Ober-Hilbersheim in Rheinhessen

Grundbesitzer in Ober-Hilbersheim

Inhaltsverzeichnis

1.Vorbemerkung

Das Gebiet des heutigen Rheinhessen war besitzrechtlich stark zergliedert. Die Herrschaftsbereiche, Grundherrschaften und anderen Gerechtsame der verschiedenen Herrschaftsträger lagen in Streubesitz verteilt und überschnitten oder verzahnten sich ineinander. Wichtigstes Mittel zur Erlangung von Herrschaft stellte dabei lange die Grundherrschaft dar. Im Mainzer und Bingener Raum - so hat dies Balon prägnant formuliert - "entschied nicht die alte Grafschaftsverfasssung ... über die spätere Territorienentwicklung, sondern die frühe Ausbildung der Grundherrschaften". Aus den Zeiten der Mainzischen Dominanz und im Gefolge der sponheimischen und pfalzgräflichen Personalpolitik setzten sich eine Reihe anderer Grundbesitzer im Dorf fest. Viele herrschaftliche Ackerflächen und sämtliche Hofgüter im Ort waren zudem an Gefolgsleute oder Ober-Hilbersheimer Bürger verlehnt oder verpachtet. Am Beispiel Ober-Hilbersheims läßt sich die Zersplitterung der verschiedensten Gerechtsame und das Nebeneinander mehrerer Grundherrschaften auf kleinstem Raum deutlich nachvollziehen. Innerhalb der Gemarkung lagen eine Vielzahl von Eigengütern, zu Lehen ausgegebenen oder verpachteten Höfen und Ländereien, von Zehntrechten und anderen Gerechtsamen weltlicher Herren und geistlicher Korporationen auf engstem Raum beieinander.

2.Hofgüter

Einige Grundbesitzer hatten ihre Ober-Hilbersheimer Besitzungen in Form eines Hofgutes organisiert. Diese Höfe sind wegen der dünnen Quellenlage im Einzelnen schwer zu fassen. Da die Zahl der zu identifizierenden Höfe ständig schwankt, muß man davon ausgehen, daß in einigen Fällen die Höfe ihren Namen wechselten und eine Kontinuität des selben Hofes dann nicht feststellbar ist. Von Kunz vom Langen Hof (curia longa), der 1346 genannt wird, ist nicht bekannt, ob er einen der sieben großen Hofstätten im Ort verwaltete oder nur ein Vertreter der gleichnamigen Familie war.
Eine Hoforganisation ist in Ober-Hilbersheim erstmals aus dem Zehntweistum des Jahres 1320 zu erkennen. In diesem Weistum des Ober-Hilbersheimer Gerichtes werden zwar sieben Hofstätten angekündigt, genannt werden aber nur fünf:

- die Herren-Beunde
- der Widemhof des Pfarrers
- der Hof der Nonnen von St. Katharinen
- das Koppengut des Mainzer Domkapitels
- und - der Name ist unleserlich - der Hof des Beiherffad(?)
Die nicht genannten Höfe werden der Hof des Deutschen Orden und vielleicht der Hof des Klosters Engelthal gewesen sein, der wenige Jahre später an das Kloster Disibodenberg fiel.

Im Falkensteiner Weistum von 1515, das inhaltlich einer älteren Vorlage aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhunderts folgt, lassen sich erneut sieben Höfe erkennen:

- der sponheimische Hof "die Beunde"
- der Hof des Johann Schneider [von Ravengirsburg]
- der [Widem]-Hof des Pfarrers
- der Hof des Clauß (Nikolaus) Buser
- ein Hof gegenüber dem Hof des Clauß Buser
- der Hof(?) des Peter Hertrich und
- der Hof des alten Hanheimers.

Damit scheinen zum Teil die Pächter genannt worden zu sein, die allerdings schon geraume Zeit vor der Abschrift des Weistums gelebt haben. Johann Schneider z.B. war 1435 Schultheiß in Ober-Hilbersheim, Peter Hertrich und der (alte) Hanheimer werden 1414 erwähnt. Vielleicht ist letzterer identisch mit dem Peter Heinheimer, der 1385 den Deutschordenshof pachtete.

In der Dorfbeschreibung und dem Weistum von 1601 werden erneut die Besitzer bzw. Pächter der Höfe genannt leider ist eine Zuordnung nur teilweise möglich. Oberamtmann Johann von Eltz verzeichnete in seiner Dorfbeschreibung die Inhaber von acht Höfen:

- die Herren-Beunde
- den Koppenhof des Domkapitels
- das Hofgut des Deutschen Orden
- das Halstengut der Herren von Koppenstein Koppenstein
- den Hof des Kartäuser Orden
- den Hof des Dietrich Hohenstein
- den Hof des Jost vom Riedt
- den Hof des Caspar Bacharach

Im gleichzeitig verfaßten Weistum werden dann wieder die sieben Hofpächterfamilien des Zehntweistums von 1320 notiert, allerdings mit kleinen Abweichungen: der Hof des Johann Schneider, der Hof des Pfarrer, der Hof gegenüber dem Hof des Claus Buser, ein Hof(?) des alten Schultheißen Heinz Schneider, der Hof des Hanheimers und der herrschaftliche Hof.

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3.Besitz der Mainzer Kirche

Die Mainzer Kirche war anfangs der größte und bedeutendste Grundbesitzer in Ober-Hilbersheim. Schon bei der Ersterwähnung des Ortes im Jahr 1108 erfahren wir einige Fakten über die Besitzverhältnisse. Erzbischof Ruthard von Mainz stattete im Zuge seiner politischen Maßnahmen gegen den salischen Besitzgürtel am südwestlichen Rand seiner Diözese das 1098 von einem Chorherrenstift in ein Benediktinerkloster umgewandelte Disibodenberg, Kloster in einer umfassenden Aktion mit Gütern aus. Im Austausch für andere Güter, die er Disibodenberg schenkte, gab der Erzbischof dem Propst Ebo von St. Viktor Land und Weinberge in Hilbersheim. In dieser Urkunde wird also nicht - wie zuweilen irrtümlich behauptet - Disibodenberger Besitz in der Gemarkung erwähnt, sondern der erste namhaft zu machende Grundbesitzer in Ober-Hilbersheim ist der Mainzer Erzbischof, der dem Stift St. Viktor in Mainz Güter in Ober-Hilbersheim überließ. Die Güter in Ober-Hilbersheim sollten St. Viktor im Laufe der Zeit 3 Pfund Geld einer einwandfreien Währung einbringen, die zur Schuldentilgung bei Ulrich von Winkel dienen sollten. Von weiterem Besitz des Stiftes St. Viktor ist in Ober-Hilbersheim nichts bekannt. Teile ihres Besitzes hatten die Erzbischöfe an ihre Ministerialität ausgegeben. Demnach könnte Rothardus aus Bingen von, der 1142/43 einen halben Morgen Feld in Ober-Hilbersheim dazu verwandte, um damit eine von ihm zum Seelenheil seiner verstorbenen Eltern in Bingen errichtete Kapelle mit Einkünften zu versorgen, aus der erzbischöflichen Ministerialität oder dem Lehnshof stammen. Das Erzstift selbst tauchte in späterer Zeit nicht mehr als Grundbesitzer auf. Dafür engagierte sich das Domkapitel im Ort anderer erzstiftischer Besitz floss wohl in die Gütermasse der Stadtmainzer Stifter, wie sich dies bereits 1163 und 1219 im Zuge der Übertragung der Kirche an St. Maria im Felde andeutete. Ein weiterer Teil des Besitzes wird auch dem Pfarrgut zugeschlagen worden sein.

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4.Der Koppenhof des Mainzer Domkapitels

Das Mainzer Domkapitel verfügte seit spätestens 1238 über Rechte im Ort. Vielleicht ging dieser Besitz in seinem Kern auf altes Reichsgut zurück. Im Zehntweistum von 1320 sind 11 Morgen genannt, die den "Koppen" zehnteten anscheinend bestand der Koppenhof zu dieser Zeit bereits, von dem aus das Koppengut verwaltet wurde. Das Domkapitel wusste seinen Besitz beständig zu vergrößern. Im Jahr 1327 kaufte es von Siegfried von Alsheim dessen gesamte Güter zu Ober-Hilbersheim. Der jeweilige Pächter des Koppenhofes musste Mitte des 14. Jahrhunderts für das über 212 Morgen große Gut 20 Malter Weizen bzw. den Gegenwert in Geld an das Stift abführen. 1476 war der Koppenhof mit seinen 300 Morgen Ackerland von der Bede befreit. Lediglich eine Abgabe auf die Atzungspflicht war nach Kreuznach in die herrschaftliche Kammer zu entrichten. Der Pächter des Koppenhofes, Dietrich Beberfort, musste 1601 insgesamt 39 Malter Korn nach Mainz liefern. Mittlerweile war der Koppenhof bzw. ein Teil davon wieder dem Ortsherrn bedepflichtig geworden. Dietrich mußte 32 Gulden für Bede und Atzung entrichten. Das Koppengut wird auch im 18. Jahrhundert immer wieder erwähnt. Im Jahr 1790 war Peter Zimmer Beständer des Domkapitelsgutes, das jetzt noch 190 Morgen, 1 Viertel und 7 Ruthen in der Ober-Hilbersheimer, 18 Morgen 21 Ruthen in der Sprendlinger Gemarkung und 4 Morgen in der Nieder-Hilbersheimer Gemarkung umfasste. Mitte des 19. Jahrhunderts scheint Bischof Ketteler einen Großteil des Domkapitelsgutes veräußert zu haben. Die katholische Kirche, die seit 1882 im Ort entstand, wurde ebenfalls auf dem alten Gut des Domkapitels errichtet.

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5.Die Güter des Mariengredenstifts (Liebfrauen)

Ein Register der Zinsgefälle des Mainz: Mariengredenstiftes, das 1271 angelegt und bis 1528 weitergeführt wurde, verzeichnet Einkünfte u.a. in Hilbersheim, womit offensichtlich Ober-Hilbersheim gemeint ist. Das Stift weitete seine herrschaftliche Stellung im Dorf kontinuierlich aus. Es erhielt im Jahr 1303 durch eine Stiftung des Ingebrand von Selhoven von eine Mark Kölner Pfennige aus Gütern in (Ober-?)Hilbersheim, die bei der Vesper am Fest der 10.000 Märtyrer, dem 22. Juni, an die anwesenden Stiftsherren verteilt werden sollten. Die persönlichen Beziehungen zu einigen Ober-Hilbersheimern wirkten sich auch auf weiter entfernten Besitz des Stiftes aus. Am 1.12.1346 bezeugten der Schultheiß Johann gen. Burger und vier Schöffen von Ober-Hilbersheim und andere Gewährsleute eine Urkunde des Dekan Heinrich vom Mariengredenstift, Dekan Heinrich der Dekan überließ dem Wentz gen. Wynemann und seiner Frau aus Ober-Hilbersheim seine Güter in Bischofsheim bei Gerau. Einen Tag später waren sie Zeugen, als Arnold von Kostheim, als Prokurator des St. Mariengredenstiftes dem Laien Hennekyn, dem Sohn des Bynen - vielleicht ist damit Hennekin Schuler gemeint - alle Güter des Liebfrauenstiftes in Ober-Hilbersheim zu Erbpacht gab. Auch 1497 war Mariengreden in Ober-Hilbersheim begütert. 1532 kaufte Mariengreden weitere Güter vom Stift St. Maria im Felde. Ende des 17. Jahrhunderts waren auch einige Zehntrechte an Mariengreden übergegangen, die das Stift zu Bauleistungen an der Ober-Hilbersheimer Kirche verpflichteten.

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6.Der Widemhof des Pfarrers, das Pfarrgut, der Hof von St. Maria im Felde

ImZehntweistum von 1320 wird der Widemhof des Pfarrers erstmals genannt.Zusätzlich zu seinem Eigengut erhielt der Pfarrer Teile des kleinen Zehnten. Am18.11.1326 ist Pfarrer Albrecht, Pfarrer als Grundbesitzer eingetragen, 1346und 1349 ist ebenfalls Eigengut des Pfarrers Gerlach, Pfarrer erwähnt.Darüberhinaus bezog der Pfarrer im Jahr 1332 Einkünfte aus der Bergen,St.Laurentiuskirche zu Bergen. 1381 wird eine Widemhube angesprochen, als GrafSimon von Sponheim den Werner Halbstedter von Gau-Algesheim mit Gütern in derBettenheimer Mark belehnte. Als diese Lehen nach dem Tod Graf Simons 1414 an GräfinElisabeth zurückfielen, tauchte unter den zahlreichen Gütern auch ein halberMorgen vor dem Widemhof auf. Die Güter des Pfarrers - das geht aus dem Rentbuchdes Amtes Kreuznach von 1476 hervor -, waren von Bede und anderenherrschaftlichen Abgaben befreit. In der Beschreibung des Kartäusergutes von1497 wird Pfarrgut in der Nähe der Olein heun Mühle und in der Nähe der Flurauf Grieß (Gries)erwähnt. In den Weistümern von 1515 und 1601 ist immer nochvon einem Hofgut die Rede, das dem Pfarrer zur Verfügung stand. Das Pfarrgutwar 1627 ungefähr 100 Morgen groß, aber außer 40 Morgen waren alle Äcker nurbedingt bepflanzbar und die wenigen Weinberge ließen pro Jahr höchstens 1 1/2Ohm Wein erwarten. 1648 ist das Pfarrgut mit nur noch 90 hessische Morgenangegeben, 1744 ist Pfarrgut bei der Pforte, 1748 und 1759 ist allgemein vomPfarrgut die Rede. Vielleicht bereits 1163, mit Sicherheit aber 1358 sind Güterdes Ober-Hilbersheimer Zehntherren St. Maria im Felde in Hilbersheim bezeugt.Im Jahr 1370 kaufte das Stift einen an der Mainzer Pforte gelegenen Hof. Es istzu vermuten, dass dieser Hof mit dem Pfarrer in Verbindung stand, denn der Hofwar mit einem jährlichen Zins von nur einem Malter Korn belastet, den derjeweilige Pächter außer der Pacht zu entrichten hatte diese geringe Belastungspricht dafür, dass auf diesem Hof der Pfarrer sein Auskommen erwirtschaftenkonnte. 1532 verkaufte das Stift St. Maria im Felde Güter an das Liebfauenstiftin Mainz. Mit dem Verkauf des Zehnten an den Pfalzgrafen 1567 verschwanden auchdie letzten Rechte des Stiftes im Ort. Auch der Widemhof wird nicht mehrerwähnt. Anscheinend hat er sich als Hofgut aufgelöst dem Pfarrer verblieb aberein Teil als Pfarrgut. 1790 wird bezeugt, dass Pfarrer Seckardt, PfarrerLandwirtschaft betrieb. Das Pfarrgut musste zu dieser Zeit nichtunbeträchtliche Beiträge zu den Tafelgeldern der französischen Offiziereleisten, 7/8 zahlte der Kirchenherr, 1/8 der Pfarrer selbst. Die Größe desPfarrgutes betrug 1806 insgesamt 30 Hektar, 1813 insgesamt 105 Morgen. Noch1847 ist katholisches Pfarrgut belegt. Das evangelische Pfarrgut gehörte nachAppenheim wenngleich 1887 die evangelische Gemeinde noch ein Stück Land an derStiftspforte und am Kirchhof ihr Eigen nannte. Im Handbuch der Diözese Mainz1931 ist die Größe des Kirchengutes für das Jahr 1931 mit 3.844 qm Ackerfeldangegeben, das "Pfründegut" umfasste sogar 289.872 qm. Im Jahr 1963 beinhaltetedas Pfarrgut noch 2.643, 36 qm.

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7.Der Hof des Deutschen Ordens zu Mainz

Die Ursprünge des Hofes des Deutschen Ordens liegen im Dunkeln. Im Jahr 1295 behaupteten die Ritter Jakob von Appenheim, Billung von Olm und Emercho gen. Hummel von Wackernheim, dass sie zwölf Morgen pflügbares Land, sowie den Hof (curia) im Dorf Hilbersheim als Lehen des Edelherrn E., Kämmerer in Mainz, besitzen würden. Ebenso beanspruchten sie nach Lehnsrecht 20 Mainzer Denare Abgabe und 6 Mainzer Denare Vogtgeld (fautpennege), sowie eine halbe Mine Hafer und andere Rechte an diesen 12 Morgen. Leider ist nicht sicher, ob mit diesem Hilbersheim Ober- und nicht vielmehr Nieder-Hilbsreheim gemeint ist. Da die Gegenpartei durch den Bruder Hermann von Hohenlohe, Komtur des Deutschen Ordens zu Mainz, vertreten wurde und die Mainzer Richter, vor denen verhandelt wurden, den Rittern alle Rechte absprachen, könnte sich hier der Deutsche Orden mit Hilfe der Mainzer Richter in den Besitz des Hofes gebracht haben.
Anfang des 14. Jahrhunderts ist der Orden dann als Grundbesitzer in Ober-Hilbersheim verbürgt. 1303 erwarb Marquard von Bruningsheim, Komtur des Deutschen Ordens in Mainz, von Pfarrer Adolf in Blesberg 68 Morgen in der Gemarkung Ober-Hilbersheim, die dieser von Johann Lott, Ritter von Alzey, für 100 Mark Kölnischer Währung gekauft hatte, zu Pfand. Der Hof des Deutschen Ordens wird erst 50 Jahre später, im Jahr 1358, zweifelsfrei erwähnt, als sich die Deutschherren um Befreiung ihrer Güter von außerordentlichen Abgaben bemühten. In diesem Jahr befreite Graf Walram von die Deutschordensgüter, Wiesen, Äcker, Weingärten und den Hof von Atzung, Bede, Herberge, Futtergestellung in Dorf und Feld, Wagenfuhren, Pferdegestellung und Beisteuer zu den Baulasten der Kirche und des Kirchhofes. Nur am Wegebau musste sich der Orden nach Umfang seines Besitzes beteiligen. Als Gegenleistung zahlten die Mainzer 450 kleine Florentiner Gulden. Die Freiung konnte jederzeit durch Rückzahlung dieser Summe rückgängig gemacht werden. Auch die Deutschordensherren bewirtschafteten ihren Hof nicht in eigener Regie. Am 30.6.1371 pachtete Peter Zorn aus Hilbersheim das Hofgut des Deutschen Ordenshof in Dorf und Feld der Gemeinde Ober-Hilbersheim für 80 Malter Getreide und zwar 70 Malter Korn und 10 Malter Weizen, Binger Maß, die er auf seine Kosten und sein Risiko in Mainz abliefern musste. Die Atzungspflicht auf dem Hof blieb bestehen. Peter sollte in den ersten drei Jahren allerdings von der Gülte 10 Malter erlassen bekommen. Der Ober-Hilbersheimer Bürgermeister Johann Schuler versuchte anlässlich dieses Pachtwechsels die Situation auszunutzen und belegte den nahezu abgabenfreien Hof mit einer außerordentlichen Brandschatzung. Pächter und Pachtherr protestierten erfolgreich beim Falkensteinischen Ortsherrn. Am 18.7.1371 musste Johann die Brandschatzung zurücknehmen und versprechen, Hof und Gut - wie in der Freiung von 1358 mit Graf Walram von Sponheim verbrieft - nicht weiter zu belasten. Schultheiß Johann scheint sein Amt darüber verloren zu haben, denn 1378 hieß der Schultheiß Cuntzo(?) Zorn, der bereits 1371 in einer Mainzer Urkunde erscheint. Am 29.9.1378 pachtete sein Sohn Peter und dessen Ehefrau Katharina den Hof des Deutschen Ordenshof erneut. Die Pachtzeit betrug also jeweils 6 Jahre. Als Abgabe musste Peter nur noch 60 Malter Korn (Roggen) und 10 Malter Weizen in Mainz abliefern. Am 15.5.1385 pachtete Peter Heinheimer und seine Frau Katharina für sechs Jahre den Hof des Deutschen Ordens für 70 Malter Korn jährlich. Vielleicht stammt der alte Hanheimer, dessen Hof 1515 im Weistum genannt wird, aus der Familie der Heinheimer. Sein Hof könnte demnach der Deutschordenshof gewesen sein. Peter musste den Hofbetrieb in Dorf und Feld in gutem baulichen Zustand halten. Brach ein Haus oder eine Scheune zusammen, musste sie der Orden mit seinem Holz und seinen Werkleuten wieder aufbauen. Peter hatte dagegen alle Wagenfuhren zu übernehmen. Sollte der Hof in Kriegszeiten oder ohne Verschulden Peters abbrennen, wurde er von den Deutschherren wieder aufgebaut. Peter war mit seinem Hof dienst-, steuer- und bedefrei. Sollte er während der Pachtzeit verarmen oder vom Ort wegziehen, musste er dies dem Orden bis zum 24.6. eines jeden Jahres anzeigen und den Hof zurückgeben. Bei Vertragsverletzung haftete Peter mit seinem Eigengut. Am 22.2.1426 pachtete Hanmann Goldener von Wolfsheim und seine Ehefrau Else den Hof für 60 Malter Korn, 10 Malter Weizen und 2 Malter Erweiß auf sechs Jahre. Bezüglich der Wiederaufbaupflicht wurde vereinbart, dass für den Fall, dass der Deutsche Orden einen Wiederaufbau nach einer Zerstörung nicht wollte, der Pächter den Hof bis zum folgenden 22. Februar zurückgeben könne. Als Hanmann starb, bemühten sich 1472 Henne Buser, und Henn Goldener, beide aus Ober-Hilbersheim, Schwager und Sohn des Verstorbenen, um die Pachtung des Hofes.
1483/84 kam es erneut zu einem Streit über eine Brandschatzung, die der Ober-Hilbersheimer Schultheiß auf den Freigütern des Deutschen Ordens durchführen wollte. Das Gut des Mainzer Ordens wird in den folgenden Jahrzehnten immer wieder erwähnt. Im Jahr 1574 fand eine große Beforchung des Hofgutes statt. Am 29.8.1575 pachteten der Unterschultheiß Caspar Busser sowie die Ober-Hilbersheimer Claß Busser und Niklas Busser, Jorg vom Sell, Komtur des Deutschordens, das Hofgut auf zehn Jahre. Sie mussten 50 Malter Korn und 10 Malter Weizen, Mainzer Maß jährlich zahlen. Der Vertrag wurde von Oberschultheiß Heinrich Kling unterzeichnet. Im Jahr 1601 wurde der Hof der Deutschherren mit einer Größe von 245 Morgen angegeben. Auch der Deutsche Orden musste wieder Bede bezahlen, allerdings waren zwei Drittel des Hofes immer noch bedefrei. Das Deutschordensgut wird im 18. Jahrhundert mehrmals erwähnt. Eine gerichtliche Renovation der Güter vom 31.8.1759 ergab 182 Morgen und eine halbe Ruthe in der Ober-Hilbersheimer Gemarkung, 212 Morgen, 2 Viertel und 35 7/10 Ruthen im Bettenheimer Feld. Zudem verfügte der Orden über einen Hausplatz und einen Garten im Ort selbst, der an der Gemeindestraße lag. 1790 war Philipp Schmuck Pächter des Deutschordensgutes. Der Besitz umfasste nur noch 170 Morgen und 26 Ruthen in der Ober-Hilbersheimer Gemarkung, 29 Morgen, 3 Viertel und 24 Ruthen in der Sprendlinger Gemarkung (Bettenheimer Feld), sowie 2 Viertel in der Nieder-Hilbersheimer Gemarkung.

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8.Der Besitz des Klosters St. Maximin vor Trier

Als frühe Besitzer in Ober-Hilbersheim haben schon Vogt und Hellriegel das Kloster St. Maximin vor Trier angegeben. Als Papst Innozenz II., Papst am 6.5.1140 die Besitzungen St. Maximins in Schwabenheim, Bubenheim und die 8 Mansen in Hilbersheim bestätigte war allerdings Nieder-Hilbersheim gemeint. Man könnte sich nun ganz auf Nieder-Hilbersheim als Ort des Geschehens festlegen, zumal der Rheingraf am 13.12.1309 die Vogtei Sauerschwabenheim und Nieder-Hilbersheim der Abtei St. Maximin für 40 Mark verkaufte, wenn nicht im Jahr 1468 der Hofmann des Hofes der Abtei St. Maximin in Schwabenheim an der Selz alle Güter der Abtei in Nieder-Hilbersheim und Ober-Hilbersheim aufgelistet hätte. St. Maximin trat seine Rechte in Ober-Hilbersheim im Laufe der Zeit durch Verkauf ab und konzentrierte sich ganz auf seine Nieder-Hilbersheimer Besitzungen.

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9.Die Rechte des Kölner Erzstiftes

Die Nachricht Dotzauers, daß auch das Erzstift Köln, Erzstift Besitz in Ober-Hilbersheim gehabt habe, wird leider ohne Quellenangabe mitgeteilt. In der Untersuchung des Kölner Fernbesitz im Binger Raum, die Gerlich aufgrund schriftlicher Quellen vorgelegt hat, taucht die Ober-Hilbersheim allerdings nicht auf.

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10.Der Hof der Nonnen von St. Katharinen, das Gut des Klosters Eberbach, Kloster und die Katharinenkapelle

Als das Kloster Eberbach am 1.11.1285 mit der Kirche zu Bingen einige Güter tauschte, wurden auch 40 Mainzer Denare erwähnt, die jährlich von Weinbergen bei St. Rupert der Kirche in Hilbersheim (Helbersheim) iuxta Breidevachs anfielen. Inwieweit damit Ober-Hilbersheim angesprochen ist, muss offenbleiben. Auch eine spätere Nachricht bringt bezüglich einer Ebersbacher Präsenz im Ort wenig Sicherheit. Petrus und Engetrudis von Buren schenkten der Abtei Güter, darunter vier Malter Hafer, die von den Ober-Hilbershimer Hofleuten Heyman und Gerlach zu Gau-Hilbersheim abzuliefern waren. Auf welchem Hof die beiden Hofleute saßen ist ungewiss. Im Jahr 1326 werden drei Morgen Land des Klosters Engelthal neben Ebir monachos erwähnt, also in unmittelbarer Nachbarschaft des Klosterbesitzes von Eberbach, das sich später von seinem „Fernbesitz“ getrennt haben dürfte; Kloster Eberbach wird in Ober-Hilbersheim nie mehr erwähnt. Wenig später ist im Zehntweistum von 1320 die Rede von einem Hof des Nonnenklosters St. Katharinen bei Kreuzach, das vermutlich im Lauf des 13. Jahrhunderts entstanden ist. Sankt Katharinen hatte 1349 noch Besitz in Ober-Hilbersheim, auch 1414 werden Güter der Nonnen genannt. Vielleicht lässt sich vom St. Katharinenhof der Bogen zur sagenhaften Katharinenkapelle spannen, die auf der Straße südlich des Ortes an der Kreuzung des Katharinenweges (von Wolfsheim nach Partenheim) an der Binger Straße (von Wörrstadt her) gestanden haben soll und der Sage nach zu einem Frauenkloster gehörte. Vielleicht ist der Hof der Nonnen, der nach 1320 nicht mehr in den Quellen auftaucht, in dieser Kapelle aufgegangen. Von ihr gibt es noch weitere Nachrichten: 1378 verkauften Emmerich von Rudensheim und seine Kinder für 36 Gulden dem geistlichen Bruder Peter zu Sankt Katharinen uff der strassin 3 Malter jährlichen Korngelds, die in Wolfsheim einzuziehen waren. 1381 veräußerten Christine von Monsheim und ihre Kinder dem genannten Peter, Pfleger des Gotteshauses Sankt Katharinen auf der Strasse gelegen in Wolfsheimer Marke, 15 Malter Korn, die in Wallertheim anfielen und bodel korn hießen. Im selben Jahr wurde in einer Güterbeschreibung Werner Halbstedters von Gau-Algesheim auch 2 morgen über den Mainzer weg ziehend vor dem neuen kloster erwähnt. 1497 und noch 1617 wurde der südliche Teil der Ober-Hilbersheimer Gemarkung feld nacher st Katharein, später feld nacher Wolfsheim genannt. Um 1840 sollen noch Reste der Kapelle vorhanden gewesen sein, die aber dann beim Straßenbau Verwendung fanden; In der Gemarkung Jugenheim erinnert noch heute der Katharinenweg an diese alte Kapelle.

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11.Der Hof des Klosters Engelthal, des Klosters Disibodenberg und der Herren von Koppenstein

Die Engelthaler Äbtissin Elisabeth und der Konvent des Klosters Engelthal, die 1301 einen Teil des Zehnten in Nieder-Hilbersheim erworben hatten, verkauften, da sie sich in Geldschwierigkeiten befanden, am 18.11.1326 dem Kloster Disibodenberg Güter zwölf Malter ewiger Korngülte, Binger Maß, wohl gelegen und frei, in der Gemarkung (territorio) Ober-Hilbersheim, die als die "alten Güter" bezeichnet wurden. Weiterhin gaben die Nonnen den Mönchen am 23.6.1329 für bereits bezahlte 10 Pfund zwölf Malter ewiger Korngülte sowie 10 Malter Korngeld, auf die sie vom Pachtgut des Peter von Eckelsheim in Ober-Hilbersheim Anspruch hatten und die sie im Wert von 1/2 Mark Geld aus ihrem obersten hof in Ober-Hilbersheim und dem niedersten Hof zogen, sowie einige andere Äcker und einen Weinberg in Richtung auf Dürkheim, sowie den Rest des "alten Gutes". Ausdrücklich ausgenommen war das Gut des Herrn Helwig. Wie sehr die Engelthaler Präsenz schon gelitten hatte, zeigte die Bestimmung, dass die Gülte im Disibodenberger Hof in Kreuznach abzuliefern war. Die Mönche vom Disibodenberg wussten die Verbindung zu dem Hofmann bzw. Pächter des Ober- und Niederhofes gut zu nutzen. Denn anscheinend gelang es den Klosterleuten, sich in den Besitz des Engelthaler Hofes zu bringen. Die Nonnen beschränkten sich auf ihren Hof in Nieder-Hilbersheim. Die Klosterherren vom Disibodenberg gingen sofort daran, ihre Stellung im Ort auszubauen. Man kaufte sich sukzessive Güter in Ober-Hilbersheim von anderen Grundbesitzern zusammen. Die Geschwister Gerhard, Engels, Alhard, Resa, Elsa und Metza, Kinder des Edelherrn Joselin von Bechtolsheim, veräußerten zwischen dem 1.-7.3.1349 dem Kloster 6 1/2 Malter Korngeld ewiger Gülte, Binger Maß, die sie jährlich von ihren Gütern, Äckern und Wiesen in der Gemarkung Hilbersheim erwirtschafteten. Sie verpflichteten sich, jährlich zwischen Christi Himmelfahrt (15. August) und Mariä Geburt (8. September) auf eigene Kosten 6 1/2 Malter Korn in das Haus (hus) des Klosters in Kreuznach zu liefern. Am 8.7.1355 erlangte das Kloster für seine Häuser, Höfe, Äcker, Wiesen und Weingärten vom Grafen Walram von Sponheim gegen Zahlung von 850 Heller die Abgabenfreiheit von Atzung, Herberge, Futtergestellung im Dorf und auf dem Feld, Wagenfahrten, Fuhren, Pferdgestellung, Hilfe- und Steuerabgaben für die Kirche und deren Instandhaltung sowie alle anderen Abgaben. Nur zum Straßen-, Weg- und Befestigungsbau wurde das Kloster nach wie vor nach Größe seines Besitzes herangezogen. 1357 verkaufte auch Greda von Windsheim von ihr Pachtland an das Kloster. Obwohl der Herzog von Zweibrücken 1559 das Kloster Disibodenberg aufhob und am 27.1.1560 einen Klosterschaffner einsetzte, sind Besitzungen des Klosters in Ober-Hilbersheim noch bis 1581 nachzuweisen. Während die Güter jenseits der Nahe von der Kirchenschaffnei Meisenheim verwaltet wurden, erlitten die Disibodenberger Güter in Ober-Hilbersheim ein anderes Schicksal, über das sich allerdings nur mutmaßen lässt. Nach Hellriegel soll im Jahr 1581 Simon Kerwagen (Kerbaugen) Hofmann des Disibodenberger Hofes gewesen und der Hof Mitte des 17. Jahrhunderts an die Koppensteiner verlehnt worden sein. Allerdings ist bereits in der Dorfbeschreibung von 1601 der Hof der Erben des Heinrich von Koppenstein genannt, das sog. Halstenguth. Es brachte 7 Malter Korn Pacht ein und war 33 Morgen groß. Der Hof war dem Ortsherrn bedepflichtig. Die Koppensteiner erhielten im Jahr 1687 eine Lehnserneuerung u.a. über den Hof in Gau-Hilbersheim: item Coppenstein erben hauß undt hof im dorf Gaw-Hilbersheimb. 1690 ist Peter Zilles, Peter, Hofmann der Koppensteiner Hofmann der Koppensteiner. Er besaß nebenbei noch 37 Morgen Land Eigengut. Die Herren von Koppenstein hatten 1748 Güter im Bettenheimer Feld, einen Hausplatz in der Untergasse neben der Gemeindegasse und dem herrschaftlichen Gut. Dieses Haus war bedepflichtig und zahlte 2 Simmer Bedekorn an die Herrschaft und 2 Simmer Hafer an den Schultheißen. Das Koppensteinergut, 28 Morgen und 20 1/2 Ruthen ausschließlich Acker, war an Lorenz Hangen, Lorenz für 10 Malter Korn, Binger Maß verpachtet. Auch 1759 wird Koppensteiner Besitz erwähnt.

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12.Die Ortsherren und ihre Hoforganisation. Der Besitz der Herren von Hohenstein und Obentraut

Die herrschaftliche Stellung der Ortsherren inOber-Hilbersheim beruhte auf einer Bündelung vieler grund-, gerichts-und lehensrechtlicher Kompetenzen, zu denen noch andere Rechte wie etwadie Leibherrschaft über ihre Eigenleute kommen konnte. Zudem verfügtendie Sponheimer und später die Pfalzgrafen im Dorf über umfangreichenGrundbesitz und an diesem haftende Geld- und Naturaleinkünfte. DieseRechte im Dorf dehnten sich auch auf andere Familienzweige aus. Am6.1.1335 etwa belehnte Graf Johann von Sponheim, Graf Johann von seinenSohn, den Ritter Simon von Argenschwang, Sohn des Grafen Johann vonSponheim, mit 50 Malter aus der gräflichen Korngülte inOber-Hilbersheim, da er sich dadurch Vorteile in seiner GrundherrschaftKreuznach versprach Simon musste seinem Vater im Gegenzug Eigengüterbei Kreuznach zu Lehen auftragen. Dass der Titel eines Ortsherren fürsich genommen gar nichts bedeutete, zeigt das Beispiel der Markgrafenvon Baden, Markgrafen von ihre Rechte waren analog zu den tatsächlichenMachtverhältnissen in der Grafschaft auch in Ober-Hilbersheim nichtsehr ausgeprägt. Die Markgrafen verfügten - so weit sich erkennen lässt- 1462-1482 lediglich über eine Korngülte im Ort, die sie 1463 an KlausKeppler aus Kreuznach bzw. 1482 an Rheinfried von Rüdesheim, SohnFriedrich d.Ä., verpachteten. Der Hof Beunde,die Bezeichnung meint ein vom Flurzwang und Viehtrieb befreitesHerrengut, wird erstmals im Zehntweistum von 1320 genannt. Auch 1326ist ein halber Morgen oben an der Bunden, oben an der erwähnt. Inderselben Urkunde erscheint ein Mann namens Felkener, der sieben MorgenAcker sein Eigen nennt. Da er neben dem Pfarrer Albrecht, Pfarrer undHerrn Helwig als einzige Person namentlich genannt ist, muss es sich umeine hervorgehobene Persönlichkeit gehandelt haben. Vielleicht ist erauch mit dem Edelknecht Paul Velkener von Rüdesheim verwandt wenn nichtsogar identisch, der am 27.5.1358 in seinem Hof zu Ober-Hilbersheim zuGericht saß. Dieses Gericht konnte aber nur das Gericht desherrschaftlichen Fronhofes, der Beunde, gewesen sein. Allerdings führtePaul Velkener die Geschäfte des Hofgutes nicht selbst, denn seinHofmann hieß Cuntze, Hofmann des Paul Velkener. Ende des 14.Jahrhunderts verwischen sich die Spuren der Herren-Beunde. Es scheint,dass die Halbstedter den sponheimischen Hof für kurze Zeit zu Lehengehabt haben, ihn aber schnell wieder aufgaben.
Im Jahr 1381 war Werner Halbstedter aus Gau-Algesheim als Lehnsmann desGrafen Simon von Sponheim-Vianden mit anderem Lehnsgut inOber-Hilbersheim ausgestattet worden. 1414 waren diese Lehen der GräfinElisabeth von heimgefallen, die sie nun an den (Schultheißen?) JohannSchneider von Ravengirsburg und dessen Ehefrau Agnes zu Unterlehenweitergab. Am 4.3.1419 bekundete Graf Johann von Sponheim dass dasLehen, das die Halbstedter von seinen Vorfahren getragen haben -nämlich Haus und Hof in Ober-Hilbersheim mitsamt Äckern und weiteremZubehör - jetzt ihm heimgefallen seien. Er gab nun alles einemVerwandten der Nikolaus (Clas) Kindel von Schmidtburg zu Erblehen mitden üblichen Verpflichtungen und vorbehaltlich der sponheimischenRechte.
In diesen Hof scheinen sich vor 1435 die Pfalzgrafen gedrängt zu haben.Wie bereits erwähnt beanspruchte der Pfalzgraf das sogenanntesponheimische Erbfünftel und damit auch ein Fünftel des sponheimischenHofes. Aus einer Schlichtung zwischen Pfalzgraf Ludwig und Graf JohannV., Graf von Sponheim-Starkenburg vom 9.9.1435 geht der Sachverhalthervor: Die pfalzgräflichen Amtleute hatten dem Grafen 1/5 des Hofes zuOber-Hilbersheim entzogen. Nach Ansicht des Pfalzgrafen gehörte der Hofzum Amt Kreuznach, Amt und stand ihm als Erbe seiner SchwägerinElisabeth zu. Die Ober-Hilbersheimer Hofleute zahlten seit 26 Jahren,also seit 1409, die Pacht an den sponheimischen Kellner nach Kreuznach,Kellerei dieser gab dem pfalzgräflichen Kellner Johann Stumpf das ihmzustehende Fünftel der Abgaben weiter. Obwohl der Obmann desSchlichtergremiums, Graf Johann von Wertheim, dem Pfalzgrafen Rechtgeben musste, gelangte der gesamte Hof damit noch nicht inpfalzgräflichen Besitz.
Am 6.11.1435 erschien der Ober-Hilbersheimer Schultheiß JohannSchneider als „Verwalter“ der Schmidtburger fungierte, mit denOber-Hilbersheimer Schöffen vor den Ratleuten in Kreuznach und sagteüber den Hof in Ober-Hilbersheim, den die Grafschaft Sponheim seitlanger Zeit dort habe, dass vor Zeiten ein Herr von Sponheim einenHintersassen dort bestraft und den Hof eingezogen habe, um ihn an einenanderen Pächter zu vergeben. Die Erben des Bestraften hätten dann darumgebeten, dass man ihnen den Hof für die selbe Pacht verleihe, was auchgeschehen sei.
Infolge der verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen Halbstedtern undSchmidtburgern wechselte der Hof nun mehrmals den Pächter. In einerSchlichtung von 1436 zwischen Pfalzgraf Ludwig und Graf Johann vonSponheim kam zwar das in der falkensteinerischen Pfandschaftverharrende Ober-Hilbersheim nicht vor, in der Urkunde findet sich aberein Eintrag, wonach Nikolaus Halbstedter einen Hof und ein Gut zuOber-Hilbersheim mit Zubehör besaß. Am 13. Mai 1438 lieh Graf Friedrichvon Veldenz unter Zustimmung des Markgrafen Jakob von Baden von ClesginKindel von Schmidtburg und seinen männlichen und weiblichen Erbenverschiedene Burglehen in Kreuznach, Koppenstein und Kastellaun und dieMannlehen der Halbstedter, nämlich Haus und Hof in Gau-Hilbersheim, wiees Graf Johann V. von Sponheim ihm verschrieben habe. In denlebenslänglichen Nießbrauch dieser Mannlehen kam aber der mutmaßlicheSchultheiß Hennekin Schneider von Ravengirsburg, womit offensichtlichder Sohn des ehemaligen Schultheißen Johann Schneider von Ravengirsburggemeint ist. 1438 und 1440 wird die Beunde als Bestandteil despfalzgräflichen Erbfünftels genannt. Am 8.4.1454 verlieh PfalzgrafFriedrich Haus und Hof in Gau-Hilbersheim an Meynhard von Koppensteind.J. als Ehemann der Eva von Schmidtburg und Verwandter von derenSchwester Emlin, den Töchtern des verstorbenen Clesgin Kindel vonSchmidtburg; doch die Koppensteiner hielten den Hof nicht lange.
Um das Jahr 1515 gab die kurpfälzische Hofkammer den Hof an dieGemeinde in Erbpacht. Die Herren-Beunde bestand im Jahr 1476 aus 111Morgen, die dem Besitzer 15 Malter Korn und 5 Malter Weizeneinbrachten. Die Beune wird im Falkensteinischen Weistum von 1515erwähnt, sie brachte 52 Malter Korn an Pacht ein und auch 1601 musstedie Gemeinde 52 Malter Korn Pacht nach Kreuznach abliefern. 1617 wirddie Herren-Beunde nochmals genannt im Jahr 1790 war Nikolaus Schott,Nikolaus 1790 Erbpächter des pfälzischen Hofkammergutes.

DieSponheimer verfügten noch über einen zweiten Hof in Ober-Hilbersheim,der anscheinend in vier Besitzanteile aufgeteilt war, der Hof des Symmelkast, der Rosentaler Hof, der Felkerhof und der Kartäuser Hof. In den Weistümernist stets von sieben Höfen in Ober-Hilbersheim die Rede, genannt werdenaber in anderen Quellen wesentlich mehr. Die angenommene Teilung desHofes und die verschiedene Benennung der Segmente könnte diesenWiderspruch zum Teil klären. Graf Johann II. von Sponheimm, Graf JohannII. von bestätigte 1313 als Lehnsherr, dass der Ritter Peter vonSaulheim, Werner gen. Symmelkast und dessen Geschwistern deren Güterund deren Hof in der Gemarkung Ober-Hilbersheim erworben habe. DieseGüter befreite der Graf von Zinsen, Bede, Atzung, Wagenfahrten,Herberge und anderen Rechten des Grafen auf Gut und Hof. Der Graf ließsich einige Geldeinkünfte zu Lehen auftragen und behielt das Recht,seine Pferde auf Peters Wiesen weiden zu dürfen. Mit der curia desdominus Peter, die am 18.11.1326 erwähnt wird, ist wohl der Hof desRitters Peter von Saulheim, Peter von gemeint.
Im Jahr 1415 verloren die Saulheimer den Hof. Er wurde am 19.2.1415 vonGräfin Elisabeth dem Peter Elsasser von Erfenstein, in Vormundschaftder Kinder seines Schwagers Johann Esel von Rüdesheim samt einigenÄckern zu Lehen gegeben, wie ihn bereits die Vorfahren der Rüdesheimerzu Erblehen hatten. Die Saulheimer gaben auch weitere Besitzungen inOber-Hilbersheim auf. Am 14.8.1415 bekundete Salentin von Saulheim,dass er die am 21.3.1313 vom Grafen von Sponheim, Grafen von gefreitenLehensgüter als Heiratsgut seiner Tochter dem Schwiegersohn (Eidam)Kuno von Scharfenstein d.Ä. übergeben wollte. Gräfin Elisabeth vonSponheim stimmte der Lehnsübergabe zu und Kuno schwor den Lehnseid.
Am 4.3.1420 empfing Bernhard Esel von Rüdesheim, Bernhard Esel von dieehemaligen Lehen des Werner Symmelkast, Werner, u.a. 4 Mainzer Unzenjährlich, sowie 3 Simmer Korn, 3 Simmer Hafer und 3 Hühner bzw. 2Simmer Korn, 2 Simmer Hafer und 2 Hühner von dem Hof und dem Gut zuOber-Hilbersheim, sowie den Hof und das Gut selbst samt Zubehör undFreiung von Zinsen, Bede, Atzung, Wagenfahrten und Herberge.
Der Rosentaler Hof scheint eine Zeitlang an die Ober-HilbersheimerSchultheißen verpachtet gewesen zu sein. Zumindest ist im Jahr 1355 derHof des Ober-Hilbersheimer Schultheißen Hennekin Burger, Hennekin,Schultheiß genannt.
Der Rosentaler Hof könnte auch im Jahr 1401 gemeint sein, als GrafSimon von einen Hof seinem Lehnsmann Frank von Fürfeld, Frank vonübergab als Vorgänger wird dessen Schwager Johann Schuler genannt, der1371 Bürgermeister im Ort und zwischenzeitlich gestorben war.
Der Rosentaler Hof wird allerdings namentlich erst 1423 genannt. Indiesem Jahr verlieh Graf Johann von Sponheim dem Johann Keyserßbergeinen Hof zu Ober-Hilbersheim, gen. den Rosenthaler Hof zu Mannlehen.Ausgenommen war der Kirchsatz zu Klein-Winternheim, der bisher zum Hofgehörte und den Johann dem Grafen übergeben hat die Rechte des Grafenund seiner Mannen bleiben vorbehalten.
1438 lieh auf Bitte des bisherigen Inhabers Johann Keyserßberg GrafFriedrich von Veldenz-Sponheim dem Nikolaus Russe von Ohlweiler (Kr.Simmern) den Rosentaler Hof mit der Freiheit desselben Hofes mit allemZubehör, außer dem Kirchsatz zu Klein-Winternheim, der dem Grafenzustand, sowie weitere Lehen in Kreuznach.
Auch über den Felker-Hof ist wenig bekannt. Am 3.5.1518 gab Philipp vonDhaun-Oberstein dem Hilgar von Obentraut, aufgrund geleisteter Dienste,1/4 des Hofes Felkerhoffs zu Lehen, wie diesen vorher der ObentrautscheVerwandte Johann von Hohenstein und seine Vorfahren zu Lehen getragenhatten. Das Hofgut des Dietrich Hohenstein wird 1601 mit 89 Morgenangegeben, die ihm 28 Malter Korn Pacht einbrachten.
In der Renovation der Kartausäuser Güter in Ober-Hilbersheim von 1617wird bereits in 25 Fällen Hilgart Flach von Obentraut zuGroß-Winternheim als Grundstücksnachbar genannt. Er war mit Elisabethvon Hohenstein, Tochter des Johann, verheiratet, welche somit denViertelanteil der Hohensteiner in Ober-Hilbersheim als Mitgift in dieEhe gebracht hatte. Die Herren Jakob und Philipp von Hohenstein werdenin der Urkunde dagegen lediglich 13mal als Anlieger genannt.
Aus dem Morgenbuch von 1718 sind als Nachfolger der ehemalsObentrautschen Besitzes die Grafen von Schönborn, Grafen von zuerkennen. Am 27.9.1749 wurde eine Auflistung der Güter, Renten undGefälle des hochgräflich-Schönbornschen freiadeligen Besitzes inOber-Hilbersheim erstellt. Sie verfügten nach dieser Liste über ca. 30Morgen Äcker und über 3 1/2 Ruthen Clauer. Diese Güter waren allodirtund Valentin Schmuck und Friedrich Reis für 12 Malter Korn zu Erbpachtvergeben. Valentin Schmuck, mittlerweile Adjunkt und reich begütert,hatte noch 1790 die Schönborner Güter, 33 Morgen Acker, 1 Morgen 19Ruthen Klauer und 36 Ruthen Hausgrundstück in Erbpacht. Dazu verfügtendie Grafen von Schönborn, Grafen von noch über die herrschaftlicheBannmühle. Das letzte Viertel des zweiten Sponheimer Hofes inOber-Hilbersheim scheint dem Kartäuser Orden gehört zu haben. Am28.6.1469 hatten der Kartäuserorden zu Weisenau ein Viertel eines Hofeszu Ober-Hilbersheim vom Amtmann in Bacharach, Philipp von Hohenstein,und dessen Ehefrau Else Forstmeister mit allem Zubehör, allen Rechtenund Freiheiten, für einen Gültbrief über 26 Gulden und 8 TornisFrankfurter Währung, die Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken zu zahlenverpflichtet war, erworben.
Im Jahr 1497 ließ die Kartause durch das Ortsgericht Größe und Lageseiner Grundstücke feststellen (50 Morgen) und verpachtetet dann demEmmel Wolffskehler und dessen Ehefrau Nese, die beide inOber-Hilbersheim wohnten, das Kartäusergut für 19 Malter Korn, die inMainz anzuliefern waren, und den vierten Teil ihres Hofes gegen die trünck...in das feldt nacher Sankt Cathrein.Im Jahr 1585 war das Hofgut auf 12 Jahre verpachtet, die Pacht betrug15 Malter Korn. 1601 ist in der Beschreibung des Johann von Eltz dasHofgut der Kartause mit 45 Morgen angegeben. Der Pächter CasparBacharach musste 15 Malter Korn Pacht entrichten. Sein ungenannterVorgänger hatte den Hof vor 51 Jahren, also im Jahr 1559 gepachtet undder Pachtvertrag sollte noch bis 1641 gelten.
Eine Renovation der Güter der Kartäuser in Ober-Hilbersheim aus demJahr 1617 ergab 47 Morgen, die 17 Malter Korn einbrachten. 1718 kannaus dem Morgenbuch der Herrn Charteußer guthsogar die Güteangabe eines jeden Grundstücks ersehen werden. Im Kopiarder Kartäuser schließlich sind bis 1728 zahlreiche Belege vonEinkünften des Ordens zu finden. 1781 wurde das Kloster zusammen mitden Mainzer Klöstern Altenmünster, Kloster und Reichklara, Klosteraufgelöst.
Der Besitz der Kartause wurde für kurze Zeit dem Mainzer Universitätsfondszugeschlagen. Am 27. Februar 1782 kam es im Rathaus vonOber-Hilbersheim zu einer Zusammenkunft. Der Kreuznach SchultheißStrohmenger und der kaiserliche Notar Schelnpusch aus Mainz legten vordem Kreuznach Vogt schriftlich fest, die Kartäuser Güter inOber-Hilbersheim der Mainzer Universitätin Besitz zu geben. Man begab sich vor die Schmittpforte auf denKartäuser Acker, gelegen in der Neu Wiß, direkt neben einem Besitz desGrafen von Schönborn. Dort überreichte man dem Notar Schelnpusch einHand voll grund oder erd damitwar die Besitzübertragung vollzogen. Zum Schluss begab man sich wiederins Rathaus, und hielt den Besitzwechsel in den Morgen- undLagernbüchern schriftlich fest. Gleichzeitig wurde ein Protokoll fürdas Oberamt Kreuznach ausgestellt. Für den Schriftverkehr warOber-Schultheiß Johannes Zilles d.Ä. in seiner Eigenschaft alsGerichtsschreiber verantwortlich.Die Universität behielt den Besitznicht lange. Wie man dem Morgenbuch entnehmen kann, sind dieGrundstücke ab 1783 sukzessive in die Hand Ober-Hilbersheimer Bürgergelangt.
Vier kostbare Figuren in der Pfarrkirche St. Josef, Pfarrkirche inOber-Hilbersheim aus dem Besitz der Kartause in Weisenau sind heutealles, was von den alten Beziehungen zum Orden übrig geblieben ist.

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13.Die Güter der Freiherren Ritter zu Grünstein

Demian H. Ernst Freiherr von Ritter zu Grünstein, kurfürstlich-Mainzischer Geheimrat, Hofrichter und Vitztum zu Mainz und Maria Anna von Ritter geb. von Hoheneck verpfändeten am 8.12.1737 dem Obristen Anton von Kloz für geliehene 600 Louisdor die freiadelige Reitzenmühle zu Gau-Algesheim und ihre Ober-Hilbersheimer Güter. Im Februar 1743 zählte die mittlerweile verwitwete Freifrau Maria mit Hilfe des Kammerpräsidenten Freiherr Specht von Bubenheim ihre Güter in der Ober-Hilbersheimer Gemarkung und im Bettenheimer Feld auf. Die 80 Morgen, 1 Viertel und 13 9/10 Ruthen waren an Martin Malach verpachtet, der 30 Malter Korn und 11 Malter Gerste, Mainzer Maß, sowie 20 Pfund Butter Pacht zahlen musste. Die freiadligen Güter waren zwar durchweg von der Bede befreit, aber einige Güterstücke waren trotzdem bedepflichtig. Am 17.8.1759 lieh sich Carl Adolf Freiherr Ritter zu Grünstein, kurfürstlich-mainzischer Kämmerer, bei dem kurfürstlichen Kommerzienrat Johann Heinrich Weingarten 4.000 Gulden. Dafür setzt er ihm die Reitzenmühle und seine Ober-Hilbersheimer Güter zum Pfand. Im Nachlass des Stadtgerichtspräsidenten Carl Adolf Freiherrn Ritter von Grünstein ist 1792 der Ober-Hilbersheim Besitz, bezogen auf das Jahr 1767, wie folgt beschrieben: Dasiges freiadeliches Gut bestehet nach einer neueren vorhandenen Güter Verzeichniß de anno 1767 in 81 Morgen 13 19/20 Ruthen Acker und Wiesen, und ist dermalen gegen jährlichen Pacht von fünfzig Malter Korn, zwanzig Malter Gerst mainzer maßung und vierzig Pfund Butter verliehen. Am 6.3.1786 ließ Nikolaus Zimmer, Nikolaus seine Ober-Hilbersheimer Güter versteigern und übergab sein Haus, seine Scheune, Stall und Garten sowie sein Pachtgut seinem Bruder Zimmer. Er kaufte dafür die Reitzenmühle der Freiherren von Ritter für 100 Gulden. Zur Mühle gehörten 44 Morgen Acker, Weinberge, Wiesen und Felder. 1790 war Adam Kerwagen Pächter des Mainzer Rittergutes. Das Rittergut umfasste noch 76 Morgen und 23 Ruthen, in Sprendlingen 5 Morgen und 33 Ruthen.

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14.Die Liegenschaften der Freiherren Hacke zu Mannheim

Bereits 1476 werden Freigüter der Herren von Hacke genannt.1790 hatte Heinrich Kerwagen die Güter der Familie Hacke in Erbpacht. Hierbeihandelte es sich um 19 Morgen, 1 Viertel und 25 Ruthen in Ober-Hilbersheim,sowie 9 Morgen, 1 Viertel und 25 Ruthen in der Sprendlinger Gemarkung. BeiFabricius findet sich in der „Liste der Mitglieder, Güterbesitzer undUnterthanen des reichsritterschaftlichen Kantons am Niederrhein nach derRechnung für das Jahr 1790“ folgender Eintrag: Freiherr von Hacke zu Mannheim,Freiherr wegen Koppenstein cessat. Lehen und allodiale Güter Capital fl. 4000,Anschlag 32 fl. u.a. Güter in Ober-Hilbersheim.

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15.Der Besitz der Herren von Windsheim

1357 setzen Greda von Windsheim und ihre Tochter Alheid einen Morgen Acker von ihren Ober-Hilbersheimer Gütern als Pfand für eine Korngülte, die sie im Disibodenberger Hof zu Kreuznach abzuliefern hatten. Am 13.1.1384 erhielt Gottfried von Windsheim, Sohn des Adam von Windsheim, vom Kloster Disibodenberg Güter off Hilbirsheimer graben verliehen, die - der Flurname ist nicht eindeutig - vielleicht außerhalb der Gemarkung lagen.

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16.Der Hof des Jost vom Rieth (Pfordengut) - Das Gut der Herren von Giese-Rieth-Breidenbach

In der Amtsbeschreibung des Oberamtmannes Johann von Eltz wird 1601 das Hofgut des Jost vom Rieth genannt, das 144 Morgen umfasste und für 54 Malter Korn verpachtet war. Am 11.1.1744 ließ der Herr von Giese, früher (antea) von Ried, und die verwitwete Oberstallmeisterin Breidenbach, die eine geborene von Ried war, auf Requisition des freiherrlich giesischen Kellners Weiß aus Bingen ihre Güter in der Ober-Hilbersheimer Gemarkung und im Bettenheimer Feld verzeichnen. Das giesische Gut, darunter das sog. Pfordengut, umfasste 119 Morgen, 1 Viertel, 33 Ruthen und 2 Schuh. Die giesischen Güter wurden von vier Pächtern, allesamt kurpfälzische Untertanen, bewirtschaftet, die jeder jährlich 11 Malter und 1 Viertel Korn Pacht zahlten. Peter Schmuck, Peter hatte 1790 die Breitenbachischen Güter in Pacht. Die Freiherren von Breidenbach nannten 117 Morgen, 2 Viertel und 21 Ruthen in der Ober-Hilbersheimer Gemarkung ihr Eigen, sowie 2 Morgen 2 Viertel und 1 Ruthe im Sprendlingenr Territorium.

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Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff

Verwendete Literatur:

  • Stefan Grathoff: Ober-Hilbersheim. Geschichte eines rheinhessischen Dorfes vom 8. bis ins 20. Jahrhundert. Ingelheim 1995.

Aktualisiert am: 24.10.2014

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