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Gaden

Bauwerk zur Verwahrung von Vorräten.

(auch "Gadem") Landwirtschaftliches, einräumiges Bauwerk zur Verwahrung von Vorräten, im engeren Sinne Schatz- und Vorratshaus einer Bauernfamilie in einer Kirchenburg (in Franken). Der Ausdruck steht eigentlich für Stockwerk, Geschoss, dann auch für Zone, z.B. Fensterzone. Gelegentlich meint Gaden auch eine Kemenate.

Galerie

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Der Begriff Galerie kommt in mehreren Zusammenhängen vor. Er kann bedeuten:

  • Vorhalle oder offener Gang an oberen Stockwerken eines Wohnhauses
  • Langgestreckter Repräsentationsraum im Barockschloss
  • Empore oder offener Laufgang an Kirchen (Zwerggalerie bzw. Arkade)
  • Heute bedeutet Galerie eine größere Kunstansammlung (das Kabinett ist eine kleinere Sammlung) oder einen oberen Theaterrang.

Ganerben

Erbengemeinschaft.

Von einer Erbengemeinschaft (Ganerben = Anerben, Miterben) bewohnte Burg mit eigenen Wohneinheiten. Sie entwickelte sich durch Vererbung an mehrere Erben, so dass ständig neue Gebäudeteile für die verschiedenen Familien angebaut werden mussten, dadurch wurden Ganerbenburgen meist recht verwinkelte Anlagen (Burg Eltz an der Mosel).

Gaupe

Kleiner Ausbau mit senkrechter Fensterfläche auf einer Dachschräge.

Gaupe (Gaube): Kleiner Ausbau mit senkrechter Fensterfläche auf einer Dachschräge (Dachgaupe).

Gebück

Wehrhecke, Befestigungswerk.

Wenn man Weiden- und Dornenhecken oder andere hartblättrige und stachelbewehrte Sträucher eng beieinander anpflanzte und ihre Triebe und Zweige immer wieder mit einander verpflocht und verwob, wuchsen diese in wenigen Jahren zu einer "grünen" Mauer zusammen. In Verbindung mit einem künstlichen Erdwall, einem Graben oder einer Palisade wurden diese Gebücke (Wehrhecke) zu einem nur mühsam zu überwindenden Hindernis. Berühmtheit erlangte das Rheingauer Gebück, das den gesamten Herrschaftsbereich der Mainzer Erzbischof im Rheingau mit seinen zahlreichen kurmainzischen Burgen nach Norden gegen die Einflußnahme der Grafen von Katzenelnbogen und anderer Herren lange Jahre erfolgreich absicherte.
Auch im Vorfeld von Städten dienten Gebücke im Mittelalter als strategisch wichtiges Annäherungshindernis.

Gegenreformation

Gegenbewegung des Katholizismus gegen die Reformation.

Die durch das Konzil von Trient (1545 - 1563) ausgelöste kämpferische Gegenbewegung des Katholizismus gegen die Reformation vor allem in Mitteleuropa, die zum Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) führte.

Geleitseinnehmer

Amtmann, der das Geleitsgeld einzog.

Amtmann bzw. Beamter, der an einem Geleitshaus einer Fernverkehrsstraße (oft in Handelsstädten oder an Kreuzungspunkten) seit dem 15. Jh. von der Fuhrleuten eine Gebühr einzog (darum auch Geleitszolleinnehmer genannt). Der Geleitsschreiber stellte darüber eine Quittung aus und vermerkte in den Geleitsrechnungen Datum, Art des Transportes, Name des Fuhrmannes, die Höhe der eingezogenen Gebühren und manchmal auch Herkunft und Ziel des Fuhrmannes. In kleinen Städten und auf Nebenstraßen besorgte das der Chausseegeldeinnehmer.

Gemeinderechner

Gemeindlicher "Finanzbeamter"

Neben dem Heimbürgen war das Amt des Gemeinderechners das wichtigste Amt in der Gemeinde. Der Rechner führte die Namenslisten, wenn Abgaben an die Herrschaft oder an Kriegsherren (Fouragen) zu entrichten waren, er protokollierte alle Einnahmen (Frevelgelder, Bürgersteuern, Erträge aus Pachtgütern etc.) und Ausgaben der Gemeinde und führte die Gemeinderechnungsbücher.

Gemeiner Pfennig

Auf dem Reichstag in Worms 1495 beschlossene allgemeine Steuer im Rahmen der dort verabschiedeten Reformen.

Die Steuer war zunächst auf vier Jahre bewilligt und sollte zur Finanzierung der Türkenabwehr und vor allem zum Unterhalt des Reichskammergerichts dienen. Sie folgte nach einem sehr modernen Konzept: Gedacht war der "(all)gemeine" Pfennig als eine von jedem Einwohner des Reichs über 16 Jahren erhobene Kopfsteuer, nach Vermögen gestaffelt; einzuziehen über die einzelnen Pfarreien, d.h. über die Köpfe aller territorialen und anderen Herrschaftsträger hinweg. Das scheiterte naheliegenderweise; die Finanzierung von Reichssteuern lief stattdessen die ganze Frühe Neuzeit hindurch über die Reichsstände nach der 1521 aufgestellten "Wormser Matrikel", nach der die Reichsstände ihre Beiträge aufbrachten, indem sie sie ihrerseits von ihren Untertanen erhoben. Es kam im Reich nie zu einer allgemeinen Steuer auf alle Untertanen; es gab in diesem Sinne nie einen Reichsuntertanenverband.
(Text: Uni Münster)

Gemengelage

Streubesitz.

Verteilung einer Hufe auf die einzelnen Gewanne, so dass der Besitz bzw. das Eigentum eines Grundbesitzes über die ganze Dorfflur zerstreut ist und die nötigen Feldarbeiten gleichzeitig vorgenommen werden müssen.

Genealogie

Abstammungslehre.

 

Genealogie (gr. "genealogein": eine Abstammung aufstellen) untersucht die zwischen Menschen bestehenden Abstammungs- bzw. Verwandtschaftsverhältnisse, sowohl von Individuen als auch von Familien. Welche Regeln für genealogisches Geschehen (die Entstehung von Familien oder Sippen) gibt es? Wie lassen sich diese Beziehungen darstellen? Wo und zu welcher Zeit waren Familien und Individuen ansässig (demographische Genealogie)? Wie lässt sich etwas über ein Individuum oder eine Familie und deren Abstammungsverhältnisse herausfinden? Dies sind Fragen, die in dieser Rubrik Beachtung finden werden.

Die Genealogie als Hilfswissenschaft beschäftigt sich mit den biologischen Zusammenhängen und den verwandtschaftlichen Verflechtungen der Menschen. A. von Brandt unterteilt diese Wissenschaft in Theoretische Genealogie (Erforschung der Regeln des genealogischen Geschehens) und die Darstellende Genealogie, die die Abstammungsverhältnisse und verwandtschaftliche Gruppierungen einzelner Individuen oder Reihen von Individuen erfasst.

Des Weiteren sind zwei Verfahrensweisen der Genealogie zu unterscheiden: zum einen die zeitlich zurückschreitende Erforschung der Vorfahrenschaft, zum anderen, zeitlich vorwärts schreitend, die Untersuchung der Nachfahrenschaft. 

Ahnenforschung ("Aszendenz")

Die Aszendenz besteht aus den natürlichen Eltern, Großeltern und weiteren Vorfahren eines Probanden. Die Anzahl der Personen ist in jeder Generation die doppelte der zeitlich nachfolgenden Generation. Die Darstellung der Aszendenz erfolgt in Form einer Vorfahren- bzw. Ahnentafel oder -liste. Der Begriff der Aszendenz spielte in Gestalt der "Vier Ahnen" schon im Mittelalter eine ausschlaggebende Rolle. Bereits der "Sachsenspiegel" fordert in bestimmten Fällen den Nachweis der vier Ahnen, d.h. der vollblütigen Abstammung von vier Großeltern.  Nach der starken Einbuße ihrer Stellung im 19. Jahrhundert erlangte die Ahnentafel durch die nationalsozialistische Rassegesetzgebung, insbesondere durch die "Nürnberger Gesetze" eine ausschlaggebende Bedeutung für alle Volksgeschichten des Deutschen Reiches.

Die Ahnentafel ist die tabellarische Darstellung der Vorfahren eines Probanden. Sie beginnt unten mit dem Probanden. Nach oben folgt dann jede weitere Generation in einer geschlossenen waagrechten Reihe. Bei jedem Ehepaar steht links der Mann, unmittelbar anschließend rechts die Frau. Die Generationen werden, beginnend mit den Eltern des Probanden, mit römischen Ziffern bezeichnet. Zu umfangreiche Ahnentafeln werden unhandlich. Daher ist die Listenform der Tafelform vorzuziehen. Die "Ahnenreihen aus allen deutschen Gauen" haben dafür eine Kompromisslösung gefunden, indem den Grundahnentafeln jeweils Ahnenlisten für die weiteren Ahnengenerationen folgen. In diesem Werk ist der Begriff "Ahnenreihe" im Sinne von "Ahnentafel" und "Ahnenliste" gebraucht.

Nachkommenforschung ("Deszendenz")

Als Deszendenz wird die gesamte Nachkommenschaft einer Person oder eines Ehepaares, der "Stammeltern" bezeichnet. Ihre Darstellung erfolgt in Form der "Nachfahrentafel" oder "-liste". Sie umfasst auch die Töchternachkommen anderen Namens. Dagegen erfolgt die Darstellung einer auf den Mannesstamm beschränkten Nachkommenschaft, eines "Geschlechts" , in Form einer "Stammtafel" oder "-liste". Sie umfasst nur die Träger eines Stammesnamens mit deren Ehegatten, wobei sich vom Prinzip der Namenseinheit natürlich Ausnahmen (Namensänderungen, Adoption, ausländisches Namensrecht u.a.) ergeben können.

Der Begriff des "Geschlechts", dessen Angehörige ihre Abstammung in männlicher Linie auf denselben Stammvater zurückführen, geht auf die germanische Sippe zurück. Aufzeichnung über die führenden Geschlechter sind uns seit dem Ende der Völkerwanderungszeit überliefert.

Auch für die Darstellung der Deszendenz kann entweder die Tafelform oder die Listenform gewählt werden. Die Tafel hat den Vorteil der größeren Übersichtlichkeit, wird allerdings bei stärkerer Ausbreitung der Deszendenz unhandlich.

Die Form und Anordnung der "Stammtafel" ist abhängig von der Zahl der in den einzelnen Generationen unterzubringenden Personen. Häufig wird aus Platzgründen lediglich ein Zahlenschema ohne genealogischen Text möglich sein. Von Laien wird die Stammtafel noch heute oft als "Stammbaum" bezeichnet, jedoch sind beide Darstellungsformen klar zu unterscheiden. Der Stammbaum ist die bildliche (baumförmige) Darstellung einer Stammtafel. Auf dem Stammbaum werden die Personen eines Stammes anders angeordnet als auf der Stammtafel. Da der Baum von unten nach oben wächst, erscheint hier der Stammvater am untersten Teil des Baumstammes, und die nächsten Generationen folgen aufwärts, werden als Äste und Zweige seitwärts ausgestreckt, bis die jüngsten Sprossen als Blätter erscheinen.

Die "fortlaufende Liste" schließt jeder Person sofort ihre gesamte Nachkommenschaft an, wobei jede Generation der Gesamtliste um das gleiche Stück nach rechts eingerückt wird. Die "unterbrechende Liste" besteht dagegen aus einzelnen Kleinfamilien (Eltern und Kindern). Dabei werden Kinder, deren Nachkommenschaft dargestellt werden soll, nur kurz mit Hinweisen auf die folgenden Kleinfamilien erwähnt und dort ausführlich mit ihren Kindern genannt, während die nächsten Generationen in weiteren Kleinfamilien erscheinen. Die Form der unterbrechenden Liste findet sich bei den Artikeln im "Deutschen Geschlechterbuch",

Hilfsmittel des Genealogen - Bibliothekarische Hilfsmittel

Die bibliothekarischen Hilfsmittel für die genealogische Forschung umfassen das gesamte für diese Disziplin relevante Material, soweit es von Bibliotheken gesammelt wird, sowie die zur Erschließung dieses Materials geschaffenen Einrichtungen. In den wissenschaftlichen Bibliotheken werden vervielfältigte und publizierte Quellen und Forschungsergebnisse der Genealogie, ihrer Hilfs- und Nachbarwissenschaften gesammelt, erschlossen und aufbewahrt. Es handelt sich hierbei um Handschriften, Inkunabeln, Monographien, Fortsetzungs- und Sammelwerke, um Periodika wie Kalender, Almanache, Jahrbücher, Zeitungen, Zeitschriften usw.

Verzeichnis der Familienforscher und Familienverbände, Familienstiftungen und familienkundlichen Vereinigungen, Archive und Bibliotheken, bearbeitet von Erich Wasmansdorff, Glücksburg 1956.

Hilfsmittel des Genealogen - Archivische Hilfsmittel

Die genealogische Forschung kann sich weder auf ein einzelnes Archiv konzentrieren, noch auf die speziell genealogisch aussagekräftigen Bestände, wie etwa Kirchenbücher. Grundlage für die Aufbewahrung und Ordnung der Archivalien ist das "Provenienzprinzip", d.h. die Bestandsbildung nach den Behörden bzw. physischen oder juristischen Personen, wo das Material erwachsen ist. die gezielte Ausschöpfung der vorhandenen Archivalien setzt daher beim Benutzer genaue Kenntnis der jeweiligen Territorial- und Behördengeschichte voraus, um beurteilen zu können, welches Archiv und welcher Archivbestand möglicherweise geeignete Unterlagen enthalten.

(Redakt. Bearb. Torsten Schrade, Stefan Grathoff)

 

 

Geometer

Fachmann im Vermessungswesen

Der Ausdruck "Geometer" stammt aus dem Griechischen und bedeutet "jemand, der die Erde vermisst" bzw. "einteilt".

Georgstaler

Mittelalterliche Münze.

Allgemeine Bezeichnung für Silbermünzen und Medaillen mit der Darstellung des hl. Georg hoch zu Ross, im Kampf mit dem Drachen. Georgitaler wurden oft geringelt als Anhänger an Uhrketten getragen, da jede Art der Darstellung des Heiligen als unheilabwendend galt. Auf der Rückseite ist bei stürmischer See ein Schiff dargestellt, in dem der schlafende Jesus von den ängstlichen Jüngern geweckt wird; die darauf Bezug nehmende Umschrift lautet "in tempestate securitas" (im Sturm Sicherheit).

Gerechtsame

Nutzungsrechte.

Anderer Ausdruck für: Recht, Vorrecht, Nutzungsrecht an Grundstücken.

Germanen

Volkschaften des nördlichen und mittleren Europas.

Als Germanen werden die Volkschaften bezeichnet, die seit dem 2. Jahrtausend vor Christus bis nach der Zeitenwende in Nord- und Mitteleuropa lebten. Die germanischen Völker hatten zwar eine ähnliche Kultur und Sprache, sie bezeichneten aber selbst weder als Germanen noch hatten sie ein Zusammengehörigkeitsgefühl, das sie als "Nation" im weitesten Sinne ausgewiesen hätte. Im Gefolge der Völkerwanderung entwickelten sich aus den germanischen Stämmen verschiedene skandinavische,  englische, friesische und deutsche Völker, auch die späteren niederländischen, schweizerischen, (anglo-)kanadischen, (anglo-)amerikanischen, australischen und die (burisch-)südafrikanischen Nationen haben germanische Wurzeln.

Germanisch (Linguistik)

Historische Vorstufe des Deutschen/Sprachfamilie.

1. Historische Vorstufe des Deutschen.

2. Zusammenfassende Bezeichnung für eine Sprachfamilie (germanische Sprachen) auf Grund sprachlicher Verwandtschaft. Germanische Sprachen sind u. a. Deutsch, Niederländisch, Englisch, Schwedisch, Isländisch.

Geschlechtertürme

Patrizische Wohn- und Repräsentationsbauten.

Der Geschlechterturm ist eine ursprünglich in Italien entstandene Bauweise, nach der Bürgerfamilien abhängig von ihrem Status unterschiedlich hohe Türme errichteten. In Italien ist die Stadt San Gimignano in der Toscana bekannt für ihre Geschlechtertürme, in Deutschland sind Geschlechtertürme vor allem in Regensburg anzutreffen. Hier fungieren sie als Wohnturm eines Patriziergeschlechts bzw. als wehrhaftes Repräsentations- und Speicherhaus.

Siehe auch die Artikel "Patrizierturm", "Wohnturm" und "Donjon".

Geschütze

Mittelalterliche Feuerwaffe.

Grundsätzlich lassen sich mittelalterliche Feuerwaffen in zwei Gruppen einteilen: Geschütze und Handfeuerwaffen.

Bei den Geschützen gab es Arten, die auf einem Balkengestell befestigt waren oder auf die Erde legte und mit dem hinteren Teil in die Erde eingraben wurden. Alle frühen Geschütze (Büchsen) waren Frontlader, d.h. sie wurden von vorne mit Hilfe eines Stückladers aus Kupfer bestückt. Zunächst füllte man Pulver hinein, dann führte man einen hölzernen Pfropfen und zum Schluss die Kugel ein. Das Feuer am Zündloch wurde mit einer brennenden Kohle oder einem glühenden Eisen (Lunte) entfacht. Im 15. Jahrhundert gab es auch Treibladungen, die entweder am Ende des Rohres eingesetzt oder daran angefügt wurden. Anfänglich gab es eher große Geschütze, doch strategische Überlegungen und vor allem Transportprobleme führten dazu, dass man bald auch kleinere Geschütze entwickelte.   Bereits im 15. Jahrhundert gab es ein reiches Waffenarsenal. Die Namen der verschiedenen Büchsen bezogen sich entweder auf die Art des Geschosses, des Kalibers oder die Art der Lafettierung.

Die Lotbüchse des 14./15. Jahrhunderts war beispielsweise eine kleinkalibrige Feuerwaffe, die Kugeln aus Lot ( =Blei) verschoss. Wagen-und Karrenbüchsen besaßen ein Räderuntergestell, die Bock- oder Klotzbüchse stand auf einem festen Holzgestell. Ähnlich verhielt es sich wohl auch mit den sog. Terras-, Haupt-, Zentner- und Ringelbüchsen.

Genaueres über Aussehen und Beschaffenheit zahlreicher in den Quellen genannter Waffen lässt sich oft nicht ermitteln. Dies trifft etwa auf folgende Waffen zu: (Scharf)Metzen, Karthaunen und Quarten (Quartane = Viertelsbüchse), Nachtigallen, Falken, Sperber, Singerin, Vögler, Falkonetten, Falkonen, Haufnitzen, Wurfkessel, Roller und Tümmler.

Wirkung der Geschütze

Das Bahnbrechende an den neuen schweren Feuerwaffen war, dass im Gegensatz zum Bogenschuss der alten Belagerungsmaschinen nun ein horizontaler mauerbrechender Flachschuss möglich war. Richtig angewendet konnten Feuergeschütze schon früh großen Schaden anrichten und zuweilen sogar Kämpfe entscheiden, wie z.B. die Belagerungen der Burgen Tannenberg (1399) und Harzburg (1412) zeigen.

Die mehr als 300 Meter über der Rheinebene gelegene Burg Tannenberg wurde 21 Tage lang von fünf großen Kanonen aus etwa 200 bis 250 Meter Entfernung beschossen. Die große Frankfurter Büchse gab am ersten Tag ein Schuß ab, der im Turm stecken blieb, ein anderer riss ein großes Loch hinein. Die Steinkugeln hatten einen Durchmesser von 1 bis 2 ½ Fuß (ca. 30-75 cm). Auch Blei- und Eisenkugeln wurden abgeschossen. Nach sieben Tagen war eine breite Bresche in die Mauer gebrochen, die den Angreifern den Weg in die Burg frei gab. Die Verluste bei den Verteidigern waren verheerend; nur fünf von anfänglich 68 Mann blieben am Leben.

Doch zunächst konnten die Verteidiger auf die Unbezwingbarkeit ihrer mittelalterlichen Burgmauern selbst dann noch bauen, wenn Feuerwaffen im Spiel waren.

Im Bayerisch-Pfälzischen Krieg (1504/1505) ließ König Maximilian I. (1486-1519) im Jahr 1504 Burg Kufstein belagern. Die Verteidiger unter Hauptmann Hans von Pienzenau ließen zum Spott die von Maximilians berühmter "artolerey" heraufgeschossenen Kugeln "von den Mauern fegen" (Kufsteiner Kugelkehren). In seiner Ehre gekränkt ließ der König "stärkeres Geschütz" auffahren. Die in Stellung gebrachten großen Bombarden führten die Wende herbei. Bevor die Angreifer durch die schnell geschossenen Breschen stürmen konnten, kapitulierten die Burginsassen. Der Burghauptmann und elf seiner Kriegsleute wurden hingerichtet.

Im Lauf des 15. Jahrhunderts wurden die Feuerwaffen immer weiter verbessert und entwickelten vollends ihre mauerbrechende Kraft. Doch nicht nur ihr gewaltiges Zerstörungspotential, sondern auch psychologische Elemente spielten eine große Rolle bei der Burgeroberung. Der laute Geschützdonner, das grelle Mündungsfeuer, das die Nacht zum Tag machte, sowie der stechende Pulverdampf schüchterten die Burginsassen ein und trieben sie zur Aufgabe.

Nachteil der Feuergeschütze war, dass sie wegen ihres enormen Gewichtes nur mühsam zum Einsatzort, vor allem zu Gipfelburgen, transportiert werden konnten. Zudem benötigten sie komplizierte Untergestelle und Lager. Ihre Bedienung war umständlich und zum Laden brauchte man mindestens eine Viertelstunde. Bis das Rohr nach einem Schuss so weit abgekühlt war, daß es nachgeladen werden durfte, konnten Stunden vergehen. Deshalb blieb den Belagerten meist ausreichend Zeit, Schäden an den Mauern zu reparieren, Breschen mit Mauern, Palisaden und Gräben wieder zu schließen. Auch die Geschützmeister selbst lebten in der Frühzeit der Feuergeschütze gefährlich. Häufig kam es vor, dass Geschützrohre platzten, weil die Materialwahl und Gusstechnik einzelner Schmiede und Gießereien noch nicht ausgereift war.

Im Jahr 1437 zersprangen beispielsweise den Zürichern zwei Geschütze bei der Belagerung von Burg Freudenberg bei Ragaz und 1504 ging die viel gerühmte große Büchse der Haller Bürger vor Burg Weinsberg zu Bruch.

Starker Regen konnte die Kriegführung mit Feuerwaffen erschweren, da das Pulver durch die Nässe leicht unbrauchbar wurde.

Siehe auch: SteinbüchseMörserBombardeLegstückSchlange (Geschütz)Vogler und Doppelhaken.

(Text: Stefan Grathoff)

Gesims

Architektonisches Element.

Meist profilierter, auch in der Fläche ornamental verzierter plastischer Streifen zur horizontalen Gliederung von Gebäuden und Wandteilen.

Gesinde

Dienstleute eines Herrn.

Durch Gesetz oder Vertrag zu persönlichen Dienstleistungen verpflichtete und in ihrer persönlichen Freiheit stark eingeschränkte Lohnarbeiter (Knecht, Magd) bei Großbauern bzw. Guts- und Grundherren. Sie unterschieden sich von anderen Landarbeitern dadurch, dass sie auch als Verheiratete unselbständig blieben und über keinen eigenen Haushalt verfügten. Das unverheiratete Gesinde erhielt neben der Verpflegung nur einen geringen Lohn und war zumeist auf dem Hof in der Gesindekammer untergebracht; das verheiratete Gesinde erhielt neben Lohn und Naturalien (Deputat-Gesinde) gelegentlich auch eine Wohnung. Das Gesinde, unterteilt in Hausgesinde und in Hofgesinde, unterstand zumeist einem Gutsvogt oder Hofmeister, auf kleineren Gütern dem Großknecht, das weibliche Gesinde zumeist der sogen. Käsemutter (oft die Frau des Vogts). Der Lohn war sehr unterschiedlich, auch das Verhältnis von Lohn und Deputat. Auf einem adligen Vorwerk in Sachsen erhielt z.B. im 16. Jahrhundert das 12 Personen umfassende Gesinde jährlich 85 Scheffel Korn als Deputat, als Lohn bekam u.a. der Vogt 15 Gulden, die Käsemutter 8 sowie die Kuh- bzw. Ochsenhirten 4 Gulden Jahreslohn. Das Gesinde war zu vielfältigen Arbeiten verpflichtet. So hatten z.B. die Pferdeknechte nach der sächsischen Gesindeordnung des 16. Jahrhunderts im Winter auch zu dreschen.

Gewände

architektonisches Element an Fenstern oder Toren.

Schräg geführte Mauerfläche (Laibung) um eine Fenster- oder Türöffnung; oft profiliert und mit eingestellten Säulen, Figuren oder Ornamentstreifen geschmückt.

Gewann

Landwirtschaftliche Anbaufläche.

Unterabteilung eines Schlags, in Ackerstreifen gleicher Breite geteilt und zwar in der Regel in so viele, als in der Dorfmark Hufen vorhanden waren. Die Gewanne, die nur das Ackerland, nicht Wiesen und Gärten umfassten, sind möglichst gleichgroß, vor allem aber von möglichst gleicher Bodengüte, in der Form meist Parallelogramme.

Gewere

Rechtsbeziehung zu einer Sache.

Die Bedeutung de "Gewere"  ist - vor allem des Umfangs ihres Geltungsanspruches -  umstritten. Nach allgemeiner Ansicht meint Gewere zunächst die Nutzung einer Sache, über die man tatsächliche Sachherrschaft ausübt, doch setzt diese Sachherrschaft eine besondere Intensität der dinglichen Beziehung zu Sache voraus. Nur der Gewereinhaber kann Angriffe auf die Sache abwehren, die aus dem Recht an ihr fließenden Berechtigungen durchsetzen oder das das hinter der Gewere stehende Recht übertragen (siehe Auflassung)

Gladius

Römisches Kurzschwert.

Der Gladius ist ein römisches Kurzschwert, das ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. aus einem spanischen Typ entwickelt und in verschiedenen Variationen bis in das 3. Jahrhundert n. Chr. als Standardwaffe der römischen Infanterie genutzt wurde.

Goldene Bulle

Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches.

Der Name "Goldene Bulle" wurde nach der goldenen Kapsel des Siegels gewählt, das das Schriftstück verschloss. Die Goldene Bulle ist das wichtigste Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Kaiser Karls IV. Sie kodifiziert in lateinischer Sprache das Recht der Königswahl, sichert die exponierte Stellung der Kurfürsten (Kurfürstenverfassung: Primogenitur, Privilegia de non evocanda, Berg-, Juden- und Zollregal, Münzrecht, Recht zum Ländererwerb) und regelt das Zeremoniell für die feierliche Repräsentation des Reiches. Ferner enthält sie das Verbot aller Bündnisse, mit Ausnahme der Landfriedenseinungen. Die Goldene Bulle blieb - zumindest theoretisch - bis zum Ende des Alten Reiches in Kraft.

Gotik

Stilepoche des Mittelalters.

Die zweite große Stilepoche des Mittelalters - von ca. 1250 bis 1500 - bezeichnet man als Gotik. Ihre Ursprünge finden wir bereits im 12. Jahrhundert in Frankreich. Italien, England und Spanien besitzen ebenfalls zahlreiche gotische Baudenkmäler. Mit der Gotik verlässt die mittelalterliche Kunst endgültig die römische Überlieferung; sie erweist sich als eine von antiken Einflüssen befreite Neuschöpfung des Nordens. Man teilt die Epoche in:

  • Frühgotik 1235-1250 
  • Hochgotik 1250-1350 
  • Spätgotik 1350-1520 

Ursprünglich war der Terminus 'Gotik' die abwertende Bezeichnung für die Kunst des Hoch- und Spätmittelalters. Zugrunde liegt der von Giorgio Vasari Mitte des 16. Jahrhunderts geprägte Begriff des "stile gotico". Bis ins 18. Jahrhundert blieb diese Wertung verbreitet. Als Epoche der Kunst- und Kulturgeschichte umfasst die Gotik eine Fülle von Erscheinungsformen. Das äußere Merkmal gotischer Architektur, der Spitzbogen, ist Bestandteil der grundsätzlich neuen Bautechnik des Skelettbaus. Dieser ermöglichte die Errichtung immer größerer, durch großflächige Maßwerkfenster erhellter Kirchen, die allerdings vielfach in städtischem Auftrag erbaut oder vollendet wurden. Zu den neuen Architekturteile neben Spitzbogen und Maßwerkfenster treten das Kreuzrippengewölbe und Strebewerk. Sie ermöglichen eine starke Höhenentfaltung, neue Grundrissformen, die nicht mehr an das Quadrat gebunden sind, sowie eine weitgehende Auflösung der Mauer in Fenster, Tore und steinernes Schmuckwerk. Innen und außen weicht die massige Materie des romanischen Bauwerks einer Kunst der Schwerelosigkeit und Entkörperlichung des Raumes. Die Gotik endet im 16. Jahrhundert.
Den gotische Baustil findet man ursprünglich nur in Kirchen, später aber auch bei einfacheren Bauten. Die besonderen Merkmale des gotischen Baustils sind: 

  • Ablösung der romanischen Rundbögen durch Spitzbögen
  • große farbige Fenster 
  • zahlreiche Verzierungen an den Wänden 
  • Höhensteigerung des Innenraums und der Türme (steile Dächer mit hohen Türmen) 
  • Das Gewicht des Daches lastet auf wenigen Säulen 
  • 3-5 schiffige Bauweise

Quelle: Lexikon des Mittelalters

Gottesfrieden

Früher Versuch, eine einheitliche Friedensordnung herzustellen.

Der so genannte Gottesfrieden (Pax Dei) entstand Ende des 10. Jahrhunderts zuerst in Südfrankreich. Er sah den Schutz bestimmter Personengruppen, von Geistlichen, Landleuten, Frauen, Kaufleuten sowie bestimmter Örtlichkeiten, Kirchen, Mühlen usw. auf unbeschränkte Zeit vor. Verstöße gegen das Friedensgebot sollten mit Kirchenstrafen geahndet werden. Diese sollte ein seit Ende des 11. Jahrhunderts bekanntes Sondergericht in jeder Diözese verhängen und durch eine Sondertruppe (militia pacis) vollstrecken lassen. Mit dem Gottesfrieden verband sich im 11. Jahrhundert die Einrichtung des Gottes-Landfriedens (treuga Dei), ein allgemeiner Waffenstillstand für alle Personen und Orte, jedoch nur für bestimmte Friedetage, zuerst von Samstag bis Montag, dann von Mittwochabend bis Montagmorgen.

Gottesgnadentum

Sakraler Anspruch der Königswürde.

Anspruch der Könige, ihre Herrschaft sei von Gottes Gnaden erhalten und sie seien von Gott auserwählt.

Gottesurteil

Juristische Konfliktlösung ohne Schuldbeweis.

Mit Hilfe des Gottesurteils glaubte man auch ohne Schuldbeweise herausfinden zu können, wer die Wahrheit sprach bzw. log. Es beruhte auf der Überzeugung, daß die göttliche Gerechtigkeit den Schuldigen kennzeichnen und dem Unschuldigen beistehen würde. Mittel dazu waren der einfache Losentscheid, ein gerichtlicher Zweikampf zwischen Kläger und Beklagtem (später auch durch bezahlte Kämpfer) oder die Feuerprobe (der Prüfling musste über glühende Kohlen oder Eisenstücke gehen, blieb er unversehrt, war er schuldlos). Besonders "gerecht" war das Verfahren der Wasserprobe. Der Beschuldigte wurde gefesselt ins Wasser geworfen. Behielt ihn das "reine Wasser", d.h. ging er unter, so war er unschuldig, kam er wieder hoch, war er schuldig. Im "Bahrgericht" wurde der mutmaßliche Mörder an die Bahre des Erschlagenen geführt. Begannen dessen Wunden zu bluten, war er schuldig. Nicht weniger seltsam mutet das Verfahren des "Kesselfangs" an: der Beschuldigte musste aus einem Kessel siedenden Wassers einen Ring oder dergleichen fischen ohne seine Hand zu verletzen.

Jeder Ritter hatte das Recht, Verleumdungen und schwere Beschuldigungen durch Anrufung des Gottesgerichtes zurückzuweisen. In feierlicher Form wurden dann vor Zeugen die Bedingungen des Kampfes festgelegt. Kranke und kampfuntüchtige Ritter konnten ebenso wie adlige Frauen einen Vertreter bestimmen. Am Kampftag, meist ein Dienstag, besuchte man am frühen Morgen die Messe und stellte sich bei Anbruch des Tages zum Kampf. Bei schweren Verbrechen war der Scheiterhaufen schon errichtet. Auch angeklagte Frauen mußten damit rechnen, sofort hingerichtet zu werden, wenn ihr Kämpfer unterlag. Vor dem Kampf schworen beide Kämpfer auf ein Kreuz oder eine Reliquie, daß ihre Aussage der Richtigkeit entsprach. Zuerst sprengten die Reiter mit eingelegter Lanze aufeinander zu. Brachte dieser Tjost keinen Sieger hervor, setzte man den Kampf zu Fuß mit dem Schwert so lange fort, bis einer von beiden kampfunfähig war. Wurde die Klägerpartei besiegt, galt die Unschuld der anderen als erwiesen. Den Kläger traf nun die gleiche Strafe, die dem Beschuldigten im Falle seiner Niederlage gedroht hatte. Wer sich als Ritter in den Zweikampf einmischte und einer Partei half, riskierte, Hand oder Fuß zu verlieren. Nichtadeligen Störenfrieden drohte sogar der Tod. Erschien eine der Parteien nicht zum Kampf, wartete man bis 3 Uhr am Nachmittag auf ihr Erscheinen. Dann bekam der Anwesende vom Richter das Recht zugesprochen und der Streit war entschieden, ohne dass Blut floss. Die Gottesurteile wurden seit etwa 1200 von der Kirche kritisiert, da sie als "Versuchung Gottes" interpretiert wurden.

In allen Fällen, wo ein Gericht kein Urteil finden wollte oder konnte bzw. ein Verurteilter keine Anstalten machte, dem Urteilsspruch Folge zu leisten, blieb dem Kläger nichts anderes übrig, als zur Selbsthilfe zu greifen. Wer sein Recht nicht selbst suchte, verspielte und verlor es, da es keine "staatliche" Instanz und keine öffentliche Gewalt (Polizei) gab, welche die Vollstreckung eines Urteils übernahm.

Erst in der frühen Neuzeit wurden mit dem Ausbau des Strafrechtes und der Vollendung der Landesherrschaft die Verfolgung, Anklage und Bestrafung der Täter zur Aufgabe "frühstaatlicher" Organe gemacht.

Der Weg der Selbsthilfe im Bereich der Rechtsordnung war die wesentliche Grundlage des mittelalterlichen Fehdewesens.

(Text: Stefan Grathoff)

Graf (Titel)

Adelsmitglied.

 

Die merowingischen (vor 751) und vor allem die karolingischen Könige (751-814) setzten Grafen (comes) als Leiter der einzelnen Verwaltungsbezirke des Reiches, der Grafschaften (comitatus), ein. Die Macht dieser Königsbeamten beruhte vor allem auf ihrer Stellung als Vorsitzende im Grafengericht, das für nahezu alle Belange in der Grafschaft zuständig war. Seit Mitte des 10. Jahrhunderts übertrugen die sächsischen Könige (919-1024) Grafschaften auch an Bischöfe und Klostervorsteher. Diese konnten das Grafenamt aber nicht persönlich ausüben, da sie als Männer Gottes nicht im Blutgericht (Hochgericht) über Leben und Tod entscheiden durften. Deshalb setzten sie weltliche Herren, die Vögte, an die Spitze der Gerichte, die in ihrem Auftrag Leib- und Todesstrafen aussprechen konnten.

Als sich die weltlichen Fürsten in der Stauferzeit zum erlauchten Kreis der Reichsfürsten zusammenschlossen, wurden von den Grafen nur bedeutende Vertreter einbezogen. Die Masse der "einfachen" Grafen blieb ausgeschlossen und bildete zusammen mit Freiherren eine eigene Adelsschicht, die zwar unterhalb der Fürsten, aber immer noch über dem Niederadel (Ritter und Ministerialen) stand. Zahlreiche Grafen wurden im Laufe des späten Mittelalters landsässig. Die deutschen Grafen gehören daher teils zum hohen, teils zum niederen Adel (zum letzteren besonders auch die Grafen, die ihren Titel einer Verleihung verdanken).

 

Grede

Treppenform.

Vorzugsweise am romanischen Profanbau verwendete Treppenform, meist Steintreppe auf Sockelmauer, Bögen und Konsolen an der Außenwand.

Gregorianischer Kalender

Seit Kalenderreform von 1582 geltender Kalender.

Die gregorianische Kalender löste den julianischen, im Jahr 45 v. Chr. von Julius Caesar eingeführten Kalender ab. Siehe dazu s. v. → Kalenderreform.

Griechisches Feuer

Brandwaffe.

Brandsatz aus der Spätantike, von Kreuzfahrern verwendet, im mittelalterlichen Deutschland nicht nachgewiesen. Bestandteile des an das spätere Phosphor erinnernden Brandsatzes waren Schwefel, Weinstein, Baumharz, Pech, Kochsalz, Erd- und Baumöl u.a.

Groschen

Mittelalterliche Münze.

Dickpfennig, von lateinisch grossus denarius, "dicker Denar". Bezeichnung für altrömische Silbermünzen, deren Wert ein Mehrfaches eines → Denars betrug. Als Vorbild für spätere Groschen gilt der 1266 vom französischen König Ludwig IX. d. Hl. geprägte grossus denarius turnosus, mit dem ursprünglichen Gewicht von 4,22 g. Die Nachprägungen im deutschen Raum wurden Groschen genannt (Prager Groschen, nach 1300, der Meißner Groschen, seit 1307 und der so genannte Horngroschen 1465-69 etc.). Der Groschen war neben dem Taler die gebräuchlichste europäische Silbermünze der Neuzeit und diente als Vorbild für den ab 1296 in Florenz auch als Silbermünze geprägten Fiorino (fiorino d'argento). In England nannte man den Groschen Groat, in Italien Grosso und in Polen Grosz. In Österreich war bis 2001 der Groschen die geringwertigste kurante Münze.

 

Grundherrschaft

Landwirtschaftlicher Grundbesitz der an Bauern ausgegeben wurde, die den Boden bewirtschaften und Abgaben leisteten.

Als Grundherrschaft bezeichnet man diejenige Form des landwirtschaftlichen Großgrundbesitzes, bei der das Land (Herrschaftsland) vollständig oder zum größten Teil nicht vom Besitzer selbst bewirtschaftet, sondern an Bauern ausgegeben wurde, die dafür dem Herrn Gegenleistungen(Naturalien, Geld, Dienste) erbrachten. Die Grundherrschaft war im Reich eine grundlegende Organisationsform von Herrschaft. Sie setzte sich aus einem Konglomerat ökonomischer, sozialer, rechtlicher und politischer Elemente zusammen und war eng mit der Leib-, Gerichts- und Vogteiherrschaft verbunden.

Grundsprache

Sprache, die anderen existierenden Sprachen zugrunde liegt, d. h. aus der sich alle Sprachen einer Sprachfamilie entwickelt haben (auch Ursprache oder Protosprache).

Es ist wissenschaftlich umstritten, ob die Sprachen einen einzigen Ursprung haben (Monogenese) oder ob sie sich unabhängig voneinander an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten entwickelt haben (Polygenese).

„Die sprachliche Vielfalt und Verschiedenheit ist kein stichhaltiges Argument für die Polygenese. Vertreter der monogenetischen Auffassung erklären die Entstehung der Einzelsprachen aus einer einzigen Ursprache mit Wanderungsbewegungen von Völkern und Abspaltung von Teil-Populationen.“ (Drenda, Georg (2008): Kleiner linksrheinischer Dialektatlas.)

Grundwort

Letzter Bestandteil einer Wortzusammensetzung (s. Kompositum), der durch das Bestimmungswort näher bestimmt wird.

Beispiele: Garten (Bestimmungswort) + Tor (Grundwort) > Garten-tor; Kind (BW) + Wagen (GW) > Kind-er-wagen; Milch (BW) + Glas (GW) > Milch-glas

Grundwortschatz

Basis an Vokabular zum Verstehen von Text und Gesprächen im Alltag

Als Grundwortschatz bezeichnet man eine gewisse Basis an Wortschatz (auch: Lexik/Lexikon, Vokabular) anhand derer Texte und Gespräche im Alltag größtenteils verstanden/rezipiert werden können.

Gulden

Mittelalterliche Münze.

Früher auch Guldiner und mundartlich Gülden. Der Name der alten Goldmünze bedeutet "aus Gold". Die Prägung des Guldens erfolgte Anfang des 14. Jahruhunderts in Deutschland als Gegenstück zum Florentiner (Floren).

Zunächst behielten die Nachprägungen aus 3,537 g Feingold noch den Florentiner Typus bei. Vor allem die rheinischen Kurfürsten ließen Goldgulden herstellen, wovon 8 auf eine Unze bzw. 64 auf eine Mark entfielen. Der "rheinische Gulden" entwickelte sich zur Haupthandelsmünze im westlichen Deutschland. Später wurde in Deutschland der Feingoldgehalt des Guldens mehrmals reduziert und auch die Aufprägung geändert. Am längsten prägte man Goldgulden in Hannover, und zwar seit 1749 zu 18 Karat 10 Grän Feingehalt oder 91 7/10 Stück aus der Mark fein. Die gewohnte Bezeichnung Floren war aber weiterhin üblich, ebenso die Abk. "fl.". Der Gulden repräsentierte einen Wert von 240 Pfennigen, mittelhochdeutsch "guldin pfennig" (goldener Pfennig). Er wurde auch Gold-Gulden genannt und unterschied sich so im Namen von seinem seit 1559 durch die Augsburger Reichsmünzordnung geschaffenen Äquivalent in Silber, dem Reichsguldiner.

Die silbernen Guldenmünzen wurden auch Gulden-Groschen oder Gulden-Taler genannt und entsprachen dem Wert von 60 Kreuzern Kreuzern (Abk. kr.). Durch den Widerstand der Länder mit Talerwährung wurden Gulden und Kreuzer nie zur alleinigen Reichswährung. Das Reichsgesetz von 1871 verfügte die Abschaffung von Gulden und Kreuzern. Durch den Wiener Münzvertrag von 1857 wurde der neue österreichische Gulden im Wert von 100 Kreuzern geschaffen, abgelöst 1892 durch die Kronenwährung.

 

 

Gurtbogen

Architektonisches Element.

Bogen, der zwei Gewölbe trennt und so das Schiff einer Kirche in Joche unterteilt.

Gusserker

Anderer Begriff für Pechnase.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Pechnase.

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