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Waage
Vorrichtung zum Wiegen von Handelsgütern. Zur Wiegen von Gütern wurden im Frühmittelalter ungleicharmige Balkenwaagen benutzt, an deren einem Arm das Wiegegut hing, während am anderen ein verschiebbares Gewicht angebracht war. Diese Konstruktion ging auf römische Zeit zurück, erlaubte schnelles Wiegen und wurde für unterschiedliche Lastbereiche benutzt.
Im 13. Jahrhundert verdrängten Schalenwaagen (mhd. schalwag) mit gleicharmigem Waagbalken und Schalgewichten die Schnellwaagen. Es gab Feinwaagen für Edelmetalle, Drogen oder Farbstoffe und Waagen für Handelsgüter wie Mehl, Fleisch, Wollballen oder Eisenstangen. Je nach zu wiegendem Gut waren die Waagen unterschiedlich geeicht. Gegen die Masse von Bleigewichten in der einen Waagschale wurde die Masse des Wiegegutes in der anderen der frei am Balken hängenden Waagschalen aufgewogen. Vom 13. Jahrhundert an goss man Gewichte aus Bronze.
Die Überwachung von Waagen und Gewichten fiel anfangs in die Kompetenz der Grafen, später in die der herrschaftlichen oder städtischen Marktkontrolle. Spätmittelalterliche Gewichtsordnungen besagten, dass Gewichte bis fünf Pfund aus Kupfer, Messing oder Eisen gefertigt sein müssten, schwerere Gewichte durften auch aus Blei oder Zinn bestehen.
In größeren Städten gab es eine große öffentliche Stadt- oder Fronwage, mit welcher der geschworene städtische Waagmeister, assistiert von Waaggesellen, gegen Gebühr Handelsgüter abwog. Der Technik nach war die Stadtwaage eine Balkenwaage, an deren Enden an Seilen oder Ketten Tragpaletten für die Gewichte bzw. für das Handelsgut befestigt waren. Wurde auf einer nichtöffentlichen Waage - in einer Herberge oder einem Privathaus - gewogen, so war der gesworene wäger oder sein gesworener diner beizuziehen und die übliche Waaggebühr zu entrichten. Unbeaufsichtigtes Wiegen von Handelsgütern wurde streng bestraft, war doch der waglon eine bedeutende Einnahmequelle der Stadt.[Anm. 1]-
Waffenrock
Kleidungsstück, das über der Rüstung getragen wird. Die Ritter des 11. und frühen 12. Jahrhunderts kannten noch keine Röcke über der Rüstung. Erst um 1200 kleidete man sich mit einem ärmellosen bzw. kurzärmeligen Waffenrock (wapenroc, Kursit), der bis zu den Knien reichte. Um das Reiten zu erleichtern war er vorn und hinten geschlitzt. Wahrscheinlich haben die Ritter diesen praktischen Überrock von den Kreuzzügen mitgebracht, denn er schützte sie vor Nässe und Hitze. War der Waffenrock mit Wappen und Farben des Trägers bemalt, gab er ihm ein stattliches und repräsentatives Aussehen. Darüber hinaus konnten Freund und Feind den Ritter an seinen Zeichen schon von weitem erkennen ("Er bekannte Farbe."). Die Waffenröcke wurden so selbstverständlich, dass sie sich in Form und Schnitt der jeweils modernen zivilen Mode anpassten.
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Waffenwacht
Die Nacht vor der Schwertleite des angehenden Ritters. Die Nacht vor der Schwertleite verbrachte der angehende Ritter in der Kirche bei seinen Waffen und seiner Rüstung. Auch Sporenwacht genannt.
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Wahlkapitulation
Vertragliche Vereinbarung zwischen einem Wählergremium und dem zu wählenden Kandidaten. In der Wahlkapitualtion werden die Bedingungen festgelegt sind, an die sich der Gewählte zu halten hat und nach denen er seine Herrschaft ausüben soll. Meist wurden in Wahlkapitulationen vor allem die Rechte und Freiheiten des Wählergremiums selbst festgeschrieben. Wahlkapitulationen gab es schon im Mittelalter zwischen Domkapitel und Bischof, seit 1519 (Kaiser Karl V.) auch zwischen Kurfürsten und dem zu wählendem Kaiser bzw. Römischen König. Die Wahlkapitulationen zählten zu den Grundgesetzen des Reiches; sie wurden von Wahl zu Wahl weiter fortgeschrieben und sicherten die zentralen Mitspracherechte der Reichsstände gegenüber dem Kaiser.
Die Bemühungen der Reichsfürsten, nach dem Westfälischen Frieden eine "Capitulatio perpetua", eine immerwährende Wahlkapitulation und damit so etwas wie eine schriftliche Verfassung des Reiches festzulegen, scheiterte, weil man sich über viele Einzelpunkte nicht einigen konnte und weil vor allem der Kurfürsten die Einbuße ihrer Vorrangstellung befürchteten. (Text: Uni Münster)-
Wallfahrt
Fahrt oder Fußmarsch einzelner oder zusammengehöriger Gruppen zu heiligen Stätten. Wallfahrten dienen dazu, Gott für etwas zu danken oder um etwas zu bitten. Im Mittelalter waren vor allem Fernwallfahrten zu den heiligen Stätten der Christenheit beliebt, nach Jerusalem, Rom und Santiago de Compostela. Die Angehörigen von Pilgern begleiteten diese oft bis zu einem Bildstock außerhalb des Wohnorts. Dort nahmen die Pilger von der Familie "Urlaub" und begaben sich auf den Weg. Wegkreuze oder Bildstöcke, bei denen sich die Pilger von den Angehörigen verabschiedeten, um allein weiter zu ziehen, hießen deshalb Urlauberkreuze. Vermögende Personen, die nicht selbst reisen konnten oder die Strapazen nicht auf sich nehmen wollten, mieteten einen Pilger, der in ihrem Namen die Reise unternahm. Seit dem Barock änderten sich die Gewohnheiten. Jetzt wurde die Nah-Wallfahrt üblich, die jeder selbst unternehmen konnte und die auch heute noch, manchmal als Gruppenwallfahrt, zu Wallfahrtskirchen mit oft nur regionaler Bedeutung durchgeführt wird. Einfluss auf das Wallfahrtwesen haben Gnadenbilder und Reliquien. Ein spezieller Brauch war, den in manchen Kirchen zu findenden "Jerusalemsweg" auf den Knien entlang zu rutschen.
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Wappen
Ursprünglich das Abzeichen auf einem Ritterschild. Der geschlossene Topfhelm machte es im Feldkampf und Turnier unmöglich, seinen Träger zu identifizieren. Dieser Umstand war eine wesentliche Ursache für die Entstehung des Wappenwesens (Heraldik). Zwar gab es schon früher Schildbemalungen und Helmschmuck, doch feste Wappenbilder setzten sich erst seit den Kreuzzügen und mit dem Aufkommen des Visierhelms durch. Um nicht von den eigenen Leuten erschlagen zu werden, verzierten die Ritter ihre Gewänder, ihren Schild, ihren Waffenrock (Kursit), die Pferdedecke, ihren Helm (Zimier) und manchmal auch die Lanzenfahne mit einem unverwechselbaren Erkennungszeichen, dem Wappen. [Fußnote zu Wappen]
Das Recht, ein Wappen zu tragen, stand zunächst nur dem Adel zu, der es nach Lust und Laune wählte. Von der Mitte des 13. Jahrhunderts an galten dagegen strenge Regeln, da zu dieser Zeit auch bürgerliche und bäuerliche Wappen in Mode kamen. Vom 14. Jahrhundert an gab es eine solche Wappenflut, so dass nur noch besonders geschulte Wappenkundler dieses schwierige System durchschauten. Seit dem 15. Jahrhundert existierten sog. Wappenbriefe, mit denen das Recht verliehen wurde, ein Wappen zu führen. Kam eine Heirat zwischen zwei Familien zustande, die verschiedene Wappen trugen, wurden beide zusammen auf einem Schild abgebildet. Wenn deren Nachkommen wieder in andere Familien einheirateten, konnten die Wappenschilde sogar geviertelt werden.
Wappenschmuck beschränkte sich nicht nur auf Ritter und Pferd, sondern zierte auch bald Gebäudeteile der Burg wie Tore, Türe und Wände. Heraldische Farben sind vor allem die metallischen Töne, gelb für Gold und weiß für Silber, sowie schwarz, rot, purpur, blau und grün.
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Wappenkartusche
Architektonisches Gestaltungselement mit Darstellung eines Wappens. Oft oberhalb des Burgtores angebrachter und in dessen Gestaltung einbezogener Zierrahmen mit dem Wappen des Besitzers bzw. des Erbauers, oft durch eine Jahreszahl ergänzt.
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Warttürme
Vor Städten errichtete Wachtürme zur Warnung vor Angriffen. Die Stadtbewohner errichteten vor der Stadt zuweilen Warttürme (Warte, Wachtturm), um ihre Feldmark und ihre Herden gegen Räuber zu schützen. Die Wächter standen auf der Hochwacht, einem schlanken als Beobachtungsposten dienenden Türmchen, und warnten im Notfall die Stadt mit Horn- oder Lichtsignalen. Bis von dort Hilfe nahte, konnten die Herden in einem zum Wartturm gehörigen ummauerten Pferch Schutz finden. (siehe auch Türme)
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Weg-, Reise- und Poststunde
Alte Entfernungsangabe. Die Wegstunde (Reisetunde, Pststunde) war genau wie die Tagereise ein sehr individuelles Maß. Es war so lang wie die Strecke, die ein Fußgänger unter Normalbedingungen in einer Stunde zurücklegen konnte. Bei den Römern war eine Wegstunde etwa 5,56 km. In Deutschland und der Schweiz wurde die Wegstunde als offizielles Maß anerkannt.
* Deutschland: 1 Wegstunde = 1/2 deutsche Meile = 3710 m
* Schweiz: 1 Wegstunde = 16000 Fuß = 4800 m.Siehe auch → Stunde.
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Weichbild
Bereich des städtischen Rechts. Ursprünglich das Stadtrecht, dann der Sprengel des Stadtgerichts und endlich die Stadt selbst.
Weichbild nannte man ferner bestimmte, hauptsächliche städtische Rechte und Besitzformen, so die Erbleihe, das Weichbildgut, dann eine Rente überhaupt (Weichbildrente).
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Weihbischof
Römisch-katholischer Bischof ohne eigene Diözese, assistiert einem Bischof. Seit dem 11. Jahrhundert wird der Weihbischof dem regierenden Bischof als Helfer in der Ausübung der Weihegewalt zur Seite gestellt. Dem Weihbischof können auch bestimmte Sachgebiete oder Regionen zur selbständigen Betreuung in ständiger Vertretung des Bischofs von diesem zugewiesen werden. Im Kirchenrecht wird man den Begriff "Weihbischof" vergeblich suchen. Eigentlich handelt es sich nämlich um "Titularbischöfe" (Auxiliabischof) ohne eigene Diözese, die zu Hilfsdiensten einem anderen Bistum zugeteilt werden. Sein Amt ist nur delegiert und auf Zeit verliehen.
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Weistum
Spätmittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechtsquelle. Bei einem Weistum handelt es sich um eine spätmittelalterliche oder frühneuzeitliche Rechtsquelle, die sich auf eine gerichtsförmige Rechtsweisung zurückführen lässt. Der Begriff der „Rechtsweisung“ bezeichnet hierbei den Vorgang der mündlichen Rechtsfeststellung für einen Gerichtsbezirk durch eine Gemeinschaft rechtskundiger Männer in einer hierfür einberufenen Versammlung. [Anm. 2] Dahinter stand die mittelalterliche Vorstellung vom Recht als einer gottgegebenen, mündlich tradierten Ordnung, die nur für den Einzelfall jeweils zu finden und zu weisen war. [Anm. 3]
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Welfen
Seit dem 8. Jahrhundert bekanntes deutsches Fürstengeschlecht. Seit dem 8. Jahrhundert bekanntes deutsches Fürstengeschlecht mit einer älteren (1055 ausgestorbenen) und einer jüngeren Linie (Welf-Este), zu der Heinrich der Stolze, Heinrich der Löwe und dessen Enkel Otto das Kind gehörten. Danach zahlreiche Teilungen (Wolfenbüttel, Braunschweig-Wolfenbüttel, Dannenberg. Celle, Bevern). Die jüngere hannoverische Linie (Celle) fasste außer dem Herzogtum Braunschweig, den gesamten welfischen besitz zusammen und gelangte 1714 mit Georg Ludwig auf den englischen Königsthron (bis 1837). Nach dem Krieg von 1866 ging den Welfen auch die hannoverische Königskrone verloren. Der letzte braunschweigische Herzog war Ernst August (1913-1918).Widersacher der Staufer in der Auseinandersetzung um die Nachfolge der Salier als Könige. Dem Herzogsgeschlecht der Welfen entstammte z.B. Heinrich der Stolze oder Heinrich der Löwe.
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Werth (Wörth, werder)
Flussinsel. Der Ausdruck wird auch für zwischen Flüssen und stehenden Gewässern gelegenes Land sowie für eingedeichtes oder aus Sumpf trockengelegtes und urbar gemachtes Land gebraucht.
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Wichhaus
In Mauern eingegliederte Häuser zur Beobachtung und Verteidigung. Als Wichhäuser bezeichnet man kleine Kampfhäuschen auf der Ringmauer oder am Fuß eines Turmhelms. Wolfram von Eschenbach unterscheidet in seinem 1205 verfaßten Parzifal zwischen wichus und ärker, allerdings ohne die Unterscheidungsmerkmale zu nennen.
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Widder (Belagerungsgerät)
Sturmgerätschaft. Der Widder (aries) bestand aus einem fahrbaren, niedrigen Schutzhaus und wurde aufgrund dieser Konstruktion manchmal auch Katze (cata) genannt. Der dem Firstbalken hing ein waagerechter starker Baumstamm oder Balken an Stricken oder Ketten, dessen vorderes Ende mit Eisen beschlagen war. Dieser Eisenkopf, der häufig die Form eines Widderkopfes hatte, gab der Ramme ihren Namen.
Der schwere Balken konnte bis zu 30 Meter lang sein. Er wurde von einer vielköpfigen Bedienungsmanschaft schwungvoll in einem kontinuierlichen Rhythmus gegen einen bestimmten Punkt der Burgmauer oder des Tores geschwungen, um sie zum Einsturz zu bringen. Die Bedienungsmannschaft wurde dabei unter dem Schutzdach vor Beschuss bzw. Bewurf durch die Gegner bewahrt. Rammböcke arbeiteten sehr effektiv, da man mit der steten Erschütterung fast jede Mauer zum Einsturz bringen konnte. Eine ähnlich präzise und erfolgreiche Wirkung konnte man mit den großen Wurfmaschinen kaum erzielen.
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.
(Text: Stefan Grathoff)
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Widersage
Fehdeerklärung. Die Fehde musste durch eine förmliche Kriegserklärung, die sog. Absage oder Auf- bzw. Widersage, eröffnet werden.
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Wiener Kongress
Wichtiger Kongress der europäischen Staaten nach der Niederlage Napoleons (1814-1815). Nach dem Napoleon geschlagen war, begannen am 18.9.1814 Verhandlungen der siegreichen Fürsten in Wien mit dem Ziel, das europäische Staatensystem neu zu ordnen. Am 1.11.1814 wurde der Wiener Kongress offiziell unter der Leitung des österreichischen Außenministers Fürst von Metternich eröffnet. Durch den Kongress wurden die Grenzen zahlreicher europäischer Staaten neu festgelegt und neue Staaten geschaffen.
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Wimperge
Gotisches Gestaltungselement. Ein schlanker gotischer Ziergiebel über einem Fenster, einer Türöffnung oder über der Seite einer Konsole oder eines Baldachins.
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Windberge
Zinnen, die Schutz zum Spannen (Winden) oder Nachladen boten. Hohe Zinnen, hinter denen sich der Schütze zum Spannen der Armbrust bzw. zum Laden des Gewehres zurückziehen konnte.
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Wingert (Weinbau)
Mundartliche Bezeichnung für Weinberg. In Süd- und Westdeutschland bzw. in der Schweiz Bezeichnung für den Weinberg bzw. Weingarten.
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Wittum
Mitgift einer Braut. Ursprünglich der Preis, der für die Braut an den Verlober gezahlt wurde. Schon früh wurde das Wittum vom Verlober der Braut überlassen, dann überhaupt vom Mann ihr unmittelbar gegeben, so dass es nunmehr als "dos" (Aussteuer) bezeichnet wurde. Der Preis konnte Mobilien und Immobolien enthalten. Das Wittum wurde so der Morgengabe ähnlich, verschmolz teils mit ihr, trat an ihre Stelle und nahm auch ihren Namen an. Es wurde nun zur eigentlichen Witwenversorgung. Meist war das Wittum lebenslängliches Eigentum der Witwe.
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Wohnturm
Dauerhaft bewohnter Turm. Zunächst wurde die Bauform des weitgehend ungeschützten, zwei- bis dreigeschossigen Holz- und Steinhauses mit seinem meist ebenerdigen Eingang, wie sie seit Jahrhunderten in den Dörfern zu finden ist, einfach im Burgenbau übernommen. Anfang des 11. Jahrhunderts trat eine Neuerung im Turmbau ein. Die kriegerische Oberschicht baute geräumige Wohntürme von bergfriedartiger Höhe und Festigkeit, die zwei Aufgaben in einem einzigen Bauwerk vereinigen sollten: Wehren und Wohnen. Solche Bauwerke gab es in Deutschland nur selten, meist in recht einfacher Ausführung.
Einfache Wohntürme sind u.a. erhalten in Oflings bei Wangen, Reipoldskirchen/Rheinpfalz, Rittersdorf/Eifel, Kargeck/Baden, Wildeck bei Abstatt/Württemberg, Saldenburg/Bayern. In Frankreich und England sind sie dagegen häufiger zu finden und hatten meist eine größere Baumasse sowie stärkere Mauern als die deutschen Wohntürme des 11. und 12. Jahrhunderts.
Deutsche Wohntürme haben meist eine rechteckige, seit dem 12. Jahrhundert gelegentlich auch eine runde, viereckige oder vieleckige Grundfläche, deren Kantenlänge gemeinhin 15 x 15 bis 15 x 30 Meter und deren Höhe durchschnittlich 30 Meter beträgt. Runde Wohntürme gab es nur selten. Beispiele sind: Broich, Frankfurt und Gelnhausen (alle aus dem 2. Viertel des 13. Jahrhunderts).
Die frühen, wohl nach französischem Vorbild errichteten heimischen Wohntürme, fanden erst wieder gegen Ende des 12. Jahrhunderts bzw. im 13. Jahrhundert in Deutschland Nachfolger.
Der Siegburger Wohnturm wurde 1180 errichtet. Ende des 12. Jahrhunderts bauten die Herzöge von Zähringen mehrere große Wohntürme u.a. in Bern, Breisach, Burgdorf/Bern, Moudon/Freiburg und Thun. Der Baseler Bischof ließ einen Wohnturm in Kleinbasel hochziehen.
In der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts schufen einige Adlige bzw. höhere staufische Ministerialen an ihren Wohnorten repräsentative Wohntürme: z.B. Albeck/Sulz-Horb (um 1240-50), Helfenberg/Heilbronn (um 1240-50), Haag/Oberbayern, Leofels/Schwäbisch Hall (um 1235-40), Rothenburg o.d.T.-Blasiuskapelle (um 1220-30) und Stauf/Hilpoltstein.
Vom Bergfried unterscheidet sich der Wohnturm vor allem dadurch, dass er ständig und nicht nur in Notzeiten bewohnt wurde. Deshalb verfügte er über eine größere Grundfläche, breitere Fenster in den Obergeschossen und zudem über eine komfortablere Ausstattung, wie etwa Aborterker und Kamine. Die Eingänge der Wohntürme befanden sich anders als beim Bergfried meist im Erdgeschoß, das in der Regel als Vorratsraum genutzt wurde. Der Zugang zu den oberen Stockwerken wurde über aus der Mauerdicke ausgesparte oder gewendelte Treppen ermöglicht. Dort gab es mehrere Räume in variabler Aufteilung, die auch eingewölbt sein konnten: heizbarer Hauptsaal, Wohn- und Sitznischen in der Mauerstärke, Kapelle und Schlafräume. Den Abschluss bildete die Wehrplatte.Siehe auch die Artikel "Patrizierturm", "Donjon" und "Geschlechtertürme".
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Wolfsangel
Jagdgerät, das früher zum Fang von Wölfen eingesetzt wurde Jagdgerät, das früher zum Fang von Wölfen eingesetzt wurde
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Wolfsgrube
Verteidigungsvorrichtung hinter dem Burgtor. Grube hinter dem Burgtor, in welche unvermutet eindringende Feinde fallen sollen, oft in Verbindung mit einer Wippbrücke.
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Wormser Kapitell
Oberrheinische Kapitellform. Blatt-Stengel-Kapitell am Dom-Westchor; stilprägend am Oberrhein.
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Wormser Konkordat
Vertrag zur Beendigung des Investiturstreites. Ein im Jahr 1122 zwischen König Heinrich V., dem Sohn Heinrichs IV., und päpstlichen Gesandten (Papst Calixt II.) geschlossener Vertrag, der den Investiturstreit (vorerst) beendete. Heinrich V. verzichtet auf die Einsetzung des Bischofs mit Ring und Stab und erlaubt die freie kirchliche Wahl und Weihe des Bischofs. Der Papst gestattet, dass in Deutschland die Wahl der Bischöfe in Gegenwart des Königs stattfindet und der gewählte Bischof vom König durch die Übergabe des Zepters das weltliche Lehen erhält und ihm dafür den Lehnseid leistet.
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Wortstamm
Teil eines Wortes, der übrigbleibt, wenn man das Flexionselement abtrennt z.B. bei (du) sagst, (des) Beins lautet der Stamm sag- bzw. Bein-
Für weitere Informationen s. Flexion.
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Wortwurzel
rekonstruierte historische Ausgangsform, auf die ein Wort etymologisch zurückführbar ist Für weitere Informationen s. Etymologie.
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Wüstung
Untergegangene Ortschaften. Die im Mittelalter und besonders im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) und dem dadurch bedingten massiven Bevölkerungsrückgang aufgegebenen und verlassenen Ortschaften zerfielen. Steinhäuser (Kirchen) wurden als Steinbruch genutzt. Solche Ortschaften, von denen man heute keine oder nur noch rudimentäre Spuren sieht heißen Wüstungen. Historiker bezeichnen den Wüstungsvorgang gerne etwas altertümlich mit "der Ort ist wüst gefallen".