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Kaiser (Herrscher)

Herrschertitel.

Der Begriff Kaiser ist vom Namen Caesar (100-44 v.Chr.) abgeleitet und seit Kaiser Augustus (63 v.Chr. - 14 n.Chr.) der Titel des römischen Herrschers. Karl der Große (768-814) ließ sich im Jahr 800 von Papst Leo III. (795-816) den Titel "Imperator Augustus" übertragen (translatio imperii) und beanspruchte damit, erster Fürst der Christenheit zu sein. Aber erst seit Otto dem Großen (936-973) hatte allein der deutsche König Anspruch auf den Kaisertitel. Diese Würde erhielt er in Rom beim Papst, wo er gesalbt und gekrönt wurde. Obwohl mit dem Kaisertum keine über das Königtum hinausgehenden Rechte verbunden waren, strebten die Könige nach dem Titel, da der Kaiser als Schirmherr der Christenheit und des katholischen Glaubens galt und theoretisch die Oberhoheit über alle abendländischen Herrscher hatte. Um die Kaiserkrönung entstand oft heftiger Streit zwischen König und Papst, da beide die Universalherrschaft über das christliche Abendland für sich beanspruchten. Seit dem frühen 13. Jahrhundert wurden die Ausdrücke Kaiser und König bedeutungsgleich verwendet. Die Kaiserwürde geriet zu einem bloßen Titel des deutschen Königs, mit dem keine rechtlichen oder herrschaftlichen Befugnisse verbunden waren.

Seit Mitte des 15. Jahrhunderts war die Kaiserkrone des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" ausschließlich im Besitz der Habsburger. Das Deutsche Kaisertum hatte bis zum Verzicht Kaiser Franz II. am 6.8.1806 Bestand, wurde 1871 von Bismarck neu begründet und ging im November 1918 endgültig unter. Auch die französischen und englischen Könige beanspruchten für wenige Jahre den Kaisertitel. In Frankreich waren Napoleon I. (1804-1815) und Napoleon III. (1852-1870) Kaiser. Die englischen Könige führten von 1870-1947 den Titel "Kaiser von Indien", der italienische König von 1936-1943 den Titel "Kaiser von Äthiopien". Die Kaiser von China (bis 1912), die russischen Zaren (1547-1917, seit 1721 offiziell imperator genannt), der Tenno von Japan und der Negus von Äthiopien können in ihrer Würde den abendländischen Kaisern durchaus gleichgestellt werden.

Kalefaktorium

Wärmstube des Klosters.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Calefaktorium.

Kalenderreform

Umstellung des Kalenders 1582.

Die gregorianische Kalenderreform von 1582 löste den julianischen Kalender ab. Die Länge des tropischen Jahres und die des synodischen Monats unterschieden sich mehr als dies beim julainischen Kalender berücksichtigt wurde. 1582 ging man nun daran, den Fehler auszumerzen und die Jahr und Monat wieder stimmig einander anzupassen. Deshalb ließ man in diesem Jahr 10 Tage ausfallen. Auf den 5. Oktober 1582 folgte sofort der 14. Oktober 1582. Desweiteren sollten alle Säkularjahre, deren Jahrhunderte nicht durch vier teilbar sind, keine Schalttage haben. Deshalb sind die Jahre 1600 und 2000 Schaltjahre, die Jahre 1700, 1800 und 1900 nicht.
Umgesetzt wurde die Reform bis 1585 von den meisten katholischen Ländern. Das protestantische Deutschland, die protestantischen Teile der Niederlande und der Schweiz sowie Dänemark machten den Sprung vom 18. Februar 1700 auf den 1. März 1700. Großbritannien vom 2. September 1752 auf den 14. September 1752, Schweden vom 17. Februar 1753 zum 1. März 1753; die orthodoxen Länder Ost- und Südosteuropas behielten den alten Kalender bis in die 1920er Jahre bei, Russland bis 1918, Griechenland bis 1923 und Rumänien bis 1924.

Kämmerer

Eines der vier alten Hofämter.

Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.

Der Kämmerer war in erster Linie Schatzmeister, ferner hatte er die Aufsicht über die königlichen Gemächer und die Garderobe und überhaupt über alles, was nicht ausdrücklich einem anderen Hofbeamten übertragen war. In vielen Teilen Europas wurde der Kämmerer meistens als Finanzminister durch den Schatzmeister oder andere Beamte ersetzt und behielt nur die Aufsicht über die königlichen Gemächer und den Dienst beim Monarchen. Im Mittelalter verfügte der Kämmerer über eine ausgedehnte Gerichtsbarkeit, z.B. über die Handwerker und alle Finanzbeamten, die in neuerer Zeit nur noch, wenn überhaupt, für den Kammerherrn galt. In den Städten hatte der Stadtkämmerer meistens nicht nur die Leitung der Kasse (Kammer), sondern auch andere Verwaltungsaufgaben; in manchen Städten hatte er auch die öffentliche Gerichtsbarkeit inne.

Kämpfer (Architektur)

Lasttragender Stein auf Säulenkapitell oder Rundbogen.

Deckplatte über dem Kapitell einer Säule oder eines Pfeilers, auf der ein Bogen oder ein Gewölbe ansetzt; auch Kurzbezeichnung für Kämpferkapitell, Kämpferstein usw.

Kampfhäuschen

Teil der Wehrmauer.

Im späteren Mittelalter finden sich an den Ecken von Wehrmauern, Turmplattformen und Kurtinen kleine vorkragende, turmartigen Aufsätze, die als Wehrplattform sowie als Wacht- und Aussichtsturm dienten. Diese ein- oder mehrstöckigen, mit einem Dach und meist mit Gußlöchern zwischen Kragsteinen versehenen Kampfhäuschen werden auch als Scharwachttürme, als Spähwarte, Wighaus oder Wichhaus bezeichnet. Den zeitgenössischen Darstellungen zufolge waren hölzerne Kampfhäuser sehr beliebt. Da sie überwiegend aus Holz gefertigt waren, sind sie heute nicht mehr zu sehen.

Kanoniker

Kleriker, Mitglied eines Kapitels.

Als Kanoniker oder Chorherren werden Kleriker bezeichnet, die als Mitglieder eines Kathedral-, Dom- oder Stiftskapitels gemeinsam Gottesdienst feiern. Diejenigen Kanoniker, die dem in der "Gregorianischen Reform" des 11. und 12. Jahrhunderts entwickelten Reformprogramm folgten und sich einem Leben in Gemeinschaft nach Regeln mit Ordensgelübden in Gehorsam, Keuschheit und Armut verschrieben, werden als Regularkanoniker (regulierte Chorherren bzw. Chorfrauen) bezeichnet. Die bedeutendsten der regulierten Chorherren-Orden sind die nach der Augustiner-Regel lebenden Augustiner-Chorherren und die Prämonstratenser.

Kapellenerker

Form des Erkers.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Erker

Kapitell

Bauglied und Schmuckträger vornehmlich an Säulen.

Zwischen Stütze (Säule, Pfeiler) und Auflage (Balken, Bogen) vermittelndes Bauglied, das gleichzeitig bevorzugter Schmuckträger war. Kapitell (von lateinisch capitellum, "Köpfchen") ist die Bezeichnung für den "Kopf", d. h. den oberen Abschluss, die Bekrönung von Säulen, Pfeilern und Pilastern. Das Kapitell dient als Zier, bietet aber auch eine größere Auflagefläche für das Gebälk. Unter den vielen verschiedenartigen Kapitell-Formen sind die drei griechischen Kapitelle im Allgemeinen die bekanntesten:

 

  1. "dorisches Kapitell" mit Echinus (Wulst) und der als Abakus bezeichneten Deckplatte (Dorische Säulenordnung).
  2. "ionisches Kapitell" mit Voluten (Ionische Säulenordung) und
  3. das "korinthische Kapitell" mit Akanthus-Verzierung (Korinthische Säulenordnung). Die römische Antike verwendete mit Vorliebe eine Verbindung des ionischen und korinthischen Kapitells, das so genannte Kompositkapitell.

 

 

Kapitelsaal

Versammlungsraum im Kloster.

Der Kapitelsaal ist der Ort im Kloster, an dem zum Beginn jeden Tages ein ,Kapitel' der Ordensregel verlesen wird. Er dient daneben als Versammlungsraum der Mönche. Gelegentlich war der "Kapitelsaal" auch ein Teil des Kreuzganges.

Kapuziner

Mönchsorden.

Kapuziner (Ordo Fratrum Minorum Capuccinorum, OFMCap) gehören zu einem katholischen Bettelorden; der Name wurde von der spitzen Kapuze der braune Kutte abgeleitet, welche seine Mitglieder tragen.

Die Kapuziner sind ein selbstständiger Zweig des Franziskanerordens. Nachdem Papst Clemens VII. die Reform der K. 1528 gutgeheissen hatte, begann sich der Orden 1529 zu konstituieren. Er verpflichtete sich zur radikalen Armut. 1538 entstand in Neapel als Untereinheit der Franziskaner-Klarissen die Schwesterngemeinschaft der Kapuzinerinnen. Der Orden wurde formell zunächst den Konventualen unterstellt, war aber mit einem eigenen Generalvikar faktisch selbständig. Die volle Unabhängigkeit wurde den Kapuzinern 1619 von Papst Paul V. mit der Bestellung eines eigenen Generalministers gewährt. Kapuziner leben als "gemäßigte Eremiten", die sich der wortgetreuen Einhaltung der von Franziskus von Assisi aufgestellten Ordensregel verpflichten. Ein seelsorglicher Schwerpunkt ist ihr sehr volksnahes Apostolat, das sich vor allem in feurigen und dramatischen Bußpredigten äußerte, daher der Ausdruck "Kapuzinerpredigt". Ihre Beliebtheit unter den Katholiken verdanken die Kapuziner vor allem ihrem Engagement für Arme und Notleidende, Obdachlose und Kranke.

Kapuziner tragen einen Bart und braune Ordenstracht, mit Strick gegürtet, und eine braune Kapuze, daher ihr Name.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Karlspfund

Geldwährung.

Mehrere Dokumente aus dem Mittelalter weisen darauf hin, dass Karl der Große (768-814 n.Chr.) im Rahmen einer Münzreform ein neues Basisgewicht als Münzgewicht eingeführt hat, das neben die römische Libra trat. Das genaue Datum und das genaue Gewicht sind allerdings unbekannt. Die Münzreform wird etwa zwischen 780 und 790 n.Chr. angenommen. Auf das Karlspfund (lat. pondus Caroli) gingen 20 Zähl-Schillinge (in lat. Dokumenten Solidi genannt). Auf den (nicht ausgeprägten) Schilling gingen 12 Denare, auf das Karlspfund also 240 Denare. Da die karolingischen Denare allerdings al marco ausgebracht wurden, lässt sich - aufgrund der bisher fehlenden Quelleninformation - das Karlspfund nur aus dem Durchschnittsgewicht der aus Funden stammenden Denare ermitteln: Danach liegt es bei etwa 1,7 g pro Denar. Das Gewicht des Karlspfunds selbst wird durch zwei neuere Untersuchungen auf 408,24 bzw. 409,24 g gesetzt. In fränkischer Zeit wurden die Dinge in festen Relationen zueinander gedacht, die in Zahlen ausgedrückt wurden. Die Geld- und Wertvorstellungen waren statisch und wichen voneinander ab, je nach der Tradition der verschiedenen Völker und Stämme. Diese Vorstellungen waren im Süden und Westen weiter fortgeschritten als im Norden und Osten. Die Sachsen verbanden nach der Unterwerfung Widukinds im ausgehenden 8. Jh. mit einem Schilling zu 12 Silberdenaren den Wert eines einjährigen Ochsen, die Normannen 40 Scheffel Hafer (zu 29 l je Scheffel) oder 20 Scheffel Roggen (zu 59 l), die Westfalen 30 Scheffel Hafer (zu 39 l) oder 15 Scheffel Roggen (zu 78 l). Den unterschiedlichen Traditionen mit Hilfe der Zahl eine konstante Vergleichbarkeit (aequitas) von Geld, Ware, Leistung und Ertrag zu geben, war die Leistung der Münz-, Maß- und Gewichtsreformen Karls des Großen in dem wachsenden Frankenreich. Dazu gehört auch die feste Gold-Silber-Relation von 1:12, die sich bis in die Mitte des 16. Jh.s hielt. Mit dem Auftauchen regionaler Einheiten seit dem 11. Jh. verloren die karolingischen Münzen zunehmend an Gewicht und verschwanden im 12./13. Jh. mit dem Karlspfund endgültig (siehe Denar).

 

Karmeliter

Mönchsorden.

Der Berg Karmel, Aufenthaltsort des großen alttestamentlichen Propheten Elia und seiner Jünger, galt auch den jungen Christen als heiliger Ort, schon sehr früh hatten sich dort Einsiedler und Eremiten niedergelassen. Unter der Führung des französischen Einsiedlers Berthold wurde der Karmeliter-Orden im 12. Jahrhundert in Palästina gegründet.

Während der Kreuzzüge nahm das mönchische Leben enormen Aufschwung. 1209 erbaten sich die Mönche vom Patriarchen von Jerusalem, Albert von Jerusalem, eine verpflichtende Regel, die dann 1226 von Papst Honorius III. bestätigt wurde. Die ursprüngliche Ordensregel war äußerst streng und schrieb Armut, Einsamkeit und den Verzicht auf Fleisch vor. Mittelpunkt der Regel ist: "Jeder bleibe in seiner Zelle, Tag und Nacht das Gesetz des Herrn betrachtend und im Gebet wachend."

Aus Furcht vor den siegreichen Sarazenen flohen viele Mönche nach Europa zurück, vor allem nach Süditalien, aber auch nach England. Anfangs blieben sie bei ihrem strengen Einsiedlerleben: in ständigem Schweigen und unter Verzicht jeglicher Fleischspeisen. Die Karmeliter wurden von dem Engländer Simon Stock in einen Bettelorden umgewandelt. Die Anpassung an die abendländische Lebensweise führte zur Milderung der Vorgaben, nur reformerische Karmeliten hielten sich an die strengere Ordensregelung.

Während des 16. Jahrhunderts bildete sich ein unabhängiger Zweig des Ordens heraus: die Unbeschuhten Karmeliten, die zum Zeichen äußerster Enthaltsamkeit keine Schuhe trugen. 1562 erfolgte mit Genehmigung des Papstes und des Ortsbischofs durch die spanische Mystikerin Teresa von Avila die Gründung eines Reformklosters in Ávila mit strengster Klosterzucht. Zusammen mit Johannes vom Kreuz gründete Teresa ab 1568 insgesamt 32 solche Reformklöster für Frauen und Männer; so enstand der einzige Orden mit einem männlichen Zweig, der von einer Frau gegründet wurde. Diese Reform versuchte, den Geist der ursprünglichen Regel von Albert von Jerusalem wiederaufleben zu lassen.

Von den Nonnenorden der Karmelitinnen ist der Orden der Unbeschuhten Karmelitinnen der bekannteste. Auch er wurde im 16. Jahrhundert von Teresa von Avila gegründet. Die Karmelitin widmete ihr Leben völlig der Kontemplation, dem Gebet, der Buße, harter Arbeit und der Stille. Die Nonnen leben in strenger klösterlicher Abgeschiedenheit, essen nie Fleisch, ihre Hauptbeschäftigungen sind Kontemplation, Missionsarbeit und Theologie. Der Karmelitenorden hat einige der bedeutendsten römisch-katholischen Mystikerinnen und Mystiker hervorgebracht. Karmeliter tragen eine schwarze - auch braune - Tunika, weißes Skapulier und einen weißen Radmantel, auch mit einem Stern auf der Brust.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Karolinger

Fränkisches Adels- und europäisches Herrschergeschlecht aus dem Mosel-Maas-Raum.

Auch Karlinger genannt. Fränkisches Adels- und europäisches Herrschergeschlecht aus dem Mosel-Maas-Raum; benannt nach Karl dem Großen; hervorgegangen aus einer Verbindung zwischen Arnulfingern und Pippiniden. Über das Amt des Hausmeiers stiegen die Karolinger 751 mit Pippin III. unter Ausschaltung der Merowinger zum Königtum auf. Ihr Hineinwachsen in eine abendländische Vorrangstellung dokumentierte sich 800 in der Kaiserkrönung Karls des Großen. Unter Karl dem Großen lebten alte Kulturerrungenschaften wieder auf ("Karolingische Renaissance"). Sowohl die Zeit der Einheit als auch die der Teilungen des Fränkischen Reiches durch die nachfolgenden Generationen (843, 870, 880) prägten die Gestalt Europas entscheidend. Die Karolinger erloschen in der lothringischen Linie 869, in der italienischen 875, in der ostfränkischen 911 und in der westfränkischen 1012.

Karrenarmbrust

Großförmige Armbrust.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Kartaune

Schussapparat des 16. Jahrhunderts.

Im 16. Jahrhundert häufiger Typ der Belagerungsartillerie.

Kartäuser

Mönchsorden.

Der Mönchsorden der Kartäuser wurde von Bruno gegründet, der sich 1084 mit sechs Genossen in die Einsamkeit von Chartreuse bei Grenoble zurückzog. Sie führten ein Einsiedlerleben, trugen grobe Kleidung und ernährten sich von Gemüse und trockenem Brot. Nachdem der Orden 1170 die päpstliche Anerkennung erhielt, erfuhr er eine rasche Verbreitung. Sein Motto lautet: "Auch wenn die Welt sich ändert, das Kreuz steht fest."

Guigo, der fünfte Prior der Grande Chartreuse, ergänzte die Ordensregeln durch das Gebot des ewigen Schweigens und der Einsamkeit. Acht Stunden täglich sind dem Gebet vorbehalten. Gegenwärtig befolgt der Orden die im Jahre 1682 durch Papst Innozenz XI. bestätigten Regeln. Die Kartäuser teilten sich in zwei Gruppen, die "patres", die "Väter" und die "conversi", die Laienbrüder. Jeder Vater lebte in einer gesonderten Zelle, die ein Strohbett, ein Kissen, eine wollene Decke sowie Werkzeug für Handarbeiten oder Schreibzeug enthielt. Die Mönche verließen ihre Zellen nur an Feiertagen oder zu den Begräbnissen eines Ordensbruders. Neben den längeren, jährlich eingehaltenen Fastenzeiten wurde dreimal wöchentlich bei Brot, Wasser und Salz gefastet. Der Genuss von Fleisch und Wein, wenn nicht mit Wasser gemischt, war ihnen verboten. Abgesehen von seltenen Gelegenheiten war grundsätzlich vollkommene Stille geboten.

Diese strenge Enthaltsamkeit wird mit kleinen Änderungen auch weiterhin von den Kartäusern gepflegt. Einstmals umfasste der Orden 16 Provinzen und rühmte sich der großartigsten Klöster der Welt, einschließlich La Grande Chartreuse, die heute ein Museum mit Bauten aus dem 17. Jahrhundert ist, sowie der Certosa di Palva bei Mailand, die als nationales Baudenkmal gilt. Kartäuser tragen ein weißes, gegürtetes, faltenreiches Gewand und ein breites, weißes Skapulier mit Laschen und Kapuze.

Der Orden der Kartäusernonnen wurde in Salette an der Rhône um 1229 gegründet. Sie befolgten die gleichen Regeln wie die Kartäusermönche.

(Quelle: www.heiligenlexikon.de)

Kartusche

Schmuckmotiv.

Ornamentmotiv in Medaillon- oder Schildform mit Zierrahmung, die Büsten, Wappen, Inschriften usw. umschließt.

Kartuschenwerk

Dekorationsform in der Renaissance (auch Rollwerk).

Siehe Rollwerk.

Kasematte

Festungsraum.

Ein mit bombensicherer Decke versehener, besonders in einem Wall angelegter Bereitschaftsraum für Mannschaften oder Vorräte in Festungen.

Kassettendecke

Form einer Raumdecke.

Holzbalkendecke, die durch Riegel in geometrische Figuren aufgeteilt ist, die vertieften Felder (Kassette) in reich profilierter Rahmung.

Kastell

Römisches Militärlager.

Römische Kastelle bildeten zum einen den Ausgangspunkt für militärische Aktionen, zum anderen waren sie durch die ständige Besetzung mit Garnisonen das wirtschaftliche Zentrum des jeweiligen Umlandes.

Katapult

Steinschleuder.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Kathedra

Lehrerstuhl.

Die Amtsausübung war im Altertum mit der Platznahme auf einem dafür bestimmten Stuhl verbunden. Der Landesherr saß auf einem Thron, der Richter auf einem Lehrstuhl, der Lehrer auf der "cathedra". In dieser Tradition stehen auch der Lehr- und der Beichtstuhl. Die "Cathedra" bestieg der Bischof nach seiner Amtseinführung. Von hier lehrte er und legte das Evangelium authentisch aus. Die "cathedra" hat der Bischofskirche auch den Namen gegeben: Kathedrale.

Kathedrale

Bischofskirche.

(gr./lat. kathédra/cathedra = Lehnstuhl, Sessel, Lehrstuhl (Katheder), Bischofssitz; aus katá = hinab, nieder, nach unten; hédra = Sitz; mlat. (ecclesia) cathedralis = schon: bischöfliche Kirche). Die Kathedrale ist die Kirche eines Bischofs und wird so besonders in Frankreich, Spanien und Großbritannien bezeichnet. In Deutschland werden Kathedralen in der Regel "Dom" oder "Münster" genannt. Durch volkstümliche Gewohnheiten werden aber in Deutschland auch gewöhnliche Kirchen zu "Domen". So wurde die Stiftskirche Heinrich des Löwen in Braunschweig zum Braunschweiger Dom und auch die Kirche in Mainz-Gonsenheim wird heute noch "Rheinhessendom" genannt.

Katze (Belagerungsgerät)

Schutzschild bei der Belagerung.

Die Katze war ein aus Holzbrettern oder Weidenrutengeflecht gefertigter Unterstand, der an den Seiten offen oder geschlossen sein konnte. Die Katze war die Nachfolgerin der schon im Altertum gebräuchlichen sog. Schildkröte und der frühmittelalterlichen Breschhütten.

Schon die Römer kannten fahrbare Sturmschirme, die sog. Pluten (plutei). Diese oben offenen Schutzwände aus Brettern wurden auf Blockrädern bewegt und dienten zur Deckung des Angriffsschützen. Daneben kannten die Römer die sog. vineae, Schutzdächer bzw. Laufhallen, die zum Schutz der Belagerer beim Anfüllen der Gräben und Brechen der Mauern bestimmt waren. Bei der Belagerung der Burg von Laon im Jahr 938 werden sog. Breschhütten erwähnt. Diese auf Rädern stehenden, mit einem Satteldach bedeckten 'Häuser' schob man gegen die Mauer vor, um in ihrem Schutz die Mauern untergraben zu können.

Auf das Schutzdach der Katze wurden feuchte Grassoden, frischer Mist oder feucht gehaltene Tierhäute gelegt, um ein Inbrandstecken durch die Verteidiger zu verhindern. Die Katze lief auf Rollen oder einer Räderkonstruktion. Sie wurde mit Winden und Umlenkrollen gegen die Mauer geschoben. In ihrem Schutz konnten Gräben zugeschüttet und Planierungsarbeiten durchgeführt werden, die den Mauerbrechern [Widder] und Belagerungstürmen den Weg ebneten. Gedeckt durch die Katzen versuchten auch die Mineure, die Burgmauer zu unterhöhlen.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

Kausativum

Schwaches Verb mit der Bedeutung ‘veranlassen, dass eine bst. Tätigkeit ausgeführt wird’.

Kann von starken Verben oder Adjektiven abgeleitet sein, z. B. trinken tränken oder wach wecken.

Keller (Berufsbezeichnung)

Beamter in der Wirtschaftsverwaltung.

Ein Keller (von lat. cellarius) war ein Beamter im Bereich der Wirtschaftsverwaltung von Klöstern, Fronhofsverbänden und in Territorien mit einer Ämterverfassung. Die Bezeichnung ist abgeleitet vom Lagerort 'Keller' beschreibt damit die Aufgaben des Kellers, nämlich die Verwaltung der herrschaftlichen Naturaleinkünfte (landwirtschaftliche Erzeugnisse aller Art). Der Keller war allgemein zuständig für die Kontrolle und Abrechnung der landesherrlichen Einnahmen, in einigen Regionen übernahm er auch die Ausübung der niederen Gerichtsbarkeit.

Kemenate

Beheizter Raum auf der Burg.

(auch lat. "caminata" genannt)

Durch einen Kamin, später auch Kachelofen heizbares Bauwerk bzw. heizbarer Wohn- oder Arbeitsraum in einer Burg. Später bezeichnete man die von Frauen bewohnten (und beheizten) Räume als Kemenaten.

Kerb

Kirchweihfest.

Rheinhessisch für die Kirchweih, ein Dorffest mit angeschlossenem Jahrmarkt.

Kettenhemd

Schutzkleidung aus ineinander verschlungenen Metallringen (ca. 500 v. Chr. bis 16. Jahrhundert n. Chr.).

Das Kettenhemd ("Panzerhemd" oder "Ringelpanzerhemd") war eine Schutzkleidung aus ineinander verschlungenen Metallringen. Es wurde vermutlich um 500 v. Chr. von den Kelten "erfunden" und vom römischen Heer übernommen. Während die Weströmer (Rom) das Kettenhemd als kurzärmelige hüftlange Tunika trugen, bevorzugte die Reiterei des oströmischen Reiches (Byzanz) eine längere Version. Die Germanen und später die Ritter des frühen Mittelalters übernahmen das hüftlange Kettenhemd mit kurzen Ärmeln. Während der Kreuzzüge in der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts lernten die abendländischen Ritter das bei den morgenländischen Kämpfern übliche Kettenhemd mit angearbeiteter Kapuze und langen Ärmeln kennen. Letztere konnten in Handschuhen bzw. Fäustlingen auslaufen. Ein im Unterärmel befindlicher Schlitz ermöglichte es dem Ritter, die Hand schnell herauszuziehen. Lange Kettenhemden wurden vorne und hinten bis zum Schritt geschlitzt, damit der Reiter aufs Pferd steigen konnte. Die dabei entstehenden seitlichen "Lappen" wurden um die Schenkel herum festgezurrt. Diese Gewohnheit hat fälschlicherweise den Eindruck entstehen lassen, die Ritter hätten einen Hosenanzug getragen. Das Kettenhemd war flexibel genug, um dem Ritter ausreichend Bewegungsfreiheit zu geben und luftdurchlässig genug, um ihn bei starker Belastung nicht durch übermäßiges Schwitzen zu behindern. Es bot aber nur ungenügenden Schutz gegen Schwert und Spieß, es war nicht "hieb- und stichfest". Bei Gräberfunden entdeckt man immer wieder Männer, deren Kettenhemden den Schwerthieben und Lanzenstichen nicht standgehalten haben, die Leichen sind verstümmelt, die Gliedmaßen teilweise abgetrennt. Um die Wucht der Schläge abzudämpfen, wurden unter dem Kettenhemd gepolsterte Jacken aus Filz, dickem, gestepptem Wollstoff, Leinen oder Leder getragen. Ursprünglich war die Herstellung des Kettenhemdes aufwendig und teuer. Mit der "Erfindung" des Drahtes wurde die Fertigung einfacher und das Kettenhemd für viele Ritter erschwinglich. Deshalb hielt sich das Kettenhemd, obwohl es keinen optimalen Körperschutz bot, bis zum Ende des Mittelalters. Dann kam es endgültig aus der Mode und im 16. Jahrhundert war es nahezu vollständig vom Plattenharnisch verdrängt.  

(Text: Stefan Grathoff)

Kirchenschiff

Längsraum in einer Kirche.

Bei Kirchen der Raum zwischen zwei Längswänden, zwei Stützenreihen oder einer Stützenreihe und einer Wand. Der Ausdruck war schon in der Antike gebräuchlich, denn die griechischen Worte "naus" = Schiff und "naos" = Tempel klingen nahezu gleich.

Kirchenvisitation

Besuch eines Bischofs oder weltlichen Herrschers in den Kirchengemeinden seines Amtsbereichs

Die Kirchenvisitation gehörte seit der Spätantike zu den wichtigsten Pflichten eines Bischofs. [Anm. 1] Der Besuch in den Kirchengemeinden seines Amtsbereiches diente dem Bischof dazu, sich mit den kirchlichen Zuständen vor Ort vertraut zu machen, die Seelsorge zu fördern, den Pfarrklerus zu kontrollieren und die Rechtgläubigkeit der Gemeindemitglieder zu sichern. [Anm. 2] Während das Instrument der Kirchenvisitation im Laufe des Mittelalters an Bedeutung verlor, spielten Visitation im 16. Jahrhundert eine bedeutende Rolle für die Ausbildung der Konfessionskirchen. Seit dem 15. Jahrhundert führten auch weltliche Obrigkeiten Kirchenvisitationen durch, um die Kirchengemeinden in ihrem Herrschaftsbereich zu überprüfen und ihre Untertanen zu disziplinieren. Im Laufe der Frühen Neuzeit delegierten die Inhaber der geistlichen bzw. weltlichen Herrschaftsrechte die Aufgabe der Kirchenvisitation zunehmend an entsprechende Kommissionen.

Klafter

Längen- bzw Raummaß.

Der Klafter, gelegentlich auch als Armspanne bezeichnet, wird als Länge zwischen den Mittelfingerspitzen der waagerecht ausgestreckten Arme gemessen. Seine Länge war regional verschieden und variierte von 1751,2 mm in Baden bis 3000 mm in der Schweiz. Ursprünglich war der Klafter in sechs Fuß eingeteilt.
Als Volumenmaß für Schichtholz, hier besonders Brennholz, entspricht ein Klafter je nach Gegend 3 oder 4 Raummetern (Ster).  Der Klafter ist bei 3 1/2 Fuß Scheiterlänge, 6 Fuß hoch und 6 Fuß lang. Die Höhe der Klafter wird in 60 Dezimal-Zoll eingeteilt und man nannte jede der 60 Holzlagen, zu 1 Dezimal-Zoll Höhe, einen Klafter-Zoll. Die Klafter Holz = 126 Kubik-Fuß = 3,889 m³ (vor 1811) bzw. 3,133 m³ (ab 1811).

Quelle: www.holzlexikon.de

 

Klassizismus

Kunsthistorische Epoche (etwa 1760/70-1840).

Im Gegensatz zur barocken Formenpracht des 18. Jahrhunderts wird nun Einfachheit und Klarheit in Form und Material, kubische Bauformen, großflächige Wände und maßvolles Dekor bevorzugt. Antike Giebelformen, Portiken, Reliefs und Säulenstellungen unter Vorherrschaft horizontaler Linien sind genauso wichtig wie die Symmetrie und die gesetzmäßig überlieferten Proportionen. Nach der französischen Revolution wird der schon früher feststellbare Stilpluralismus übermächtig; Stile und Ismen verlieren immer mehr an Verbindlichkeit; sie gelten nicht mehr für alle Kunstlandschaften, nicht mehr für alle Kunstgattungen, nicht mehr für alle Aufgaben.

In der Architektur treten neben den Klassizismus andere retrospektive "Stile", zunächst, ab etwa 1760/70 die Neugotik, ein Wiederauflebenlassen der gotischen Formensprache, die zu dieser Zeit eine Aufwertung erfuhr. Bis 1860/70 ist der "Ekklektizismus" vorherrschend (bis etwa 1860/70), danach spricht der Kunsthistoriker vom Historismus (bis zum I. Weltkrieg), worunter man die Neugotik, Neuromanik, Neurenaissance, Neubarock und Neurokoko versteht, also ebenfalls ein Wiederauflebenlassen überkommener Formensprache. Einer neuen Formensprache bedient sich in dieser Zeit der Jugendstil (1890-1910), der für die rheinhessische Region besonders durch den Darmstädter Jugendstil bedeutend ist; in diesem Stil finden sich einige Bauwerke in Rheinhessen.

Der daran anschließenden Zeitraum (1910-1940) wird mit dem Begriff "Klassische Moderne" bezeichnet.

Klauensteine

Balkenauflage an Mauern.

Hakenförmige Quader als Balkenauflage oder als Führung, z.B. für die Führung der Fallgatter am Burgtor.

Klause

Wegsperre, Schanze der Einsiedelei.

(lateinisch clausum = Verschluß) mittelalterliche Bezeichnung der Wegsperren in Gebirgstälern, meist an Landesgrenzen. Später vielfach als Schanze bezeichnet. Als Klause bezeichnet man auch die Einsiedelei eines Geistlichen.

Klausur

Innerer Bereich eines Klosters.

Als Klausur bezeichnet man den ausschließlich den Klosterangehörigen, den Konventualen, vorbehaltenen, für Klosterfremde (Konversen) nicht zugänglichen Teil des Klosters.

Klerus

Sammelbezeichnung für Geistlichkeit.

Zum Klerus zählen die Männer, namentlich Diakone, Priester und Bischöfe, die von der katholischen Kirche durch Wahl und Weihe mit einem kirchlichen Amt und einer geistlichen Vollmacht ausgestattet und somit auf eine bestimmte religiöse Lebensweise verpflichtet sind. Voraussetzung ist ihre persönliche Freiheit vor Empfang der Weihe. Unterschieden werden der in eine Diözese eingeordnete Weltklerus und der einer Ordensregel unterstellte Ordensklerus. Auf die protestantischen Pfarrer wird der Begriff Klerus nicht angewendet. Alle übrigen Gläubigen werden als Laien bezeichnet.

Kloster

Gebäude einer Klerikergemeinschaft.

Das Gebäude einer Gemeinschaft von zölibatär lebenden Christen wird normalerweise als Kloster bezeichnet (vom lat. claustra oder claustrum, "Riegel, Verschluss, Schloss"), d. h. als "ausgesperrter Ort", an dem Mönche oder Nonnen wohnen. Das früheste Kloster geht auf Pachomius (gest. 346) zurück, der seine Anlage mit einer Mauer umschließen ließ. Die Gesamtanlage eines Kloster beinhaltet Mauer mit Pforte, Kirche, Speisesaal, Küche, Kleiderkammer, Bibliothek, Krankensaal, Gästehaus, landwirtschaftliche Gebäude und Werkstätten.

Im engeren Sinne den Bereich der Klausur mit der Kirche, dem meist quadratischen Kreuzhof und den dazugehörenden Räumen in den umgebenden Gebäudeflügeln.

Innerhalb des Klosters bezeichnet die Klausur den zentralen Bereich mit der Kirche, dem Kreuzhof, den Konventsflügeln um den Kreuzhof. Die Klausur ist der ausschließlich den Mönchen mit Weihe (Priesterweihe) vorbehalten. In der Klosterkirche entspricht diesem räumlichen Bereich der dem Chor zugewandte Teil hinter den Chorschranken.

Im übrigen Bereich des Klosters finden sich die Konversen oder Laien (Laienmönchen), die vor allem für den betrieblichen Teil des Klosters zuständig sind, meist Landwirtschaft, Produktion, Bevorratung, Kellerei, Küchenbetrieb, Viehhaltung, Viehzucht, Unterkunft und Versorgung Reisender und hoher Gäste, Krankenversorgung, Heilkräutergarten, bauliche Instandhaltung, handwerkliche Werkstätten (Schmiede, Stellmacherei, Küferei, Zimmerei etc.); in der Klosterkirche ist ihnen der Teil vor den Chorschranken zugewiesen.

Zum Architekturprogramm eines Klosters gehören, Kreuzhof, Kreuzgang, Kapitelsaal, Krankenkapelle, Krankenhaus, Armarium, Auditorium, Parlatorium, Camera, Calefaktorium, Brunnenhaus, Refektorium und Dormitorium.

Angaben zum architektonischen und funktionalen Grundschema eines (Benediktiner-) Klosters vermittelt der älteste Plan für ein Kloster der "Sankt-Gallener Klosterplan" aus karolingischer Zeit (um 820). Er ist Vorbild für viele Benediktiner- und alle Zisterzienserklöster und ein einzigartiges kulturgeschichtliches Dokument.

Klosterschule

Schulform.

Als Klosterschulen werden die seit dem Mittelalter zu Klöstern gehörenden Schulen bezeichnet. In ihrer Hochblüte vom 8. bis zum 12. Jahrhundert stellten sie im Abendland neben den Domschulen die wichtigsten Bildungsstätten dar. Die Klosterschulen verbreiteten sich von irischen und angelsächsischen Klöstern aus auf dem gesamten Kontinent. Ihre Entwicklung war eng mit jener der Benediktiner verbunden. Im Zuge der katholischen Reform entstanden zahlreiche von den Ursulinen und Jesuiten gegründete Klosterschulen. Umgangssprachlich bezeichnet man heute nicht nur die Internate der alten monastischen Orden als Klosterschulen, sondern alle Schulen, die von den Orden und Kongregationen der katholischen Kirche als Privatschulen betrieben werden.

Kognaten

Verwandschaft.

Nach germanischem Recht alle weiblichen und die männlichen Verwandten, die auch nur an einer Stelle allein durch eine Frau verwandt sind. (Vgl. Agnaten)

Kohortenkastell

Römische Kastellform.

Vorherrschende Einheitsform des Limeskastells.

Kolbenturnier

Form des Ritterturniers.

Seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts konnten besonders im Rahmen eines Vorturniers auch andere Gruppenkämpfe, sog Kolbenturniere veranstaltet werden. Auch hier standen sich zwei verschiedene Parteien auf dem Turnierfeld gegenüber. Es war das Ziel der Reiter, die Helmzier ihrer Gegner mit einem Kolben oder einem stumpfen Schwert abzuschlagen. Die Kolben waren kurze Eisenstangen. Sie durften an der Spitze nur daumendick sein und anders als der normale Streitkolben keine spitzen Nägel aufweisen. Die Kolben waren meist mit einer Kette am Brustharnisch befestigt. Kolbenturniere konnten mehrere Stunden dauern. Wer sich auf dem Turnierfeld zu einer unritterlichen Handlung hinreißen ließ, oder trotz nicht bestandener Helmschau einfach am Turnier teilnahm, durfte ungeachtet seiner gesellschaftlichen Stellung verprügelt werden " bis ihm der Harnisch vom Leib fiel". Dann setzte man den Übeltäter mitsamt seinem Sattel auf die Schranken, wo er zur Strafe bis zum Ende des Turniers sitzen bleiben musste. Sein Schwert und seine Rüstung fielen den Herolden bzw. den Turnierknechten zu.

(Text: Stefan Grathoff)

Kollatur

Berechtigung, geistliche Ämter zu besetzen.

Das Recht, ein geistliches Amt zu besetzen.

Kollegiatskirche

Form der Kirchengemeinschaft.

Kirche mit angeschlossenem Kapitel, also einem Zusammenschluss von Klerikern mit gemeinsamen Lebensregeln. Kollegiatskirchen für Chorherren-Kapitel werden oft Dom genannt.

Kollegiatsstift

Klerikergemeinschaft.

Als Kollegiatsstifte (Chorherrenstifte) werden Gemeinschaften von kanonisch lebenden Geistlichen an einer nichtbischöflichen Kirche bezeichnet. Das Zusammenleben dieser Kollegien war v.a. durch die Aachener Regel von 816 bestimmt, die den Kanonikern eine Teilhabe an den Stiftsgütern zusprach, Eigenbesitz erlaubte und das Gemeinschaftsleben (Vita communis) als Lebensform festlegte. Im Laufe des Hochmittelalters wurde an den Kollegiatsstiften das Gemeinschaftsgut in Einzelpfründen aufgeteilt und die Vita communis aufgelöst. So waren die Kollegiatsstifte vom 13. Jahrhundert an weitgehend autonome Korporationen mit ökonomischer Selbstverwaltung, deren Mitglieder durch verschiedene rechtliche Beziehungen an ihr Stift gebunden waren.

Nördlich der Alpen besass ein Kollegiatsstift im Mittelalter je nach Gründungszeit und Bedeutung 6-24 10 Chorherrenpfründen. Das Kapitel, d.h. die Versammlung der bepfründeten Kanoniker, stand unter der Leitung des Propstes. Es hatte das Recht auf Selbstergänzung, versah Aufgaben in der Wirtschaftsverwaltung und besass die Kompetenz, Statuten zur Regelung des innern Lebens zu erlassen. Neben der Propstwürde gab es in den Kollegiatsstiften häufig weitere Ämter oder Dignitäten (Kustos, Kantor, Dekan, Scholaster), die durch Kapitulare ausgeübt wurden. Hinzu kamen Geistliche mit einer Altarpfründe (Kapläne), die nicht selten die gottesdienstlichen Pflichten der Chorherren übernahmen, sowie weltliche Amtleute, die Aufgaben im Wirtschaftsbereich (z.B. Cellerar) und Schulbereich (Schulmeister) erfüllten. Vakante Pfründen wurden durch Selbstergänzung des Kapitels, durch päpstliche Provisionen, immer stärker auch durch geistliche und weltliche Präsentationen besetzt.

Kölner Mark

Währungseinheit.

Die Kölner oder Kölnische Mark war die wichtigste Grundgewichtseinheit in den deutschen Landen, die dem Gewicht und der Legierung von Währungsmünzen seit dem Mittelalter zugrunde lag. Obwohl es auch regional andere Gewichtsmarken gab, u.a. die Breslauer, Nürnberger, Würzburger und Wiener Mark, war die Kölner Mark doch die wichtigste Gewichtsgrundlage, denn sie wurde in der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 reichsweit als Grundgewicht festgelegt. Seitdem bezogen sich die Reichs- und viele Landesmünzordnungen auf die Kölner Mark. Ihr Gewicht veränderte sich im Lauf der Zeit, seit 1821 betrug es 233,856 g. Die Kölner Mark war beim Silber in 16 Lot unterteilt, pro Lot also 14,616 g. Erst 1857 wurde die Kölner Mark vom Zollpfund zu 500 g abgelöst.

 

Komplet

Gebetsform im Kloster.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Mönch.

Komposita

Zusammengesetzte Ausdrücke (Plural von Kompositum).

Komposita (Singular: Kompositum) sind aus zwei oder mehreren selbstständigen Wörtern zusammengesetze Ausdrücke, z.B. Fensterscheibe, Dampfschiffahrt, herausgeben.

Kompositum

Zusammengesetzter Ausdruck.

Ein aus zwei oder mehreren selbstständigen Wörtern zusammengesetzer Ausdruck, z. B. Fensterscheibe, Dampfschiffahrt, herausgeben.

Konche

Halbrundes architektonisches Element

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Apsis

Konfession

Glaubensrichtung.

Mehr zu diesem Begriff erfahren Sie unter Reformation.

Kongregation

Klerikergemeinschaft.

Der Begriff Kongregation bezeichnet kirchenrechtlich zum einen den Zusammenschluss mehrerer Klöster bei gleicher Observanz unter einen Oberen; zum anderen meint er jene neuzeitlichen religiösen Männer- und Frauengemeinschaften, die in gemilderter Form dieselben geistlichen Übungen wie das Mönchtum praktizierten, jedoch keine, private oder einfache Gelübde ablegten und meistens auf die Klausur verzichteten, um ihren apostolischen Dienst besser erfüllen zu können.

König (Herrscher)

Herrschertitel.

Der König war der vornehmste Adlige des Reiches, der alle an Würde und Autorität übertraf und die Rechtsordnung garantierte. Er erließ allgemein bindende Gebote und Verbote (Reichsgesetze), war oberster Richter und Heerführer und hatte die Hoheit über die Kirche. Bis zum Wormser Konkordat (1122) konnte der König die hohen Kirchenämter fast nach Gutdünken besetzen. Dies war für ihn wichtig, da seine Berater und Helfer zumeist aus dem Kreis der Erzbischöfe , Bischöfe und Reichsäbte kamen. Als das Papsttum die Besetzung dieser Ämter für sich beanspruchte und zunehmend königskritische Leute bestimmte, musste sich das Königtum neue "Beamte" suchen. Diese Funktion erfüllten die Reichsministerialen. Darüber hinaus verwaltete der König das Reichsgut und übte die Regalien aus. Neben dem Reichsgut und den Regalien gehörten die Abgaben aus den Reichsstädten (Reichssteuer) und Reichsvogteien zu den wichtigen Einnahmequellen des Königtums.

Deutschland war im Mittelalter eine Wahlmonarchie, d.h. der deutsche König wurde von den das Volk vertretenden Fürsten gewählt. Obwohl die Wahlfürsten grundsätzlich frei bestimmen konnten, hatte bis Mitte des 13. Jahrhunderts meist derjenige Bewerber die besten Chancen zur Nachfolge auf den Königsthron, der dem vorangegangenen Herrscher sippenmäßig am nächsten stand. So kam es, dass trotz des freien Wahlrechtes immer wieder Vertreter derselben Familie als König nachfolgten.

Zu den Herrscherfamilien im deutschen Reich, die über mehrere Generationen regierten, gehörten die Ottonen (919-1024), die Salier (1024-1225) und die Staufer (1138-1250/54). Ihnen folgten nach dem Interregnum (ca. 1254-1273) die Dynastien Habsburg, Nassau, Luxemburg-Böhmen und Bayern. Nach dem Untergang der Staufer (1254) änderte sich das Wahlverfahren. Nur noch sieben vornehme Fürsten, die sog. Kurfürsten, wählten fortan den König.

Die Kurfürstenwürde hatte sich im Laufe des 13. Jahrhunderts herausgebildet. Die Wahl des Königs, das Kurrecht (Kürrecht) stand nur den sieben Kurfürsten zu: den drei "rheinischen" Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln sowie den vier weltlichen Fürsten, und zwar dem Pfalzgraf bei Rhein, dem Herzog von Sachsen, dem Markgrafen von Brandenburg und (seit 1289) dem König von Böhmen. In dem umfassenden Gesetzeswerk Kaiser Karls IV., in der Goldenen Bulle von 1356, wurde das Wahlrecht der Kurfürsten und der Wahlverlauf bei der Königswahl genau geregelt. Da die Kurfürsten meist einen eher schwachen König wählten, der sich ihren eigenen Interessen nicht allzu sehr in den Weg stellte, nahm die Königsmacht im Laufe der Zeit immer mehr ab. Wenn ein deutscher König oder Kaiser noch über großen Einfluss verfügte, so hatte er dies nur seiner Hausmacht zu verdanken, d.h. seines Familienbesitzes und der daraus hervorgehenden Machtstellung.

Königshöfe, fränkische

Herrschafts- und Wirtschaftszentren.

Bei Königshöfen handelte es sich in fränkischer Zeit um zumeist nicht befestigte Unterkünfte, die jeweils eine Sozial- und Wirtschaftseinheit bildeten und zur temporären Unterbringung und Versorgung des in seinen Herrschaftsgebieten umherreisenden Königs sowie dessen Gefolges dienten. Seit Ende des 8. Jahrhunderts wurde das Hauptgebäude, das Königshaus, zunehmend aus Stein errichtet und die gesamte Anlage mit einer einfachen Befestigung versehen.

Konsole

Auflager bei Bauten.

(franz.) Ein aus Holz, Stein oder Eisen bestehendes, vorkragendes Auflager, das der Unterstützung von Bauteilen (Dienste, Bögen, Gesimse) oder aber auch der Aufnahme von Skulpturen dient. Die Konsole erhält häufig eine besondere plastische Gestaltung, z. B. mit Laubwerk, Engeln oder Tiergestalten.

Konsonant

Mitlaut.

Sprachlaut, der mit Behinderung des Luftstroms (Verschluss, Reibung im Mundraum) gebildet wird, z. B. b, p, f, s, l.

Kontrescarpe (Contrescarpe)

Grabenwand im Befestigungsbau.

Äußere, vielfach nur geböschte, aber auch oft mit Mauerwerk verkleidete Grabenwand.

Kontributionen

Form des Kriegssteuer.

Für den Unterhalt militärischer Besatzungstruppen zwangsweise erhobener Beitrag im besetzten Gebiet.

Konvent

Mönchsversammlung.

Der Konvent (lat.: Zusammenkunft) meint die Versammlung von Mönchen eines Klosters, häufig auch Kapitel genannt, im Kapitelsaal.

Konventualen

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kloster.

Konversen

Laienbrüder.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kloster.

Konzil

Kirchenversammlung.

Bezeichnet die Zusammenkünfte von kirchlichen Amtsträgern oder/und Laien zur Erörterung von Fragen des Glaubens und der Kirche. Es kann damit eine Zusammenkunft aller katholischen Bischöfe, eine auf ein bestimmtes Land begrenzte Bischofssynode oder eine Diözeseansynode gemeint sein.

Kopialbuch

Begriff aus dem mittelalterlichen Urkundenwesen.

Das Kopialbuch, auch Kopiar oder Chartulare genannt, ist eine für den Kanzleigebrauch bestimmte Sammlung von Abschriften, der in einer Kanzlei (eines Empfängers) eingegangenen Urkunden, Brief und sonstigen Schriften. (Vgl. dazu Ingrossaturbuch)

Korinthische Säulenordnung

Säulentypus.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Kapitell.

Kragstein

Steinauflager.

Aus der Wand vortretender, meist profilierter Stein, üblicherweise als Konsole oder Auflager gedacht (z.B. für Erker, Deckenbalken, Figuren und Balkone).

Krebs (Belagerungsgerät)

Form eines Belagerungsgerätes.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

Kreuzer

Währungseinheit.

Kleine Groschenmünze, die Graf Meinhard II. von Görz-Tirol (1258-1296) in Anlehnung an die vorangegangenen Adlergroschen seit 1274 in Meran schlagen ließ, damals (nach ihrem Wert von 20 Veroneser Pfennigen oder Bernern) Zwainziger, in lat. Dokumenten vigintinus oder vigintiarius genannt. Erst im 14. Jh. bekam die Münzsorte den Namen Kreuzer, nach der Darstellung eines Doppel- oder Radkreuzes auf der Vs.; die Umschrift lautet MEINHARDVS, die Rs. COMES TIROL mit der Darstellung des Tiroler Adlers. Das Münzbild blieb lange unangetastet, sogar der Name des ersten Münzherrn auf der Umschrift der Etschkreuzer, bis die Grafschaft 1363 erblich an die Habsburger fiel. Die Beständigkeit des Münztyps und die günstige Lage Tirols, als Handelsplatz zwischen Italien und den deutschen Staaten, waren sicherlich für die weite Verbreitung und die Beliebtheit der in Italien Tirolino genannten Münze mit verantwortlich. Ihr Verbreitungsgebiet dehnte sich von Oberitalien über die Schweiz und Österreich bis nach Mitteldeutschland hin aus. Gewicht und Feingehalt der Kreuzer fielen von ursprünglich ca. 1,63 g (883/1000 fein) auf 1,25 g (832/1000 fein) im Jahr 1361. In Oberitalien wurden die Kreuzer bereits in der ersten Hälfte des 14. Jh.s nachgeahmt, u.a. in Mantua und Verona. Zur Zeit der Schinderlinge, Mitte des 15. Jh.s, begann in Österreich die Kreuzerprägung, allerdings verfiel der Kreuzer schnell zur Billonmünze: Sein Raugewicht fiel unter 1 g, sein Feingehalt in Linz z.B. auf 413/1000, in Enns 1459 sogar auf 187/1000. Erst 1477 wurde die Münzstätte von Meran nach Hall verlegt. Fünf Jahre später wurden die ersten Vielfache, 6- und 12-Kreuzer-Stücke geprägt. Um die Wende vom 15. zum 16. Jh. wurde die Kreuzerprägung von vielen deutschen Münzherren aufgenommen. In Süd- und Südwestdeutschland prägten viele Münzstände vermehrt doppelte und vierfache Kreuzer, sog. Halbbatzen und Batzen. Der Kreuzer war um die Mitte des 16. Jh.s bereits so verbreitet, dass er Eingang in die Augsburger Reichsmünzordnungen von 1551 und 1559 fand. Dort wurden die Reichsmünzen nach Kreuzern bewertet. In Süddeutschland kam es zur Festsetzung des Guldens (Rechnungsgulden) auf 60 Kreuzer à 4 Pfennige. Es gab auch 3-, 6-, 7-, 10-, 12-, 15- und 20-Kreuzer-Stücke, die beiden letzteren Vielfache waren vor allem im 17./18. Jh. verbreitet. Das einfache Kreuzerstück wurde zur Kupfermünze. Die Kreuzerprägung wurde in den süddeutschen und einigen mitteldeutschen Staaten bis zur Einführung der Markwährung 1871 beibehalten, am längsten in Österreich bis zur Einführung der Kronenwährung 1892.

Kreuzgang

Wandelgang im Kloster.

Als Kreuzhof bezeichnet man den rechteckigen Hof mit Brunnen und einem Umgang im Zentrum eines Klosters, um den sich die anderen Klostergebäude (Kapitelsaal, Refektorium, Klosterkirche, Wirtschaftsgebäude) gruppierten. Der zumeist überwölbte Umgang um den Kreuzhof wird als Kreuzgang (für die Prozession mit dem Kreuz) bezeichnet.

Kreuzrippengewölbe

Form des Gewölbes.

Das normale gotische Gewölbe, bei dem sich die Rippen wie die Diagonalen in einem Rechteck kreuzen. Dieser Kreuzungspunkt wird meist durch einen Schlußstein hervorgehoben.

Kreuzzüge

Die Kreuzüge des 11.-14. Jahrhunderts hatten vornehmlich die Rückeroberung des "Heiligen Landes" zum Ziel.

Vom Ende des 11. bis Ende des 13. Jahrhunderts wurden mehrere Kriegzüge "im Namen des Kreuzes" gegen die "Heiden" geführt. Nach dem Willen Gottes (Deuts lo volt) sollte Jerusalem und das heilige Land zurückerobert und die morgenländischen Christen vom Joch der Heiden befreit werden. Die durch das Kreuz gekennzeichneten Kreuzfahrer verpflichteten sich durch ihr Gelübde zum Kampf für das Erbe (haereditas) Christi und erlangten dadurch für sich und ihre in der Heimat verbliebenen Angehörigen rechte und Privilegien. Sie erwarteten als Lohn für die Kreuzfahrt neben anderen Gnaden die Vergebung ihrer Sünden.

Kreuzzug und Kreuzzugsgedanke sind vorgebildet in der bis ins christliche Altertum zurückgehenden Jerusalemverehrung und Heilig-land-Wallfahrt, dem schon von den Kirchenvätern sanktionierten Heiligen Krieg sowie den i, 11. Jahrhundert von Päpsten und Bischöfen angeregten Feldzügen gegen "heiden" und Kirchenfeinde.

Ausschlaggebend für diese "bewaffneten Pilgerfahrten" waren aber nicht nur religiöse, sondern auch herrschaftliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen.

Anlass für den 1. Kreuzzug (1096-1099) unter Papst Urban II. war die Bitte Kaiser Alexios von Byzanz um militärischen Beistand gegen die Seldschuken, nachdem diese Anatolien erobert hatten. Der Papst hielt am 27. Nov. 1095 in Clermont in Zentralfrankreich eine demagogische Rede wider die Heiden, zu der so viele Menschen kamen, dass die große Menge in der Kathedrale keinen Platz fand und der Papstthron auf der Wiese davor aufgestellt werden musste. Über 100.000 Menschen folgten danach dem Aufruf Urbans II., der den Teilnehmern den Erlass ihrer Sünden versprochen hatte. Sie zogen plündernd gegen das Heilige Land und "befreiten" Jerusalem, indem sie dort ein Blutbad anrichteten.

Die Kreuzzüge schufen zum ersten Mal eine Art europäisches Zusammengehörigkeitsgefühl. Die mitteleuropäische Kunst des 12./13. Jahrhundert wurde vor allem durch die Eroberung Konstantinopels im 4. Kreuzzug (1204) stark beeinflusst. Damals gelangten viele byzantinische Kunstwerke als Beutestücke nach Italien und inspirierten mit ihrer Formensprache die ansässigen Künstler.

Folgende Kreuzzüge gab es:

  • 1189-1204 3. Kreuzzug
  • 1202-1204 4. Kreuzzug
  • 1212 Kinderkreuzzug
  • 1217-1221 5. Kreuzzug
  • 1228-1229 Kreuzzug Kaiser Friedrichs II.
  • 1248-1254 6. Kreuzzug
  • 1270-1275 7. Kreuzzug

Kroijiere

Funktionsträger beim Ritterturnier.

Kroijiere waren mittelalterliche Turnierrufer. Die Kroijiere stellten den vornehmen Damen und Herren auf den Tribünen und dem anderen Publikum rund um das Turnierfeld die einzelnen Teilnehmer vor. Man lobte und pries ihre Namen und würdigte das von ihnen geführte Wappen.

Krypta

Kirchenraum.

Die Krypta (griech. ,versteckt') ist ein gewölbter Raum unter dem Kirchenchor. Der Raum war Gebetsstätte und Ort eines Heiligengrabs.

Kryptoportikus

Eine Porticus, die teilweise oder ganz unterirdisch verläuft. In der Villenarchitektur wird auch ein oberirdisch verlaufender überdachter, von seiner Umgebung abgeschlossener Wandelgang so bezeichnet.

Siehe auch Porticus

Kumpf

Gewichts- bzw. Hohlmaß.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte

Kurfürsten

Die Kurfürsten (Wahlfürsten) galten als "Säulen des Reiches" und repräsentierten gemeinsam mit dem Kaiser das Reich.

Das Kurfürstenkollegium konnte schon im Spätmittelalter als eine repräsentative Korporation für das ganze Reich verbindlich handeln, indem es den Kaiser wählte. Nach ursprünglichen Vorstellung vom Wahlrecht des ganzen "Volkes" verfestigte sich seit dem Hochmittelalter die Gruppe der Kurfürsten als alleinige Königswähler. Kurfürsten waren: die drei rheinischen Erzbischöfe Mainz, Köln, Trier; der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen und der Markgraf von Brandenburg. Die Herausgehobenheit wurde nachträglich begründet und legitimiert mit der Erzämtertheorie: Die weltlichen Kurfürsten versahen am Königshof die Hofämter Mundschenk, Truchseß, Marschall, Kämmerer. Die drei geistlichen Kurfürsten hatten die Ämter von Reichserzkanzlern inne: Mainz für Deutschland, Köln für Italien, Trier für "Gallien". Der Pfalz kommt im fränkisch-rheinischen, westlichen Teil d
es Reiches, Sachsen im östlichen Teil das sog. Reichsvikariat zu, d.h. das Recht zur Vertretung des Königs bei Thronvakanz. Das Kurfüsrtenkolleg wurde in der Goldenen Bulle von 1356 als feste Korporation mit bestimmten gemeinsamen Privilegien endgültig festgeschrieben und entwickelte sich zums institutionellen Zentrum der Reichsverfassung. Die Goldene Bulle stellte sicher, daß es bei der Königswahl immer zu einer eindeutigen und sicheren Entscheidung kam. Dazu dienten Bestimmungen, die sicherstellten, daß sich die Zusammensetzung des Kollegiums nicht änderte (Festlegung des Erstgeburtsrechts und Unteilbarkeit der Kurländer), daß es nicht zu Rangkonflikten kam (Fixierung des zeremoniellen Rangs im Gehen, Stehen und Sitzen); daß die Kurfürsten sich allein versammeln durften, und - das wohl wichtigste - daß grundsätzlich das Mehrheitsprinzip galt. Das Kurfürstenkollegium repräsentierte das Reich als Ganzes in einem doppelten Sinne: Die Kurfürsten konnten verbindlich für das Ganze handeln und sie repräsentierten das Reich gemeinsam mit dem Kaiser in dem Sinne, daß ihr gemeinsames, feierliches öffentliches Auftreten die Majestät des Reiches sichtbar zur Erscheinung brachte. Deshalb sind auf Abbildungen "des Reiches" sehr oft allein Kaiser und Kurfürsten dargestellt.
(Text: Uni Münster) Vgl. auch den Artikel Adel

Kurtine

Abschnitt der Wehrmauer.

Als Kurtine bezeichnet man den zwischen zwei Wehrtürmen oder anderen militärisch markanten Punkten gelegenen, meist geradlinig verlaufenden Abschnitt einer Wehrmauer (Burg oder Festung).

Kustodia

Kirchengerätschaft.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Monstranz

Kyeser, Konrad

Mediziner und Kriegstechniker des 14.und 15. Jhs.

Näheres zu Konrad Kyeser finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

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Anmerkungen:

  1. Richard Puza: S. v. Kirchenvisitation. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 8, Sp. 1748-1751, hier Sp. 1748. Zurück
  2. Stefan Brakensiek; Thomas Simon: S. v. Visitation. In: Enzyklopädie der Neuzeit Online. URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_374773 (Zugriff: 26.02.2020). Zurück