Bibliothek

Paginierung

Seitenzählung in Büchern.

Als Paginierung bezeichnet man seit ca. 1470 die Seitenzählung in Büchern. Davor sprach man von Foliierung = Blattzählung.

Paläographie

Handschriftenkunde.

 

Paläographie ist die Lehre von den alten Schriften, deren Bestimmung und deren Transkription; des Weiteren untersucht sie Verbreitung und Abhängigkeit von Handschriften und das soziale Umfeld ihres Entstehens, im weitesten Sinne daher sogar Schrift als "Form menschlichen Ausdruckswillens".

Die Paläographie gehört zu den sog. "Hilfswissenschaften"

 

Palas

Wohnbau der Burg.

bezeichnet den Wohn- und Saalbau einer mittelalterlichen Pfalz oder Burg in Deutschland. Der Plalas beherbergte die Repräsentationsräume in einem oder zumeist zwei Geschossen über einem teilweise eingetieften Untergeschoss. Seit dem 12. und 13. Jh. können im Palas auch Wohnräume untergebracht sein.

Palatium

Das Wort "Pfalz" geht letztlich auf das lateinische Palatium zurück, den Namen eines der Hügel des alten Rom. Er wurde zunächst auf die dort befindliche Residenz der Kaiser übertragen, dann auch auf andere Herrschaftszentren des Imperium Romanum und seiner Nachfolgereiche.

Pallium

Stola des Erzbischofs.

Pallium ist eine weiße, um die Schultern gelegte Stola, wobei an den beiden Enden sich jeweils drei schwarze Kreuze befinden. Das Pallium wird in der orthodoxen Kirche von Patriarchen, in der katholischen vom Papst getragen, der es auch an die Erzbischöfe (früher gegen Zahlung von Palliengeldern) und an besonders verdiente Bischöfe verleiht. Nachdem die Krönung mit der Tiara weggefallen ist, wird heute bei der Papstinthronisation dem neuen Heiligen Vater das Pallium um den Hals gelegt, wodurch er Erzbischof von Rom und damit Papst wird.
Das Pallium ist seit dem 6. Jahrhundert belegt, für die  Erzbischöfe seit dem 9. Jahrhundert. Das Pallium drückte die Teilnahme des Erzbischofes an der päpstlichen Regierungsgewalt aus und half Rom, seine Vorrangstellung darzustellen, weshalb man nach der gregorianischen Reform darauf bestand, dass der Empfänger das Pallium persönlich in Rom abholte.

Papst

Bischof von Rom.

Papst ist die Bezeichnung für den Bischof von Rom, Stellvertreter Christi, Nachfolger des Apostels Petrus, das Oberhaupt der allgemeinen Kirche, den Patriarchen des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der Kirchenprovinz Rom, Souverän des Staates der Vatikanstadt. Der Titel ist aus dem griechischen "pappa[s]" entstanden, mindestens seit der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts bezeugt, ursprünglich ein Titel für Äbte, Bischöfe und Patriarchen.

Paradies

Vorraum einer Kirche.

Paradies ist ein umfriedeter oder umbauter Bezirk vor der Kirche, der als Vorhalle oder Atrium ausgebildet ist.

Parierstange

Teil des Schwertes.

Parierstange bezeichnete das Querstück zwischen Griff und Klinge eines Schwertes, welches zum Schutz der eigenen Hand während des Angriffs der gegenerischen Schwertklinge diente.

Parlatorium

Raum im Kloster.

Das Parlatorium (lat. parlare = darlegen, sprechen) ist der Raum, in dem im Kloster ohne Einschränkung gesprochen (und angehört) werden darf, ansonsten besteht ein grundsätzliches Schweigegebot.

Parsche

Pferdeharnisch.

Die Panzerung der Pferde ist seit der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts in historischen Quellen bezeugt. In der höfischen Dichtung kamen eiserne Pferdedecken zuerst um 1200, Bugdecken und Kopfpanzer etwas später vor.

Im 13. Jahrhundert kam die Parsche auf, ein auf orientalische Vorbilder zurückgehender Pferdepanzer. Sie bestand aus flexiblem Ringelgeflecht, armiertem Leder oder wattiertem Stoff. Die einzelnen Teile der Parsche für den Hals, die Brust (Fürbug) und das Kreuz (Kruppe) des Pferdes konnten miteinander verbunden sein. Um 1350 wurde die Parsche weitgehend vom Rossharnisch verdrängt, der zur gleichen Zeit wie der Plattenharnisch des Ritters entstand.

Parterre

Zu ebener Erde liegendes Geschoss (Erdgeschoss).

Synonym für "Erdgeschoss" eines Gebäudes. Bei Gebäuden die nicht genau an das Straßenniveau anschließen, sondern über eine kleine Treppe nach oben oder unten zu erreichen sind, kann von einem Hochparterre oder einem Tiefparterre gesprochen werden.

Pass

Maßwerkform.

Bezeichnung für einen mit dem Zirkel (Passer) gemessenen konstruierten Dekor. Die ersten Passformen entstanden beim gotischen Maßwerk. Ein Pass entspricht dabei einem Zirkelschlag, mit dem ein Teil des Ornaments konstruiert wurde. Der Name des jeweligen Dekors wird durch seine Form, d. h. die Anzahl der Zirkelschläge bestimmt, die für die Herstellung notwendig waren. So entsteht aus drei Zirkelschlägen, d. h. drei Dreiviertelkreisen der Dreipass aus vier Zirkelschlägen bzw. vier Zweidrittelkreisen der Vierpass u.s.w. bis zum Sechs- und Vielpass. Die in das Innere dieser Maßwerkfiguren ragenden Berührungsspitzen der Kreisbogen heißen Nasen.
Quelle: G. KIESOW, Das Maßwerk in der deutschen Baukunst bis 1350, Diss. Göttingen 1957; G. BINDING, Maßwerk, Darmstadt 1989.

Pater

Ordensgeistlicher.

Lateinisch für "Vater" (Mehrzahl: Patres). Der Pater ist ein Ordensgeistlicher, der die Priesterweihe empfangen hat.

Patrizier

Stadtbewohner einer alteingesessenen Familie.

Im Mittelalter, besonders im 12. und 13. Jahrhundert die Bürgerfamilien, denen allein die Ratsfähigkeit zukam und aus denen die städtischen Ämter fast ausschließlich besetzt wurden. In der Regel waren es die reichsten Familien, aber nur die, welche alteingesessen (Vollbürger) waren. Manchmal wurden innerhalb des Patriziats noch besondere Rangklassen unterschieden. Der Name blieb auch nach Aufhören er alten Privilegien für die einflussreichen Familien bestehen, teilweise bis heute.

Patrizierturm

Wohnturm in der Stadt.

Wohnturm eines Patriziergeschlechts in einer Stadt, wehrhaftes Repräsentations- und Speicherhaus.

Siehe auch die Artikel "Wohnturm", "Donjon" und "Geschlechtertürme".

Patronat

Ernennungsrecht bei einer Pfarrkirche.

Aus dem Eigenkirchenrecht entwickeltes Recht des Patrons (Kirchenherrs) als Gründer, Erbauer oder Stifter einer Pfarrkirche dessen Geistlichen vorzuschlagen. Im Mittelalter war dies im Wesentlichen ein Ernennungsrecht, besonders wenn der Landesherr Patron war. Der Patron beanspruchte auch das Spolienrecht und Regalienrecht. Das Patronatrecht kann vererbt, verkauft und verschenkt werden. Früher wurde es auch häufig zu Lehen vergeben. Das Präsentationsrecht muss innerhalb bestimmter zeit bei Verlust des Rechtes ausgeübt werden. Innerhalb dieser Frist hat der Patron das Recht, mehrere Kandidaten zu präsentieren. Waren mehrere Patrone vorhanden, wechselte das Präsentationsrecht im Turnus, oder man einige sich gemeinsam auf einen Kandidaten. Dem vorschriftsmäßig Präsentierten erteilte der Bischof die Weihe (institutio canonica).

Patrozinium

Schutzherrschaft eines Patrons.

Die Heiligenverehrung gründet in der Überzeugung, dass die Seelen der Heiligen zwar im Himmel bei Gott waren, sie aber dem Leibe nach samt ihrer Wunderkraft auf der Erde verblieben. So bildeten sie eine Verbindung zwischen Himmel und Erde, die Wallfahrten zu ihren Gräbern haben in dieser Überlegung ihren Ursprung. Im Mittelalter setzte sich der Brauch durch, den Heiligenleib erhöht in einem Schrein hinter dem Altar aufzustellen. Hier konnte man den Heiligen leibhaftig berühren. War das Patronat anfangs strikt an den Grabort gebunden, so änderte sich das v.a. mit dem Aufkommen der Reliquienteilung, die den Heiligen sozusagen omnipräsent werden ließ: jede Reliquienpartikel bewirkte die volle Vergegenwärtigung. War man vorher an vorhandene Reliquien gebunden, konnte man sich später einen bestimmten Heiligen auswählen und sich dessen Reliquien besorgen. Dabei bildeten sich Gruppen, die in besonderer Weise bestimmte Heiligen vereehrten. Adlige, Gilden, Ordensleute und Laien, Bürger und Bauern u.a. erwählten sich ihre Spezialheiligen, sodass, wo immer eine solche Gruppe existierte, auch ihr Heiliger verehrt wurde.
(Quelle: Lexikon des Mittelalters, Bd. VI, Spalte 1806f.)

Pax Dei

Gottesfrieden.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort "Gottesfrieden".

Pechnase

Spähloch in Verteidigungsanlagen (meist über dem Eingangstor).

Besonders über den Eingangstoren, aber auch an allen anderen gefährdeten Stellen der Mauern und Türme konnten kleine, außen an der Mauer auf Kragsteinen oder Konsolen ruhende, kastenartige Gußerker (Pechnase, Pfefferbüchse, Bretesche) angebracht sein. Diese mit einem Pultdach versehenen Gießerker waren unten offen und besaßen vorne häufig ein Spähloch. Sie hießen Pechnase, da man durch sie angeblich heißes Pech, siedendes Öl oder kochendes Wasser auf die Angreifer gießen konnte. Die obligatorische Pechnase über dem Burgtor war aber dazu geeignet, einen Brand zu löschen, den die Angreifer vor dem Tor gelegt hatten. Zudem konnte man sich durch die Pechnase mit einem Fremden vor dem Burgtor unterhalten, ohne seine Deckung zu verlassen. Pechnasen waren meist aus Stein gemauert, konnten aber auch aus schweren Eichenholzbohlen bestehen. Es gab eine große Typenvielfalt: dicke, flache, halbrunde, spitzförmige und mehreckige Formen.

Pech, das als Destillationsrückstand von Harzen, Braun- und Steinkohle gewonnen werden kann wird es kaum in großen Mengen auf mittelalterlichen Burgen gegeben haben. Auch Fette und Öle waren äußerst kostbar. Die Vorstellung, heißes Pech sei durch die Pechnase gegossen worden, entstammt dem 19. Jahrhundert und ist historisch nur ganz vereinzelt (für heißes Wasser?) zu belegen.

pes/pedes/passus

Altes Längenmaßß.

1 pes (Fuß) entsprach ca. 30 cm. 1 passus (Doppelschritt) = 5 pedes = ca. 1,5 m. Vgl. dazu → Fuß
1 stadium = 125 passus entsprach ca. 185 m.
1 mille passuum ("Meile") = 1.000 passus entsprach ca. 1,5 km.

Petraria

Belagerungsmaschine (Hagelgeschütz).

 

Die Pretaria war ein Hagelgeschütz, das mehrere Steine gleichzeitig im Bogenwurf schleudern konnte. Während Tribok, Blide und Tripantium mit Gegengewichten arbeiteten, wurde die Schwenkung des Hebelarms bei der Petraria durch Muskelkraft bewerkstelligt. Bis zu 100 Mann waren für den Schuss erforderlich.

Auch die zuweilen als Wippe bezeichnete Belagerungsmaschine funktionierte nach diesem Prinzip. Auch hier zog eine bestimmte Anzahl von Männern ruckartig an den Seilen des kurzen Hebelarms und schleuderte das auf dem langen Rutenarm ruhende Geschoß gegen das Ziel. Vielleicht sind Wippe und Petraria zwei verschiedene Bezeichnungen für dieselbe Maschine.

Näheres zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschine.

(Text: Stefan Grathoff)

 

Pfalzgraf

Herrschaftstitel.

 

Das Wort "Pfalz" geht letztlich auf das lateinische Palatium zurück, den Namen eines der Hügel des alten Rom. Er wurde zunächst auf die dort befindliche Residenz der Kaiser übertragen, dann auch auf andere Herrschaftszentren des Imperium Romanum und seiner Nachfolgereiche. Im Frankenreich des 6. Jahrhunderts begegnet erstmals ein "Pfalzgraf" (comes palatii), dem die Verwaltung des königlichen Hofes oblag. Unter den karolingischen Herrschern stieg der Pfalzgraf am Hof zur höchsten Instanz für weltliche Angelegenheiten auf und erhielt insbesondere den Vorsitz im Pfalzgericht.

Im 9. Jahrhundert treten einerseits mehrere Pfalzgrafen gleichzeitig, anderseits besondere Pfalzgrafen in bestimmten Reichsteilen auf. Das ostfränkisch-deutsche Reich des 10. Jahrhunderts besaß je einen Pfalzgrafen bei jedem der großen "Stämme". Die sächsische und die bayerische Pfalzgrafschaft gingen nach 1179 in der Landgrafschaft Thüringen bzw. nach 1208 im Herzogtum Bayern auf, die schwäbische wurde nach 1268 zum leeren Titel; nur die fränkische oder lothringische entwickelte sich von einem königlichen Amt zu einem bedeutenden Fürstentum und Territorium.

 

Pfarrzwang

Pflicht, kirchliche Handlungen nur innerhalb der zuständigen Pfarrkirche vorzunehmen.

Unter Pfarrzwang verstand man früher die Pflicht der Mitglieder eines Kirchspiels oder Pfarrsprengels, alle kirchlichen und gottesdienstlichen Handlungen, wie Taufe, Trauung, Beichte und Begräbnis nur vor dem Pfarrer der zuständigen Pfarrkirche vornehmen zu lassen. Für diese und andere Verrichtungen wurden Stohlgebühren für den Pfarrer fällig.

Pfennig

Alte Münze.

Die Münzbezeichnung entstand im 8./9. Jh. im germanischen Sprachbereich, die etymologische Herkunft des Wortes ist nicht geklärt. Ausgangspunkt der europäischen Pfennigprägung ist der karolingische Silberpfennig oder Denar, lat. Denarius genannt. Er wurde durch die Münzreform geschaffen, die unter dem Karolinger Pippin (751-768) begonnen und unter seinem Sohn Karl dem Großen (768-814) beendet wurde. Auch das nicht-fränkische angelsächsische England lehnte seine frühen Pennys in Gewicht und Feingehalt den karolingischen Münzen an. Mit dem Zerfall des Frankenreichs begann für den deutschen Pfennig (Denar 2), den französischen Denier, den italienischen Denaro sowie für den englischen Penny eine eigene Entwicklung. Die Silberpfennige stellten - abgesehen von einigen selten ausgeprägten Teilstücken (Obol) - von der karolingischen Epoche bis zum Ende des 13. Jh.s praktisch das einzige Münznominal in den Gebieten des riesigen Frankenreichs und darüber hinaus dar (Penning in Skandinavien, Nachprägungen des Denier tournois in den Kreuzfahrerstaaten).

In die Pfennigzeit fällt die allmähliche Entwicklung von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft; wobei in karolingischer Zeit ein West-Ost-Gefälle auffällt. Dem entspricht die Verteilung der Münzstätten, die sich - mit Ausnahme von Regensburg (Donau) und Würzburg (Main) - bis in vorottonische Zeit (bis 936) ausschließlich westlich des Rheins befanden (vor allem im Einzugsbereich der Flüsse Schelde, Maas, Mosel und Rhein), während der Norden und der Osten münzleer waren. Erst die Entdeckung und Nutzbarmachung der Silbervorkommen an Harz und Erzgebirge - zuerst am Rammelsberg bei Goslar am Ende der Regierungszeit Ottos I. (936-973) - bot die Voraussetzungen, die Ungleichheit zu beheben und später sogar die Entwicklung umzukehren. Die Pfennigprägungen der Karolinger und Sachsenherrscher wurden meist zu Handelszwecken verwendet. Noch unter den Saliern (1024-1125) war die Verwendung der Pfennige als Handelsmünzen (Fernhandelsdenare) die Regel, wie die hohen Fundzahlen - im Vergleich zu den geringen Fundmengen in Mitteleuropa - der Prägungen (vorwiegend Otto-Adelheid-Pfennige) in Schweden (einschließlich Gotland) zeigen, die als Beleg für den Wikingerhandel gelten.

Der Grundstock zur Zersplitterung des deutschen Münzwesens wurde mit der Politik der Münzrechtsverleihungen der Ottonen (936-1002) gelegt. Die Vergabe der Münzdiplome an geistliche Fürsten und Äbte in ottonischer Zeit war Teil der Politik, einen Gegenpol zu den mächtigen Stammesherzögen zu bilden und damit das Königtum zu stärken. Das Ziel wurde nicht erreicht, statt dessen legte sie den Grundstock für den Partikularismus des deutschen Münzwesens. Die Fortsetzung der Münzrechtsverleihungen durch die Salier (1024-1125) und Staufer - später auch an Adlige und Städte - und die Schwächung des Königtums begünstigten die Zersplitterung, die erst mit den Einigungsbestrebungen im 19. Jh. beendet werden konnte.

Im 11./12. Jh. brach die Ausfuhr der Pfennige nach Norden und Osten ab. Die mit der Städtegründungsperiode (1100-1300) beginnende gewerbliche (handwerkliche) Konzentration dehnte den binnenwirtschaftlichen Geldverkehr aus, der Pfennig wurde als Zahlungsmittel für die städtischen Märkte benötigt. Im 11. Jh. änderte sich auch die Gewichtsbasis der Pfennigprägung vom Pfund auf die Gewichtsmark (Mark I), die (je nach Region) lokal verschieden schwer ausfiel. Das Fehlen einer starken Zentralgewalt versetzte die einzelnen Münzherren in die Lage, die vielen Münzverrufungen durchzuführen, die fiskalisch, aber wohl auch durch Gewinnstreben bedingt waren. Da die Pfennige zeitlich und lokal verschiedenen Schwankungen unterworfen waren, galten sie nur regional begrenzt, bevor sie wieder eingezogen und durch neue, meist schlechtere Prägungen ersetzt wurden. Um die vielen verrufenen und regionalen Pfennige unterscheiden zu können, wurden ständig die Münzbilder geändert, was sich am deutlichsten in den kunsthistorisch wertvollen Brakteaten niederschlug. Neben diesen einseitig geprägten Hohlmünzen aus dünnem Silberblech liefen auch zweiseitig geprägte Dünnpfennige, sog. Halbbrakteaten um.

Als im 13. Jh. einige Handelsstädte in den Besitz des Münzrechts kamen, versuchten diese eine für den Handel günstigere, im Silbergewicht stabile Münze zu schaffen. Die Bestrebungen führten zu dem sog. Ewigen Pfennig (lat. denarius perpetuus), der zuerst in Konstanz, Lindau und einigen Bodenseestädten eingeführt wurde. Entgegen ihrer Bezeichnung war die Pfennigmünze nicht von ewiger Dauer, konnte aber an einigen Orten immerhin über Jahrzehnte mit etwa gleichbleibendem Silbergehalt geprägt werden. Die Bemühungen der Handelsstädte konnten aber den Verfall der Pfennigmünze nicht aufhalten. Mit dem Aufkommen der Groschen im 13. Jh. wurde die Pfennigzeit von der Groschenzeit abgelöst. Der Groschen im Normwert von 12 Pfennigen löste den Pfennig als Währungsmünze ab, denn die etwa zeitgleich beginnende Goldprägung eignete sich besser als Zahlungsmittel für den Groß- und Fernhandel. Die Wertverhältnisse des Pfennigs zu den neu aufkommenden Pfennigvielfachen in diesem Lexikon sind meist unter den einzelnen Stichpunkten aufgeführt: Beispielsweise war der Normwert eines Kreuzers 4 Pfennige, ein Mariengroschen galt 8 Pfennige, der Turnosegroschen sowie der Reichsgroschen 12 Pfennige. Da der Wert des im 15. Jh. aufkommenden Talers gewöhnlich 24 Groschen betrug, ergibt sich rechnerisch ein Wert von 288 Pfennigen auf den Taler, der de facto aber in einem ganz anderen Verhältnis zu dem zur Scheidemünze gewordenen Pfennig stand. In der Neuzeit verlor der Pfennig weiter an Silbergewicht und wurde erst seit Mitte des 18. Jh.s auch in Kupfer ausgeprägt. Der Pfennig hat sich bis in unsere Zeit, als Hundertstel-Unterteilung der Deutschen Mark im Dezimalsystem erhalten: 100 Pfennige = 1 Deutsche Mark.

An der ältesten deutschen Münzsorte lässt sich deutlich die nur phasenweise unterbrochene Entwicklung der ständigen Münzverschlechterung ablesen: Um 800 enthielt der Pfennig etwa 1,7 g Silber, um 1100 knapp 1 g, um 1300 im Durchschnitt rund 0,3 bis 0,4 g, 1500 noch ca. 0,1 g, im 17./18. Jh. noch umgerechnet 0,05 g. Der Verfall der Kaufkraft fällt noch um ein Vielfaches krasser aus, wenn man die sinkende Kaufkraft des Silbers in Betracht zieht.

 

Pfründe

An ein kirchliches Amt geknüpftes Einkommen.

Bezeichnung für ein von der zuständigen kirchlichen Autorität eingerichtetes "Rechtsinstitut", welches aus Kirchenamt in Verbindung mit nutzungsfähiger Vermögensmasse besteht. Der Ertrag dient dem Unterhalt des Amtsinhabers. Studiert dieser an einer Universität, so kann er die Einkünfte verwenden, um sein Studium zu finanzieren, sollte aber einen Stellvertreter ('Vikar') ernennen, der (gegen einen Bruchteil der Einkünfte) die Seelsorge aufrechterhält. Pfründen wurden im Spätmittelalter 'gehäuft' (ein Pfründner hatte mehrere Ämter inne), was Anlaß zu Protesten gab. Die Stiftspfründe (Benefizium) bot ihren Inhabern nicht nur Unterhalt und Wohnung, sondern auch Handlungsfreiheit und - nach Fortfall der Zwangs-Wohngemeinschaft (vita communis) - auch Freizügigkeit, so dass die Kapitel ein Personalreservoir für viele Aufgaben in Kirche, Reich, Territorium und Stadt darboten. Kanoniker betätigten sich nicht nur im Dienst für Gott, in Seelsorge, Mission, Stiftsschulen usw., sondern waren an der Kurie, an Adelshöfen in Verwaltung und Kanzlei, in juristischen und politischen Aufgaben sowie als Universitätslehrer tätig. Die Universitäten des spätmittelalterlichen Reiches wären ohne die Stiftspfründe nicht lebensfähig gewesen.

Pfund (Münzwesen)

Gewichtseinheit bei Münzen.

Aus dem Lat. pondus (Gewicht) entwickelte sich über das mhd. "phunt" die Bezeichnung Pfund. Das römische Pfund, die Libra im Gewicht von 327,45 g, bildete im Römischen Reich die Basis, nach der die Münzen ausgerichtet wurden. Die in 12 Unciae (Unzen) eingeteilte Libra, nach der die bis 1970 geltende englische Währung "Pfund Sterling" mit £ abgekürzt wird, bestand auch im frühen Mittelalter als Grundlage des Münzgewichtssystems fort. Karl der Große schuf mit dem im Gewicht höheren Karlspfund die Grundlage für das mittelalterliche Gewichts- und Währungssystem. Die Gewichtsangabe des karolingischen Pfunds, aus dem 240 Pfennige ausgeprägt wurden, schwankt zwischen 408 und 409,5 g. Das genaue Gewicht lässt sich nicht angeben, da die Pfennige al marco (nach der Gewichtsmark) ausgebracht wurden und die einzelnen Münzen im Gewicht differierten. Das Auseinanderbrechen des karolingischen Reichs, der Verfall des Pfennigs und lokale Traditionen führten zu Schwankungen des Pfundes, dessen Gewicht (je nach Gebiet und Zeit) etwa zwischen 320 und 560 g lag. Regional bildeten sich unterschiedliche Pfundgewichte heraus, wie z.B. das ältere Pfund von Troyes (367,13 g) und das Pariser Pfund (489,5 g), deren Gewicht sich mit der Zeit auch veränderten. Die rechnerische Unterteilung des Pfunds in 20 Schillinge (zunächst nur Rechnungsmünze) oder 240 Pfennige blieb erhalten. Im 11./12. Jh. wurde das Pfund als Basisgewicht des Münzwesens durch die Gewichtsmark (Mark I) ersetzt, die je nach Region in verschiedenem Verhältnis zum Pfund stand. Oftmals stellte die Mark 2/3 des Pfunds (8 Unzen) dar, wie z.B. bei der jüngeren Troymark (248,894 g). Die Unterteilung des Pfunds in 20 Schillinge zu je 12 Pfennigen, wie sie auch auf dem Kontinent einmal üblich war, hat sich in der englischen Währung Pfund Sterling bis zur späten Umstellung auf die Dezimalwährung 1971 erhalten. In Deutschland dominierte als Basisgewicht der Münzprägung die Kölner Mark (seit 1821 zu 233,865 g) bis sie im Wiener Vertrag von 1857 durch das Zollpfund zu 500 g abgelöst wurde.

Pfundzoll

Wertbezogene Verkaufsabgabe bzw. Umsatzzollgebühr.

 

Der Pfundzoll war in Mainz eine wertbezogene Verkaufsabgabe bzw. eine Umsatzzollgebühr für Schiffsfrachten, die für das Mainzer Kaufhaus oder für die Stadtmärkte bestimmt waren. Von 80 Gulden Kauferlös wurde ein Gulden als Pfundzoll berechnet.[Anm. 1]. Betrug der Erlös weniger, wurde der Pfundzoll anteilmäßig berechnet. Der Name geht darauf zurück, dass die Waren oder Güter in Pfunden (Schiffspfunde) berechnet wurde.

Die Gebühr stand ursprünglich dem Erzbischof zu, war im Jahr 1310 zunächst dem Domstift,[Anm. 2] dann vor 1332 vom Stiftsverweser des Mainzer Erzbistums, Erzbischof Balduin von Trier, der Stadt Mainz überlassen worden[Anm. 3]. In einem Privileg vom 6. April 1349 überließ Erzbischof Gerlach der Stadt dann offiziell der Stadt den erzbischöflichen Pfundzoll.[Anm. 4]

Pfundzoll mussten alle nach Mainz kommenden Fernreisekaufleute aus einem bestimmten Gebiet bezahlen. Der Kreis der pfundzollpflichtigen Kaufleute war seit alters her bekannt, wurde aber in der Kaufhausordnung (vor 1462) genau umschrieben. Das Gebiet um Mainz war im Wesentlichen vom Pfundzoll befreit, gegebenenfalls zahlte man dann Zeichengeld. Es gab aber auch Gebiete etwa zwischen Mainz und Kreuznach, die weder Pfundzoll noch Zeichengeld geben mussten. Das Gleiche galt für Rheinhessen und die Grafschaft Saarbrücken und Zweibrücken, die weder Pfundzoll noch Zeichengeld zu bezahlen hatte. Von jedem Karren (karren), der aus diesem Bereich mit Waren nach Mainz kam, wurde ein Käse im Wert von 10 Hellern fällig.

Der Pfundzollbereich umschloss ein beachtliches Gebiet. In Köln-Deutz beginnend waren wesentliche Teile von Westfalen, Hessen und Thüringen darin enthalten. Die äußere Grenze zog sich weiter, zunächst dem Main folgend, dann Bamberg und Nürnberg berührend, im Süden einer Linie über Heilbronn nach Heidelberg folgend, quer durch die Vogesen bis nach Trier. Zum Pfundzoll herangezogen wurden auch alle Kaufleute, die aus dem "welschen" Land kamen, womit wohl Nordfrankreich gemeint war. Pfundzollpflichtig in Mainz waren schließlich Händler aus Brabant, aus Flandern und den Gegenden jenseits der Maas. Der Kreis schloss sich dann wieder bei der Stadt Köln.

Einzelne Städte waren von der Zahlung des Pfundzolls befreit. Dazu gehörten Bamberg, Würzburg, Neumarkt (Oberpfalz) und Nürnberg sowie die drei Städte Landau (Pfalz), Weiler (bei Wissembourg?) und Hagenau.[Anm. 5] Die Befreiung vom Pfundzoll musste schriftlich vereinbart sein.

Die Vereinnahmung des Pfundzolls im Bereich des Kaufhauses oblag zwei Pfund-Zollern, die getrennt abrechneten, und der Weisungsbefugnis des Stadtrates unterlagen. Auch den Pfundzoll aus dem Holzverkauf vereinnahmte das Kaufhaus.[Anm. 6]

 

Phon (Laut)

s. Laut

s. Laut

Phonetik

Sprachwissenschaftliche Teildisziplin, die sich mit den lautlichen Aspekten der Kommunikation befasst.

Die Phonetik befasst sich mit der Bildung, Übertragung und Perzeption von Sprachlauten.

phonetisch

Die Phonetik betreffend; lautmäßig, lautlich.

 

 

Pilaster

Der Terminus wird meist für Wandpfeiler verwendet, die nur wenig aus der Wand heraustreten.

Wie die Wandpfeiler, freistehenden Pfeiler und Säulen sind auch Pilaster oft, einer Säulenordnung entsprechend, in Basis, Schaft und Kapitell gegliedert. Schon die Minoer und danach die Griechen und Römer verwendeten Pilaster bei Repräsentationsbauten als Dekorelement. Gebräuchlich waren Pilaster dann vor allem in der Renaissance und im Historismus.

Plattenharnisch

Schutzkleidung gegen Armbrustbolzen und schwere Reiterlanzen (seit Mitte des 13. Jahrhunderts).

 

Gegen die Durchschlagskraft der Armbrustbolzen und die Wucht der schweren Reiterlanze konnten Kettenhemden nicht wirkungsvoll schützen. Deshalb wurde es notwendig, den Körperschutz zu verbessern. Seit Mitte des 13. Jahrhunderts begann man Schritt für Schritt den ganzen Körper mit einem System aus Metallplatten, Schienen, Scheiben und Buckeln zu umgeben: der sog. Plattenharnisch entstand.     [Fußnote zu Plattenharnisch] Das aus dem Französischen stammende Wort Harnisch (harnais) bezeichnete zunächst nur die Ausstattung des Pferdes oder auch die Gesamtausrüstung von Reiter und Ross. Erst im Spätmittelalter bezog sich die Bezeichnung nur noch auf den Plattenharnisch des Ritters.   Der Plattenharnisch war ein technisches und mechanisches Kunstwerk und bestand aus einer Vielzahl von Einzelteilen.   Helm und Kettengeflecht für den Kopfbereich, Brust- und Rückenharnisch, Armzeuge (Schultern, Oberarmröhren, Ellenbogenkacheln, Unterarmröhren, Achselstücke und -scheiben, Vorder- und Hinterflüge), Beinzeuge (Diechlinge (Oberschenkelschutz), Kniekacheln, Beinröhren, Schuhe und Handschuhe (mit Eisen bewehrte Handschuhe als Fingerhandschuhe oder Stulpen (Panzerhandschuhe).   Diese waren fest miteinander vernietet oder wurden über geschickt angebrachte Riemen und Gelenke (Hals-, Bauch- und Gesäßreifen) beweglich gehalten. Haken und Federbolzen sorgten dafür, dass man bestimmte Teile nach Bedarf auf- oder zuklappen konnte. Zusätzlich wurde der Unterleib durch den Waffenrock geschützt. Dieser war ein an der Innenseite durch eiserne Plättchen verstärktes Wams und darf nicht mit dem über der Rüstung getragenen Waffenrock (Kursit) verwechselt werden. Seit Mitte des 14. Jahrhunderts bevorzugten die Ritter eine leichtere Version des Waffenrocks, den eng anliegenden aus Leder bestehenden "Lendner".   [Fußnote zu Lendner] Aus dem Lendner entstand im 15. Jahrhundert die Brigantine, eine Jacke aus Leinen, die auf der Innenseite mit eisernen Lamellen ausgestattet war. Mit Brust- und Rückenplatten versehen, bildete die Brigantine bis ins 15. Jahrhundert hinein einen wichtigen Teil des Harnisches. Als sich der Plattenharnisch bei den Rittern durchsetzte, wurde die Brigantine zur Schutzkleidung der leichten Kavallerie und Infanterie.   Die Entwicklung der Rüstung zum Vollharnisch war bis ca. 1430 abgeschlossen. Erst jetzt, am Ausgang des Mittelalters, war das entstanden, was man im landläufigen Sinn als typische Ritterrüstung des Mittelalters bezeichnet. Danach wurden die Rüstungen bis zu den Tagen Kaiser Maximilians I. (1486-1519) immer prächtiger und prunkvoller Turnier.  

(Text: Stefan Grathoff)

 

polygonal

"vieleckig".

polygonal meint vieleckig.

Porticus

Säulenhalle, die häufig in der griechischen und römischen Architektur der Antike vorkommt.

 

Die Porticus ist eine Säulenhalle mit multifunktionalem Charakter und mit repräsentativen Funktionen. Sie ist ein häufiges Architekturmotiv der griechischen und römischen Antike.
Die einfachste Form ist ein langrechteckiger Raum mit nach außen gerichteter, offener Säulenfront. Es gibt aber auch mehrschiffige Portiken, welche dann zusätzliche Innensäulenreihen besitzen. Ursprünglich handelte es sich bei diesem Bautyp um selbstständige, freistehende Gebäude. Später wurde der Bautyp auch in anderen Gebäuden, wie beispielsweise villae rusticae, verbaut.[Anm. 7] 

Verfasser: Lutz Luckhaupt

 

Präfix

Vorsilbe, die dem Wortstamm vorausgeht

z.B. un- in unwohl, ent- in entlaufen, ge- in gelernt

Prämonstratenser

Katholischer Chorherren-Orden.

 

Der Prämonstratenserorden wurde 1121 in Prémontré durch Norbert von Xanten gegründet. 1126 folgte die Bestätigung durch Papst Honorius.

 

Gegenüber der ursprünglichen Bezeichnung "Norbertiner" setzte sich der Name "Prämonstratenser" in Anlehnung an den Gründungsort Prémontré durch. Die Prämonstratenser sind kein Mönchsorden, sondern ein Orden von regulierten Kanonikern und Laienbrüdern, wobei ihre Ordensregel denen der Augustiner ähnlich ist. Anfangs bestanden Doppelklöster für Männer und Frauen, die sich aber aus Disziplingründen nicht halten konnten. Der Leitgedanke der Prämonstratenser, "Ad Omnia Paratus" leitet sich ab vom 2. Timotheusbrief 3, 17, wonach "der Mensch Gottes vollkommen sei, zu jedem guten Werke völlig ausgerüstet".

 

Prämonstratenser wirken in der Caritas, als Prediger und Seelsorger und in der Mission. Organsatorisch sind sie nicht zentralistisch, sondern in regionalen Zusammenschlüssen von Klöster gegliedert, aber es gibt eine zentrale Leitung durch den Generalabt und das Generalkapitel. Innerhalb von 100 Jahren verbreitete sich der Orden über ganz Europa. Nachdem Norbert von Xanten Erzbischof von Magdeburg geworden war, wurde der Orden verstärkt in der Mission im Osten bei den Wenden, Preußen und Letten tätig und übernahm auch kolonisatorische Aufgaben. In der Reformationszeit verlor der Orden fast die Hälfte seiner Klöster, in der Zeit der Französischen Revolution wurde der Orden fast völlig vernichtet. 1921 kehrten die Prämonstratenser nach Deutschland zurück. Prämonstratenser tragen eine weiße Tunika, ein weißes, bandartiges Zingulum und weißes Skapulier.

 

Prim

Klösterliches Stundengebet.

Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Prim wurde zur ersten Stunde der früheren Tageseinteilung (bei Sonnenaufgang) gebetet.

Privaturkunde

Diese Form der Urkunde grenzt sich von Königs- und Papsturkunden ab.

Die Urkundenlehre unterscheidet nach dem Aussteller drei Gruppen von Urkunden: 1. Kaiser- und Königsurkunden, 2. Papsturkunden und Privaturkunden. Während bis ins frühe Mittelalter hinein diese drei Gruppen im Wesentlichen einheitliche Traditionen bilden, sind die Formen der Privaturkunde mit Entstehung der Fürstenurkunden und spätestens seit dem Aufkommen der Siegelurkunde im 12. Jahrhundert nicht mehr einheitlich. Dennoch werden Notariatsinstrumente, Bischofsurkunden, Stadturkunden, Fürstenurkunden u.ä. auch dann noch als Privaturkunden bezeichnet.

Propst

Kirchen- bzw. Klosteramt.

(lat. praepositus = Vorgesetzter) ist ein Titel innerhalb der Organisation der christlichen Kirche. Mit dem Titel Propst wird unter anderem der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche genannt. In diesem Fall handelt es sich dann um den Dompropst, der zusammen mit dem Domdechanten zu den Würdenträgern des Domkapitels gehört.
Der Titel Propst findet aber auch in dem Gebiet des christlich klösterlichen Zusammenlebens Verwendung. Hier meint der Titel Propst bei einigen Orden oft den Vorsteher eines Klosters. Der Propst befindet sich in diesem Fall in dem Rang eines Prälaten und kommt in der Hierarchie gleich nach dem Bischofs. Der Propst eines Klosters wird von einem Bischof geweiht. Dabei handelt es sich um die Abtsweihe, denn in dieser Funktion steht ein regulierter Propst.
In der evangelischen Kirche meint der Titel Propst den Stellvertreter des Bischofs in der Kirchenleitung für eine konkrete Region bzw. das Oberhaupt eines Kirchenbezirks.

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Anmerkungen:

  1. Beim Import in Hamburg wurde 1418 nur Transitware vom Pfundzoll erfasst. Die Eigenversorgung der Hamburger Bevölkerung und des Hamburger Gewerbes waren zollfrei. (Sprandel, Pfundzollbuch S. 53) Zurück
  2. Dertsch, Urkunden 1 Nr. 470 vom 9.9.1310; Druck: Würdtwein, Dipl. 2, 23 Zurück
  3. Dertsch, Urkunden 2 Nr. 872 Zurück
  4. Dertsch, urkunden 2 Nr. 1397 Zurück
  5. Am 7. Mai 1487 wurden die Kaufleute von Hagenau vom Pfundzoll und jeglichem anderen Zoll befreit (fol. 25v) mussten aber Hausgeld und Unterkaufsgeld entrichten, davon aber von jeglicher Lagerungsgebühr befreit sein. Umgekehrt genossen die Mainzer in Hagenau entsprechende Zollfreiheit (fol. 26). Zurück
  6. Zum Gesamtabschnitt: Mainzer Kaufhausordnung von ca. 1434; Deutsches Rechtswörterbuch: Pfundzoll; DWB Bd. 13, Sp. 1814: Pfundzoll; Krünitz, Encyclopädie: Pfundzoll; Sprandel, Pfundzollbuch S. 53. Zurück
  7. Hölscher, Tonio: Klassische Archäologie. Grundwissen. Darmstadt ²2006, S. 149. Zurück