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Habsburger

Nach der Habsburg (Schweizer Kanton Aarau) benanntes deutsches Fürstengeschlecht,.

Nach der Habsburg (Schweizer Kanton Aarau) benanntes deutsches Fürstengeschlecht, ursprünglich im Elsass und in der Schweiz, dann auch in Schwaben begütert. Die Habsburger erlangten 1273 mit Rudolf I. (1273-1291) zum ersten Mal die deutsche Königswürde. Rudolf gewann im Kampf gegen den Böhmenkönig Ottokar Österreich, Krain und Steiermark. Seit Albrecht II. (gest. 1439) blieb die deutsche Königskrone ununterbrochen bei den Habsburgern. Maximilian I. (gest. 1519) erheiratete Burgund, sein Sohn Philipp der Schöne (gest. 1506) den gesamten spanischen Besitz in Europa und Amerika, dessen Sohn Ferdinand I. (gest. 1564) Böhmen und Ungarn. Größte Machtentfaltung unter Karl V. (gest. 1558), in dessen Reich "die Sonne nicht unterging". 1521 und 1522 Teilung in eine spanische und eine österreichische Linie. Jene starb 1700 aus, diese 1740 im Mannesstamme.

 

Die Heirat Maria Theresias, der Erbin Karls VI. mit Franz Stephan von Lothringen (1736) begründete das Haus Habsburg-Lothringen, dem auch die bis 1858 regierenden Sekundogenituren in Modena und Toskana entstammten. 1806 legte Franz II. (gest. 1835), der schon 1804 den Titel Kaiser von Österreich angenommen hatte, die deutsche Kaiserkrone nieder. Mit Karl I. (gest. 1922) verloren die Habsburger 1918 den österreichischen Kaiserthron.

 

Hallenkirche

Kirchentypus.

In der Spätgotik seit der Mitte des 15.Jahrhunderts häufig verwendete Form, bei der im Unterschied zur älteren Basilika alle Kirchenschiffe zumindest annähernd die gleiche Höhe haben, sodass meist ein gemeinsames Dach den Bau überdeckt. Die Beleuchtung erfolgt durch die Seitenschiffe.

Halsgraben

Bauelement bei Höhenburgen.

Tiefer breiter künstlicher Sohlgraben, gelegentlich mit gemauerten Wänden (Skarpen), der den Burgzugang auf einer Bergzunge vom Felsmassiv abtrennt. Burgen die am Ende eines langen Bergsporns lagen, waren auf drei Seiten von den meist steil abfallenden Berghängen gut geschützt. Ein wirkungsvoller Angriff war nur von der Bergseite her möglich. Da der ansteigende Bergrücken meist höher als die Burgmauern war, legten die Bauherren an dieser Stelle einen besonders tiefen Graben vor die Burg. Dieser Halsgraben hielt die Angreifer und ihr Wurfzeug auf Distanz und schützte die Burg in Verbindung mit einer Schildmauer wirkungsvoll vor Beschuß. Die Bezeichnung "Halsgraben" rührt daher, daß der Graben aus praktischen Gründen meist an der engsten Stelle des Bergsporns, dem "Flaschenhals", durchbrochen wurde. Auf kaum einer Höhenburg fehlt der Halsgraben. Er wurde üblicherweise mittels einer Zugbrücke überwunden, aber auch feste, leicht zu demontierende Holzbrücken waren üblich. Nur bei Burgen, die auf schroffem Fels oder hoher Bergkuppe lagen, konnte man auf Halsgräben verzichten. Diese fungierten vornehmlich als Abschnittsgraben oder Torgraben und waren dann auf beiden Seiten offen. Deshalb konnten sie auch kein Wasser führen.

Harnisch

Bestandteil der Turnierrrüstung des Ritters.

von altfranzösisch harnais, "kriegerische Ausrüstung". Der Begriff bezeichnet:

1) die Panzerung des Oberkörpers (Brustharnisch), im Altertum bestehend aus festem, mit Metallplatten verstärktem Leder, später meist in Form eines Brust- und eines Rückenstückes zur Gänze aus Metall gefertigt und bedeutet.

2) Synonym für die von Plattern geschmiedete Rüstung.

Bis ins 13. Jahrhundert unterschied sich die Rüstung im Turnier nicht von der, die im Feldkampf getragen wurde: Sie bestand aus Topfhelm, Kettenhemd, einer metallenen Brustplatte, dem Waffenrock und einem dreieckigen Schild.

Die mit voller Wucht geführte Lanze sowie die scharfen Schwerter durchbohrten das Kettenhemd allzu leicht und verursachten schwere Verletzungen, bisweilen sogar den Tod des Getroffenen. Deshalb begann man im 14. Jahrhundert Schritt für Schritt damit, die Ausrüstung des Turnierreiters zu verbessern. Stärkere Helme, Plattenbauweise für den Harnisch, angepasste Schilde (Tartsche) und eine spezielle Panzerung für das Pferd sollten die Verletzungsgefahr der Turnierteilnehmer mindern.

Am Harnisch änderten sich zunächst nur eher unscheinbare Details. Für die handschuhlose rechte Hand, mit der ein Ritter seine Lanze hielt, wurde ein tellerförmiger Handschutz, die sog. Brechscheibe, an der Lanze angebracht.

Erste Brechscheiben tauchen um 1300 auf. Sie waren zunächst als flache Scheiben gearbeitet, nahmen aber bereits um 1330 eine trichterartige Form an. Sie blieben bis ins 16. Jahrhundert nahezu unverändert.

Das Material für die einzelnen Rüstungsteile wurde immer dicker und schwerer.

Seit dem 15. Jahrhundert kam es zur Herausbildung der überschweren Turnierrüstungen, die noch heute auf vielen Burgen als Dekoration dienen. Diese auch als Stechzeug bezeichneten Rüstungen sind an einem angeschraubten Stechhelm, einer besonders starken Brustplatte und dem charakteristischen Rüst- bzw. Rasthaken zu erkennen

Die linke Hand, die gewöhnlich den Zügel hielt, war besonders gefährdet. Der Handschuh wurde verstärkt und zu einer starren Armhülse, dem sog. Stecharm weiterentwickelt. Den Unterleib schützte das sog. Magenblech, die Oberschenkel waren unter Beintaschen oder sog. Schößen verborgen. Schultern und Achseln wurden von vorgelegten Schwebescheiben geschützt.

Schwebescheiben sind seit Anfang des 14. Jahrhunderts bekannt und hielten sich bis in das 16. Jahrhundert.

Zu den berühmtesten Turnierrüstungen gehörten die Arbeiten der Plattner in Augsburg, Innsbruck, Landshut und Nürnberg.

Besonders berühmt ist der Turnierharnisch Erzherzogs Sigismund von Tirol, der um 1480 in Augsburg bei dem Plattner Lorenz Helmschmied hergestellt wurde. Auch das prachtvolle Stechzeug Kaiser Maximilians I. (1486-1519) entstand in dieser weit gerühmten Werkstatt.

Plattner

Die Plattner schmiedeten aus den in Hammerwerken hergestellten Eisenplatten Harnischteile und setzten sie durch Nietung sowie Riemenverbindungen zusammen. Das Material für den Harnisch wurde zuerst im Schmiedeofen glühend gemacht und vorgeformt, um danach in kaltem Zustand getrieben zu werden. Die Auspolsterung der Innenteile des Harnisches besorgte der Aufbereiter. Die Blütezeit der Plattner reichte vom 13. bis zum 16. Jh. Die Plattenharnische wurden durch Bläuen, Tauschierung, Niello, Teilvergoldung und Eisenätzung oft kunstvoll verziert. Besonders prunkvoll ausgeführte Exemplare werden Prunkharnische genannt. Die von den Plattnern hergestellten Harnische mussten einem Beschaumeister vorgelegt werden und erhielten nach bestandener Qualitätskontrolle eine Punze eingeschlagen. Aufgrund der Beschauzeichen lässt sich meist die Herkunft der Plattnerarbeiten bestimmen. Bekannte Zentren der Plattnerkunst waren neben Augsburg vor allem Dresden-Annaberg, Graz, Innsbruck, Landshut, Mailand, Nürnberg, Paris und Wien.

(Text: Stefan Grathoff)

Hausberge

Burgtypus.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Motte.

Hausmeier

Hofbeamter.

Truchseß (Merowinger) bzw. Seneschall, der bei den Franken seit ca. 600 n.Chr. Anführer der Anstrustionen war und so das wichtigste Hofamt bekleidete. Auf Grund seiner Stellung drängte er den König zur Seite und übte seit dem Sturz Brunhildes tatsächlich die königliche Gewalt aus (Anfang 7. Jahrhundert). Ursprünglich gab es mehrere Hausmeier nebeneinander, bis es den Arnulfingern gelang, das Majordomat erblich für das ganze Reich an sich zu bringen. Der Hausmeier nannte sich nun dux et princeps francorum, und seine hofamtliche Tätigkeit wurde einem besonderen Seneschall übertragen. Als 751 der bisherige Hausmeier Pippin König wurde, hob er das Amt des Hausmeiers auf.

Hebdomadar

In einer klösterlichen Gemeinschaft derjenige, der für eine Woche das Gebet leitet.

Der Hebdomadar, Wöchner oder Septimanar ist das in einem Kloster vom Oberen bestimmte Mitglied des Konventes, das für die jeweilige Woche im Chorgebet die von einem Einzelnen vorzutragenden Teile - etwa das Tagesgebet, den ersten Vers eines Versikels, die Fürbitten oder das Martyrologium des Tages - vorträgt bzw. anstimmt. Der Hebdomadar ist im Stundengebet zugleich auch Lektor. (Quelle: Karl Suso Frank: Art. Hebdomadar(in). In: LThK. 3. Auflage. Band 4, Freiburg im Breisgau 1995, Sp. 1225).

Heerbann

Militärisches Aufgebot.

Im früheren Mittelalter wurde das Aufgebot (Bann) des Königs bzw. des Herzogs zur Heerfahrt "Heerbann" genannt. Später wurde die Heerfahrt selbst als Heerbann bezeichnet, schließlich auch die Strafe (Buße), die für Nichtbeachtung der Pflicht zur Heerfahrt zu entrichten war. Seit dem 13. Jahrhundert wird auch das Heer selbst zuweilen als Heerbann tituliert. Heerbann kann endlich auch die Ablösung in Geld für die ursprünglich in natura zu leistende Heersteuer meinen.

Heerfahrt

eine der Lehnspflichten des Mannes.

Die Heerfahrt gehörte neben der Hoffahrt und der Ehrbezeugung zu wichtigsten Lehnsdienstpflichten des Lehensmannes.

Heerpauke

Eine Form der Pluderhose.

Begriff aus dem Landsknechtswesen. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Landsknecht.

Heerschildordnung

Gesellschaftliches Ordnungssystem des Mittelalters.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Adel.

Heilige Lanze

Reichskleinod.

Die Heilige Lanze ist das älteste Stück der Reichskleinodien der römisch-deutschen Könige und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und war zeitweise das bedeutendste Stück der Insignien (Reichskrone, Reichsapfel, Reichsschwert). Die Reichskleinodien werden heute in der Schatzkammer der Wiener Hofburg aufbewahrt (Kopie auf dem Trifels).

Heilige Linie

Die Ausrichtung der Kirchen von Westen nach Osten.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Burgkapelle.

Heiliges Römisches Reich

Herrschaftsbereich der römisch-deutschen Kaiser (vom Mittelalter bis 1806).

Sacrum Romanorum Imperium = Heiliges Römisches Reich war die offizielle Bezeichnung für den Herrschaftsbereich des abendländischen Römischen Kaisers und der mit ihm verbundenen Reichsterritorien vom Mittelalter bis zum Ende des Alten Reiches (1806). Es entstand in Nachfolge des antiken Römischen Reichs mit der Krönung des Frankenkönigs Karl dem Großen durch Papst Leo III. 800. Nach dem Zerfall des Frankenreichs wurde es durch den im deutschen Regnum gewählten König Otto I. 962 wieder begründet und blieb in dieser Struktur erhalten. Dem Reichstitel wurde 1157 das Beiwort "Sacrum" vorgesetzt und 1254 erstmals der Titel "Sacrum Romanum Imperium" gebraucht.

Im 15./16. Jahrhundert wurde die deutsche Form Heiliges Römisches Reich mit dem auf das deutsche Reichsvolk bezogenen Zusatz "Deutscher Nation" versehen, zumal es seit dieser Zeit bereits auf Deutschland beschränkt war und die beiden anderen Regna (langobardisch-italienisches und burgundisches) nur noch mit kleinen Teilen dazugehörten. Diese Bezeichnung kam erstmals im Kölner Reichsabschied von 1512 vor (Vorstufen 1409 und 1442). Das Heilige Römische Reich entwickelte sich durch seinen vornationalen Charakter nicht zum Staat, sondern blieb ein monarchisch geführtes ständisch-dualistisches Gebilde aus Kaiser und Reichsständen, versehen mit einigen Reichsinstitutionen (Reichskammergericht, Reichshofrat, Reichshofkanzlei). Es hatte keine Reichsregierung, eine nur teilweise funktionierende Reichsgesetzgebung, eine Reichsarmee und Reichssteuern. Mit dem Westfälischen Frieden, der den Kaiser auf Reservatrechte und die Bestätigung der reichsständischen Rechte beschränkte, setzte die Desintegration ein, die zum Zerbrechen des Heiligen Römischen Reichs während der Napoleonischen Kriege führte.

(Text: Stefan Grathoff)

Heimatfront

Durch Krieg beeinflusster Alltag abseits der Kriegsfront

Der Begriff „Heimatfront“ bezeichnet die Beteiligung der zivilen Bevölkerung am Krieg trotz räumlicher Entfernung zur eigentlichen Kriegsfront. Alle Bereiche des zivilen Lebens und Arbeitens wurden für die Kriegsanstrengungen mobilisiert und ihnen untergeordnet, was für die Bevölkerung oft schwere Einschränkungen wie Arbeitszwang, Nahrungsmittelrationierung oder Ausgangssperren zur Folge hatte.

Die „Heimatfront“ kann des Weiteren auch durch militärische Aktionen abseits der eigentlichen Front in das Kampfgeschehen involviert sein, wenn zum Beispiel feindliche Flieger Luftangriffe auf Industrieanlagen oder zivile Ziele vornehmen.

Der Begriff Heimatfront ist ein propagandistischer Begriff, der sich in Deutschland im Ersten Weltkrieg etablierte und später auch intensiv von der NS-Propaganda genutzt wurde.

(Text: Marion Nöldeke)

Heimbürge

Gemeindevorsteher.

Vorsteher eines Dorfes, auch Richter oder Schöffe.

Heimfallrecht

Rückfall eines geliehenen Gutes an den Eigentümer.

Heimfall erfolgte bei herrenlos bzw. erbenlos gewordenem Gut, ursprünglich an den König, später (auch heute noch) an den Fiskus in seiner jeweiligen Gestalt. Ein Heimfallsrecht hatten auch die Nachbarn, der Grundherrschaft in Bezug auf seine Hörigen und Leibeigenen, ferner bestimmte Anstalten z.B. Universitäten, Krankenhäuser u.ä. am Nachlass ihrer Angehörigen bzw. der in ihnen Verstorbenen. Bei Lehen trat der Heimfall an den Herrn ein, ursprünglich bei jedem Herren- oder Mannfall, später nur
• beim Tod eines Mannes ohne Lehnserben
• bei Auflassung ohne bedingte Wiederverleihung
• bei Absage
• bei stillschweigendem Lehnsverzicht
• bei Felonie
Heimfall heißt beim Erbbaurecht dessen Übertragung vom bisherigen Berechtigten an den Grundeigentümer.

Heimlichkeit

Toilettenanlage einer Burg.

Abort, Abtritt, auch "Aborterker" oder "haymlich gemach", meist als Erker auf Konsolen über dem Graben oder abgelegenen Stellen der Burg.

Heimsuchung

Mittelalterlicher "Hausfriedensbruch"

Im Mittelalter war das Privathaus ein geschützter Bereich und sogar der "öffentlichen Gewalt" entzogen. Die Missachtung dieser Privatsphäre wurde als Heimsuchung betrachtet, die im Frieden mit einer Geldbuße geahndet wurde.

Heinrichsburgen

Sammelbegriff für eine Vielzahl an Burgen von Heinrich I. und Heinrich IV.

Burgen Heinrichs I. (919-936)

Ende des 9. Jahrhunderts erwies sich das karolingische System weit gestreuter oft unzureichend befestigter Königspfalzen als ungenügend zur Abwehr vor allem der ungarischen wie auch der normannischen Überfälle. Der Bau von ausgesprochen wehrhaften Befestigungen schien die einzige Möglichkeit zu sein, der Gefahr wirkungsvoll zu begegnen. Im offenen Feld ließen sich die Eindringlinge aufgrund ihrer überlegenen Kampfkraft und Taktik kaum bezwingen, dagegen waren sie aber nur bedingt imstande, die langwierige Belagerung eines festen Platzes zu organisieren. Brandspuren an manchen Burganlagen weisen jedoch darauf hin, daß es den Ungarn nicht ganz unmöglich war, Befestigungen zu erobern.

Das Königtum hatte sich bisher bemüht, bestehende Burganlagen in Ordnung zu bringen bzw. strategisch wichtige Plätze neu zu befestigen. Doch blieben diese Anstrengungen Stückwerk, da keine Systematik dahinter stand. Als die Ungarn 924 erneut ins Reich einfielen, ergriff der erste ottonische (sächsische) König Heinrich I. (919-936) die Initiative. Wie seine Vorgänger vermied er den risikoreichen offenen Kampf, doch begann er planmäßig, das Land mit einem Netz von neuen Burgen und Befestigungsanlagen zu überziehen. Gleichzeitig erweckte er aufgegebene altfränkische Burgen zu neuem Leben und baute sie entsprechend "modern" aus. Um gegen die überfallartigen Angriffe der Ungarn gewappnet zu sein, ließ er ständige Besatzungen in seine Burgen legen. Da er im Jahr 926 einen Waffenstillstand mit den Ungarn schließen konnte, stand ihm ausreichend Zeit für sein umfangreiches Bauprogramm zur Verfügung. Diese Atempause, so berichtet der Chronist Widukund von Korvei, nutzte König Heinrich, um die Verteidigung des Reiches neu zu organisieren und zu garantieren, dass im Fall der Gefahr wirtschaftlich und herrschaftlich autarke Stützpunkte mit einer Burgmannschaft zur Verfügung standen. Dieses Programm ist als "Burgenordnung Heinrichs I." in die Geschichte eingegangen.

Im Jahr 926 forderte Heinrich I. auf dem Reichstag in Worms die Befestigung bzw. Wiederbefestigung geeigneter königlicher und privater Plätze sowie deren Unterhaltung und Sicherung durch feste Siedlergruppen. Der Chronist Widukind von Korvei berichtet, dass er dazu jeden neunten Mann von den ihm zur Verfügung stehenden königsfreien Berufskriegern (agrarii milites) auswählte und diesen in einer der Burgen (urbes) ansiedelte. Dieser Mann musste für die anderen acht (familiares) Wohnsitze (habitacula) und Fruchtscheuern errichten. Während er ständig auf der Burg wachte, lebten die anderen acht auf Höfen, kümmerten sich um die Feldarbeit und brachten die Ernte ein. Zentrum dieser Interessensgemeinschaft war die Burg, auf der alle Entscheidungen getroffen werden sollten. Der "Burgherr" musste Sorge tragen, dass "Tag und Nacht" an den Burg-und Wirtschaftsgebäuden gearbeitet wurde. Außerhalb dieser Burgbereiche (urbes) habe es - so berichtet Widukind von Korvei weiter - nur schwache oder gar keine Befestigungen gegeben.

Die Heinrichsburgen erlangten in der Auseinandersetzung mit den Ungarn offenbar nie größere Bedeutung, da es dem Herrscher schließlich gelang, die Eindringlinge in offenem Kampf auf dem Lechfeld (955) vernichtend zu schlagen. Einzelheiten zu den Burgen sind nicht überliefert; es ist noch nicht einmal bekannt, welche Burgen genau ihre Entstehung der Initiative des ersten sächsischen Herrschers verdanken.

Burgen Heinrichs IV. (1056-1105)

König Heinrich IV. werden einige Neuerungen im Burgenbau zugeschrieben. So soll er als erster planmäßig Burgen zur herrschaftlichen Durchdringung eines größeren Raumes errichtet haben. Doch weiß man heute, daß die Anfänge einer solchen Vorgehensweise schon auf die Jahrtausendwende zurückgehen. Dank der Schriften des Lampert von Hersfeld und der Schilderung Bischof Brunos über den Sachsenkrieg sind Einzelheiten zu den Burgen Heinrichs IV. bekannt. Lampert von Hersfeld (Annalen S.195 zum Jahr 1073) nennt die Burgen Spatenberg bei Sondershausen, die Heimburg bei Blankenburg, die Hasenburg bei Haynrode, die Harzburg und die bisher nicht sicher lokalisierbaren Burgen Wigantestein, Moseburg und Vokenroht, die auf Heinrich IV. zurückgehen sollen. Auch der Sachsenstein bei Walkenried, und Burg Iburg im Teutoburger Wald südlich von Osnabrück müssen diesem Herrscher zugeschrieben werden.

Als Architekt und Bauherr konnte sich Heinrich IV. auf Benno, den späteren Bischof von Osnabrück, verlassen. In dessen Lebensbeschreibung, der Vita Bennonis, wird näher auf die Funktion dieser Burgen eingegangen. Es heißt (c.9), Heinrichs Burgen hätten starke Mauern, Türme und Tore besessen und teilweise über eine prächtige Innenausstattung verfügt. Bei den meisten Burgen habe aber die Wehrhaftigkeit im Vordergrund gestanden. Die sächsischen Landleute, so Benno weiter, hätten zunächst geglaubt, daß diese Burgen zur Abwehr fremder Völker dienen sollten. Als die Burgen aber dann vom König mit einer Besatzung bemannt wurden und diese begannen, das Umland zu schädigen, die Ernte zu beschlagnahmen, freie Männer zu Baumaßnahmen und Sachleistungen zu zwingen und die Frauen zu belästigen, da hätten die Sachsen erkannt, daß diese Burgen ihnen keinen Schutz boten, sondern Teil eines Herrschaftssystems waren, das die ganze Region unter königlichen Befehl bringen sollte.

(Text: Stefan Grathoff)

Heller (Haller)

Währungseinheit.

Bezeichnung einer Pfennigmünze, die unter Kaiser Friedrich I. im ausgehenden 12. Jh. in der Reichsmünzstätte Hall (heute: Schwäbisch Hall) eingeführt wurde. Deshalb auch die Bezeichnung Haller oder Häller. Die Vs. zeigt ein Spaltkreuz und die Umschrift FRISA (Fridericus Rex Imperator Semper Augustus), die Rs. die Innenfläche einer Hand, deshalb auch die Namen Händleinsheller. Die ursprünglich ca. 0,55 g leichten Pfennige (675/1000 fein) wurden sehr schnell durch eine Trugschrift ersetzt, seit der Mitte des 13. Jh. s waren sie stumm (schriftlos). Die bald als Vierschlagpfennige hergestellten Stücke zeigen meist auf der Kreuzseite ein Quadratum supercusum. Bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jh.s begann die Münze sich im südwestdeutschen Raum zu verbreiten und verdrängte die einheimischen schwereren Pfennige. Für den Heller spricht, dass er von den Münzverrufungen verschont blieb. Überdies war der Heller handlicher und für den Umlauf besser geeignet als die vergleichsweise zerbrechlichen Brakteaten. Die um 1300 an eine florentinische Gesellschaft verpachtete Münzstätte Schwäbisch Hall brachte große Mengen Heller in Umlauf, die sich im 14. Jh. in ganz Süddeutschland und dem Rheinland bis nach Aachen verbreiteten.

Diese Entwicklung führte zu Beischlägen der Heller mit kaiserlicher Erlaubnis, u.a. in Nürnberg, Ulm, Frankfurt und Speyer. Im Jahr 1356 ordnete Karl IV. an, dass die Ausgaben der einzelnen Münzstätten mit Zeichen in der Handfläche zu kennzeichnen seien: D für Dillingen, N für Nürnberg, S für Schongau, T für Tettnang, U für Ulm. Ein Kreuzschild stand für die Münzstätte Konstanz, ein Bindenschild für Rottenburg, ein Jagdhorn für Urach usw. Das durch die vielen Nachahmungen gesunkene Gewicht ließ den Heller auf den zukünftig typischen Wert von einem halben Pfennig fallen. In diesem Wert lief die Münze auch im 15. Jh. um, im Rheinland auch in Nominalen zu Vier-, Acht- und Zwölfhellern und in Form des Hohlringhellers. Seit dem ausgehenden 16. Jh. wurde die Scheidemünze in Kupfer ausgegeben, in Süddeutschland als halbe Pfennige und Achtelkreuzer bis ins 19. Jh.

Mit Einführung der Kronenwährung in Österreich im Jahr 1892 wurde eine Krone in 100 Heller unterteilt. Bis zur Ablösung durch die Schillingwährung (1925) liefen 1- und 2-Heller-Stücke in Kupfer und 10- und 20-Heller-Stücke in Nickel um. Die Benennungen Haler, Halieru und Halierov (Mehrzahl) für die Unterteilung (Hundertstel) der tschechischen und slowakischen Krone bis heute leitet sich vom Heller ab.

 

 

Heraldik

Wappenkunde.

 

Kunde vom Wappenwesen, eine  ... Symbolform des Soziallebens, Erkennungs- und Beglaubigungszeichen u.v.m...mehr

Die Heraldik gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften".

 

Herrenfall

Begriff aus dem Lehnswesen.

Wechsel in der Person des Lehensherrn (durch Tod oder Abdankung) (siehe Lehenswesen). Bei Herrenfall wurden sämtliche Lehen neu verliehen. Vgl. auch Heimfallrecht und Mannfall.

Herzog (Adelstitel)

Hoher Vertreter des mittelalterlichen Adels.

Der Herzog war in altgermanischer Zeit ein für den Kriegsfall gewählter Anführer der Völkerschaften mit sogenannter Prinzipatsverfassung, im Stammeskönigtum aufgegangen. In merovingischer Zeit war er ein über mehrere Grafen gesetzter, ihnen aber nur im Range übergeordneter Beamter (Amtsherzog), der vor allem militärischer Anführer seines Herzogtums war und den Landfrieden zu wahren hatte. In karolingischer Zeit war Herzog Titel der Markgrafen. Im 7. und 8. Jahrhundert (älteres Stammesherzogtum) bzw. seit dem 9. Jahrhundert (jüngeres Stammesherzogtum) entstand aus diesem Amtsherzog in Deutschland ein relativ souveräner Stammesherzog mit wesentlich militärischem Charakter. Seit Ende des 12. Jahrhunderts (teilweise schon früher) wurde aus dem Stammesherzog ein Territorialherzog; andererseits wurde Herzog zum bloßen Titel (Titularherzog). Im Allgemeinen bildet der Herzog die höchste Stufe des Adels. In Deutschland steht der Großherzog über ihm.

Heteronym

Ausdrücke mit bestimmten semantischen Gemeinsamkeiten, die aber verschiedene Dinge bezeichnen.

z. B. Farbwörter wie blau, rot, grün oder Bezeichnungen für Wochentage (Montag, Dienstag, Mittwoch…)

Hilfswissenschaften

Wissenschaften zur Auswertung historischer Quellen.

 

Historische Hilfswissenschaften - Werkzeug des Historikers

"Werkzeug des Historikers" - so nannte Ahasver von Brandt seine seit den Sechziger Jahren in zahlreichen Auflagen erschienene Einführung in die "historischen Hilfswissenschaften". Ein treffender Titel zur Beschreibung einer Anzahl von wissenschaftlichen Disziplinen, die unerlässlich für das Verstehen und volle Auswerten des tradierten Quellenmaterials sind. Im engeren Sinn handelt es sich um die Fächer:

 

Eine Einordnung der historischen Hilfswissenschaften in einen "Kanon" fällt nicht leicht, denn man darf durchaus auch "für Historiker entwickelte Systeme der elektronischen Datenverarbeitung und Informatik als Hilfswissenschaften bezeichnen. Aber auch der Einsatz technischer Mittel wie Photographie für Reproduktionen, Fluoreszenzphotographie zur Lesbarmachung abgeschabter Schriften, Mikroskopie sowie chemische und physikalische Analysen z.B. für Pergamentuntersuchungen oder Röntgenstrahlen zur Durchleuchtung etwa von Goldbullen führt zu immer weiteren Einsichten und wissenschaftlichen Erkenntnissen" (Ladner 1993). 

In einer weit gefassten Begriffsdefinition kann sich eine jede wissenschaftliche Disziplin in einem hilfswissenschaftlichen Verhältnis zu einer anderen befinden. Dieses Verhältnis lässt sich im besonderen Maße bei einer kulturwissenschaftlichen Disziplin wie der Geschichte feststellen, die gerade weil sie "Menschheitsgeschichte" untersucht, alles menschliche Tun und Wirken im Blick behalten muss. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts hat sich jedoch analog zur damals entstehenden "Geschichtswissenschaft" eine Gruppe von Fächern etabliert, die zwar selbstständig arbeiten, dabei aber durch spezifische Techniken und Methodik der allgemeinen historischen Analyse zuarbeiten. Man kann sogar sagen, dass die erkenntnisstheoretischen Resultate der Hilfswissenschaften die unumgängliche Voraussetzung für die Existenz der Geschichte als Wissenschaft sind (vgl. v. Brandt). Außerdem ist ihnen gemeinsam, daß sie hauptsächlich durch die Beschäftigung mit dem Mittelalter zu Hilfsdisziplinen geworden sind. Auf wissenschaftlicher Ebene waren es im 18. und 19. Jahrhundert vornehmlich das Historische Institut der Universität Göttingen (1764), die Ecole Nationale des Chartes in Paris (1821/1846) und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung in Wien (1854/1874), die Lehrstühle für historische Hilfswissenschaften einrichteten (vgl. Ladner 1993). 

Viele "hilfswissenschaftliche" Methoden sind natürlich in ihrer Anwendung wesentlich älter und haben ihren Ursprung in praktischen Bedürfnissen. So war es schon im Mittelalter unerlässlich, Prüfungsverfahren zur Authentizität von Urkunden zu entwickeln. Genealogen (Ahnenforscher) haben seit undenklicher Zeit Methoden zur Systematisierung von Verwandtschaftsbeziehungen entwickelt, die zum Beispiel von ausgesprochener Wichtigkeit für die legitimen Herrschaftsansprüche der Könige und Kaiser waren.

Unter den oben anklickbaren Links werden die wichtigsten "Hilfswissenschaften" näher erläutert und ein erster Einblick in Technik und Methode der Fächer gegeben.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Hintersasse

Unfreier Gefolgsmann.

Früher jeder, der sein Gut nicht zu freiem Eigen besaß, also von einem Herrn dinglich abhängig war, "der hinter dem Herrn saß". Mit Hintersasse konnte auch der Hörige gemeint sein.

Historische Geographie

Der Raum in der Geschichte.

 

Historische Geographie untersucht einzelne geographische Räume in verschiedenen Geschichtsperioden. Zum einen stellt sie die Einwirkungen des natürlichen geographischen Umfelds auf den Menschen, zum anderen dessen Einwirken auf den jeweiligen geographischen Raum dar. 

Landschaftskunde, Siedlungskunde, Ortsnamen und Flurnamen, geographische Zugehörigkeit zu politischen Strukturen, das und noch vieles mehr spielt bei historischer Geographie eine Rolle. Von der Rheinbegradigung bis zum Oppenheimer "Krötenbrunnen" stellen sich dem rheinhessischen Historiker immer wieder geographische Fragen. Die nebenstehenden Links sollen einen ersten Zugang zu entsprechenden Informationsquellen eröffnen.

Die Historische Geographie gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften".

(Redakt. Bearb. Stefan Grathoff)

 

Historismus

Strömung in Geschichtswissenschaft und Kunst.

Historismus oder Historizismus (in der Kunst): Rückgriff auf Kunststile der Vergangenheit, meist im Sinne rein formalistischer Reproduktion, im 19. Jahrhundert sehr verbreitet durch das erwachende und später gesteigerte Nationalbewusstsein.

Hoffahrt

Eine der Lehnspflichten des Mannes.

Die Hoffahrt gehörte neben der Heerfahrt und der Ehrbezeugung zu wichtigsten Lehnsdienstpflichten des Lehensmannes.

Hofkapelle

Geistliche Institution am Königshof.

Seit merowingischer Zeit Vereinigung der Hofkapläne, seit Pippin III. unter Leitung des Erzkaplans und seitdem dieser zugleich Erzkanzler war, in enger Verbindung mit der Reichskanzlei, deren Notare in der Regel aus den Kaplänen entnommen wurden. Gleichzeitig wurden aus deren Reihen im 9. und 10. Jahrhundert die meisten Bischofssitze besetzt, auch wurden die Kapläne vom König zu allen möglichen Vertrauensposten, besonders als Gesandte (missi) verwendet.

Hofrecht

Das Rechtsverhältnis zwischen Grundherren und Untertanen.

Im engeren Sinne das gesamte, an einem Fronhof ausgebildete Sonderrecht, nach dem im Hofgericht Recht gesprochen wurde und das vor allem die Verpflichtungen der zum Fronhof Gehörigen regelte. Es galt ausschließlich für die Unfreien und Hörigen, während die freien Hintersassen ihm nur insoweit unterstanden, als es sich um ihr dingliches Verhältnis als Pächter, Zinsmann usw. handelte. Die Aufzeichnung des Hofrechts hieß Hofrolle. Sie diente meist auch als Gerichtsbuch des Hofgerichts sowie als Register der Genosssame.

Hofreite (Hofraite)

Kerngebäude eines Hofes.

Das durch Zaun o.ä. vom Ackerland oder Nachbargrundstück getrennte Hofgrundstück der Bauern mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden.

Hoftag

Versammlung der Vasallen am Hof des Königs.

In der Goldenen Bulle ist nie von einem "Reichstag", sondern lediglich von einer curia, ggf. solemnis curia u.ä. die Rede. Das Wort curia bedeutet 'Hof' und wird nicht präzise verwendet. Es kann also den mit dem König umherreisenden, täglichen Hof ebenso bezeichnen wie eine feierliche, in der Regel zu den hohen kirchlichen Festtagen stattfindenden Versammlung der Großen des Reiches. Unter gar keinen Umständen darf curia als "Reichstag" übersetzt oder verstanden werden, auch wenn dies überall in den Handbüchern und in der Literatur steht. Eine curia ist bis Ende des Mittelalters ein Herrschaftsinstrument, also ein Werkzeug des Königs, nicht jedoch eine Versammlung der Reichsstände und schon gar kein Parlament im modernen Sinne des Wortes. Wie Peter Moraw gezeigt hat, ist der Begriff "Reichstag" erst im Jahre 1495 quellenmäßig belegt. Dies hat einen einleuchtenden Sinn, bedenkt man, dass die Vorstellung, das "Reich" (als Gesamtheit der Reichsstände aufgefasst) etwas anderes sei als der König, erst im Laufe des 15. Jahrhunderts entstanden ist. Erst nachdem diese ebenso mentalitätsgeschichtlich wie verfassungsrechtlich aufzufassende Grundvoraussetzung geschaffen war, konnte sich das "Reich" aus eigenem Antrieb versammeln. Bis dahin rief der König zu Hof, wohin man sich in Erfüllung der Vasallenpflicht ('Rat und Tat') begab, um die Huld des Reichsoberhaupts nicht zu verscherzen.

Höhenburgen

Burgen auf Anhöhen.

Zu den Höhenburgen zählen sowohl solche in extremer Gipfellage als auch die Burgen auf den Spornen, Hängen, Bergkämmen und -zungen sowie an den Gebirgsrändern. Die Gipfelburgen mit ihren steil abfallenden Hängen galten als nahezu unangreifbar. Nachteile des sicheren Standortes waren die schwierige Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln, die Witterungsverhältnisse, die schlechte Erreichbarkeit und die relativ weite Entfernung vom Geschehen im Tal. Auf halber Höhe liegende Burgen auf Bergspornen oder in Hanglage brachten die Burgherren wieder näher an die Dörfer, Felder und Reisewege heran. Ein Angriff auf diese Burgen war nur von der Bergseite her möglich. Der Nachteil, daß hinter der Burg der Berghang anstieg und sich von dort aus ein günstiges Schußfeld auf das Burginnere eröffnete, wurde mit gewaltigen Halsgräben und ebenso hohen wie starken Schildmauern ausgeglichen. Ausgefallene Standorte wie etwa die Ecklage am Schnittpunkt zweier Hänge (Burg Dringenberg) oder am Rand einer Hangkante (Burg Löffelstelz) sowie Standorte in Kammlage wurde selten gewählt.

Hohenzeugsattel

Erhöhter Sattel für Turniere.

Um den Reitern beim Turnier einen festeren Halt auf ihren Pferden zu geben, wurden die Sättel der Turnierpferde erhöht (Hohenzeugsattel). Es war aber verboten, sich am Pferd in irgendeiner Weise festzuschnallen, um das Herunterfallen zu verhindern.

Hohenzollern

Das Haus Hohenzollern ist eines der bedeutendsten deutschen Fürstengeschlechter.

Die Stammburg Hohenzollern liegt auf der Gemarkung von Bisingen bei Hechingen im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg. Das Haus Hohenzollern untergliederte sich seit dem Mittelalter in mehrere Haupt- und Nebenlinien, von denen einige erloschen sind. Die (ursprünglich fränkische) Linie Brandenburg-Preußen stellte ab 1701 die preußischen Könige und von 1871 bis 1918 Deutsche Kaiser. Das Haus Hohenzollern stellte außerdem von 1866 bis 1947 die rumänischen Könige. Im heutigen Baden-Württemberg bestanden bis 1849 zwei selbständige Fürstentümer, Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, die in der Folge zum Staat Preußen kamen und danach als "Regierungsbezirk Sigmaringen" (zugehörig zur Rheinprovinz) unter dem Namen Hohenzollernsche Lande geführt wurden. Der Aufstieg der Hohenzollern im Spätmittelalter war nicht zuletzt deren Königstreue zu verdanken (zunächst den Staufern, später den Luxemburgern gegenüber).
Quelle: wikipedia

Hoher Mantel

Mantelmauer.

Mantelmauer der Burg zur Deckung der dahinter liegenden Burggebäude in voller Höhe. (Vgl. Schildmauer)

Hörigkeit

Abhängigkeit von einem Landesherrn.

Die Hörigkeit entstand in nachkarolingischer Zeit einerseits aus den alten Liten, zu denen ehemals Freie kamen, die sich zunächst freiwillig oder unfreiwillig in Schutzhörigkeit begeben hatten und zu Hörigen geworden waren. Höriger ist eigentlich nur der dinglich Unfreie, d.h. der durch die an sein Gut haftende Unfreiheit unfrei gewordene, der ein Zinsgut besaß, nach Hofrecht lebte, Fronden und bestimmte Abgaben leistete. Der Hörige konnte nicht ohne das Gut veräußert werden, das Gut nicht ohne ihn. Das Zinsgut war meist (beschränkt) erblich, auch konnte der Hörige Vermögen erwerben.
Ein Höriger konnte gleichzeitig Leibeigener eines anderen Grundherrn sein, auch konnte er freies Eigentum besitzen. Im Laufe des Mittelalters wurde seine Stellung dauernd besser, bis nur wenige Abgaben übrig blieben. Im Laufe des späteren Mittelalters wurde die gesamte bäuerliche Bevölkerung Deutschlands im Wesentlichen zu Hörigen. Da die Leibeigenen in der Hörigkeit aufgingen, wurde diese auch als Leibeigenschaft bezeichnet; andererseits wird Hörigkeit für den Unfreien überhaupt gebraucht.

Hostie

"Leib Christi" bei der Eucharistiefeier.

(lat. ,Sühneopfer', ,Schlachtopfer'). Die aus einem ungesäuerten Weizenteig hergestellte runde Brotscheibe, die während der Eucharistiefeier durch den Priester konsekriert und als Leib Christi dem Gläubigen dargereicht wird.

Hufe

Hofstelle, bestehend aus dem Hof und bewirtschaftbarem Land

Hufe bedeutete ursprünglich in Deutschland und den germanischen Eroberungsgebieten das Sondereigentum eines Volksgenossen an Grund und Boden, einschließlich der Hofstelle so wie aller Rechte an der Allmende. Innerhalb einer Gemarkung einigermaßen gleich, waren die Hufen sonst von sehr verschiedener Größe, im Durchschnitt in älterer Zeit von 30 Morgen. Die Größe einer Hufe hing auch von der Bodengüte ab und differierte deshalb in den verschiedenen Landstrichen, z.T. sogar von Ort zu Ort, oft beträchtlich (etwa zwischen 15 und 60 Morgen bzw. 4 bis 15 ha).

Schon früh wurden die Hufe teils geteilt (Halb-Hufen, Viertel-Hufen), teils zu mehreren in einer Hand vereinigt, so dass der Begriff der Hufe zu einer ideellen Einheit wurde, nach der man Pflichten und Rechte bemaß. Sie wurde Ackermaß. Örtliche Besonderheiten führten auch zu unterschiedlichen Benennungen und Namen. Die Teilung bzw. die Zuteilung von Rechten und Pflichten erfolgte meist durch fortschreitende Halbierung, so dass neben der Vollhufe Halbhufen, Viertelhufen usw. entstanden. Die ursprüngliche Hufe blieb manchmal als Zinsgenossenschaft erhalten. Diese Verteilung und Nutzung des Grund und Bodens wird in der Literatur als Hufenordnung bezeichnet.

Neben der alten Hufe (Landhufe, Volkshufe) gab es meist eine doppelt so große Königshufe auf neu gerodetem Land, die später besonders auch im ostdeutschen Kolonisationsgebiet verliehen wurde. Je nachdem ob von der Hufe Zins bezahlt wurde bzw. Fronden geleistet wurden oder nicht, unterschied man Freihufen und Zinshufen. Besonders seit dem 16. Jahrhundert wurde die Hufe zunehmend zur Grundlage für die Steuererhebung, in Teilen Preußens sogar zur Steuereinheit.

Hugenotten

Französische Protestanten.

Bezeichnung für die französischen Calvinisten (Protestanten, Anhänger des Reformators Calvin), die seit der Mitte des 16.Jahrhunderts in Frankreich in Wellen auftretenden Repressalien und blutigen Pogromen ("Bartholomäusnacht") ausgesetzt waren. Besonders die Verfolgungen unter Ludwig XIV. lösten eine Fluchtwelle von einer viertel Million Hugenotten in die protestantischen Länder Niederlande, England, Dänemark, Schweiz, Nordamerika, Rheinpfalz, Braunschweig, Württemberg, Hessen und besonders Brandenburg-Preußen aus. In den deutschen Ländern waren sie wegen ihres manufakturtechnischen Know-hows (neue Produktionsmethoden und Werkzeuge) begehrt. An den Fortschritten, welche die Manufakturentwicklung, aber auch die Kultur in Deutschland seit dem Ausgang des 17.Jahrhunderts machte, waren die Hugenotten entscheidend beteiligt. U. a. in Magdeburg und Calbe trugen die französischen Aussiedlerfamilien, wie zum Beispiel die Tourniers in Calbe, wesentlich zur Steigerung der Tuchproduktion bei. Oftmals erinnern Familiennamen noch an diese Vorfahren.

Huld

Gunstversicherung des Lehnsherren und Vasallen.

Der Leihe des Herrn entsprechende Bindung des Mannes bei der Belehnung, bestehend aus Huld tun ((Lehns)Mannschaft), dem symbolischen Akt, und Huld schwören, dem Eid der Lehnstreue.

Huldigung

Feierlicher Akt des Lehnseides.

In merowingischer und fränkischer Zeit der von allen Untertanem dem König geleistete Untertaneneid, bestehend aus dem Treueid und Mannschaft. Diese Huldigung war aus dem Treueid der Gefolgschaft entstanden und verschwand in fränkischer Zeit bis auf die Huldigung der Reichsstädte vor dem Kaiser. An ihre Stelle trat die Huld des Lehensmannes. Seit Entstehung der Landeshoheit bedeutete Huldigung der von den Landständen dem jeweiligen neuen Landesherrn geleistete Treueid, der sich meist in feierlicher Form vollzog.

Humanismus

Philosophische Strömung des 14.-16. Jahrhunderts.

lat. humanitas = Menschlichkeit. Philosophische Strömung in der Zeit zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert mit dem zentralen Thema der freien Entfaltung des Menschen. Vorbilder waren antike Philosophen. Bereits im Spätmittelalter verbreiteten arabische und jüdische Gelehrte deren Schriften in Europa. Zentrum der humanistischen Bewegung war zunächst Italien (Dante, Petrarca). Durch die Auswanderung vieler byzantinischer Gelehrter nach Italien im 15. Jahrhundert bekam die Bewegung Auftrieb. Die Übersetzung der antiken Schriften (Melanchthon, Erasmus von Rotterdam) und der Buchdruck mit beweglichen Lettern (Johannes Gutenberg) machten das antike Wissen für viele Menschen verfügbar. Die Reformation in Deutschland hat hier ihren philosophischen Ursprung, da nun der griechische Text der Evangelien die Grundlage der theologischen Diskussion bildete.

Hundsgugel

Visierform an einem Helm.

Eine Hundsgugel ist ein Visier in Form einer Hundeschnauze. Sie bestand aus einer spitzen Beckenhaube und einem spitzen Schnauzenvisier mit Sehschlitz und Atemlöchern. Die deutsche Hundsgugel hing an einem Stirnscharnier, in Italien war das Visier an zwei Drehbolzen befestigt und abnehmbar. Die Helmspitze konnte ein Federbusch zieren.  

Die Hundsgugel hatte nicht lange Bestand. Obwohl mehrfach verändert, verschwand sie im frühen 15. Jahrhundert endgültig.

 

 

Hunsrück-Schranke

Isoglossenbündel, das sich durch den Hunsrück zieht.

Durch den Hunsrück verlaufen viele Isoglossen, z. B. die Isoglossen dau/du, us/uns, (ich) sein/(ich) bin, Zant/Zahn, Korf/Korb. Die bekannteste ist die dat/das-Linie, die als Trennlinie zwischen dem Mo­selfränkischen und dem Rheinfränkischen gilt. Die Hunsrück-Schranke spricht jedoch für einen differenziert gegliederten Übergangsbereich zwischen den beiden Dialektgebieten.  

Hurden

Hölzerner, überdachter Wehrgang.

Steinerne Wehrgänge über dem Tor waren auf deutschen Burgen eher selten. In Kriegszeiten wurden jedoch über vielen Toren und Türmen hölzerne nach außen oder innen vorkragende Verteidigungsgänge und Wehrplattformen angebracht, sog. Hurden (althochdeutsch hürd = Flechtwerk aus Reisern) und Kampfhäuser. Diese boten den Burginsassen eine zusätzliche Verteidigungsmöglichkeit. Die Hurden konnten eingeschossig oder sogar zweigeschossig sein (Doppelhurde) und ruhten auf Kragsteinen oder Konsolen. Auch der Wehrgang hinter den Zinnen war gemeinhin sehr schmal und selten so breit gemauert, daß zwei Leute aneinander vorbeigehen konnten. Deshalb wurde der steinerne Wehrgang auf der Mauer durch eine hölzerne Hurde erweitert. Sie wurden entweder auf der Mauerkrone aufgestellt oder in etwa zwei Drittel Höhe außen an der Ringmauer befestigt. Holzwehrgänge an der Wehrplatte der Bergfriede waren wohl eher selten, da sie die Bewegungsfreiheit dort einschränkten. In Verbindung mit Türmen, Schießscharten und Wehrgängen ermöglichten die Hurden eine in der Höhe gestaffelte und damit flexible Verteidigung.

Hyperinflation

Unkontrollierbare Geldentwertung durch extrem hohe Inflationsrate.

 

Als Inflation bezeichnet man eine fortlaufende Geldentwertung. Üblich und wirtschaftlich verträglich ist in der heutigen Zeit eine Inflationsrate von rund 2% pro Jahr. Von einer Hyperinflation spricht man bei Inflationsraten ab ca. 50% monatlich, dem Wert sind nach oben hin aber keine Grenzen gesetzt.

Im Oktober 1923 erreichte die monatliche Inflation der Mark in der Weimarer Republik eine Rate von knapp 30 000% und war insgesamt 11 Monate deutlich über 50%. In diesem Zuge kam es dazu, dass bestehende Banknoten mit neuen Nominalen überdruckt wurden. Zum Zweck der Übersichtlichkeit sowie aus Platzgründen wurden die Zahlenangaben "Million", "Milliarde" und "Billion" auf den Scheinen in Worten und nicht mehr in Ziffern angegeben. Um den Druckvorgang zu beschleunigen wurden die Geldscheine nur noch einseitig bedruckt.

Der Hyperinflation der nun so genannten "Papiermark" wurde erst durch die Einführung der Rentenmark (später Reichsmark) im November 1923 ein Ende gesetzt.

 

Hypocaustum

Fußbodenheizung.

Hypocaustum nennt man die römische Fußbodenheizung durch Warmluft, die auch noch im Mittelalter verwendet wurde (Klosterplan von St. Gallen). Die Hypocaustenbeheizung von Bädern wurde spätestens im 2. Jahrhundert vor Christus im griechisch-hellenistischen Kulturkreis erfunden, doch erst die Römer führten diese Art der Ausnutzung der Wärmeenergie zu technischer Perfektion. Beheizte Baderäume besaßen einen doppelten Boden, das Hypocaustum. Es bestand aus einem festen Unterboden, auf dem in gleichmäßigen Abständen kleine Säulen oder Pfeiler aus Ziegelplatten standen. Auf diesen ruhte der eigentliche Fußboden. Heiße Gase aus dem Ofen verteilten sich zwischen den Hypokaustpfeilern, stiegen nach oben und erwärmten Fußboden und Wände. Giftige Rauchgase wurden durch Hohlziegel in den Wänden nach draußen abgeleitet. Räume, die Warmbadebecken enthielten, wurden auf die gleiche Weise beheizt, hier konnte auch das Becken selbst über einem Hypocaustum errichtet werden, so dass auch der Beckenboden erwärmt wurde.

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