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Mage (Agnat)
Verwandter. Die Magschaft sind im weiteren Sinne die Blutsverwandten (Gatten, Gesippen, Holden, Magen), im engeren Sinne die Verwandten außerhalb der Hausgenossenschaft (Busen, d.h. Sohn und Tochter, Vater und Mutter, Bruder und Schwester), die "Neffen" und "Nichten" im weitesten Sinne.
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Mainzer Stiftsfehde
Kriegerischer Konflikt um den Titel des Mainzer Erzbischofs (1459-1463). Der am 18. Juni 1459 zum Erzbischof gewählte Graf Diether von Isenburg-Büdingen führte zunächst gemäß seiner Wahlkapitulation einen Krieg gegen Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, erlitt jedoch am 4. Juli 1460 in der Schlacht bei Pfeddersheim eine Niederlage und mußte sich anschließend im Hemsbacher Vertrag (4. August 1460) mit dem bisherigen Gegner verbünden.
Der so in die gegen Kaiser Friedrich III. agierende Opposition eingereihte Diether wurde am 21. April abgesetzt. Am 8. August 1461 wurde sein Gegenkandidat, Graf Adolph II. von Nassau-Wiesbaden-Idstein, providiert; ihm schloss sich die Mehrheit des Domkapitels an, der Sekundarklerus blieb gespalten, die Stadt Mainz blieb nach Abschluss eines Schutzvertrages am 2. Dezember 1461 auf der Seite Diethers, zu dem auch Graf Philipp von Katzenelnbogen stand. Der Pfälzer Kurfürst finanzierte Diethers Krieg gegen Pfandabtretung der Erzstiftsteile an der Bergstraße. Mainzer Territorialpositionen in Oberhessen wurden an Landgraf Heinrich III. verpfändet. Adolph II. verbündete sich mit dem Trierer Kurfürsten Johann II. und dessen Bruder Karl in der Markgrafschaft Baden sowie dem Landgrafen Ludwig II. von Niederhessen. Entscheidend für die machtpolitische Auseinandersetzung wurde der Pfälzer Sieg bei Seckenheim am 30. Juni 1462 über die Nassauer Bundestruppe. Andererseits behauptete sich Adolph im Rheingau und in Bingen. Ehe die Pfälzer-Isenburger Verbündeten weitere Aktionen gegen ihn unternehmen konnten, überrumpelten Nassauer Streitkräfte am 28. Oktober 1462 Mainz und vertrieben die isenburgischen Anhänger. Adolph II. kassierte am 30. Oktober 1462 alle Privilegien, so dass die Stadt ihre Freiheiten verlor. Im Zeilsheimer Vertrag (5. Oktober 1463) verzichtete Diether auf das Erzbistum. Als Folge der Fehde für das Erzstift Mainz ging der Besitz im Naheraum, weitgehend der in Hessen verloren.
(Aus: Alois Gerlich: Mainzer Stiftsfehde, in Lexikon des Mittelalters VI, Spalte 144-145)
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Malter
Hohlmaß. Früheres Getreidemaß (Hessen: 1 Malter = 128 l; Preußen: 659,55 l). Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts fasste das Malter = 4 Simmer = 16 Kumpf = 64 Gescheid = 256 Mäßchen = = 128,01 Liter (128 Liter (seit 1818).
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Malteser
Katholischer Zweig des alten Johanniterordens. Der Malteserorden - mit vollem Namen "Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta" - ist der katholische Zweig des alten Johanniterordens. Nachdem der Ordensstaat der Johanniter auf der Mittelmeerinsel Rhodos 1522 von den Türken erobert worden war und der deutsche Ordenszweig Brandenburg sich der Reformation angeschlossen hatte, konnte der katholische Zweig neu aufgebaut werden. Er erhielt von Kaiser Karl 1530 die Insel Malta - daher die Bezeichnung "Malteser" - als Lehen und konnte nun dort seine Wirksamkeit entfalten. Dabei entstanden die modernsten medizinischen Einrichtungen der damaligen Zeit, erneut wurden Festungen und eine Flotte zur Verteidigung des Abendlandes gegen die Türken aufgebaut. 1548 erhielt der Großprior in Deutschland von Kaiser Karl V. für sich und seine Nachfolger die Würde eines Reichsfürsten.
Der Belagerung von Malta durch das Türkenheer im Jahr 1565 konnte der Malteserorden widerstehen. Aber während der Reformation verloren die Malteser ihre englischen und deutschen, während der Französischen Revolution ihre französischen Besitzungen, dennoch spielte der Orden bis weit ins 19. Jahrhundert hinein in der europäischen Geschichte eine bedeutende Rolle. Die Russen boten sich als Schutzmacht an, doch konnte das napoleonische Heer die Insel 1798 - nach fast 270 Jahren Ordenspräsenz auf Malta - kampflos einnehmen; letzter Großmeister des Ordens in Malta war der Deutsche Ferdinand von Hompesch. 1798 verlagerte sich der Konvent nach Triest, 1834 siedelte er nach Rom über; zu diesem Zeitpunkt hatte Russland sämtliche Güter der Ritter innerhalb seiner Territorien konfisziert. Der Orden behielt seine Souveränität, der neue Sitz in der Via Condotti blieb exterritorial.
Die Malteser bilden heute eine religiöse Gemeinschaft und einen Ritterorden. Letzterer unterteilt sich in fünf große Priorate und eine Anzahl nationaler Versammlungen, die diplomatische Verbindungen zum Vatikan und verschiedenen Ländern pflegen. 1998 hatte der Souveräne Malteser-Ritterorden 12.000 Mitglieder in 42 nationalen Assoziationen, unterhält diplomatische Beziehungen zu 81 Staaten, hat Beobachterstatus in der UNO und ist mit einer Vielzahl von Hilfswerken und Hilfsprogrammen weltweit caritativ tätig; er unterhält Krankenhäuser, Unfallambulanzen sowie Versorgungseinrichtungen für Kriegsopfer und Flüchtlinge.
In Deutschland wurde für die katholischen Ordensritter 1859 die Genossenschaft der Rheinisch-Westfälischen Malteserritter und 1867 der Verein der Schlesischen Malteserritter gegründet, beide schlossen sich 1992 zur Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens zusammen. 1953 erfolgte die Gründung des Malteser-Hilfsdienstes durch zwei deutsche Malteser-Assoziationen und den Deutschen Caritasverband. So ist der Orden heute in Deutschland Träger des Malteser-Hilfsdienstes, der Krankenhäuser, Hospize, Alten- und Pflegeheime betreibt, Umsiedlern und Asylbewerber betreut, Katastrophenhilfe, Ausbildung in Erster Hilfe, Betreuung Schwerkranker auf Pilgerfahrten, z.B. nach Lourdes, und anderes mehr leistet.
Malteserritter tragen schwarze Mäntel mit dem weißen, achtspitzigen Malteserkreuz. Der Rang des als Prinz angeredeten Großmeisters entspricht dem eines Kardinals.
(Quelle: www.heiligenlexikon.de)
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Mange
Mittelalterliche Belagerungsmaschine (Torsionsgeschütz). Die mittelalterlichen Torsionsgeschütze hatten mit dem römischen Onager nur noch das Torsionsprinzip gemeinsam. Auch bei der mittelalterlichen Mange (Manga) steckte der Wurfarm mit seinem unteren Ende in einem Torsionsstrang. Das Widerlager für den Wurfarm bestand aus einem horizontalen Querbalken, an dem Polsterkissen für den Anschlag angebracht waren. Der Wurfarm war vor Beschädigungen durch den Aufprall durch eine Wicklung mit Tauwerk geschützt. An seinem oberen Ende lief er in eine Art Löffel zur Aufnahme des Geschosses aus. In Vorspannstellung stand der Arm senkrecht und konnte für den Wurf bis fast in die Horizontale herabgezogen und dort arretiert werden. Zog man den Bolzen heraus, schnellte der Arm nach vorne und beschrieb einen Viertelkreisbogen von 90 Grad. Das Geschoss verließ den Löffel im Moment der größten Beschleunigung bei einer Stellung des Arms von ca. 60 Grad. Die Mange hatte einen erheblich längeren Beschleunigungsweg als der römische Onager und verfügte damit auch über eine größere Reichweite. Die durchschnittliche Reichweite mittelalterlicher Mangen lag für Steine von 30 kg Gewicht bei etwa 400 Metern.
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.
(Text: Stefan Grathoff)
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Mannfall
Begriff aus dem Lehnswesen. Veränderung in der Person des Vasallen (z. B. Tod), siehe auch Herrenfall
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Mannpforte
Für Fußgänger bestimmte kleine Pforte in einem Flügel des Burgtores. Ausschließlich für Fußgänger bestimmte, in einen Flügel des Burgtores eingeschnittene oder neben diesem befindliche kleine Pforte. Der Zugang wird auch Nadelöhr, Katzenloch (siehe dort) oder Schlupfpforte genannt und kommt auch bei Stadtmauern vor.
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Mannwerk
Arbeitsleistung eines Mannes an einem Tag. Ein Mannwerk umschreibt die Wiesen- oder Rebenfläche, die ein Mann täglich mähen bzw. mit der Hacke bearbeiten kann.
Gelegentlich taucht auch die Bezeichnung mangrafft auf (Mainzer Ingrossaturbuch 12 fol. 58). Der Begriff dürfte mit dem des Mannwerkes identisch sein.-
Mantelmauer
Ummauerung einer Burg (oder Stadt) Von Mantelmauer, auch bezeichnet als Bering, Burgmantel, Hoher Mantel, Ringmauer, Zingel oder Hemd, spricht man, wenn Teile der Ringmauer besonders hoch und massiv erbaut waren. Der Hohe Mantel ist anders als die Schildmauer kein eigenständiger Verteidigungsbau, sondern diente dem besonderen Schutz besonders gefährdeter Gebäude und Mauerteile. Viele Mantelmauern entstanden erst im Laufe der Zeit durch Erhöhung einfacher Ringmauern. Teilweise konnten solche Hohen Mäntel die ganze Burg umfassen. Die Schildmauer überragte Ringmauer und Mantelmauer an Höhe und Mächtigkeit.
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Mariatheresientaler
Mittelalterliche Währungseinheit. Österreichische Silbermünze mit Prägejahren von 1741-1780. Auf der Vorderseite der Münze ist das Bildnis Maria Theresias (1717-1780, Regentin seit 1740)) und auf der Rückseite der Doppeladler abgebildet. Seit 1858 ist der Mariatheresientaler außer Kurs. Der Beliebtheit der Münze Rechnung tragend, werden noch heute Nachprägungen mit der Jahreszahl 1780 hergestellt, und die Münze war in einigen Staaten des Vorderen Orients und in Ostafrika (Äthiopien) bis in unser Jahrhundert als Zahlungsmittel verbreitet. Mit bis jetzt über 350 Millionen Stück ist der Mariatheresientaler die am längsten einheitlich geprägte Münze der Welt.
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Mark (Gebiet)
Grenze bzw. früher auch Grenzraum. Mark (von mittelhochdeutsch marc "Markierung", "Grenze") bezeichnete die Grenze bzw. in alter Zeit den Grenzraum und da dieser niemandem gehörte, überhaupt jedes derartige Land, dann auch solches, das sich in Gemeinbesitz befand (Allmende), dann das Nutzungsrecht an derselben und die Gesamtheit der Nutzungsberechtigten, die Markgenossenschaft. Mark meinte auch ein umgrenztes Gebiet, z.B. eine Grundherrschaft, ein Gau und endlich ein Gebiet an der Grenze, vor allem die Mark des Markgrafen.
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Mark (Währung)
Alte Währungseinheit. Ursprünglich Gewichtseinheit, Recheneinheit (Zählmark) und Bezeichnung für verschiedene Münzen und Währungen, letztere siehe Mark II. Der Ursprung des Wortes kommt wohl aus dem Altnordischen, ein Zusammenhang mit "markieren" (zeichnen) wird angenommen. Im 11./12. Jh. löste die Mark in Europa allmählich das karolingische Karlspfund als Münzgrundgewicht ab. Die Wägepraxis auf ungleicharmigen Schnellwagen lassen darauf schließen, dass die Mark (Marca) die Hälfte eines (nordischen) Pfundes darstellte. Dies wird unterstützt durch die Einteilung der Mark in 8 Unzen - das Karlspfund war in 16 Unzen unterteilt. Auch die Unterteilung in 16 Lot weist auf ein hängendes Gewicht beim Wiegen hin, dessen man sich bei der Schnellwaage bediente, um auf der Lastseite ein Mehrfaches wiegen zu können. Die Bezeichnung Mark erscheint schon im 9. Jh. in angelsächsischen und dänischen Dokumenten, in der Mitte des 11. Jh.s auch in Deutz und Köln als Mark "Coloniensis ponderis et puritatis" (Kölner Gewichts und Feinheit), erst 1185 in Frankreich als Mark "ad pondus Trecense" (zum Gewicht von Troyes). Aufgrund ungenügender Eichung, Abnutzung von Gewichtsstücken und Abrundungen bildeten sich lokale Marken verschiedenen Gewichts. Sie sind je nach Region und Zeit sehr unterschiedlich im Gewicht, die wichtigsten sind die Kölner Mark (233,856 g), die Pariser Troymark (277,75 g), die Towermark (233,275 g), die spanische Mark (230,348 g), die portugiesische Mark (229,5 g), die Krakauer Mark (197,98 g), die Wiener Mark (280,664 g), die Nürnberger Mark (237,52 g) und die Würzburger Mark (238,62 g). Im Gebiet der deutschen Staaten setzte sich die Kölner Mark durch. In der Esslinger Reichsmünzordnung von 1524 setzte man die Kölner Mark als gemeinsames Basisgewicht der Reichswährung fest. Erst 1857 wurde sie gemäß der Wiener Münzvereinbarung zwischen dem Deutschen Zollverein und Österreich vom Zollpfund zu 500 g abgelöst. Neben ihr galt nur noch in Österreich die Wiener Mark, in Westeuropa setzte sich die Pariser Troymark durch.
Aus der Kölner Mark ging die Unterteilung in Essaygewichte der Mark in Gold (24 Karat zu 288 Grän) und Silber (16 Lot) hervor. Die Silbermark wurde in Richtpfennige (256 Stück), seit dem 14. Jh. zusätzlich in Heller (512 Stück), seit dem 16. Jh. noch genauer in Ässchen (4352) unterteilt. Zudem unterscheidet man noch die feine Mark (aus Feinsilber ohne zusätzlichen Legierungen) von der rauen Mark, die mit den Legierungen versehen war, wie sie die Münzverordnung festlegte. Im 12. Jh. taucht dokumentarisch zum ersten Mal das Lot auf, im 13. Jh. wird zum ersten Mal zwischen Gewichtsmark und Zählmark unterschieden.
Die Zählmark bildete sich, indem man eine bestimmte Anzahl von Denaren rechnete, die aus der Mark auszuprägen waren. Diese Recheneinheit war regional verschieden. Da die Denare mit der Zeit diversen Münzverschlechterungen unterworfen waren, musste die Anzahl der tatsächlich ausgemünzten Denare nicht einmal der gängigen Rechnung entsprechen. In Köln zählte man (um 1170) 144 Denare, später 160 Denare auf die Gewichtsmark, in Lübeck um die Mitte des 13. Jh.s 16 Schillinge (192 Denare).
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Markgenossenschaft
Wirtschaftlicher Verband, der auf einem gemeinsam bewirtschafteten Gebiet (Mark) beruht. Wirtschaftlicher Verband, der auf der gemeinen Mark bzw. Allmende beruht und, ohne an sich politischer Verband zu sein, mit einem solchen zusammenfallen kann. Auch ein einzelnes Dorf konnte eine Markgenossenschaft bilden, doch umfasste sie sehr häufig mehrere Dörfer, oder konnte aus Einzelhöfen bestehen; auch ein Tal konnte Markgenossenschaft sein. In diesen Fällen entstanden Gesamtmarken, die jedoch auch von vornherein dadurch entstehen konnten, dass nicht das ganze Land an die einzelnen Dörfer usw. verteilt wurde. Wegen des üblichen Zusammenfallens von Dorfschaft und Markgenossenschaft wird vielfach mit letzterem Wort auch die erstere bezeichnet, besonders wenn es sich um Nutzungen der Allmende handelt.
Markgenossen waren ursprünglich alle, die sich gleichzeitig angesiedelt hatten bzw. deren Erben. Ein Neuzuziehender konnte nur mit Zustimmung aller Berechtigten Markgenosse werden. Die Rechte der Markgenossenschaft standen nur dieser zu gesamter Hand zu, der Einzelne hatte nur Nutzungsrecht. Ursprünglich persönlich, wurde dieses Echtwort später dinglich, an bestimmten Hufen haftend, mit diesen geteilt, so dass nicht mehr alle Markgenossen gleiches Recht hatten; andererseits entstand auch ein für sich bestehendes Nutzungsrecht, so dass endlich die Markgenossenschaft nicht mehr eine Siedlungsgenossenschaft war, sondern ein Verband von Nutzungsberechtigten, die gleichzeitig mehreren Markgenossenschaften angehören konnten. Auch ganze Gemeinden und andere juristische Personen konnten Markgenossen sein. Für die Angelegenheiten der Markgenossenschaft bestand ein besonderes Mark[en]gericht, das auch Verwaltungsorgan war, Strafen festsetzte und Weistümer erließ.
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Markgraf
Adelsmitglied. Lat. marchio, marchisus, bezeichnete im Frankenreich den Stellvertreter des Königs im militärisch gesicherten Vorfeld der Stammesherzogtümer (Marken), der mit besonderen Befugnissen ausgestattet war. Die dem Reichsgebiet vorgelagerten Marken spielten eine wichtige Rolle als militärisches Aufmarschgebiet zu Kriegszeiten, im Osten auch zur Christianisierung der Bevölkerung angrenzender Stämme. Die Vollmachten der Markgrafen (Heerbann, hohe Gerichtsbarkeit, Befestigungsrecht) gingen über die Rechte der anderen Grafen hinaus und gaben den Befehlshabern wichtiger Marken eine fast so starke Selbstständigkeit und Gewalt wie die der Stammesherzöge. Die karolingischen Markgrafschaften (Spanische Mark, Bretonische Mark und Ostmarken) gingen in die Stammesherzogtümer ein oder verfielen. Die Sachsenkaiser gründeten neue Markgrafschaften, z.B. die Dänische Mark, die Marken Meißen, Lausitz, Krain, Aquileia, Verona und die Steiermark.
Im 12. Jh. wurden die Markgrafen von Brandenburg, Meißen, der Lausitz, Mähren und Namur mit der Feudalisierung der Ämter und wachsender Selbstständigkeit zu Reichsfürsten. Im 11. und 12. Jh. prägten verschiedene Markgrafen Münzen. Bis zum Ende des Reichs gab es neun Markgrafen: Baden, Brandenburg, Ansbach, Bayreuth, Meißen, Lausitz, Mähren, Burgau und Hochberg. Der Titel Markgraf kommt am häufigsten auf brandenburgischen und badischen Münzen vor. Die Markgrafen von Baden leiteten ihren Titel von der Mark Verona ab. Die fränkisch-brandenburgischen Fürstentümer (Ansbach und Bayreuth) wurden seit 1415 zu Markgrafschaften. In Frankreich, Italien und Spanien entwickelten sich die Titel Marquis und Marquese zum bloßen Adelsprädikat.
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Marktrechte
Zentrales Freiheitsrecht eines Ortes. Inbegriff der Freiheiten und Rechte, die den Marktbesuchern eines Ortes und diesem selbst als Markt vom Marktherrn, d.h. dem König (bzw. Stadtherrn) oder demjenigen, dem der König das Recht, einen Markt zu errichten verlieh, gewährt wurden, besonders der Marktfrieden, ein besonderes Marktgericht und dergleichen.
Mit dem Marktrecht war regelmäßig Zoll und Münze verbunden. es galt vielfach als Vorläufer des Stadtrechts, daher werden die beiden Ausdrücke und ihre Synonyme häufig wechselseitig gebraucht. Marktrecht bezeichnete ferner das Recht einer Stadt, die Landleute in einem bestimmten Umkreis zu zwingen, ihre Erzeugnisse nur in der Stadt abzusetzen. Auch die von den Bürgern zu leistenden Gemeindefronden wurden Markrecht genannt.
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Marschall (Amt)
Eines der vier alten Hofämter. Später militärischer Dienstgrad. Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.
Der Marschall war zunächst im wesentlichen Stallmeister. Aus der Oberaufsicht über die Pferde und damit über das berittene Gefolge entstand einerseits mit dem Aufkommen der Ritterheere der Oberbefehl des Marschalls im Kriege und die Führung der Ritterschaft bzw. der Landstände, andererseits eine Oberaufsicht über das gesamte Hofwesen, was endlich dazu führte, dass der Marschall die Obliegenheiten des Truchsessen, Mundschenken und Küchenmeisters übernahm. Vor allem war er auch Reisemarschall und hatte für die Gäste zu sorgen. In den meisten deutschen Territorien wurden im späteren Mittelalter diese Funktionen auf verschiedene Beamten verteilt: - Oberbefehlshaber wurde der Feldmarschall, die Leitung der Hofgeschäfte und die Gerichtsbarkeit erhielt ein Hofmarschall - die ursprüngliche Funktion ein besonderer Stallmeister. Der 'alte' Marschall, dessen Amt inzwischen meist erblich geworden war behielt, außer dass er bei Krönungen usw. noch die alten Dienste tat, in einigen Territorien nur noch den Vorsitz der Landstände bzw. des Landtags.
Der Begriff Marschall wurde später als hoher militärischer Dienstgrad verwendet, auch als Feldmarschall.
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Maß (Maßeinheit)
Flüssigkeitsmaß. Im Großherzogtum Hessen des 19. Jahrhunderts hatte die Maß = 4 Schoppen = 2 Liter.
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Maschikuli
Element im Burgbau. Bei manchen Burgen ließen sich die Bodenbretter von nach außen vorkragenden Wehrgängen (Hurden) entfernen, und durch die so entstandene Öffnung konnten heiße Flüssigkeiten, Steine u.a. auf die Angreifer am Fuß der Mauer geschüttet und geworfen werden konnten.
Zuweilen konnte man mehrere Bodenbretter wegnehmen und schuf so regelrechte Reihengußöffnungen. Diese Bauweise fand ihre Vollendung in den Maschikulis ( von französisch machecoulis = Pechnase). Im Gegensatz zu den Reihengußöffnungen waren Maschikulis an der Mauerkrone fest installierte Gußerkerreihen, die auf Konsolen und Kragsteinen liegend aus der Mauerflucht vorkragten. Sie werden auch als Pechnasenkranz bezeichnet.
Die Bauweise der Maschikulis wurde im 12. Jahrhundert von den Kreuzfahrern aus dem syrisch-palästinensischen Kriegsgebiet zuerst nach Frankreich mitgebracht. Sie waren eine Vervollkommnung der erstmals von den Byzantinern im 6. Jahrhundert erbauten Gußerker.
Die ,echten' Maschikulis dienten ausschließlich der Verteidigung und waren meist nur an den Wehrbauten zu finden. Im 14. und 15. Jahrhundert wurden auch ,falsche' Maschikulis als Verzierung an Wohnbauten angebracht. Sie waren an der Unterseite geschlossen und nicht mehr als Gießerker zu verwenden. Die Gurtbänder, die man an vielen romanischen Kirchen bemerken kann, scheinen eine stilistische Nachahmung dieser Maschikulis zu sein.
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Maßwerk
Ornamentales, meist aus geometrischen Figuren entwickeltes Schmuckwerk. Ornamentales, meist aus geometrischen Figuren entwickeltes Schmuckwerk, vor allem in gotischen Fenstern und Portalen, auf Silhouettenwirkung berechnet, in Blenden als Relief verwendet.
Bauornament aus geometrischen Grundformen, besonders aus Kreis, Paß, Blatt, Schneuß, Wabe und in deren Öffnungen ein- springende Nasen. Ursprünglich als Lochformen im steinernen Bogenfeld über zwei, von einem gemeinsamen Bogen überfangenen Fenstern ("negatives" Maßwerk) oder als Radfenster schon seit der Spätromanik. Seit der Hochgotik aus gebogenen, bes. in der (engl.) Spätgotik auch geraden Profilsteinen. Diese sind gleichdick oder dünner als das Stabwerk ( Fenster) im unteren Fensterteil. Maßwerk dient auch der Gliederung von Rundfenstern, Giebeln, Wimpergen, Brüstungen, Turmhelmen.
Blendmaßwerk ist einer geschlossenen Wand vorgeblendet.
Schleierwerk nennt man freistehendes, offenes Maßwerk vor einer Wand oder Nische.-
Matafunde
Mittelalterliche Belagerungswaffe. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.
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Mattiaker
Ein germanischer rechtsrheinischer Stamm. Die Mattiaker waren ein rechtsrheinischer, für die Römer germanischer Stamm, der im Taunus, der Wetterau sowie im Gebiet des heutigen Wiesbadens siedelte, wie der antike Name der Stadt (Aquae Mattiacae) bezeugt. Mit der Errichtung des Mainzer Legionslagers im späten 1. Jh. v. Chr. lebten die Mattiaker somit in direkter Nachbarschaft zum Römischen Reich, dem sie größtenteils freundlich gesinnt waren. In den Chattenkriegen Domitians (83-86 n. Chr.) wurde auch ihr Siedlungsterritorium erobert und die Bevölkerung zunehmend romanisiert. Das Gebiet wurde unter römischer Kontrolle zur Verwaltungseinheit der Civitas Mattiacorum. Auch für die Spätantike sind die „Mattiaci“ über die Notitia Dignitatum noch als Bestandteile des römischen Heeres greifbar.
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Matutin
Klösterliches Stundengebet. Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten. Matutin (auch Vigil oder Vigilien genannt) war das Nachtgebet zwischen Mitternacht und dem frühen Morgen.
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Mauerbohrer
Belagerungsgerät. Mauerbohrer (terebrae) waren lange Stangen mit eisernen Spitzen. Indem man ein um den Bohrschaft gewickeltes Seil hin und her zog oder die Stange an Handgriffen drehte, wurde die Spitze in die Mauerfugen gebohrt. Nach langwierigen Bemühungen mochte es gelingen, einzelne Steine und Quader zu lockern und herauszubrechen.
Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.
(Text: Stefan Grathoff)
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Mauertürme
Teil der Befestigung. Bei den deutschen Burgen sind Türme auf und an den Ringmauern erst in der Zeit nach den Kreuzzügen aufgekommen. Die Kreuzfahrer hatten diese zweckmäßigen Ergänzungen der Verteidigungsanlagen während der Kämpfe in Syrien kennen gelernt und nach ihrer Rückkehr in deutsche Burgen einbauen lassen. Mauertürme wurden als rechteckige oder runde Eck- oder Flankierungstürme so in die Mauer eingefügt, dass sie ein Stück hervorragten und freies Schussfeld entlang der Mauerflucht ermöglichten (Seitenbestreichung). Mauertürme überragten die Ringmauer nur wenig. Waren sie in die Vor- oder Zwingermauern eingebaut, wurden sie auf der Innenseite offen gelassen. So konnten Angreifer, welche die Zwingermauer durchbrochen hatten, sich in diesen Halbschalentürme nicht verschanzen.
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Mediatisierung
Unterwerfung von Herrschaften oder Besitzungen, die zuvor unmittelbar dem Heiligen Römischen Reich unterstanden, unter eine Territorialherrschaft. Im Heiligen Römischen Reich gab es Fürsten, Grafen, Reichsritter u.a., die über Reichsgüter verfügten oder ihre aus dem Mittelalter stammenden Lehnsbeziehungen zu Kaiser und Reich bewahren konnten. Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten ihrer Rechte und wurden größeren Territorien ein- und untergeordnet. Sie behielten ihren »Stand«, verloren aber ihre Reichsunmittelbarkeit, vor allem das Recht, erstinstanzlich beim Reichsgericht klagen zu dürfen.
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Mehrfelderwirtschaft
Bodennutzungssystem. System der Felderwirtschaft. Die Bebauung erfolgte in vier, fünf und mehr Schlägen, von denen mehrere Brache sein konnten.
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Mensa (Altar)
Tischplatte des Altars Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Altar.
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Merowinger
Fränkisches Adelsgeschlecht im Frühmittelalter. Die Merowinger herrschten zwischen 482 und 639/751. Das Geschlecht der Merowinger, genannt nach dem sagenhaften Stammvater Merowech verdichtete im 5. Jahrhundert seine im Gefolge des zerschlagenen römischen Reiches erlangten Herrschaftsinseln zu einem fränkischen Einheitsreich, dem Frankenreich. Durch ständige Familienkämpfe und Teilungen verfiel die Dynastie im 7. Jahrhundert und wurde schließlich durch das fränkische Hausmeiergeschlecht der Karolinger 751 ausgeschaltet. Der Sohn Pippins d.J. (III.) war Karl der Große, der von 768-814 regierte. Unter seinen Nachkommen wurde das Frankenreich 843 im Vertrag zu Verdun in ein Mittel- Ost- und Westreich geteilt. Damit war - vereinfacht gesagt - der Grundstein zur Entstehung Frankreichs (Westfranken) und Deutschlands (Ostfranken) gelegt. Das Mittelreich, das 843 Lothar I. zugesprochen wurde, lebt heute noch in der Landschaftsbezeichnung Loth(a)ringen fort.
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Metonymie
Ersetzung des eigentlich gemeinten Ausdrucks durch einen anderen, der in naher sachlicher oder geistiger Beziehung zu diesem steht, z. B. Goethe lesen. -
Metrologie
Lehre von den Maßen und Einheiten. Metrologie (Lehre von den Maßen und Einheiten), Realienkunde (Lehre von Sachkultur und Alltagsleben im Mittelalter) sowie Architektur sind eigentlich keine Hilfswissenschaften im engeren Sinn.
Und doch sind gerade Fragen aus diesen Bereichen mit die spannendsten: Wie lange war ein "Rheinischer Fuß"? Lassen sich geschichtliche Informationen aus mittelalterlichen Rezepten gewinnen? Welche Schlüsse lassen sich aus der Form des Daches des Wormser Dom herleiten?
Die Metrologie ist die Lehre von den Maßen und Gewichten. Man unterscheidet zwischen der theoretischen, technischen, gesetzlichen und historischen Metrologie. Die theoretische Metrologie befasst sich vorwiegend mit den Maßeinheiten, dem Maßsystem und deren theoretischen Zusammenhängen. Die historische Metrologie behandelt die Geschichte des Messens.
Ziel der Realienkunde ist die Erforschung der Vielfalt menschlicher Lebensgestaltung, ausgehend von der materiellen Kultur. Da die materielle Kultur Medium gesellschaftlicher Kommunikation ist, versteht man unter „Realien“ Dinge ebenso wie Ideen, deren Kontext (Handlungen, Vorstellungen, Bewertungen) Lebenswirklichkeiten herstellt. Daher ist Realienkunde nicht vorrangig Sachforschung, sondern Kulturforschung. Das Spektrum „realienkundlicher“ Quellen ist dabei unbegrenzt. Hierzu gehören Sachzeugnisse, Inhalte von Bildern und Texten. Realienkunde arbeitet interdisziplinär. Sie steht in direktem Zusammenhang zur Alltagsgeschichte, Ethnologie, Mentalitätsgeschichte, historischen Anthropologie und anderen Disziplinen der Kulturgeschichte.
(Redakt. Bearb. S.G.)
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Metropolit
Amtstitel des >Erzbischofs. Amtstitel des Bischofs, der einer Erzdiözese vorsteht, auch Erzbischof genannt. Der Erzbischof leitet die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung in den ihm unterstellten Diözesen (Suffraganbistümern). Erzbischof gibt es auch (selten) als reinen Ehrentitel. Siehe Erzbischof.
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Mine (Befestigungsmauer)
Unterirdischer Gang. Von Angreifern unter die Burgmauern getriebener unterirdischer Gang, mit dem Ziel das Mauerfundament zu unterhöhlen und zum Einsturz zu bringen. Die Verteidiger konnten Gegenminen anlegen, um den Angreifer zu vertreiben.
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Ministerialen
Ursprünglich unfreie Dienstleute, die im Dienste ihrer Herren bis in den Adel aufsteigen konnten. Die Ministerialen waren ursprünglich persönlich unfreie Dienstleute (minister, officialis, servicus, serviens, servus) der Fürsten. Sie wurden von ihren Herren vornehmlich als Ratgeber, Gutsverwalter, Kriegsführer und Gerichtsvorsitzende eingesetzt und bildeten quasi deren "Beamtenschaft". In dem Maße wie ihre Bedeutung für die Herren stieg, erlebte der Stand der Ministerialen einen gewaltigen sozialen Aufstieg.
Karl der Große (768-814) ordnete im sog. Capitulare de villis für das fränkische Reich an, daß die ministeriales nicht mehr nur Hand- und Feldarbeit verrichten, sondern auch in der Verwaltung beschäftigt werden sollten. In der Folge gingen die großen weltlichen und geistlichen Grundherren in ganz Europa dazu über, den Ministerialen die Bewirtschaftung und Überwachung ihrer Güter zu übertragen. Für ihre Dienste wurden den Ministerialen Lehen übertragen. Schon dadurch unterschieden sich die Ministerialen (familia major et melior) deutlich von den niederen Dienstleuten
Ihre persönliche Unfreiheit trat in den Hintergrund; schnell kamen sie an Macht und Ansehen den freien Herren gleich. Im Laufe des 11. Jahrhunderts schlossen sie sich zu einem besonderen Stand zusammen, zuerst in den geistlichen Herrschaften, erhielten ein besonderes Recht (Dienstrecht) mit besonderem Gericht (Dienstmannengericht) und die Erblichkeit ihrer Lehen. Wie die freien Herren durften die Ministerialen Lehen annehmen und ausgeben, Waffen tragen und wie die Ritter leben. Auch Burgenbesitz blieb ihnen nicht verwehrt. Schon früh begannen einige Ministerialen auf Lehensgut Burgen für ihre Herren zu errichten und wurden dort Viztum oder sogar Burggraf. Als im 11./12. Jahrhundert neben ihren Ämtern auch ihr Lehnsbesitz für vererbbar erklärt wurde, verfügten sie über eigene (Lehns-)Burgen. Es dauerte nicht lange bis die ersten Ministerialen eigene (allodiale) Burgen kauften und auf Eigengut errichteten.
Erhielt der erwachsene Ministeriale kein Lehen vom Herrn, so stand es ihm frei, zu dienen wem er wollte. Der Misteriale konnte von anderen Herren echte Lehen empfangen. dadurch verwischte sich der Unterschied zwischen Ministerialen (Altministerialen) und Lehnsmannen, auch dadurch, dass mit der Zeit auch Herren höheren Standes in die Ministerialität eintraten. Bald standen die Ministerialen mit den Rittern auf gleicher sozialer Stufe und verschmolzen mit ihnen im 15. Jahrhundert zum Stand der Niederadligen. Den ersten Rang unter den Ministerialen nahmen die Reichsministerialen ein, zu denen stets auch die Ministerialen der geistlichen und einiger weltlichen Fürsten zählten. Einigen besonders bedeutenden Ministerialen gelang es, zu mächtigen Herren aufzusteigen: Von den Herren von Münzenberg, Pappenheim, Bolanden und den einflussreichen Reichsschenken von Schüpf kann man sich kaum vorstellen, dass sie aus dem ehemals unfreien Stand der Ministerialen hervorgegangen sind.
(Text: Stefan Grathoff)
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Mischdialekt
Mischung aus zwei verschiedenen Dialekten Ein Mischdialekt entsteht beim Aufeinandertreffen zweier verschiedener Dialekte und vereint Merkmale aus beiden. Treffen zwei Sprachen aufeinander und vermischen sich in ihren Merkmalen, spricht man bei dessen Ergebnis von einer Mischsprache.
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Mitra
Bischofsmütze. Die kegelförmige, spitz auslaufende Mütze eines Bischofs.
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Mitteldeutsch
Nördlicher Teil des hochdeutschen Sprachgebiets, der die zweite Lautverschiebung nur teilweise durchlaufen hat. Das Mittelhochdeutsche unterscheidet sich vom Niederdeutschen und Oberdeutschen darin, dass es die zweite Lautverschiebung zwar durchlaufen, dabei die Affrizierung aber nur teilweise durchgeführt hat. Dieses Unterscheidungsmerkmal differenziert das Mitteldeutsche auch noch einmal in Westmitteldeutsch (Rheinfränkisch, Moselfränkisch, Ripuarisch – alle ohne Verschiebung von p im Anlaut: pund) und Ostmitteldeutsch (Thüringisch, Obersächsisch, Nordobersächsisch-Südmärkisch, Schlesisch und Hochpreußisch – alle mit Verschiebung von p im Anlaut: fund) – in Abgrenzung zum Oberdeutschen (pfund).
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Mittelhochdeutsch
Sprachstufe des Deutschen zwischen 1050 und 1350. Das Mittelhochdeutsche (1050-1350) trennt sich durch versch. phonologische (z. B. ahd. ubil > mhd. übel; ahd. lobōn > mhd. loben) und dadurch bedingte morphologische Veränderungen vom Althochdeutschen (750-1050). Selbst abgelöst wird das Mittelhochdeutsche später vom Frühneuhochdeutschen (1350-1650).
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Mittelrisalit
Architektonisches Element. Ein Bereich in der Mitte der Fassade, der um einiges aus der Fluchtlinie herausragt und in irgendeiner Weise hervorgehoben ist.
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Mönch
Der Gedanke des Mönchtums ist nicht auf das Christentum beschränkt, er lässt sich in vielen verschiedenen Religionen und Kulturkreisen nachweisen. Die ersten christlichen Mönche finden sich in Ägypten, Palästina, Syrien und Kleinasien (Asketen, Eremiten, Zönobiten) zu Beginn des 4. Jahrhunderts. Auch in der römischen Provinz Gallien - im heutigen Südfrankreich - gab es schon vor dem 4. Jahrhundert mönchisches Zusammenleben.
Die Mitglieder der klösterlichen Gemeinschaft (Mönche bzw. Nonnen) leben unter Einhaltung der Gelübde Gehorsam, Beständigkeit und klösterlicher Lebenswandel (Armut und Ehelosigkeit) zusammen, und zwar unter Leitung eines Abtes bzw. einer Äbtissin und unter Beachtung einer bestimmten Klosterregel. Der Dienst Gottes, dem sie sich verschrieben haben, vollzieht sich in Gebet und Arbeit. Gebet ist unmittelbarer, Arbeit mittelbarer Gottesdienst. Das gemeinschaftliche Gebet im Kloster, das Chorgebet, dessen Hauptbestandteile Psalmen und andere Schrifttexte sind, reicht mit seinen Wurzeln bis in das frühe Christentum zurück. Das Chorgebet wird auch Stundengebet genannt, weil es den Ablauf des Tages heiligt. Es umfasst folgende Gebetszeiten, die auf die Eucharistiefeier als auf ihr Zentrum hingeordnet sind: Laudes - Morgenlob; Terz, Sext, Non - Heiligung der 3., 6. und 9. Tagesstunde; Vesper - Gebet am Spätnachmittag; Komplet - Gebet vor der Nachtruhe; Nokturnen - nächtliches Gebet.
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Monophthong
Einfacher Vokal. Einfacher Vokal (z.B. i, u, a, ö) im Gegensatz zum Diphthong.
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Monophthongierung
Entwicklung eines Diphthongs zu einem Monophthong. Bei der neuchhochdeutschen Monophthongierung wurden die mittelhochdeutschen Diphthonge ie, üe, uo zu neuhochdeutsch i, ü, u, z.B. mittelhochdeutsch schief (gesprochen: schi-ef) brüeder, guot – neuhochdeutsch schief (gesprochen: schiif), Brüder, gut.
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Monstranz
Liturgisches Gefäß mit Reliquien- oder Hostieneinsatz. Ostensorium, Kustodia, von lateinisch monstrare, "zeigen", "zur Schau stellen", Eine Monstranz war ein liturgisches Gefäß, in dessen Mitte das Stück einer Reliquie oder eine Hostie sichtbar eingesetzt werden können. Entwickelt hat sich die Monstranz, ausgehend vom Reliquiar, zuerst als so genannte Reliquienmonstranz, in der eine Reliquie zur Schau eingearbeitet war. Das Allerheiligste in Form der konsekrierten Hostie wurde erstmals in einer Monstranz bei dem 1264 in Rom eingeführten Fronleichnamsfest präsentiert. Bis zum 14. Jahrhundert bestand die Monstranz oft nur aus einem meist aus vergoldetem Messing gefertigten Standfuß mit angeschlossenem Schaft als Halterung einer halbmondförmigen Klemme (Lunula), die die Hostie aufrecht hält, und einem schützenden Glaszylinder.
Später wurden Monstranzen meist aus vergoldetem Silber hergestellt und mit Perlen und edlen Steinen verziert. Später entstanden neue Formen, die nach ihrer äußeren Form benannt wurden: wie Turmmonstranz, Scheibenmonstranz, Sonnen- oder Strahlenmonstranz, Kreuzmonstranz, Laternenmonstranz. Zum Unterschied von der Monstranz und der in Spanien üblichen Kustodia hat das aus der Pyxis entwickelte Ziborium keinen Glaseinsatz. Es dient zur Aufbewahrung von Hostien, nicht aber zur Präsentation des Allerheiligsten, d. h. einer einzelnen Schauhostie.
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Mordgang
Auskragender Wehrgang. Meist äußerer Wehrgang mit Löchern im Boden (siehe s. v. → Maschikuli) zur Bekämpfung des Feindes unmittelbar an der Wehrmauer.
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Morgen (Feldmaß)
Die Ackerfläche, die man an einem Vormittag (Morgen) bearbeiten konnte. Altes, bäuerliches Feldmaß (auch Joch, Juchart oder Tagewerk) entsprechend der Größe einer Ackerfläche, die man an einem Vormittag (Morgen) pflügen oder die von einem Mann abgemäht werden konnte. In einigen Gegenden wurde aber damit auch die Fläche bezeichnet, die ein Mann mit einem Gespann vom Morgen bis zum Abend bearbeiten konnte. Die Größe war regional sehr unterschiedlich und schwankte zwischen 0,25 bis zu einem Hektar (zumeist jedoch zwischen 25 bis 35 Ar). Das historische Flächenmaß Hufe wurde in Morgen unterteilt. Heute entsprechen vier Morgen einem Hektar. Von der Bedeutung und der Größe her ist das alte Flächenmaß Joch recht ähnlich.
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Morgengabe
Brautgabe des Ehemanns. Nach germanischem Recht das vom Manne der Frau am Morgen nach der Brautnacht gegebene Gut (Mobilien oder Immobilien). Die Morgengabe fiel nach dem Tod des Mannes der Frau zu, nach dem Tod der Frau dem Manne. Da sie in ihrer Wirkung dem Wittum gleichkam, fiel sie im Laufe des Mittelalters teils mit diesem zusammen, teils verschwand sie, teils blieb sie allein übrig und nahm dann durchaus den Charakter des Wittums an.
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Morgenstern
Handwaffe. Der Morgenstern ist eine im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit gebräuchliche Hiebwaffe mit einem ca. 50 cm langen Holzstab als Griff, an dem eine Eisenkugel befestigt ist. Der Morgenstern wurde bis ins 17. Jahrhundert verwendet.
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Mörser
Belagerungsartillerie. Der Mörser war eine grobe Feuerwaffe, auch Böller genannt. Kennzeichen des Mörsers waren großkalibrige Ausführung und kurzer Flug (Als Flug bezeichnet man den von der Pulverkammer abgesetzten Vorderteil des Rohres zur Aufnahme der Kugel).
Schon früh fertigte man Mörser aus geschmiedeten Eisenstäben, die wie die Dauben eines Fasses aneinandergefügt und durch Reifen verbunden waren. Doch schon Mitte des 14. Jahrhunderts bestand der Mörser aus geschmiedetem Eisen. Aufgrund seiner Größe und seines gewaltigen Rückstoßes musste er in einem massiven Holzunterbau fixiert werden. Im Laufe der Zeit begann man die Geschützstücke aus Metallguß herzustellen und die Mörser erreichten riesige Ausmaße.
Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".
(Text: Stefan Grathoff)
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Mörtel
Gemisch aus Sand, Kalk, Wasser als Bindemasse des Mauerwerks und des Verputzes an Wänden. Der Trockenmauerbau, der auf ein festigendes Bindemittel verzichtet, war in ganz Mitteleuropa bis weit in den Osten verbreitet. Der frühmittelalterliche Steinmauerbau unter Verwendung von Mörtel geht auf römische Überlieferungen zurück und ist z.B. bei den karolingischen Anlagen (679-814) Büraberg/Fritzlar und Kesterburg/Christenberg in Hessen anzutreffen. Er setzte sich im Befestigungsbau seit dem 10. Jahrhundert mehr und mehr durch.
Der mittelalterliche Mörtel bestand aus einer Mischung von Kalk und Sand, die in einem Verhältnis von etwa 1:2,5 mit Wasser in Holzkästen angemacht wurde.
Der Kalkstein wurde teilweise über größere Entfernungen herangeschafft. Er wurde grundsätzlich ungebrannt zur Baustelle gebracht, damit er nicht schon vorher Kohlensäure und Wasser aus der Luft aufnahm und seine Wirkung verlor. Auf der Baustelle gab es mehrere Öfen, in denen der Kalk gebrannt wurde. Danach löschte man den gebrannte Kalk in einem Sandbett mit Wasser und mußte ihn dann zügig vermauern.
Kalkmörtel gab es in unterschiedlichen Härtegraden. Neben steinhartem, mit Beton vergleichbarem, kam auch mehlig weicher Kalkmörtel vor. Die Härte des Mörtels konnte mit Zusätzen wie Kieselsteinen, Ziegelmehl, Gips, Kohle und Kalbshaar variiert werden. Wenn man den Chroniken glauben will, wurden auch Tannenzapfensud, Wein, Eier und Buttermilch beigegeben, um den Mörtel haltbarer und vor allem frostsicher zu machen.. Als Mischbehälter dienten seit dem späten 12. Jahrhundert aus Bohlen zusammengesetzte Holzkästen, die von in den Boden geschlagenen Pflöcken zusammengehalten wurden. Handlanger schleppten den Mörtel in hölzernen Schalen (Mulden) oder zuweilen zu zweit auf einem hölzernen Traggestell auf die Mauerkrone. Gelegentlich füllte man den Mörtel in Bottiche, die man an einen Lastaufzug hängen konnte. Schubkarrenähnliche Handwagen sind bereits im 13. Jahrhundert bekannt.
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Motte
(Turm-)Hügelburg. Die Motte, ein Turmbau auf künstlich aufgeschüttetem Hügel, geht auf normannisch-fränkische Befestigungsgewohnheiten zurück. Solche Anlagen wurden schon im hethitischen Reich und in Syrien gebaut, hier allerdings mit weit größeren Ausmaßen. Der Begriff der Motte taucht erst in den Quellen des 12. Jahrhunderts auf. Etymologisch stammt er wohl aus dem Altfranzösischen: motte = Erdscholle (chateau à motte); lateinisch mutta = Erdaushub, englisch moat, mounted mound. Der ebenfalls gebräuchliche Begriff der Turmhügelburg ist gleichbedeutend mit dem der Motte. Der berühmte Teppich von Bayeux, der Ende des 11. Jahrhunderts entstand und die Besitznahme Englands durch Wilhelm den Eroberer darstellt, zeigt solche Motten, auf denen hölzerne (Wohn-)Türme standen. Dadurch hat sich im Deutschen im 19./20. Jahrhundert der irreführende Begriff "Turmhügelburg" eingebürgert, obwohl meistens nur niedrige Bauten auf diesen Mottenhügeln standen. Motten kommen noch im 15. Jahrhundert vor. Im Rheinland und in Niedersachsen lässt sich beobachten, dass Motten in unmittelbarer Nähe der geschützt liegenden, aber nur schwach befestigten Wirtschaftshöfe entstanden.
Weitere Beispiele für Motten im nördlichen Rheinland sind: Hoverberg im Kreis Heinsberg, Hiltrop, Berge-Altenberge, Hardtburg bei Stotzheim und Linn bei Krefeld. Bekannt sind auch die Motten in Niedersachsen: Burg Wölpe bei Erichshagen, Stumpenhausen im Landkreis Nienburg und Warpke im Landkreis Lüchow-Danneberg. In Thüringen kann man die Motte Gommerstedt hervorheben. In der Nordeifel steht die Motte Hardtburg bei Stotzheim. Bekannt am Mittelrhein ist auch die Motte Bickenbach bei Alsbach Hähnlein und die Motte Sprengelburg bei Eßweiler in der Pfalz.
Aufgrund dieser Tatsache konnten diese Anlagen die Güter besser schützen und auch den dort lebenden Menschen Zuflucht bieten. Deshalb wurde die Motte im 11. und 12. Jahrhundert zu einem bevorzugten Burgentyp. Die Entwicklung des Adelssitzes vom nahezu ungeschützten Herrenhof zur wehrhaften Mottenanlage lässt sich besonders gut beim Husterknupp im Erfttal verfolgen. Im Bereich des Herrenhofes wurden schrittweise verschiedene Mottenhügel hinzugefügt und zu einem Befestigungskomplex erweitert.
Entstehung einer Motte
Eine Motte entstand, indem man einen kreisförmigen Graben ausschachtete und den Aushub in der Mitte zu einem Hügel aufschüttete. Erleichtert wurden die Ausschachtungsarbeiten, wenn ein Bergsporn oder eine Kuppe genutzt werden konnten. Verschiedentlich wurde um bereits bestehende Holz- und Steintürme breite Gräben ausgehoben und so nachträglich ein Hügel geschaffen, d.h. die Türme wurden eingemottet. Die Hügel waren zwischen 5 und 10 Meter hoch und hatten auf der Kuppe einen Durchmesser von bis zu 30 Metern. Auf dem Plateau errichtete man ein kleines, einräumiges Wohnhaus, seltener einen kleinen Wehr- oder Wohnturm, die beide überwiegend aus Holz bzw. Fachwerk bestanden. (Turmhügelburgen mit einem Holz- und Steinturm aus dem 11. und 12. Jahrhundert gibt es in größerer Zahl in Unterfranken und im nördlichen Rheinland). Steintürme konnten aus statischen Gründen erst errichtet werden, wenn sich das Erdreich des aufgeschütteten Hügels gesetzt hatte. Wohl aus demselben Grund war bei den wenigen Steintürmen nur das Untergeschoß aus Stein, während die oberen Geschosse aus Fachwerk bestanden. Bauten und Hügel, die im Mittel auf einer Fläche von ungefähr 300 bis 500 qm standen, wurden von einem eng begrenzten Palisaden- oder Mauerring umgeben.
Die Palisaden bestanden aus in den Boden gerammten Pfählen oder Baumstämmen. Die gewöhnlich 1 bis 1,2 Meter dicke Steinmauer war entweder vermörtelt oder eine mit Holzbalken verstärkte Trockenmauer. Auch bei den Motten kannte man die althergebrachten Holz-Erde-Konstruktionen aus Erde, Sand und Kies mit einer Breite von 2 bis 2,5 Metern.
Von der Kernanlage gelangte man über eine auf Pfosten ruhende Holzrampe über den Graben in die wesentlich größere Vorburg. Während diese zur Hauptburg hin offen war, schützte ein hufeisenförmiger Wall die Feldseite. Früher glaubte man, dass die Herrschaft auf der eigentlichen Motte wohnte und in der Vorburg nur Wirtschaftsbauten (Pferdestall, Schmiede, Scheuer o.ä.) und die Wohngebäude der Bediensteten standen. Neuere Ausgrabungen zeigen aber, dass in vielen Fällen alle Burgbewohner in der geräumigen Vorburg lebten, während der Burghügel unbewohnt blieb und nur in Zeiten der Gefahr aufgesucht wurde.
(Text: Stefan Grathoff)
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Mundschenk
Eines der vier alten Hofämter. Eines der vier alten Hofämter: Truchsess, Mundschenk, Marschall und Kämmerer.
Der Mundschenk war offiziell der Aufseher der fürstlichen Weinberge bzw. Weinkeller und als solcher eigentlich für die Beschaffung, die Aufbewahrung und das Servieren verantwortlich. Am deutschen Königshof wurde das Amt als Erzmundschenk Reichserbschenk erblich und war mit keinen aktiven Funktionen verbunden. Auch an den anderen deutschen Höfen war der meist erbliche Mundschenk ein reines Hofamt, dem keine administrative Tätigkeit zugrunde lag. Das Amt ging später im Amt des Marschalls auf oder verschwand ganz.
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Murmellaut
(auch: Schwa) unbetonter e-Laut. s. Schwa
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Mushaus
Wirtschaftsgebäude. Nebengebäude einer Burg, meist Küchen- oder Wirtschaftsgebäude, auch Speicherhaus.