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Fachwerk
Skelett-Bauweise, bei der die tragenden Rahmenwerkteile der Wände aus Holzbalken gebildet werden. Skelett-Bauweise, bei der die tragenden Rahmenwerkteile der Wände aus Holzbalken gebildet, die Fächer dazwischen mit Lehm oder Ziegelsteinen gefüllt werden. Besonders in Deutschland, Frankreich und England verbreitet. Fachwerkbauten sind seit der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts bezeugt, seine Blüte fand der Fachwerkbau im 16. und einem Teil des 17. Jahrhunderts.
Entwicklung des Fachwerkbaus
Die Vorläufer unserer heutigen Fachwerkbauten waren einfache Hütten und Pfostenbauten. Beim Pfostenbau wurden die senkrechten Holzstützen des Hauses in den Erdboden eingegraben. Starke Dachlasten oder gar belastbare Dachböden konnten diese Pfosten nicht tragen. Die Nachteile des Pfostenbaus mit der schnellen Fäulnisbildung an den im Erdreich eingegrabenen Pfosten führen zur Entwicklung des Ständerbaus. Die Pfosten werden nicht mehr in das Erdreich eingegraben, sondern auf Steine oder andere Unterlagen gesetzt. Das führt dazu, dass die Wände nun stärker gesichert werden müssen, um sie vor dem Umkippen zu bewahren.
An dieser Stelle beginnt die eigentliche Geschichte des Fachwerkbaus. Denn jetzt werden mehrfach gesicherte Konstruktionen nötig. Innerhalb der Wandbereiche werden Hölzer schräg gestellt (Streben) und Riegel eingefügt. Allein mit diesen zwei Konstruktionselementen können die seitlich einwirkenden Kräfte abgefangen und die Wand statisch gesichert werden. Lange Zeit bleibt die Sicherung der Ständer zum Erdboden hin noch ein Problem. Erst im 15. Jahrhundert wird es allgemein üblich, die Ständer auf durchgehende Schwellen zu setzen und diese durch ein Fundament gegen Feuchtigkeit zu schützen. Mit dieser Konstruktion war die Entwicklung des Fachwerks weitgehend abgeschlossen. Änderungen sind nun eher in den gestalterischen und dekorativen Elementen zu finden.
Zwischen 1450 und 1550, als die Gotik von der Renaissance abgelöst wurde, erfolgt noch einmal eine Weiterentwicklung und Ausgestaltung der konstruktiven Möglichkeiten des Fachwerkbaus. Neben seiner technischen Vollendung erlebte das Fachwerk vom 16. bis ins 17. Jahrhundert in der Schnitzkunst der Hausgiebel seine höchste Blüte.
(Text: Stefan Grathoff)
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Faden
Altes Längenmaß. Der Faden war ursprünglich der Abstand der beiden ausgespannten Arme, zwischen den Fingerspitzen der Mittelfinger gemessen. In der Seefahrt wurde das Längenmaß als Einheit für die Tiefenmessung und bei der Bestimmung der Länge des Tauwerks benutzt.
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Fallbaum
Teil des Burgtors. In einem Mauerschlitz an der Innenseite senkrecht laufender Balken in der Mitte des Burgtors, der durch einen Riegel gehalten und im Notfall zum raschen Verschluss abgeworfen werden konnte.
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Fallgatter
Teil des Stadt- bzw- Burgtors. An spätmittelalterlichen Burg- oder Stadttoren angebrachte starke rostartige Gatter aus Holz oder Eisen (mit Eisenspitzen) , die in seitlichen Schienen an Ketten oder Seilen hängend in die Höhe gezogen waren, bei Gefahr aber rasch gesenkt werden konnten. Dadurch wurde die Toreinfahrt verschlossen.
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Familia
Personenverband. Im Früh- und Hochmittelalter bezeichnete der Begriff den Verband der Angehörigen einer Grundherrschaft, die dem Hofrecht unterstanden. In der Antike konnte der Begriff "familia" auch für eine Einzelfamilie stehen.
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Fehde
Eine Form der außergerichtlichen Auseinandersetzung. Wer im Mittelalter vor Gericht Recht zugesprochen kam, konnte sich auf keine "Staatsanwaltschaft" oder "Polizei" stützen, die seinem Rechtsanspruch Geltung verschaffte. Weigerte sich der adlige Verurteilte, dem Recht Folge zu leisten, lief er unter bestimmten Bedingungen Gefahr, in eine Fehde verwickelt zu werden.
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Felderwirtschaft
Bodennutzungssystem. Bodennutzungssystem, bei dem das Grasland (Brache) von dem (mit Getreide bebauten) Ackerland dauernd getrennt ist. Man unterscheidet dabei Einfelderwirtschaft, Zweifelderwirtschaft, Dreifelderwirtschaft und Mehrfelderwirtschaft.
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Felonie
Treuebruch des Lehnsmannes. Als Felonie bezeichnet man den Bruch der Lehnstreue des Vasallen gegenüber seinem Herrn, in Deutschland etwa die Verweigerung des Eides und der Lehnsdienste (Hoffahrt, Heerfahrt, Ehrerbietung), böswillige Veräußerung des Lehens, Versäumung der Mutungspflicht, Bündnis mit Feinden, Verrat gegenüber dem Lehnsherrn, Handlungen gegen Ehre und Leben des Herrn sowie seiner Familie. Felonie des Vasallen hatte den Verlust des Lehens zur Folge, bei Felonie des Herrn (grundlose Entziehung des Lehens, Rechtsverweigerung, Verweigerung der Leihe) behielt der Vasall sein Lehen, der Herr verlor (unter Wahrung bestimmter Vorgehensweisen) sein Lehen.
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Felsenburg
Burganlage, bei der natürliche Felsformationen mit einbezogen werden. Felsenburgen kommen nur in ganz bestimmten Landschaften vor, etwa in den Vogesen und im Pfälzer Wald, einige auch auf der Schwäbischen Alb und in der bayerischen Oberpfalz. Zu den berühmten Felsenburgen zählen etwa die Burg Fleckenstein, die benachbarte Burg Löwenstein, die Dahner Burgen, Wegelnburg, Burg Falkenstein und Altwindstein im Wasgau sowie Burg Landstuhl in der Pfalz. Im Siebengebirge ist der Drachenfels hervorzuheben. Einzelne aus dem Fels gehauene Räume finden sich noch auf Burg Regenstein im Harz, auf Neuscharfeneck/Rheinpfalz, dem Trifels sowie den benachbarten Burgen Anebos und Scharffenberg. Die Räume, Kammern, Gänge und Treppen der Felsenburgen wurden in mühsamer und langwieriger Arbeit mit Hammer und Meißel aus dem Felsen herausgehauen, -gekratzt und -gebrochen. Die teilweise abenteuerlichen Zugänge zu den Felsenburgen, die oft nur aus Leitern oder wegnehmbaren Treppen bestanden, waren zwar bei Gefahr leicht zu verteidigen, aber für den täglichen Gebrauch mehr als umständlich.
Der Aufstieg auf den Felsen in Hohbarr war nur mittels hoher Leitern möglich. Die Burg Berwartstein konnte nur durch einen fast senkrecht nach oben führenden Höhlenschacht betreten werden. Ähnlich bemerkenswerte Zugänge hatten auch die Burgen Lützelhardt/Lahr, Anebos und Scharfenberg vor Trifels, Drachenfels und Fleckenstein im Wasgau.
In Friedenszeiten wurde der Zugang auch nur selten gebraucht, denn der Alltag spielte sich am Fuß des Burgfelsens in der Vorburg ab. Hier befanden sich die Wohnhäuser und Stallungen sowie der Brunnen, während der steile enge Felsen mit seinen Zisternenanlagen nur als Rückzugsort bei Gefahr diente. Auch die Vorburg konnte besonders befestigt sein.
Die Vorburgen von Landstuhl, Neudahn und Sickingen-Hohenburg waren gut befestigt, die Burgen Hohenfels, Altwindstein, Gräfendahn verfügten über nur leicht befestigte Vorburgen.
(Text: Stefan Grathoff)
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Feudalismus
Bezeichnung für die hoch- und spätmittelalterliche Gesellschaftsordnung. Die Gesellschaft des Mittelalters fründete auf dem Lehnswesen gründete und zeichnete sich dadurch aus, dass der König eine adelige Oberschicht über das Lehnsrecht mit Grundherrschaften und verschiedenen Hoheitsrechten ausstattete. Die lehnsrechtlich bestimmte Gesellschaft war streng hierarchisch gegliedert und wurde durch gegenseitige Treuebeziehungen zusammengehalten. Der Begriff Feudalismus entstand im 17. Jahrhundert in Frankreich und kommt vom mittellateinischen Wort feudum (Lehen)
(Text: Horst Nickolai)-
Filterzisterne
Wasserauffangbehälter mit Senkgrube zum Filtern. In dem Zisternenbecken ließ sich Wasser reinigen und trinkbar machen. Die Wände und der Boden des in den Felsen gehauenen Hohlraumes wurden durch eine Tonschicht wasserdicht abgeschottet. In der Mitte des Beckens schichtete man einen kreisrunden Zylinder (Senkgrube) aus Sandsteinquadern ohne Mörtel auf. Der Zylinder hatte einen Innendurchmesser von ca. 50 bis 100 cm. In der Form, der Bauweise und der Größe gibt es erhebliche Unterschiede. Durchmesser zwischen 3 und 8 Metern, die Tiefe 2,5 bis 7 Meter. Das Wasser wurde durch die Filter in die Becken geführt und so von Blättern, Insekten etc. gereinigt.
Die Senkgrube umgab eine Mischung aus Sand und Sandsteinfragmenten als Filtermasse. Das von Hausdächern und Hofflächen über Röhren und Rinnen in das Filtrierbecken geleitete Regenwasser floss langsam durch die Filtermasse und wurde dabei von Blättern, Insekten und anderen Feststoffen gereinigt. Nach und nach sickerte es durch die wasserdurchlässige Zylinderwand und füllte allmählich die Senkgrube, aus der man es dann schöpfen konnte.
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Firstpfette
Oberster waagerechter Balken eines Dachs. Oberster Horizontalbalken eines Dachstuhls, von Dachbindern getragen als Auflage der Dachsparren.
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Flankierungsturm
Aus Mauer hervortretender Turm. Halbrunder oder eckiger, aus der Ringmauer oder Zwingermauer vortretender Turm, von dem aus die Ringmauer und die benachbarten Türme seitlich mit Geschossen bestrichen werden konnten. Flankierungstürme sind seit den Kreuzzügen in Deutschland üblich.
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flavische Zeit
Die Epoche der flavischen Kaiser im römischen Reich (69-96 n. Chr.). Unter der flavischen Zeit versteht man den Zeitraum, in dem die Dynastie der Flavier den römischen Kaiser stellten. Das Haus der Flavier stellte in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts n. Chr. drei römische Kaiser. Titus Flavius Vespasianus (kurz Vespasian) 69-79 n. Chr., seine älterer Sohn Titus Flavius Vespasian (kurz Titus) 79-81 n. Chr. und der jüngere Sohn des Vespasian Titus Flavius Domitianus (kurz Domitian) 81-96 n. Chr. Nach der Ermordung des Domitian stellte die flavische Familie keinen römischen Kaiser mehr, unter der flavischen Zeit versteht man also den Zeitraum zwischen 69 und 96 n. Chr.
Verfasser: Lutz Luckhaupt
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Flecken
Kleinerer Ort, der jedoch lokal bedeutsam ist und für umliegende Dörfer ein Zentrum bildet. Wird z.T. auch als offizielle Bezeichnung zum Ortsnamen hinzugefügt.
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Flexion
Abwandlung von Wörtern je nach ihrer Funktion im Satz. Abwandlung von Wörtern (Verben, Substantive, Adjektive, Zahlwörter, Artikel und Pronomen) je nach ihrer Funktion im Satz, z. B. ich sage, du sagst, er/sie/es sagt usw.; das Bein, des Beins, die Beine usw.; ein kleiner Mann, eine kleine Frau, ein kleines Kind usw.
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Fluchtburg
Befestigte Anlage zum Schutz der Bevölkerung. Als Fluchtburg bezeichnet man befestigte Anlagen, die von einer Siedlungsgemeinschaft an schwer zugänglicher Stelle, z.B. auf einer natürlichen oder künstlich aufgeschütteten Anhöhe, errichtet wurden. Bei drohender Gefahr konnten sich sämtliche Familien, bewegliche Habe und Vieh eingeschlossen, hinter den Wall in Sicherheit bringen.
Fluchtburgen hat es in Mitteleuropa schon in der jüngeren Steinzeit und um die Zeitenwende gegeben, überwiegend entstanden sie jedoch in der Karolingerzeit (751-814) und in der Ottonenzeit (919-1024).
Bei den Fluchtburgen der jüngeren Steinzeit wurde ein Rundwall auf beiden Seiten von einem Sohlgraben und Palisadenzaun geschützt. Während der äußere Graben nur von den Eingangstoren durchbrochen war, weist der innere Graben mehrere Erdbrücken auf, die den Verteidigern einen schnellen Zugang zu allen Wallabschnitten ermöglichten. Die Außentore wurden bei Gefahr mit Holzwerk verrammelt. Beispiele dieses Bautyps: Uferburg Urmitz, Mayen/Eifel, Michelsberg bei Untergrombach, Ringwall auf dem Hezzenberg bei Obereisesheim, Altheim bei Landshut und Goldberg bei Nördlingen.
Frühe Burgwälle sind seit 1000 v.Chr. vor allem in Norddeutschland nachzuweisen. Beispiele für diesen Bautyp sind die Römerschanze bei Potsdam; der Baalshebbel bei Starzedel; der Burgwall bei Schlieben, die Burg Lossow sowie andere Anlagen im sächsischen Raum. Der römische Geschichtsschreiber Tacitus (ca. 55-116) berichtete in einem seiner Hauptwerke, den Annales (Tacitus, Annalen I, 56 und 57) von Zufluchtsstätten, in die sich die Chatten, Cherusker und Marser im Krieg gegen die Römer zurückgezogen hatten.
Unmittelbarer Anlass zu einer verstärkten Bautätigkeit waren die Einfälle der Normannen und Ungarn im 9. und 10. Jahrhundert. In diesen Zeiten der allgemeinen Bedrohung stellten Fluchtburgen den einzigen Schutz für die Landbevölkerung dar. Viele der ursprünglich zur Verteidigung gegen die Normannen und Ungarn erbauten Burgen wurden jedoch offensichtlich nie zu diesem Zweck benötigt, da bestimmte Gebiete von Überfällen verschont blieben. Deshalb finden sich in vielen Fluchtburgen auch keinerlei Hinweise auf menschliche Besiedlung.
Die Fluchtburgen der Frühzeit wurden in der Regel unter der Führung eines fränkischen Stammes- oder Adelsherrn erbaut. Bauwerkleute waren die Bewohner der umliegenden Weiler und Gehöfte. Der Herr konnte ihre Dienste zum Bau und zur Instandhaltung, aber auch zur Verteidigung der Befestigung in Anspruch nehmen, weil die Fluchtburg nicht nur ihm samt Familie und Gefolge, sondern auch der Bevölkerung in Not- und Kriegszeiten Schutz bot. Aus diesem Abhängigkeitsverhältnis entwickelte sich der Rechtsbegriff des Burgbanns, der besagt, dass ein Herr die Leute eines bestimmten Gebietes zum Burgbau (Burgwerk) heranziehen konnte. Innerhalb einiger Fluchtburgen (Alteburg/Hunsrück) lassen gesonderte Bereiche (Vorburg und Hauptburg) und unterschiedliche Bauwerke (kleine Häuser, großes Herrenhaus) auf eine Trennung gemäß dem gesellschaftlichen Rang schließen. Die Vorburg war als Fluchtburg für die Bevölkerung, die kleinere Kernburg als Wohnort für den Herrn vorgesehen.
(Text: Stefan Grathoff)
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Flügelaltar
Alter mit beweglichen Seitenflügeln. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Altar.
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Flurschütze
Aufsichtsperson in der Gemarkung. Für die Aufsicht in der Gemarkung sind aber wohl bereits im Mittelalter besondere Personen bestellt, auf den Landesherrn vereidigt und von den Ortseinwohnern bzw. der Gemeinde bezahlt werden. Gewöhnlich waren es die Flurschützen, die für die Ordnung in der Gemarkung zuständig waren. Sie gingen die Gemarkung ab und achteten darauf, dass keine falschen Wege benutzt, fremde Felder mit dem Fuhrwerk überfahren oder sonstige Vergehen begangen wurden. Wer sich etwa zu Schulden kommen ließ, wurde "angezeigt" und musste ein Bußgeld zahlen. Diese Frevelgelder waren eine Haupteinnahme der Gemeinde. Wenn keine besonderen Steinsetzer ernannt worden waren, kontrollierten die Flurschützen den ordnungsgemäßen Zustand der Flur- und Grenzsteine in der Gemarkung und an der Grenze.
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Flurzwang
Anbauvorschrift in der Dreifelderwirtschaft. Für das Bearbeiten der einzelnen Flurstücke innerhalb der Dreifelder-Wirtschaft bestand Flurzwang, das heißt, es mussten die gleichen Früchte angebaut werden und alle anfallenden Arbeiten hatten zur selben Zeit zu erfolgen: das Pflügen, das Säen und das Ernten. Dieser Ordnung konnte sich niemand widersetzen. Flurzwang konnte auf Vereinbarung der Besitzer beruhen oder von einem Grundherrn erzwungen sein. Dieser Flurzwang war damit begründet, dass sich niemand einen Vorteil verschaffen sollte. Zudem wollte man Flurschäden Überfahren der Äcker und Eigentumsdelikte (Diebstahl von Feldfrüchten) verhindern. Der Flurzwang galt auch damals schon für Wingerte. Wein war eine Sonderkultur. Die Arbeiten in den Weinbergen, so auch die Weinlese, durften nur zu einer bestimmten Zeit erfolgen. Wer Sonderkulturen anlegte, musste diese einzäunen und sie damit von der Feldflur ausnehmen. Damit entzog er sie der allgemeinen Nutzung (z. B. als Weide) und musste dafür der Gemeinde ein geringes Entgelt bezahlen.
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folio
lat. Blatt (lat. in folio, "in einem Blatt"). Allgemein altes Buchformat, bei dem der Papierbogen nur einmal gefalzt ist, also zwei Blätter bzw. vier Druckseiten enthält. Folio (Abk. fol.) bezeichnet in der alten Verwaltungssprache auch das nummerierte Blatt in Kirchen- und Gerichtsbüchern sowie Akten u.ä. Bei doppelt beschriebenen Seiten wird die Vorderseite mit a (bzw. r = recto), die Rückseite mit b (bzw. v = verso) bezeichnet.
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Franken (Volksstamm)
Westgermanischer Stammesverband. Westgermanischer Stammesverband, der seit dem 3. Jahrhundert n. Chr. in den römischen Quellen bezeugt ist. Aus ihrem ursprünglichen Siedlungsgebiet am Niederrhein stießen sie immer wieder in das römische Reich vor, bis sie sich schließlich an vielen Orten festsetzen konnten. Gleichzeitig gingen sie Verträge mit den Römern ein. So sicherten sie, unter dem Befehl ihrer eigenen Anführer (Kleinkönige) stehend, die dann zu regelrechten Offizieren des römischen Heeres ernannt wurden, die Reichsgrenzen. Mit dem Ende des weströmischen Reiches übernehmen die Franken die Vorherrschaft im kontinentalen Nordwesteuropa.
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Franziskaner
Geistlicher Orden. Der Orden, lateinisch "Ordo Fratrum Minorum", "Orden der Minderen Brüder", entwickelte sich aus der Bruderschaft um Franziskus von Assisi in den Jahren zwischen 1210 und 1220. 1223 erfolgte die Anerkennung der Gemeinschafts-Regel durch Papst Honorius III.
Im Mittelpunkt franziskanischer Geistigkeit steht die Armut und eine einfache, natürliche Lebensweise. Franziskus von Assisi lebte in Armut und widmete sein Leben dem Gebet und der Predigt, für die er durch das Land reiste, um viele Menschen als Zuhörer zu gewinnen. Nachdem sich ihm 11 Gefährten angeschlossen hatten, führte er sie von Assisi nach Rom, um den Segen des Papstes zu erwirken. Papst Innozenz III. gab ihnen 1208 seinen Segen unter der Bedingung, dass sie Geistliche (Kleriker) würden und ein Oberhaupt wählten. Franz wurde zum Oberhaupt gewählt, die Gruppe kehrte nach Assisi zurück. Hier wurde ihnen die Nutzung der kleinen Kapelle von Santa Maria degli Angeli aus dem Besitz des Benediktinerklosters vom Berg Subasio zugesagt. Von dort aus zogen die Brüder der rasant wachsenden Gemeinschaft in alle Himmelsrichtungen, um das Evangelium zu verkünden. Schon bald kamen die ersten Brüder auch nach Deutschland.
Nach dem Tod von Franziskus wurde in seiner Heimatstadt über seinem Grab ein Kloster mit Basilika errichtet. Einige der Anhänger störte die Pracht des Baus, da dies sich nicht mit den Armutsidealen des Ordens vereinbaren ließ. Zur Beendigung des daraufhin entbrennenden Streites verfügte Papst Gregor IX., dass eine gewählte Ordensverwaltung Gelder besitzen dürfe und der Bau von Klöstern den Absichten des Ordensgründers nicht widerspräche. Dies führte zur Spaltung des Franziskanerordens. Im Jahr 1517 wurde diese von Papst Leo X. anerkannt. Er teilte den Orden in die Konventualen (Minoriten), denen ein gemeinschaftlicher Besitz erlaubt wurde, und die Observanten (Franziskaner), die eine möglichst enge Befolgung der Regel des Franziskus anstrebten. Sie bilden bis heute die größere Gruppe; von ihnen spalteten sich wenig später die Kapuziner ab, um sich als unabhängiger Orden zu organisieren. Um Franziskus enge Gefährtin Klara von Assisi bildete sich der Orden der Klarissen, der "Zweite Orden".
Mehr als bei anderen Orden sammelten sich um die Franziskaner auch Laiengemeinschaften, die den sogenannten "Dritten Orden" bilden. Ihre Mitglieder nennen sich "Tertiare". Im 19. Jahrhundert entwickelten sich aus dem Dritten Orden eine Vielzahl von Kongregationen (Franziskanerinnen, Franziskusbrüder u. a.), deren Mitglieder sich karitativen Tätigkeiten wie der Krankenpflege und der Erziehung widmen.
Neben ihrer Predigertätigkeit und den karitativen Werken wirkten die Franziskaner im Erziehungsbereich. Vor der englischen Reformation lehrten viele Franziskaner an englischen Universitäten. Berühmtheit erlangten die Franziskaner-Professoren Johannes Duns Scotus = Wilhelm von Ockham und Roger Bacon. Die franziskanischen Orden haben vier Päpste hervorgebracht: Sixtus IV., Julius II., Sixtus V. und Clemens XIV., dazu den Gegenpapst Alexander V.
Auf seiner ersten Fahrt nach Amerika wurde Christoph Kolumbus von einer Gruppe von Franziskanern begleitet. Die ersten Klöster in Amerika wurden von Franziskanern in Santo Domingo und La Vega, der heutigen Dominikanischen Republik, errichtet. Während die spanischen Franziskaner immer weiter in den Süden von Amerika und bis zum Pazifik vordrangen, missionierten die französischen Franziskaner, die 1615 in Kanada gelandet waren, den Norden Amerikas. Im 20. Jahrhundert wurden von verschiedenen anglikanischen Kirchen eine Reihe von Franziskanergemeinschaften sowohl für Männer wie auch für Frauen gegründet. Die bedeutendste darunter ist Saint Francis in Cerne Abbas in der Grafschaft Dorset in England mit Niederlassungen auf den Britischen Inseln sowie in Neuguinea. Das höchste Leitungsamt des Ordens wird vom "Generalminister" bekleidet, der für sechs Jahre gewählt wird. Der Name "Minister", lateinisch "Diener", geht auf Franziskus selbst zurück, der nicht wollte, dass die Oberen seines Ordens "Äbte" - "Väter" oder "Prioren" - "Erste" genannt würden. Als Mutterkirche des Ordens gilt die kleine Portiunkula-Kapelle bei Assisi, das Generalatshaus des Ordens befindet sich heute in Rom. Der Orden ist in Provinzen unterteilt, denen jeweils ein Provinzialminister vorsteht, der allen Brüdern einer Ordensprovinz vorsteht. Die Franziskanertracht erkennt man an den graubraunen - in warmen Gegenden auch weißen - Kutten mit Schulterkragen und Kapuze. Die Minoriten tragen eine schwarze Kutte mit großem Schulterkragen. Die Ordenstracht der Kapuziner ist rotbraun; an ihm ist die lange Kapuze fest angenäht. Anstelle eines Gürtels tragen alle franziskanischen Ordensleute einen weißen Strick mit drei Knoten.
Quelle: www.heiligenlexikon.de
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Freiherr
Adeliger. Freiherren standen seit dem 11. Jahrhundert in der Adelshierarchie unter den Grafen: Sie waren teils die freien Lehnsmannen, teils die Reste der selbstständigen freien Grundbesitzer (daher die Freiherren auch 'Freie' genannt), die als Ritter leben konnten. Im wesentlichen bilden sie den Stand der älteren, freien Ritter. Nach dem Sachsenspiegel gehören die Freiherren teils dem vierten, teils dem fünften Heerschild an. Seit dem 14. Jahrhundert, nach dem Eintritt der Ministerialen in den Stand der Freien, wurde der Titel Freiherr mehr und mehr von den Ministerialen, denen sich ein großer Teil der Freiherren anschloss, angenommen und so ein Teil des niederen Adels, während die alten, nunmehr zum hohen Adel gehörenden Freiherren meist den Grafentitel annahmen.
(Text: Stefan Grathoff)
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Freitreppe
Treppenform. Vorzugsweise am romanischen Profanbau verwendete Treppenform (vgl. Grede), meist Steintreppe auf Sockelmauer, Bögen und Konsolen an der Außenwand.
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Fries
. Schmückender, plastischer oder gemalter Wandstreifen zur Gliederung bzw. zum Abschluss von Fassaden und Innenraumwänden.
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Frondienst
Unentgeltliche Dienste für einen Herrn. Frondienst (auch: "Fronde") bedeutet im weitesten Sinne alle Dienste, die in der Verrichtung körperlicher Arbeiten bestehen und unentgeltlich (oder doch nur gegen unverhältnismäßiges Entgelt) zu leisten sind. Sie haften entweder an der Person oder ruhen auf dem Grundstück. Sie sind entweder öffentliche (Gemeindefronden) oder Landesfronden (z.B. Wegeunterhaltungspflicht) oder private. Der Herr, dem die Fronden zu leisten sind, braucht nicht identisch zu sein mit dem Grundherrn. Auch lasteten und lasten Fronden durchaus nicht nur auf Bauerngütern; auch grundherrlicher Besitz konnte zu Fronden (an den Landesherrn) verpflichtet sein. Je nach Art, Umfang und Zeit unterscheidet man:
Hand- und Spanndienste: hauptsächlich zur Feldarbeit; zur Arbeit im Wald; zu allerhand Fuhren usw. Da der Pflichtige dazu sein eigenes Gespann und Geschirr stellen muss, können Spanndienste (z.B. Angerfahrten, Pflugfronden) nur von so genannten spannfähigen Bauern verlangt werden, während Handdienste (Handfronden) auch von ärmsten Bauern geleistet werden können.
Ursprünglich waren die Dienste der Hörigen usw. ungemessen, wurden aber schon früh auf eine Anzahl Tage (Frontage) im Jahr bzw. im Monat oder in der Woche beschränkt, wobei dieser Zahl im Allgemeinen im Laufe der Zeit abnahm, in Deutschland bis auf zwölf Tage im Jahr. Daneben wird noch zwischen ordentlichen (Feldarbeit) und außerordentlichen Diensten (Bau- und Jagdfronden) sowie zwischen sässigen und walzenden Dienste unterschieden. Schon in Mittelalter wurden die Fronden vielfach durch Abgaben (Angerpfennig, Bede, Dienstgeld usw.) abgelöst.
(Text: Stefan Grathoff)
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Fronhof
Der Fronhof war der Mittelpunkt einer Grundherrschaft. Der Fronhof bestand aus einem Wohnhaus (Herrenhaus, Salhaus) des Grundherrn und Wirtschaftsgebäuden (Ställe, Scheunen usw.). Zum Fronhof gehörte eine mehr oder weniger große Weide- und Ackerfläche (Beunde, Fronacker, Fronde, Salland u.ä.), die dem Grundherrn eigentümlich gehörte und zumeist aus Streubesitz in Gemengelage bestand. Das Gut war nicht verlehnt oder verpachtet sondern wurde in Eigenwirtschaft von Angestellten (Tagelöhnern, Fronarbeiter) des Grundherren kultiviert. Größere Grundherrschaften verfügten über mehrere Fronhöfe, von denen unter Umständen jeweils eine Anzahl als Unterhöfe (Nebenhöfe) zu größere Einheiten (Fronhofsverbände, Propsteien, Urbarämter) zusammengefasst waren, die von einem Oberhof aus durch einen Propst (praepositus, procurator) verwaltet wurden.
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Frontlader
Mittelalterliches/frühneuzeitliches Geschütz. Frontlader sind frühere Geschütze, die von vorne mit Hilfe eines Stückladers aus Kupfer bestückt wurden.
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Fruchtwechselwirtschaft
Bodennutzungssystem. Bodennutzungssystem, bei dem im Gegensatz zur Felderwirtschaft keine Brache eingeschoben wurde, sondern die Erholung des Bodens durch zweckmäßigen Wechsel der Bebauung erreicht wird.
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Frühneuhochdeutsch
Phase des Hochdeutschen von ca. 1350-1650. Das Frühneuhochdeutsche ist die auf das Mittelhochdeutsche (1050-1350) folgende Sprachstufe des Deutschen, die ca. 1650 vom noch heute aktuellen Neuhochdeutschen abgelöst wurde.
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Fuchs (Belagerungsgerät)
Mauerbohrer. Siehe unter Mauerbohrer.
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Fuder
Altes Hohlmaß. Altes Flüssigkeits-Hohlmaß (ursprünglich soviel wie Fuhre oder Ladung eines zweispännigen Wagens) vorwiegend für Wein. Dies wurde aber auch für Heu, Erz, Kohle oder als Wiesenmaß (Fläche, die ein Fuder Heu lieferte) verwendet. Als Hohlmaß für Wein gab es große regionale Unterschiede zwischen rund 800 bis 1.800 Litern. Heute ist dies eine noch in Deutschland verwendete Fass-Art mit 900 Liter (Franken), 960 Liter (Mosel, Saar, Ruwer), 1.000 Liter (Rheinpfalz) oder 1.500 Liter (Baden). Das im französischen Elsass verwendete Foudre entspricht sinngemäß dem Fuder.
Für Rheinhessen
Unter Fuder (lat. carrata) verstand man im Rheinhessischen Karreneinheiten von 800 bis 1000 l. Sie zählten 6 → Ohm.-
Fünf-Achtel-Schluss (5/8-Schluss)
Besondere Form des Chorschlusses. Mehr dazu finden sie im Artikel Chor.
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Fürbug
Pferdepanzerung. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Turnier.
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Fürst
Adelsmitglied. Als Fürsten (princeps) wurden im 10. Jahrhundert nur die Herzöge bezeichnet, d.h. jene Führer an der Spitze der alten Stämme wie Sachsen, Franken, Schwaben, Bayern usw. Später zählten zu den Fürsten auch die Landgrafen, Markgrafen und hochgestellten Grafen sowie die "geistlichen Fürsten", d.h. die Erzbischöfe , die einflußreichen Bischöfe und die Äbte bedeutender Klöster.
Im Lauf des 12.Jahrhunderts schloß sich die Gruppe der Fürsten zum Stand der Reichsfürsten zusammen. Diesem exklusiven Kreis gehörten jedoch nur solche Adlige an, die direkt vom König belehnt waren (Reichslehen) bzw. deren großer Grundbesitz und umfangreiche Herrschaftsrechte zur Ausbildung einer Gebietsherrschaft (Territorium) geführt hatten. Wer jetzt noch in den erlauchten Fürstenstand aufsteigen wollte, mußte sich an den König halten. Seit dem späten 12. Jahrhundert sind königliche Diplome erhalten, mit denen der Herrscher verdienstvolle Familien in den Fürstenstand erhob.
Zu den gefürsteten Familien gehören etwa die Markgrafen von Mähren (1182), die Grafen von Hennegau, die zu Markgrafen von Namur ernannt wurden (1184/88), die Welfen in Braunschweig-Lüneburg (1235), die Landgrafen von Hessen (1292), die Grafen von Henneberg (1310) und die Burggrafen von Nürnberg (1363). Daneben gab es auch gefürstete Grafschaften, wie z.B. Anhalt und Tirol. Letztere wurde später mit dem Haus Bayern bzw. mit Österreich verbunden. Als besonders einflußreiche Gruppe trat seit Mitte des 13. Jahrhunderts das Kurfürstenkollegium hervor, jene sieben Fürsten also, die den deutschen König wählten.
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Fuß/Schuh
Altes Längenmaß (auch Schuh). Der Fuß ist eines der ältesten Längenmaße. Ein Fuß ist die durchschnittliche Länge eines Männerfußes, gemessen von der Ferse bis zur Zehenspitze. Das sind ungefähr 30 cm. An der Statue des Fürsten Gudea beträgt die Länge des Fußes 264,5 mm und ist in 16 Fingerbreiten unterteilt. Auf der "Nippur Elle" ist der Fuß 275,8 mm lang und ebenfalls in 16 Fingerbreiten unterteilt. Im antiken Griechenland war er 308,8 mm und im Römischen Reich 295,7 mm lang.
Im Deutschen Reich war die Länge des Fußes regional verschieden. Sie variierte zwischen 235,1 mm in Wesel und 408,3 mm in Trier. Weitere Beispiele: Augsburg: 296.2 mm; Frankfurt/Main: 284.6 mm; Köln: 287.4 mm und Nürnberg: 303.9 mm.
Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts maß 1 Fuß = 0,25 Meter. 1 Fuß = 10 Zoll = 100 LinienDurch dezimale oder duodezimale Teilung liefert der Fuß ein kleineres Maß, das Zoll.-
Fußangel
Annäherungshindernis bei der Belagerung. Stolpergerät aus scharfen Eisenspitzen im Vorfeld der Burg- oder Stadtmauer. Angreifer, die hineintraten, zogen sich schmerzhafte und eventuell ernste Verletzungen zu.
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Fußscharte
Form der Schießscharte. Schräg nach unten durch die Mauer geführte Schießscharte, die am Fuß des Schützen beginnt.
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Futtermauer
Unterstützende Mauer. Mauerwerk zum Ausgleich von Unebenheiten an Felswänden, als Untermauerung einer Ringmauer.