlar). Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Das Rheinland war damals modern, was Industrie und Handel betraf, das Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während das übrige Preußen noch weitgehend agrarisch geprägt und der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, die neue Obrigkeit evangelisch. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Rheinprovinz bis 1930 von französischen, belgischen und britischen Truppen besetzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das nördliche Gebiet der Rheinprovinz Teil der britischen Besatzungszone und damit später Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden Teil der französischen Besatzungszone und kamen somit zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Ribald (Ribold)
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Richtpfennig
Definition:Alte Münze

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Riegel
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fachwerk.

Ringelkapuze
Definition:

Kettengeflecht unter dem Helm des Ritters...mehr.

Ringmauer
Definition:

Mit Verteidigungseinrichtungen, wie Wehrgang, Zinnen und Scharten ausgerüstete starke Mauer rings um eine ganze Burg oder die Stadt. Sie wird auch Bering, Mantelmauer bzw. Zingel genannt. Um die Mauer herum verlief der Ringgraben.

Risalit
Definition:

Ein in ganzer Höhe des Baus vor dessen Flucht tretender Bauteil (Mittel-, Seiten-oder Eckrisalite) zur Gliederung einer Wandfläche.

Ritter
Definition:Adelsgruppe

Der Stand der Ritter ist hervorgegangen aus der berittenen Gefolgschaft der germanischen Heerführer, vor allem aber aus der berittenen Kriegerschaft unter den karolingischen (751-814) und sächsischen Kaisern (919-1024) ...mehr

Ritterorden
Definition:Gemeinschaft von Rittern

Gemeinschaften von geistlichen Rittern, die karitative Aufgaben (Kranke) mit Pilgerschutz und militärischem Kampf gegen Glaubensfeinde verbanden. Meist umfassten Ritterorden drei Gruppen von Mitgliedern: Ritter, dienende Brüder und Kleriker. Da die Mitglieder eines Ritterordens (Deutscher Orden; Johanniter, Malteser, Templer) die Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam ablegten, waren sie dem Kirchenrecht unterstellt, in Wirklichkeit jedoch nur Semireligiosen mit Anpassung des geistlichen Lebens an die Ordensaufgabe.
Die Ritterorden wurden ein stehendes Heer der Kreuzfahrerstaaten und der iberischen Reiche mit gewaltigen Burgen als Stützpunkte. Äußerlich waren sie an verschiedenfarbigen Kreuzen und Mäntel erkennbar.
Das Eintreten für den Glauben und die Sorge für notleidende Menschen durch karitative Dienste prägen auch heute noch das Erscheinungsbild der Ritterorden. Sie werden von Groß-, Herren- bzw. Hochmeistern geleitet.

Ritterrüstung
Definition:

Wenn ein vollständig gerüsteter Ritter zu Pferd auf dem Schlachtfeld erschien, bot er einen impossanten und furchteinflößenden Anblick...mehr

Ritterschlag
Definition:Im Deutschen Reich erst spät übliche Form der Rittererhebung

Während der Regierungszeit Karls IV. (1346-1378) setzte sich der Ritterschlag gegenüber der Schwertleite immer mehr durch. Erstmals erwähnt wird der neue Ritus im Jahr 1354...mehr

Röhrenwasserleitung
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Wasserversorgung

Rokoko
Definition:

In manchen Regionen Europas, in Frankreich oder Süddeutschland etwa, wurde das Rokoko (1735-1770/80) zu einem Nachfolgestil des Barock, der neben dem Spätbarock existierte. Sein Name wird abgeleitet von ´rocaille´, dem Grotten- und Muschelwerk. Die Kunst des Rokoko wandte sich mehr dem Kleinen, Leichten, Idyllischen zu. Das Ornament und mit ihm die Kleinkunst und das Kunstgewerbe rückten in das Zentrum des künstlerischen Interesses. Die Details des Mobiliars und der Einrichtung gewannen zunehmend Bedeutung. Für die Architektur dieser Epoche typisch ist die Neigung zu kleinteilig rhythmisierten Kompositionen statt der geschlossenen, imposanten Erscheinung des Barock. Die Proportionen werden zierlicher, die Ausmaße übersichtlicher, die Gliederung leichter. Größter Wert wird auf die Innenausstattung gelegt. Die Stukkateure waren so gesucht wie im Barock. Sogar Außenfassaden wurden jetzt mit reichen Stuckornamenten überzogen. Im Kunstgewerbe, bei den Erzeugnissen von Gold- und Silberschmieden etwa, war Augsburg führend in ganz Europa. Deshalb wurde das Rokoko damals auch "Augsburger Geschmack" genannt.

Rollwerk
Definition:Dekorationsform

Das Rollwerk ist eine Dekorationsform, die hauptsächlich in der deutschen Renaissance des 16. und frühen 17. Jahrhunderts vorkommt. Verschlungene und aufgerollte, plastisch wirkende Bandformen sind ihre Merkmale, die vor allem bei Wappen und Kartuschen vorkommen. Daher wird das Rollwerk auch als Kartuschenwerk bezeichnet. Häufig tritt es in Kombination mit dem Beschlagwerk auf.

Romanik
Definition:

Der im 19. Jahrhundert geprägte Stilbegriff kennzeichnet die abendländische Kunst des 11. und 12. Jahrhunderts ...mehr

Rondell
Definition:Teil der Burg bzw. Festung

Meist mehrstöckiger vorspringender Rundturm am Außenrand von Burgen und Festungen. Besonders seit dem Aufkommen der Pulverwaffen wurden Rondelle zum flankierenden Beschuss verwendet.

Rossharnisch
Definition:Pferdepanzer

Der Rossharnisch bezeichnet einen Pferdepanzer...mehr

Rossstirn
Definition:

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.

Rüsthaken
Definition:Teil der Turnierrüstung

Auflage für den Spieß an der rechten Brustseite des Ritterharnisches, die 1370 erschienen ist. Im 15. Jh. hat der Rüsthaken in Deutschland eine gekrümmte und angeschraubte Form und ist umklappbar, so dass es beim Schwertkampf zu keiner Behinderung kam.

Rüstlöcher
Definition:Maueröffnungen

In den heute noch an vielen Burg und Stadtmauern erkennbaren Löchern in der Außenwand steckten beim Mauerbau waagrecht Kanthölzer, auf denen die Arbeitsbühne bzw. der hölzerne Laufgang der Maurer und Verputzer ruhte. Nach Vollendung des Baus wurde das Baugerüst entfernt, die Löcher blieben erhalten.

Rüstung (Ritter)
Definition:

Mehr zu diesem Begriff erfahren Sie ... hier.

Rüstung (Turnier)
Definition:

Mittelalterliche Bezeichnung der gesamten Ausrüstung von Mann und Ross ...mehr

Rute
Definition:Längenmaß

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte.

Rutte
Definition:Schussapparat

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

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