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Echaugettes

frz. Scharwachttürmchen bzw. "Pfefferbüchse".

Seltene Bezeichnung für Scharwachttürmchen, vorkragende Ecktürmchen (bei den Burgen).

Echinus

Wulstiger Kragen des dorischen Kapitells.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.

Eckquader

Teil der Mauer zur Kantensetzung.

Sorgfältig gehauene Eckquader sorgten für eine gleichmäßige Kantensetzung bei Bruchsteinmauerwerk, es wurde auch Bruchstein ornamental im Quaderbau (Eckzangen) verwendet.

Edelknappe

Knappen adliger Abstammung.

Mit dem Begriff Knappe bezeichnet man sowohl die nicht adligen Diener (Knechte) der Ritter als auch solche jungen adligen Männer, die von einem Ritter im Rahmen ihrer Erziehung ausgebildet wurden und ihn auch zu den Turnieren begleiteten. Diese Edelknappen nutzten solche Gelegenheiten, um sich mit Edelknappen anderer Ritter im Bogenschießen, Axt- und Spießwerfen zu messen. Beliebt war auch die Einübung des Lanzengebrauchs. Dieses Stechen wurde mit Hilfe einer Puppe trainiert, die in der einen seitlich ausgestreckten Hand einen Schild und in der anderen ebenfalls ausgestreckten Hand einen Streitkolben hielt. Diese Puppe war drehbar auf einem Holzklotz montiert. Indem der Reiter den Schild der Puppe mit seinem Lanzenstoß traf, drehte sich die Stechpuppe und drohte, dem Knappen den Streitkolben in den Rücken zu schlagen. Der Reiter musste schnell und geschickt sein, um diesem Schlag zu entgehen. Die Knappen und die Edelknappen spielten bei dem Turnei genannten Massenkampf eine wichtige Rolle.

Edelknecht

Der Sohn eines Ritters wurde, sobald er erwachsen war als Edelknecht (armiger) bezeichnet.

Wenn er sich in der Schlacht ausgezeichnet oder sonstige Verdienste erworben hatte, konnte er zum Ritter erhoben werden.

Edictum Pistense

Edikt Karls des Kahlen 864, das den Münzumlauf und den Burgbau regulieren sollte.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgbaurecht

Effe

Ulmenart.

Flatterulme. Ein anspruchsloser, raschwüchsiger Alleebaum, der bis 80 Meter hoch werden kann.

Eigenkirche

Im Mittelalter "private" Kirche eines Herrn.

Eine Eigenkirche ist ein Vermögensobjekt desjenigen, auf dessen Grund sie errichtet war. Die an einer solchen Kirche tätigen Geistlichen unterstanden wirtschaftlich und rechtlich dem Grundherrn. Objekte waren Oratorien, Pfarrkirchen, Stifte, Klöster und teilweise sogar Bistümer. Eigentümer waren Laien, Kleriker, Klöster und Bischöfe. Im frühen Mittelalter war das Eigenkirchenwesen in ganz Europa verbreitet.

Eimer (Maßeinheit)

Altes Hohl- bzw. Flüssigkeitsmaß.

Altes, regional sehr unterschiedliches Hohlmaß für Wein und andere Flüssigkeiten. Im alten Österreich und Bayern bestand es aus 60 Maß, im späteren Österreich-Ungarn aus vier Seideln. Die Mengen schwankten beträchtlich, oft auch innerhalb eines Landes, und veränderten sich im Verlaufe der Geschichte. Die Bandbreiten liegen zumeist zwischen 52 und 60 Litern, aber es gab auch weitaus höhere Werte (Sachsen 75,8 Liter und Württemberg sogar 293,9 Liter).

Für Rheinhessen

Der sich auf Weinmaße beziehende Begriff Eimer, lat. situla, war im Rheinhessischen unüblich. Er begegnet jedoch im Lorscher Reichsurbar, Abt. Worms-Mörstadt. Es handelte sich um die auch als Modius bezeichnete karolingische Situla zu rd. 87 l. Das Königsmaß konnte am nördlichen Oberrhein keinen festen Fuß fassen. Für weitere Informationen siehe: Frank Wagner, Der karolingische modius publicus, Blätter f. dt. Landesgeschichte 143, 2007 (erschienen 2009), S. 153-222.

Einfelderwirtschaft

Bodennutzungssystem.

System der Felderwirtschaft. Die Einfelderwirtschaft zeichnet sich aus durch die Bebauung des Ackerlandes in einem Schlag mit derselben Frucht, ohne Brache. Dieses System ist nur noch in extremen Lagen möglich.

Eisenhut

Helmtypus.

Nach dem 2. Kreuzzug (1147-1149) tauchte der Eisenhut im Abendland auf. Sein kennzeichnendes Merkmal war eine breite Krempe. Der Eisenhut war der typische Kopfschutz der Fußsoldaten, der vor allem von den Schanzarbeitern getragen wurde, die sich gegen Beschuss von der Mauer schützen mussten. Der Eisenhut wurde im 13. Jahrhundert auch von Rittern getragen, die ihn über die Ringelkapuze (Hersenier) stülpten. Einige Eisenhüte verfügten über ein Naseneisen. Diese wurden im Laufe der Zeit zu einer maskenförmigen Visierplatte (Barbiere) mit zwei Sehschlitzen und Atemlöchern verbreitert, die an den Helm genietet wurde. Indem man schrittweise die Ohren und Seitenpartien des Kopfes bedeckte, entwickelte sich gegen Ende des 12. Jahrhunderts ein vollständiger Eisenschutz für den Kopf, der dann als Topfhelm bezeichnet wurde.

Elle

Altes Längenmaß.

Die Elle ist als Abstand zwischen Ellenbogen und Mittelfingerspitze definiert. Sie wird bereits in der Bibel als Normmaß erwähnt. Bei den Ägyptern und Hebräern war sie bereits 4000 v. Chr. in Gebrauch. In Ägypten unterschied man zwischen der königlichen Elle (Meh nesut) mit ungefähr 52 cm und der geringen Elle (Meh scherer) mit ungefähr 45 cm Länge. Im alttestamentlichen Palästina betrug die Elle 495 mm.
Auf einem ca. 2000 v. Chr. im Zweistromland hergestellten Kupferstab ("Elle von Nippur") ist die Elle mit 517,2 mm angegeben. In den deutschen Städten war die Länge der Elle sehr verschieden. Die kleinste war die kleine Elle von Erfurt mit einer Länge von 403,8 mm und die größte die von Regensburg mit einer Länge von 811,0 mm.
Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts maß 1 Elle = 0,6 Meter.

 

Empire

Stilrichtung im frühen 19. Jahrhundert.

Schlussphase des Klassizismus, verbreitet sich zwischen 1800 und 1830 von Paris aus über Europa. Charakteristisch sind die Wandeinteilung in streng begrenzte Felder, die flächenhafte Form der Möbel, gerade Tür- und Wandspiegelrahmen und die Dekoration nach römisch-ägyptisch-pompejanischen Vorbildern (Sphinx, Lyra, Mäander, Fackel usw.)

Empore

Erhöhte Galerie oder Tribüne.

Empore bezeichnet einen Raumteil, der sich zu einem Innenraum öffnet, an die Außenmauer anlehnt und über eine Treppe erreichbar ist. In Festsälen und in allen Arten von Kirchen sind Emporen zu finden.

Emporenbasilika

.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort → Basilika

Englischer Gruß

Gebet.

Das Angelus ist ein Gebet, benannt nach seinen ersten Worten: Angelus Domini nuntiavit Mariae (Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft...). Dieser Gruß des Engels wird in mittelalterlichen Quellen zuweilen auch als »Englischer Gruß« bezeichnet.

Entlastungsbogen

Mauerkonstruktion zur Gewichtsverteilung.

Werkstein- oder Ziegelbogen zur Entlastung eines geraden Fenster- oder Türsturzes.

Entlehnung

Übernahme eines fremdsprachlichen Lexems.

Es wird unterschieden in

a.) Lexikalische Entlehnung: Wird sowohl Inhalts- als auch Ausdrucksseite eines fremdsprachlichen Lexems (z. B. das englische Computer oder Baby) genau so in die Nehmersprache übernommen, spricht die Sprachwissenschaft von einem Fremdwort. Wenn ein solches Fremdwort allerdings integriert wird (d. h. phonologisch, morphologisch und graphisch an die Nehmersprache angepasst), bekommt es die Bezeichnung Lehnwort. Beispiele für eine solche Anpassung sind: cakes > Keks, bureau > Büro, [sp]aghetti > [​ʃp]aghetti. (​ʃ = Lautzeichen für sch).

b.) Semantische Entlehnung: Beschreibt den inhaltlichen Wandel eines bereits existierenden Ausdrucks durch Beeinflussung eines fremdsprachlichen. Dabei kann der Inhalt komplett umgewandelt werden (Bsp. ahd. toufen „tief machen“ > nhd. taufen, Bedeutung übernommen von griechisch baptízein). Es können aber auch neue Wörter nach fremdsprachlichem Vorbild gebildet werden. Es wird hier in Lehnschöpfung (fr.  cognac  >  dt. Weinbrand, freie Übersetzung), Lehnformung (engl. skyscraper  >  dt.  Wolkenkratzer, Teilübersetzung) und Lehnübersetzung (Orthographie – Rechtschreibung, Wort-für-Wort-Übersetzung) unterschieden.

Episkopat

Bischofswürde.

Als Episkopat bezeichnet man die Gesamtheit der Bischöfe eines Landes bzw. das Amt und die Würde eines einzelnen Bischofs.

Epithaph

Grabinschrift, Gedächtnismal.

Als Epitaph (griech. Grabinschrift) bezeichnet man ein, seit dem 14. Jahrhundert vorkommendes, Gedächtnismal für einen Verstorbenen in Form einer Platte. Diese kann an der inneren oder äußeren Kirchenwand oder an einem Pfeiler oder im Kreuzgang senkrecht aufgestellt sein. Das Epitaph ist kein Grabmal, weil sich weder dahinter noch darunter ein Grab befindet. Man unterscheidet zwei Hauptformen:

 

  • Die Platte trägt eine Inschrift oder die Gestalt des Verstorbenen wie ein aufrecht gestellter Grabstein.
  • Später wird eine Szene um das Stifterbild aufgebaut: Der Verstorbene kniet z.B. als Adorant (Anbetender), oft mit seiner Familie, bittend zu Füßen des Kreuzes Christi.

In Renaissance und Barock wächst das Epitaph oft zu mehrstöckigen, prunkvollen Aufbauten mit geistreichen symbolischen Bedeutungen an. Gelegentlich wird der Verstorbene als 33jähriger ("Jesusalter") dargestellt.

Erblehen

Begriff aus dem Lehnswesen.

In Deutschland ursprünglich nur das vom Vater auf den Sohn vererbte Lehen, das keiner Besitzeinweisung bedurfte, für das aber auch kein Ausschlagrecht bestand.

Erbpacht

Form des Grundbesitzes (auch Erbbestand).

Form des Grundbesitzes, bei welchem der Eigentümer einem anderen (Erbbeständer) ein Gut erblich gegen jährlichen Zins überlässt. Der Pächter besitzt lediglich das Nutzungsrecht und ist zu bestimmten Diensten und Abgaben verpflichtet, z.B. dem Erb(be)stands(eintritts)geld (Anzahlung beim Abschluss des Pachtvertrages) u.ä.

Erdwall

Befestigung aus aufgeschütteter Erde.

Als Erdwall bezeichnet man zunächst eine prähistorische Schutzanlage. Erdwälle wurden jedoch auch bei mittelalterlichen Burgen verwendet, vorwiegend für Außenwerke und Vorbefestigungen.

Erker

Vorkragender Bauteil einer Gebäudewand.

Vorkragende Bauteile, vom Boden aufgehend oder an Obergeschossen auf Konsolen (Turm-, Dach-, Fenster-, Kapellenerker), meist ein geschlossener Ausbau an der Fassade oder Hausecke. Er ist meist ohne Verbindung mit dem Erdboden, kann aber über mehrere Stockwerke reichen. Eingeschossig ist das der Altarraum der Burgkapelle. Ein Kirchengebot verbietet Wohnräume über dem Altar. In Spätgotik, Renaissance und Neubarock (19. Jahrhundert) ist der Erker als Schmuckstück des Hauses besonders beliebt. (Vgl. auch Aborterker).

Erste Lautverschiebung

Die erste Lautverschiebung trennt die germanischen von den indogermanischen Sprachen.

Datiert wird sie für das 1. Jahrtausend v. Chr. Es werden drei Teilverschiebungen unterschieden:

Tenuesverschiebung: stimmlose Plosive p, t, k > stimmlose Frikative f, þ, x (lat. piscis, lat.  trēs und idg. *peku- > got.  fisks, got. þreis und germ.*fexu)

Medienverschiebung: stimmhafte Plosive b, d, g > stimmlose Plosive p, t, k (Bsp: idg. *dheubos,* edonom und *geusonom > germ.* đeupas,* etan(an) und *keusan(an))

Verschiebung der aspirierten Medien: stimmhafte, behauchte Plosive bh, dh, gh > stimmhafte Frikative ƀ, đ, ǥ (Bsp. idg. * bhrātēr,* dhol- und *steighonom > germ. * ƀroþar, * đal- und *stiǥan(an)).

Eine Ausnahme der 1. Lautverschiebung bildet das Vernersche Gesetz, das besagt, dass die Tenues p, t, k und der Frikativ s sich nicht zu den stimmlosen, sondern zu den stimmhaften Frikativen ƀ, đ, ǥ und z entwickeln, wenn der Wortakzent nicht direkt vorausgeht und sie in stimmhafter Umgebung stehen (Bsp. mater > mođer).

Erzämter

Hofämter.

Im alten Deutschen Reich die Hofämter, die in nachkarolingischer Zeit in die Hände zuerst der Stammesherzöge, dann anderer Reichsfürsten gelangten, erblich wurden; seit Beginn des 13. Jahrhunderts dauernd derart mit bestimmten Territorien verbunden wurden, dass der Pfalzgraf bei Rhein Erztruchsess, der Kurfürst von Sachsen Erzmarschall, der von Brandenburg Erzkämmerer, der von Böhmen Erz(mund)schenk war. Zu diesen vier Reichserzbeamten traten die drei geistlichen Kurfürsten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Ausgeübt wurden die vier alten Reichserzämter nur bei Krönungen; die neuen waren überhaupt nur Titel. Den regelmäßigen Dienst versahen die Inhaber der Reichserbämter, die Grafen oder Freiherren waren. Einige Bedeutung hatte der Erzkanzler.

Erzbischof

Hohes kirchliches Amt.

(Archiepiscopus, Metropolitanus, Metropolit[a]) Ursprünglich der in der Hauptstadt einer röm. Provinz residierende Bischof. Er berief die Provinzialsynode und saß ihr vor (er präsidierte). Hieraus entwickelte sich ein Oberaufsichtsrecht über die Bischöfe der Provinz. Der Titel Archiepiscopus erscheint erst seit karolingischer Zeit. Er wurde aber zuerst auch von angesehenen Bischöfen geführt. Voraussetzung für die Ausübung der Befugnisse des Erzbischofs ist der Empfang des Palliums (weiße Binde, muß von Papst/ Patriarch erbeten werden). Formell gilt dies seit dem 8. Jahrhundert, tatsächlich aber erst seit späterer Zeit.

Der Erzbischof steht an der Spitze einer Kirchenprovinz, deren Bischöfe er ursprünglich bestätigte und weihte. Seit dem 11. Jahrhundert leisteten sie ihm nur noch einen Obödienzeid (Eid für geschuldeten Gehorsam). Seit dem 15. Jahrhundert geriet der Eid außer Übung. Seine Rechte sind: Gerichtsbarkeit über die Suffragane (Sitz- und stimmberechtigte Mitglieder eines geistl. Kollegiums), Berufung und Vorsitz des Provinzialkonzils, Visitationsrecht über die Provinz , Indulgenzen über 100 Tage zu erteilen, das Recht der Pontificalia in jeder Kirche, Ehrenrechte, insbesondere das Recht des Palliums. Der Erzbischof ist Bischof der Erzdiözese (Erzbistum) und als solcher den anderen Bischöfen gleichgeordnet.

Erzdiözese

Kirchenprovinz, aus mehreren Diözesen bestehend.

Die Erzdiözese, geleitet durch den Erzbischof, ist Mittelpunkt einer Kirchenprovinz, der mehrere Diözesen (Suffraganbistümer) zugeordnet sind. Diese stehen unter der Aufsicht des Erzbischofs.
Nach der Neuordnung der Bistumsgrenzen infolge der Wiedervereinigung gibt es heute sieben Erzdiözesen in Deutschland, nämlich Bamberg, Berlin, Freiburg, Hamburg, Köln, München-Freising sowie Paderborn.

Erzkanzler

Die Hofämter der geistlichen Kurfürsten im Heiligen Römischen Reich.

Die Ämter der Erzkanzler gehörten zu den sogenannten Erzämtern, den obersten Hofämtern im Heiligen Römischen Reich, und lagen seit dem Späten Mittelalter dauerhaft in den Händen der drei geistlichen Kurfürsten. Der Erzbischof von Mainz war als Erzkanzler für „Germanien“ (lat. Archicancellarius per Germaniam) für die deutschen Gebiete zuständig, der Erzbischof von Köln bekleidete das Amt des Erzkanzlers für Italien (per Italiam) und der Erzbischof von Trier war Erzkanzler für Burgund (per Galliam). [Anm. 1] Während die beiden letztgenannten Ämter rein zeremonieller Natur waren, verfügte der Mainzer Erzbischof als (formaler) Leiter der Reichshofkanzlei zeitweise über erheblichen Einfluss auf das reichspolitische Geschehen und galt bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches verfassungsrechtlich als der zweite Mann nach dem Kaiser. [Anm. 2]

Erzpriester

Übergeordneter Priester.

Der von den Priestern eines Dekanats gewählte und dann vom Bischof ernannte Priester, der eine zu einem Dekanat zusammengefasste Gruppe von Pfarreien einer Diözese beaufsichtigt und leitet.

Erzstift

Weltlicher Herrschaftsbereich des Erzbischofs.

Im Unterschied zum geistlichen Bereich des Erzbistums wählt man die Bezeichnung Erzstift, wenn es sich um den weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe handelt.

Eselsweg

Eselspfad.

Schmaler Pfad für Esel zum Transport von Frischwasser vom Bach/See auf die Burg. Das Frischwasser wurde in Zisternen gefüllt.

Eskarpe

Teil des Grabensystems.

Geböschte oder senkrechte Wand aus Fels, Naturstein- oder Ziegelmauerwerk an der Innenseite des Grabens.

Etymologie

Herkunft, Grundbedeutung und Entwicklung der Wörter bzw. die Wissenschaft davon.

Ein Beispiel aus Georg Drenda (2014): Wortatlas für Rheinhessen Pfalz und Saarpfalz, Karte 78. Weihnachtsgebäck, S. 301:

„Die Heimat der Pfefferpflanze ist Indien. Den Weg des Gewürzes nach Mitteleuropa spiegelt die Wortgeschichte wider. Am Anfang steht altindisch pippalī ‘Beere, Pfefferkorn’, das ins Griechische als pēperi entlehnt wird. Von dort gelangt das Wort ins Lateinische. Aus lateinisch piper ‘Pfeffer’ wird durch Entlehnung althochdeutsch pfeffar mit gleicher Bedeutung.“

etymologisch

s. Etymologie

 

 

Ewiger Pfennig

Versuch, Münzverschlechterung zu stoppen.

Die seit dem 12. Jh. ausgeübte Münzverrufung führte in einigen Städten zum Widerstand, da die Münzverschlechterung und der Wechsel oft zu einer starken finanziellen Belastung führten. Durch die Zahlung einer bestimmten Summe an den Münzherren erreichten die Bürger von Konstanz 1295, dass der Bischof für die nächsten Jahre auf eine Münzverrufung verzichtete und nur noch einen "Ewigen Pfennig" prägte.

Exemtion

Befreiung von der (ordentlichen) Gerichtsbarkeit.

Exemtion bedeutet eigentlich die völlige Loslösung aus einem Gerichtsverband und die Zuerkennung der eigenen Gerichtsbarkeit. Im weiteren Sinne bedeutet Exemtion aber jede Befreiung von der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Zuerkennung eines besonderen Gerichtsstandes (vgl. Immunität). Die Exemtion war im alten deutschen Reich ein Reservatrecht des Kaisers. Im Mittelalter waren sehr viele Bistümer, Orden, Universitäten und fast alle Klöster eximiert.

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Anmerkungen:

  1. Wilhelm Brauneder: S. v. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation. In: Enzyklopädie der Neuzeit online. URL: https://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/heiliges-romisches-reich-deutscher-nation-COM_279129?s.num=4&s.f.s2_parent=s.f.book.enzyklopaedie-der-neuzeit&s.q=Erzkanzler (Aufruf: 14.04.2020). Zurück
  2. Arno Buschmann: S. v. Reichsverfassung. In: Enzyklopädie der Neuzeit online. URL: https://referenceworks.brillonline.com/entries/enzyklopaedie-der-neuzeit/reichsverfassung-COM_336461?s.num=0&s.f.s2_parent=s.f.book.enzyklopaedie-der-neuzeit&s.q=Reichsverfassung (Aufruf: 14.04.2020). Zurück