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Rabbiner

Jüdischer Gelehrter.

(Hebr. "Rabbi", wörtl. "Mein Lehrer", auch Raw) Ursprünglich Titel hervorragender Gelehrter der talmudischen Zeit. Ein Rabbiner ist meist für eine bestimmte ihm anvertraute jüdische Gemeinde zuständig. Seine oberste Aufgabe ist die Vermittlung und Weitergabe von Torakenntnis. Darüberhinaus soll er in religionsgesetzlichen Fragen von den Gemeindemitgliedern konsultiert und seine diesbezügliche Entscheidung auch befolgt werden. Sekundär ist der Rabbiner oft auch als Seelsorger tätig.

Randhausburg

Form der mittelalterlichen Burg.

Randhausburgen haben keinen Bering. Die Außenmauern der Burggebäude übernehmen dessen Funktion. Sie sind daher entsprechend dick und weisen kaum Fensteröffnungen auf.

Rat (Verwaltung)

Städtisches Verwaltungsgremium.

(althochdeutsch, "beratende Versammlung")

Allgemein Kollegium an der Spitze einer staatlichen Gliederung, Körperschaft, Kooperation; stand entweder als beratendes Gremium der Leitung zur Seite oder realisierte selbst die kollektive Leitung.

In der städtischen Verfassung (Ratsverfassung) etwa seit dem 13./14. Jh. oberste Verwaltungsbehörde einer Stadt. Ursprünglich eine Körperschaft nur der reichen Kaufleute, mussten auf Grund der Kämpfe der Gemeinde und besonders der reich gewordenen Zünfte gegen die Vorherrschaft der alten ratsfähigen Geschlechter (Patrizier) im 14. und 15. Jh. zunehmend auch Handwerker aufgenommen werden.

Der Rat bestand in der Regel aus 24 Ratsmännern (Ratsherren), von denen jeweils 12 dem regierenden (sitzenden) und 12 dem ruhenden (alten) Rat angehörten. Jährlich wählte der regierende Rat aus seinen eigenen Reihen und aus denen des ruhenden Rates den neuen regierenden Rat; die nicht gewählten Ratsherren bildeten dann den ruhenden Rat. So gehörte ein Ratsherr in der Regel ein Jahr dem regierenden und ein oder mehrere Jahre dem ruhenden Rat an. Die Ratsherren waren in der Regel auf Lebenszeit Mitglieder des Rates. Der neu gewählte Rat verteilte die einzelnen Ämter unter sich, u.a. das Bauamt (Bauherr), die Kämmerei, das Salzamt (Salzherr). Es kam auch vor, dass der Rat vom Landesherrn berufen wurde. Eine Mitbestimmung der Bürgerschaft bei der Wahl des Rates konnte oft erst nach langen innerstädtischen Auseinandersetzungen und auch nicht in allen Städten durchgesetzt werden. An der Spitze des Rates stand jeweils ein Bürgermeister, selten mehrere. Der Rat stützte sich in seiner Tätigkeit auf eine Reihe von städtischen Beamten. Zu den oberen Ratsbeamten gehörten zumeist der Stadtschreiber, der Syndicus und der Stadtphysicus, zu den zahlreichen Unterbeamten die städtischen Aufseher (Ratsförster, Ratszimmermann, Ratsmaurer, Röhrmeister u.a.), die mit Polizeidiensten beauftragten Marktmeister, Ratsdiener, Gerichtsknechte, Frohne, Wächter usw. und eine Reihe von weiteren Unterbeamten, die spezielle Dienste verrichteten (u.a. Kuttler, Hebamme, Totengräber, Gassenreiniger).

Eine Veränderung der Struktur der alten Ratsverfassung trat erst mit den Verwaltungsreformen im 18. Jahrhunderts ein, die in den verschiedenen deutschen Ländern zu unterschiedlicher Zeit durchgeführt wurden.

Titel, der einen höheren Beamten, bes. das stimmberechtigte Mitglied eines staatlichen Kollegiums (z.B. Stadt-Rat, Land-Rat, Regierungs-Rat) auszeichnete. Die Bezeichnungen Geheimer (Geheim-), Ober- und Wirklicher Rat drücken in dieser Reihenfolge eine jeweils höhere Rangstufe in der Beamtenhierarchie aus; ein "Wirklicher Geheimer Rat" war z.B. in Preußen mit dem Titel "Exzellenz" verbunden (s.a. Hofrat).

Ehrentitel, der verdienten Persönlichkeiten verliehen werden konnte (z.B. Hof-Rat, Kommerzien-Rat, Sanitäts-Rat, Justiz-Rat). Es existierte ebenfalls eine Rangfolge, die mit den Zusätzen "Ober" bzw. "Geheimer" kenntlich gemacht wurde. Subalternen Beamten konnte nach langjähriger Dienstzeit der Ehrentitel Rechnungs-Rat bzw. Kanzlei-Rat verliehen werden.

Ratsherr

Städtischer "Beamter"

Consul [lat.], geschworener Bürger, Ratsfreund, Ratsgenosse, Ratskumpane, Ratsmann, Ratsmeister, Ratsverwandter, Senator. Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens. Die Ratsherren entstammten häufig reichen Kaufmannsfamilien, die besonders in den alten Handelsstädten die Patrizier bzw. ratsfähigen Geschlechter ausmachten. In den später entstandenen Städten, bes. den mitteldeutschen Bergstädten, kam es kaum zur Herausbildung eines Patriziats und derartiger Machtkonzentration innerhalb weniger Familien.

Redoute

Begriff aus dem Festungswesen.

Holz- oder Steinbau zur Deckung von Schützen bei Straßensperrungen und Festungen.

Refektorium

Speisesaal des Klosters.

Das Refektorium (lat. reficere = wiederherstellen, kräftigen; refectorius = erquikend) ist der Speisesaal (und Versammlungsraum) des Klosters. Wenn das Refektorium nicht innerhalb der Klosteranlage als eigenes Bauwerk gestaltet ist, liegt es meist im westlichen oder südlichen Flügel des den Klosterhof einfassenden Wohntraktes.

Reformation

Kirchliche Erneuerungsbewegung zwischen 1517 und 1648.

(lat. reformatio = Erneuerung)

Seit dem ausgehenden Mittelalter gab es mehrere Versuche, Misstände in der Kirche abzuschaffen und eine Erneuerung der lateinischen Kirche voranzutreiben. Die Amtskirche reagierte nicht in genügendem Umfang auf diese Kritik. Martin Luther (1483-1546) kritisierte hauptsächlich, dass sich die Lehre der Kirche von den biblischen Grundlagen entfernt habe. Diese Kritik fand viele Befürworter und löste eine Bewegung aus, an deren Ende die Spaltung der lateinischen Kirche stand. Es bildeten sich "evangelische" Kirchen und der Protestantismus als christliche Konfession heraus.

Lutherisch-protestantische Konfession

Martin Luther (1483-1546) war der Begründer einer Bewegung, die sich in Deutschland und Skandinavien verbreitete: Grundsätze der Bewegung waren:

 

  • Ablehnung der päpstlichen Kirche und ihrer Auslegung der Bibel
  • Nur die Bibel gibt Antworten über den Glauben
  • Nur durch die Gnade Gottes kann der Mensch erlöst werden
  • Der Mensch soll sich nur an seinem Glauben orientieren.

Luther baute auf die Landesfürsten als Träger der Reformation und unterstützte die Obrigkeit, um sich von der päpstlichen Glaubensauslegung lösen zu können.

Calvinismus

Johann Calvin (1509-1564) französischer Theologe, der in Genf seine Lehren in die Praxis umsetzte. Grundsätze: Wie Luther baute auch er auf das Bibelstudium und auf die Ablehnung der päpstlichen Kirche. Wichtige Unterschiede sind: Lehrer und Pfarrer wurden in der Kirchengemeinde gewählt. Der Mensch ist vorherbestimmt zur ewigen Seligkeit oder zur Verdammnis. Wer auf Erden Erfolg hat, ein arbeitsreiches und tugendsames Leben führt, kann sich zu denen rechnen, die zur Seligkeit vorherbestimmt sind. Calvin vertrat im Gegensatz zu Luther die Vorherrschaft der neuen Kirche über den Staat. Diese Lehre wurde in der Schweiz, Frankreich (Hugenotten) und von England (Puritaner) aus mit den Auswanderern nach Amerika verbreitet. Anerkannt wurde diese Richtung auf dem westfälischen Frieden als reformierte Kirchen.

Anglikanische Kirche

Der englische König, Heinrich VIII., führt eine Trennung seiner Landeskirche von England durch. Die Kirchenherrschaft des Papstes ging auf den König und die Bischöfe über. Diese neue Kirche, in der viele Gottesdienstrituale nach katholischem Muster abliefen, wurde anglikanische Kirche genannt. Die von Calvin beeinflusste reformatorische Richtung (Presbyterianer) war mit dieser Kirchenverfassung nicht einverstanden. Sie wandte sich gegen die anglikanische Staatskirche und setzte die Vorstellung dagegen, dass es keine von einem Herrscher geleitete Kirche geben sollte. Entscheidungen über alle kirchlichen Fragen sollten nur in der Gemeinde fallen. Diese Idee von der Selbstbestimmung der Gemeinde nahmen die englischen Auswanderer nach Amerika mit. Bis heute ist diese von Calvin geprägte Glaubensauffassung in Amerika bestimmend für den Aufbau der Kirche. In England setzten sich die Ideen der puritanischen Reformation nicht durch.

Täufer

Die Täufer sind Gruppierungen der Reformation in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden. Sie vertraten die Auffassung, dass nur die Erwachsenentaufe einen Menschen in die christliche Gemeinde aufnehmen kann. Sie lehnten politische Ämter und die päpstliche Kirche ab. Andere Richtungen wie Thomas Münzer, der mit der Reformation sozialrevolutionäre Ideen verband, wurden von der Obrigkeit blutig unterdrückt.

Reformjudentum

Jüdische Reformbewegung des 19. Jahrhunderts.

Eine seit Anfang des 19. Jahrhunderts von Deutschland ausgehende jüdische Reformbewegung, die sich die harmonische Integration der Juden in der von der christlich-abendländischen Aufklärung geprägten kulturellen Umwelt zum Ziel gesetzt hat. Das Rerformjudentum wurde weniger aus brennenden religiösen Motiven, als vielmehr aus emanzipatorischen gesellschaftlichen Bestrebungen geboren. Das Rerformjudentum lehnte die Autorität der mündlichen Lehre sowie der Halacha ab und verwarf insbesondere "Zeremonien", die die Integration der Juden in die christliche Umwelt erschwerten. Es bekämpfte das traditionelle talmudische Judentum - von ihm als "orthodox" bezeichnet. In der Mitte des 19. Jahrhunderts erwarb sich das Reformjudentum unter der Führung von Abraham Geiger eine eigene wissenschaftlich-theologische Grundlage, die jedoch nicht verhindern konnte, dass es sich in eine extrem reformatorische und eine eher konservative Richtung spaltete. Die geistigen Grundlagen des Reformjudentums sind bis heute in etwa gleich geblieben, wenn sich auch infolge der wachsenden Assimilation und religiösen Indifferenz in den eigenen Reihen der Schwerpunkt seiner öffentlichen Wirksamkeit verlagerte und manche der radikaleren Reformen wieder zurückgenommen wurden. Seine stärkste gesellschaftliche und geistige Basis hat das R. heute in den USA.

Regalien

Vorrechte des Königs im Mittelalter.

Das Wort leitet sich von lateinisch regalis "dem König zukommend" her und ist die Bezeichnung für die vom König stammenden Rechte im Mittelalter. Die seit den Frankenherrschern den Königen vorbehaltenen Hoheitsrechte umfassten die Verfügung über hohe Ämter und Würden (u. a. Herzogs-, Markgrafen- und Grafentitel), über das Reichsgut, die Gerichtsbarkeit und über finanziell nutzbare Rechte (u. a. Zölle, Steuern, Münzprägung, Marktrecht). Der König konnte diese Regalien zur Nutzung vergeben; die Inhaber der Regalien hatten dafür auch einige mit den Rechten verbundene Pflichten zu erfüllen. Im Zuge des Erstarkens der Fürstentümer in Deutschland gingen diese Rechte weitgehend an die Fürsten über, die damit ihre Landesherrschaften ausbauen konnten. Die Regalienleihe des Königs bzw. Kaisers an die Reichskirche war während des Investiturstreites heftig umstritten. Im Wormser Konkordat von 1122 wurde die Regalienleihe zugunsten der Bischöfe und Reichsäbte neu geregelt.
(Text: Nicolai)

Regalienrecht

Kirchenrechtliche Verfügungsgewalt.

Das dem Kirchenherrn, insbesondere dem König, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des erledigten Bistums (Zwischennutzung) einzuziehen und erledigte niedere Kirchenstellen (beneficia ecclesiastica) zu besetzten. Das Regalienrecht entstand wahrscheinlich aus dem Eigenkirchenrecht und wurde besonders in Frankreich ausgebildet. Das Regalienrecht wurde schon früh auf ein Jahr begrenzt.

Regalienrecht

Kirchliches Nutzungs- und Besetzungsrecht.

Das dem Kirchenherrn, insbesondere dem König, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des erledigten Bistums (Zwischennutzung) einzuziehen und erledigte niedere Kirchenstellen (beneficia ecclesiastica) zu besetzten. Das Regalienrecht entstand wahrscheinlich aus dem Eigenkirchenrecht und wurde besonders in Frankreich ausgebildet. Das Regalienrecht wurde schon früh auf ein Jahr begrenzt.

Regionaldialekt

Großräumige Spielart des Dialekts.

Der Regionaldialekt gilt über einen eng begrenzten Bezirk hinaus, in einem größeren Gebiet.

Regionale Umgangssprache

Sprachform, die zwischen Dialekt und Standardsprache einzuordnen ist.

Regionale Umgangssprachen haben Merkmale (z. B. Aussprache, Grammatik, Lexik), die für eine größere Region typisch sind. Damit unterscheiden sie sich einerseits von Dialekten, deren Merkmale auf einen Ort oder eine kleine Region beschränkt sind. Andererseits haben sie nicht den allgemeingültigen und überregionalen Status der Standardsprache.

Regularkanoniker

Stiftsherr.

Als Regelkanoniker werden diejenigen Kanoniker bezeichnet, die sich im Zuge der Gregorianischen Reform einer über die Aachener Regel (816) hinausgehenden Lebensordnung unterwarfen. Sie verzichteten auf persönlichen Besitz, stellten die "vita communis" wieder her, führten einen bescheideneren Lebensstil und leisteten einen intensiveren liturgischen Dienst.

Reichsdeputationshauptschluss

Abfindung für weltliche Fürsten nach dem Verlust linksrheinischer Gebiete.

Der Reichsdeputationshauptschluss vom Jahr 1803 führte eine terrritoriale Neugestaltung des Reiches durch, welche die Voraussetzung für moderne Groß- und Mittelstaaten schuf.

Reichsfrieden

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Landfrieden.

Reichsgut

Das dem jeweiligen König unterstehende Königsgut.

(Königsgut, Königsland, Reichsdomäne, terra imperii, auch Reich, regnum).

Das Krongut des alten Deutschen Reiches war bis in das 13. Jahrhundert vom Hausgut nicht geschieden. Daher kam es immer wieder zu Verwicklungen, wenn Könige Reichsgut vergaben, um ihre politischen Ziele zu finanzieren. Besonders während des sog. Interregnums (1250-1273) wurde das Reichsgut durch Vergabe seitens der Interregnumskönige und durch Annektierung durch Kirche und Adel stark geschmälert. Als 1273 König Rudolf von Habsburg (1273-1291) als allgemein anerkannter König die "kaiserlose, die schreckliche Zeit" beendete, waren nur noch Reste des alten Reichsgutes vorhanden. Im Rahmen seiner Revindikationspolitik versuchte König Rudolf zwar, den Reichsgutbesitz durch Rückkauf und Rückforderung zu konsolidieren, doch blieben seine Anstrengungen nur Stückwerk. Seit dem Jahr 1281 war der König bei Veräußerungen von Reichsgut an die Zustimmung der Kurfürsten gebunden.

Reichsinsignien

Zeichen der königlichen Macht.

Symbolische Gegenstände wie Reichsapfel, Schwert, Krönungsmantel, Zepter, Stab, Stirnreif, die die Macht und die hervorgehobene Stellung des Königs ausdrücken sollten. Je nach Gegenstand war darüber hinaus jeweils eine bestimmte Aufgabe mit der Insignie verbunden, die der König erfüllen sollte. So galt der Reichsapfel als Zeichen der Einheit des Reiches und der besonderen Stellung des Christentums.

Reichskammergericht

Oberstes Gericht im Reich.

Nachdem das Reichshofgericht 1451 seine Tätigkeit einstellte, entwickelte sich unter Kaiser Karl IV. aus der Institution des Kammergerichts das Reichskammergericht (RKG). Es war seit seiner Gründung im Jahr 1495 bis zu seiner Auflösung 1806 eine der obersten Gerichtsinstanzen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Sein Sitz befand sich zunächst in Frankfurt, dann wechselnd an verschiedenen Orten, ab 1527 in Speyer und ab 1689/1693 in Wetzlar.

Reichslehen

Reichsunmittelbares Lehen.

Ein vom König bzw. dem Kaiser aus der Reichsgutmasse verliehenes Lehen. Vgl. den Artikel Lehenswesen.

Reichsregiment

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts Ansatz zu einer Art ständischer "Reichsregierung" in der Form eines Ausschusses der Reichstagsgesamtheit.

Das reichsregiment war als permanent tagendes Regierungsorgan für das ganze Reich gedacht, das fürstlichen Einfluss auf höchster Ebene sicherstellen sollte. Betrieben wurde die Einrichtung vor allem vom Erzbischof und Kurfürsten von Mainz, Berthold von Henneberg. Geplant war sie als ständisch besetzte Kollegialbehörde unter Leitung des Erzkanzlers, als zentrales Regierungsorgan für das Reich jenseits des Kaisers und der Partikulargewalten. Ein solches Reichregiment gab es zuerst 1500 - 1502, dann brach das Experiment ab: Niemand von den Reichsständen war auf Dauer bereit, seine Macht an ein solches überständisches Regiment abzugeben; das reichsständische Interesse am Ganzen war geringer als die Partikarinteressen der Landesherren.
Unter Kaiser Karl V. wurde später erneut ein Reichregiment eingerichtet (1521-1530), das nun aber den Kaiser selbst, solange er sich außerhalb des Reiches aufhielt, vertreten sollte, das sich aber gegenüber den Einzelständen ebenfalls nicht genügend Geltung verschaffen konnte.
(Text: Uni Münster)

Reichsstadt

Reichsunmittelbare Stadt.

Reichsstädte stellen einen besonderen Typus der deutschen Stadt- und Verfassungsgeschichte dar. Ursprünglich waren es königliche Städte der Stauferzeit, die sich unterschiedlich weit von der direkten Stadtherrschaft des Königs emanzipierten und Privilegien und Autonomie gewannen.

Reichsstände

Stimmberechtigte im Reichstag.

Im alten Deutschen Reich bezeichnet man als Reichsstände die Personen und Korporationen, welche die Reichsstandschaft (Reichstagfähigkeit) besaßen, d.h. das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag.

Reichstag

Versammlung der deutschen Reichsstände.

Seit Ende des 15. Jahrhunderts Bezeichnung für die Versammlung der deutschen Reichsstände, für die bis dahin allgemeine Ausdrücke (Hoftag, gemeiner Tag u.v.m.) üblich gewesen waren.

Bis ins 13. Jahrhundert war der Reichstag nur ein Hoftag von allgemeiner Bedeutung, dessen Besuch aber seit dem 12. Jahrhundert allgemein aus einer Pflicht zu einem Recht der Teilnehmer wurde. Im 13. Jahrhundert wurde dieses Recht auf die Reichsstände beschränkt, die zunächst nur aus Kurfürsten, Reichsfürsten, Grafen und Herren bestanden. Nach König Wilhelm von Holland kamen noch die Reichsstädte und Bischofsstädte hinzu. Sie waren aber bis ins 15. Jahrhundert nur minderberechtigt und wurden nur bei gewissen Anlässen hinzugezogen.

Bis ins 14. Jahrhundert hinein, mussten die Teilnehmer persönlich erscheinen, von da an war Vertretung möglich. Ebenso traten seitdem allgemein die einzelnen Stände, zuerst die Kurfürsten in besonderen Kollegien zusammen, deren es 1489 drei gab: das Kurfürstenkollegium, den Reichsfürstenrat und das Städtekollegium.

Die Kompetenz des Reichstages wurde im Mittelalter nicht fest umgrenzt, doch war gewohnheitsrechtlich seit dem 13. Jahrhundert seine Zustimmung erforderlich bei Kriegen, Verträgen, Einrichtungen von Reichsfürstentümern und wichtigen Akten der Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf Heerwesen und Steuern. Doch erst der Westfälische Friede (1648) stand dem Reichstag diese rechte ausdrücklich zu.

Berufen wurde er ursprünglich nach Belieben des Königs, später im Einvernehmen mit den Fürsten von Fall zu Fall. Der Ort war nicht vorherbestimmt. In Deutschland versammelte es sich stets in Reichs- oder Bischofsstädten. Der 1663 nach Regensburg berufe Reichstag wurde nicht mehr entlassen, sondern blieb in dieser Stadt permanent bis zur Auflösung des Reiches. Er war hier nur noch ein Gesandtenkongress, da die persönliche Anwesenheit der Reichsstände schon seit Beginn des 16. Jahrhunderts allgemein außer Übung gekommen war.

Reichstaler

Alte Münze.

1. Der Reichstaler wurde mit dem Münzedikt von 1566 geschaffen und wurde bald zur Hauptwährungsmünze Deutschlands und zum Vorbild ausländischer Talerprägungen (siehe die niederländischen Rijksdaalder und die schwedischen Riksdaler). Im Grunde handelte es sich um die Legalisierung des sächsischen Guldengroschens als Reichsmünze. Die Reichsmünzordnungen hatten noch den süddeutschen Gulden und den Reichsguldiner den in Nord- und Mitteldeutschland verbreiteten Guldengroschen (Talern) sowie dem sächsischen Taler zu 24 Groschen vorgezogen. Ein Versäumnis, das auf dem Reichsabschied von 1566 nachgeholt wurde, wenn auch zu einem geringfügig herabgesetzten Feingehalt. Aus der Kölner Mark sollten 9 Reichstaler (9-Taler-Fuß) geprägt werden. Der Reichstaler wog 29,23 g, bei einem Feingehalt von 889/1000, sein Feingewicht betrug also 25,98 g. Sein Wert wurde auf 68 Kreuzer festgesetzt, stieg aber bald auf 72 und schließlich auf 90 Kreuzer. Die Reichstaler wurden in der Mehrzahl von den Wettinern (Sachsen) und Welfen (Braunschweig, Lüneburg) geprägt, die Silbergruben im Erzgebirge und am Harz betrieben. Auch bedeutende Finanzplätze (u.a. Köln, Frankfurt a.M., Nürnberg) prägten ihn oft. Die Vs.n zeigen das Bildnis der Münzherren, das Wappen der Städte oder Heilige (bei geistlichen Münzherren), die Rs.n den Reichsadler, aber ohne Wertzahl. Der Reichstaler setzte sich bald gegenüber dem Gulden und Guldiner durch, auch wenn in Süddeutschland weiter nach Gulden gerechnet wurde.

2. Als sich die ausgeprägten Taler von seinen ursprünglichen Werten entfernten, entstand in Norddeutschland eine gleichnamige Rechnungsmünze, ähnlich wie die Rechnungsgulden im Süden. Dieser Reichs- oder Rechnungstaler wurde zu 24 Groschen oder 36 Mariengroschen gerechnet.

3. In Preußen wurde mit dem Graumannschen Münzfuß 1750 eine Silbermünze im 14-Taler-Fuß geschaffen, die als preußischer Taler oder Reichstaler bezeichnet wird. Sie enthielt 16,2 g Silber und blieb über 100 Jahre lang die preußische Währungsmünze. Nur im Siebenjährigen Krieg wurde der Graumannsche Fuß kurzfristig außer Kraft gesetzt. Dieser preußische Reichstaler diente als Vorbild bei der Schaffung des Vereinstalers des Deutschen Zollvereins.

Reichsunmittelbar

Unmittelbar dem König/Kaiser (dem Reich) unterstehend.

Als reichsunmittelbar wurden im Heiligen Römischen Reich diejenigen Personen und Institutionen bezeichnet, die keiner anderen Herrschaft unterstanden, sondern direkt und unmittelbar dem König bzw. Kaiser untergeben waren. Man unterscheidet drei Gruppen von reichsunmittelbaren Personen oder Körperschaften. Die Kurfürsten, Fürsten und die reichsunmittelbaren Bischöfe nahmen persönlich an den Reichstagen teil. Grafen und Herren, die Reichsstädte sowie die reichsunmittelbaren Äbte waren dort über Korporationen vertreten. Dann gab es aber auch Personen, die nicht auf dem reichstag erscheinen konnten. Alle zusammen bildeten die Reichsstände. Reichsunmittelbar – aber nicht zu den Reichsständen gehörig – waren die Reichsritter, eine Reihe von Klöstern (vor allem Frauenklöster) und einige Freiorte oder Reichsdörfer. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 war die Reichsunmittelbarkeit bis auf wenige Reichsstädte beendet. Nach der Auflösung des Reiches im Jahre 1806 hörte die Institution der Reichsunmittelbarkeit endgültig auf zu existieren. (Quelle: Wikipedia)

Reliktareal

Gebiet, in dem Reliktwörter auftreten.

s. Reliktwort

Reliktwort

Alte sprachliche Form eines Wortes, das sich lautlichen Wandelprozessen entzogen hat.

Reliktwörter haben sich dem Sprachwandel (siehe z.B. Erste Lautverschiebung, Zweite Lautverschiebung) entzogen und lauten heute noch genau (oder so ähnlich) wie in älteren Sprachstufen. Beispiele sind die Dialektwörter dat und uf (mittelhochdeutsch ûf); die nach heutigem Sprachstand das und auf lauten*, in manchen Dialekten aber noch immer in ihrer ehemaligen Form vorkommen.

*Das t in dat wurde im Verlauf der Zweiten Lautverschiebung zu s(s) bzw. t(z) (also dat > das; vgl. auch englisch waterneuhochdeutsch Wasser) und aus dem û in ûf wurde im Zuge der Neuhochdeutschen Diphthongierung der Diphthong au (ûf > auf).

Zur sprachlichen Entwicklung des Deutschen vgl. die Einführung des Kleinen linksrheinischen Dialektatlas sowie die Glossareinträge Erste Lautverschiebung und Zweite Lautverschiebung.

Reliktwörter

Plural von Reliktwort.

s. Reliktwort

Reliquiar

Behälter für Reliquien.

Reliquienschrein, Reliquienbursa, von lateinisch reliquiae, "Überreste". Behälter zur Aufbewahrung und zur Ausstellung von Reliquien, zumeist aus kostbaren Edelmetallen gefertigt und mit Edelsteinen verziert. Bezeichnung für oft kostbare Behälter zur Aufnahme von Reliquien. Im Mittelalter war auch der Ausdruck Phylacterion für Reliquiar gebräuchlich. Reliquiare sind häufig aus vergoldetem Silber gefertigt, manchmal auch aus Glas oder Bein. Reliquiare werden für gewöhnlich nach ihrer äußeren Form benannt (Kopf-, Hand-, Fuß- und Kuppelreliquiar). Reliquienschreine, die für eine Kreuzpartikel bestimmt sind, heißen Staurothek. Auch Greifenklauen und Olifante bzw. Sarazenische Hörner dienten manchmal als Reliquiar; gleiches gilt für frühe Kusstafeln. In Ausnehmungen von Altären gemachte Funde lassen erkennen, dass auch einfache Dinge, wie Spanschachteln und Gläser zur Aufnahme von Reliquien dienten. Eine aus Leinen oder Seide bestehende Hülle für Reliquien heißt "Brandea".

Reliquie

Verehrungswürdiger Gegenstand.

Von lateinisch reliquiae, "Überreste". Körperliche Überreste von Heiligen, aber auch von Gegenständen, die mit ihnen in Berührung gekommen sind. Reliquien dürfen verehrt werden und spenden den Gläubigen auch Gnade. Gegenstand einer besonderen Form der Heiligenverehrung, dem übernatürliche Kräfte zugeschrieben werden. Die in den meisten Religionen geübte Reliquienverehrung ist in der katholischen Kirche besonders weit verbreitet. Die als Reliquien verehrten Gegenstände stehen meist in enger Beziehung zu Jesus, den Märtyrern oder Heiligen (Holzpartikel oder Nägel vom Kreuz Christi, Überreste von Körperteilen oder von Besitztümern eines Heiligen). Der Reliquienkult ist seit dem zweiten nachchristlichen Jahrhundert bezeugt, seit dem 4./5. Jahrhundert werden in fast jeder Kirche Reliquien aufbewahrt. Die ihnen zugesprochenen wundertätigen Kräfte und die Popularität des jeweiligen Heiligen bestimmten die Bedeutung einer Kirche. Bekannte Reliquien zogen jährlich tausende Gläubige an. Durch großzügige Spenden von Pilgern konnten die Kirchen, in denen sie aufbewahrt wurden, zu prächtigen Stätten der Wallfahrt ausgebaut werden. Reliquien wurden auch von weltlichen Herrschern geschätzt, da sie durch die Anziehung, die sie auf die Christen ausübten, auch einen großen materiellen Wert repräsentierten.

Renaissance

Epoche der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit.

Der kulturgeschichtliche Begriff der Renaissance stammt von dem bereits im 15. Jahrhundert gebräuchlichen lateinischen Verb "renasci" ("wiedergeboren werden") bzw. dem italienischen "rinascere" ab und dient seit dem 19. Jahrhundert zur Bezeichnung der Epoche der europäischen Kunst- und Kulturgeschichte, die sich zeitlich vom späten 14. Jahrhundert bis zur Mitte des 16. Jahrhundert erstreckt. Die Rede von der "Wiedergeburt" bezieht sich hierbei auf die von damaligen, humanistisch gesinnten Gelehrten angestrebte Annäherung der zeitgenössischen Künste und Wissenschaften an antike Vorbilder. Das vorangegangene "mittlere Zeitalter" (lat. "medium aevum"), das sich von den antiken Formen abgewendet habe, erschien aus dieser Perspektive als eine finstere und zu überwindende Epoche des kulturellen Zerfalls und der Dekadenz. [Anm. 1]

Siehe auch den Artikel "Humanismus".

Renntartsche

Schild beim Turnier.

Trotz der scharfen Waffen ging es beim mittelalterlichen Turnier weniger darum, den Gegner zu verletzten und vom Pferd zu stechen, sondern häufig darum, einen kleinen Rundschild, die sog. Renntartsche, zu treffen bzw. abzureißen. Diese bestand aus Linden- oder Birkenholz und war im Brustbereich an der Turnierrüstung befestigt.

Beim sog. Geschift-Tartschenrennen war die Tartsche so konstruiert, dass sie in mehrere Stücke zersplitterte, wenn sie von der gegnerischen Lanze getroffen wurde.

 

 

Residenzpflicht

Anwesenheitspflicht des Burgmannes.

Verpflichtung der Burgmannen, im Rahmen eines Burgmannenvertrages auf bzw. nahe bei einer Burg zu leben. Geriet die Burg in Gefahr konnte er seiner Burghutpflicht nachkommen. Seit dem 13. Jahrhundert setzten die Burgmannen durch, dass die Residenzpflicht auf bestimmte Zeiträume begrenzt wurde. Später konnte vertraglich festgelegt werden, dass auch ein Ersatzmann der Anwesenheitspflicht nachkommen konnte. Die Residenzpflicht der Burgmannen wurde im Laufe des Mittelalters immer weiter abgeschwächt.

Retabel

Altaraufsatz.

Das Retabel (von lateinisch retro, "hinter", "rückwärts", und tabula, "Brett") ist die Bezeichnung für den seit dem 11./12. Jahrhundert üblichen Altaraufsatz. Es diente vornehmlich als Blickfang und manchmal auch zur Aufbewahrung von Reliquien. Entstanden ist das Retabel durch Verlängerung der Rückwand (Dorsale), des Stipes und der Mensa oder durch Hinzufügen eines separaten Sockels als Basis für das Retabel. Ausgelöst wurde die Entwicklung des in die Höhe strebenden plastisch gestalteten oder bemalten Altaraufsatzes durch eine Änderung der Liturgie im 11. Jahrhundert. Nach der neuen Ordnung stand der Priester nicht mehr hinter dem niederen, opfersteinähnlichen Altar und schaute in Richtung der Gemeinde, sondern er zelebrierte die Messe vor dem Altar stehend und wendete den Gläubigen die meiste Zeit seinen Rücken zu. Anfänglich ersetzte oft auch ein Wand- oder Mosaikbild das Altarretabel.
Die ältesten erhaltenen Retabeln stammen aus dem 12. Jahrhundert, u. a. das 1160 entstandene Stuckretabel im Dom von Erfurt. Im 14. Jahrhundert entwickelte sich aus dem Retabel der Flügelaltar. In der Renaissance waren diese Wandelaltäre dann nicht mehr üblich und wurden wieder vom Retabel abgelöst. Seit der Spätrenaissance bedeckt das Altarblatt fast das gesamte Retabel. Bei Verwendung eines Epitaphs als Retabel spricht man von einem Epitaphaltar.

Reunionskriege

Kriege Ludwigs XIV. (1667-1697).

 

Der französische König Ludwig XIV. unternahm drei Kriegszüge, die als Reunionskriege in die Geschichte eingegangen sind.

1. Reunionskrieg (Devolutionskrieg) 1667/68. 
Nach dem Tod Philipps IV. von Spanien erhob Ludwig XIV. als sein Schwiegersohn Ansprüche auf die Spanischen Niederlande aufgrund des in Brabant geltenden Devolutionsrechts. Die Franzosen wurden aber zum Frieden von Aachen (1668) genötigt, der ihnen den Besitz von 12 Grenzfestungen einbrachte (u. a. Lille, Charleroi, Tournai).

2. Reunionskrieg (Holländischer Krieg) 1672-1678. 
Im Bund mit dem englischen König überrannten die Franzosen die unvorbereiteten Niederländer, deren Generalstatthalter Wilhelm III. von Oranien aber eine Koalition mit dem Kaiser, dem Deutschen Reich, Brandenburg und Spanien zustande brachte. Der französische Marschall Turenne verwüstete die Pfalz; die verbündeten Schweden wurden von den Brandenburgern 1675 bei Fehrbellin geschlagen. Im Frieden von Nimwegen (1678/79) erhielt Frankreich 10 elsässische Reichsstädte, die Freigrafschaft Burgund und Cambrai, Valenciennes, Ypern u.a.

3. Reunionskrieg (Pfälzischer Erbfolgekrieg) 1688-1697.
Ludwig XIV. erhob willkürlich Erbansprüche auf die Pfalz als Schwager der Elisabeth Charlotte von Orléans (Liselotte von der Pfalz). Die "Augsburger Allianz" (Deutsches Reich, Kaiser, Niederlande, England, Savoyen, Spanien, Schweden) zwang die Franzosen zur Räumung der Pfalz, die erneut verwüstet wurde. Trotz französischer Erfolge im Landkrieg (aber Niederlage zur See am Kap de la Hogue 1692) zwang die Überspannung der französischen Kräfte Ludwig zum Einlenken: Im Frieden von Rijswijk (1697) ließ er seine Ansprüche auf die Pfalz und die Reunionen fallen, ausgenommen das Elsass mit Straßburg, das bei Frankreich blieb. 

 

Revers

von lateinisch reversus, "umgewendet", "abgekehrt",

*Als Revers bezeichnet man die Rückseite einer Münze oder Medaille, bei Münzen im Allgemeinen mit einer Wertangabe. Da sich auf der Rückseite häufig ein Text oder ein Wappen befindet, wird der Revers auch Schrift- oder Wappenseite genannt. Die Vorder-, Kopf- oder Hauptseite der Münze wird → Avers genannt.
* Als Revers wird auch eine schriftliche Zusage, ein Gegenschein zu einer Urkunde bezeichnet. Der Lehensrevers ist die Anerkenntnis des Lehensmannes über den Empfang des Lehens bzw. in späterer Zeit die schriftliche Bestätigung über den Empfang des Lehensbriefes.

Revers (Münze)

Münzrückseite.

rheinische Gutturalisierung

Wandel der Konsonanten "t" und "d" zu "k" oder "g" (nach best. Vokalen) und "n" zu "ng".

auch: Rheinische Velarisierung; Bsp. t > k            Zeit > Zick; Haut > Huck

                                                    d > g            schneiden > schnigge; reiten > rigge

                                                    n > ng          Wein > Wing; mein > ming

Rheinischer Fächer

Staffelung der zweiten Lautverschiebung im Westen des deutschen Sprachraums.

Im mitteldeutschen Sprachraum wurde die zweite Lautverschiebung nur teilweise durchgeführt. Die Staffelung der Lautverschiebungsergebnisse im Westen wird Rheinischer Fächer genannt. Dieser umfasst das Niederfränkische, Ripuarische, Moselfränkische und Rheinfränkische. Verschiedene Isoglossen dienen dabei der sprachlichen Binnendifferenzierung. Die beiden wichtigsten sind die sog. Benrather Linie (auch: maken/machen-Linie), die das (West-)Mitteldeutsche vom Niederdeutschen trennt, und die Germersheimer Linie (pund/pfund-Linie), die das Mitteldeutsche vom Oberdeutschen trennt.

Rheinischer Münzverein

Vorläufer einer Währungsunion.

Der Rheinische Münzverein war ein Zusammenschluss von Kurfürsten, die durch Münzprägerechte aus der Goldenen Bulle von (1356) ausgestattet sind, vornehmlich die von Mainz, Trier, Köln und Pfalz. Später kam zeitweise Jülich durch einen Beitritt am 20. März 1419 hinzu. Durch räumliche Verzahnung ihrer Territorien hatten diese Fürsten oft gleiche Interessen, wovon auch gemeinschaftliche Münzverträge zeugen. Die wichtigsten Münznominale des rheinischen Münzvereins waren der rheinische Goldgulden und der Weißpfennig.

Rheinprovinz

Preußischer Landesteil.

Die Gebiete der späteren Rheinprovinz kamen nach der Niederlage des napoleonischen Frankreich im Jahr 1815 auf Beschluss des Wiener Kongresses unter die Herrschaft des Königreichs Preußen. Die Rheinprovinz entstand 1822 aus der Vereinigung der 1816 gebildeten Provinzen Großherzogtum Niederrhein und Jülich-Kleve-Berg. Die Rheinprovinz gliederte sich in die fünf Regierungsbezirke Aachen, Düsseldorf, Koblenz, Köln und Trier. Die Regierungsbezirke waren in Stadt- und Landkreise aufgeteilt. Das Gebiet der Rheinprovinz war nahezu geschlossen (Ausnahme Kreis Birkenfeld, Fürstentum Lichtenberg und Landkreis Wetzlar). Die politische und kulturelle Eingliederung der Rheinprovinz in den Staat Preußen war eine große Herausforderung. Das Rheinland war damals modern, was Industrie und Handel betraf, das Bürgertum war entsprechend selbstbewusst, während das übrige Preußen noch weitgehend agrarisch geprägt und der Vorrang des Adels noch unumstritten war. Außerdem war die Rheinprovinz mehrheitlich katholisch, die neue Obrigkeit evangelisch. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Rheinprovinz bis 1930 von französischen, belgischen und britischen Truppen besetzt. Nach dem 2. Weltkrieg wurde das nördliche Gebiet der Rheinprovinz Teil der britischen Besatzungszone und damit später Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden Teil der französischen Besatzungszone und kamen somit zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Rhotazismus

Wandel von Konsonanten (z. B. "d" oder "t") zu "r", wenn zwischen Vokalen stehend.

Für eine ausführlichere Erklärung s. Rhotazismus.

Ribald (Ribold)

Belagerungswaffe.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen

Richtpfennig

Alte Münz- bzw. Gewichtseinheit.

Der Richtpfennig ist der 256. Teil der Gewichtsmark. Je nach dem Gewicht der Mark, das im Mittelalter regional schwankte, wogen die Richtpfennige also etwa zwischen 0,9 und 1,1 g. Im Mittelalter war man wohl nur in einigen Handelszentren (Lübeck, Köln, Wien) befähigt, feinere Gewichte abzuwägen. Zur Unterteilung des Richtpfennigs in zwei Heller gelangte man erst in der zweiten Hälfte des 14. Jh.s. In Frankreich wurden im beginnenden 16. Jh. genauere Waagen hergestellt, die eine Gewichtsunterteilung in Grain erlaubte. In Deutschland wurde der Richtpfennig bei 17 Grains ermittelt, nach dem Gewichtssystem der Kölner Mark im Gewicht von 56 mg. Die in den Niederlanden gebräuchliche Bezeichnung As, Ässchen oder Eschen wurde in Köln übernommen. Im 18. Jh. kamen Richtpfennigteile auf, die als Probiergewichte dienten.

Riegel

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Fachwerk.

Ringmauer

Befestigungsanlage.

Mit Verteidigungseinrichtungen, wie Wehrgang, Zinnen und Scharten ausgerüstete starke Mauer rings um eine ganze Burg oder die Stadt. Sie wird auch Bering, Mantelmauer bzw. Zingel genannt. Um die Mauer herum verlief der Ringgraben.

Risalit

Architektonisches Element.

Ein in ganzer Höhe des Baus vor dessen Flucht tretender Bauteil (Mittel-, Seiten-oder Eckrisalite) zur Gliederung einer Wandfläche.

Ritter

Adelsgruppe.

Der Stand der Ritter ist hervorgegangen aus der berittenen Gefolgschaft der germanischen Heerführer, vor allem aber aus der berittenen Kriegerschaft unter den karolingischen (751-814) und sächsischen Kaisern (919-1024) ...mehr

Ritterorden

Gemeinschaft von Rittern.

Gemeinschaften von geistlichen Rittern, die karitative Aufgaben (Kranke) mit Pilgerschutz und militärischem Kampf gegen Glaubensfeinde verbanden. Meist umfassten Ritterorden drei Gruppen von Mitgliedern: Ritter, dienende Brüder und Kleriker. Da die Mitglieder eines Ritterordens (Deutscher Orden; Johanniter, Malteser, Templer) die Gelübde von Armut, Keuschheit und Gehorsam ablegten, waren sie dem Kirchenrecht unterstellt, in Wirklichkeit jedoch nur Semireligiosen mit Anpassung des geistlichen Lebens an die Ordensaufgabe.
Die Ritterorden wurden ein stehendes Heer der Kreuzfahrerstaaten und der iberischen Reiche mit gewaltigen Burgen als Stützpunkte. Äußerlich waren sie an verschiedenfarbigen Kreuzen und Mäntel erkennbar.
Das Eintreten für den Glauben und die Sorge für notleidende Menschen durch karitative Dienste prägen auch heute noch das Erscheinungsbild der Ritterorden. Sie werden von Groß-, Herren- bzw. Hochmeistern geleitet.

Ritterrüstung

Der Begriff der Ritterrüstung bezeichnet die historische Schutzbekleidung der mittelalterlichen Ritter. Während in der Blütezeit des Rittertums im 12. und 13. Jahrhundert aus kleinen, ineinander verflochtenen Eisen- oder Messingringen bestehende Kettenpanzer üblich waren, setzte sich im Laufe des Spätmittelalters zunehmend der sicherere, aber auch schwerere Plattenpanzer aus stählernen Platten, Röhren, Schienen und Buckel durch.

Ritterschlag

Im Deutschen Reich erst spät übliche Form der Rittererhebung.

Förmliche Erhebung einer Person in den Ritterstand. Während der Regierungszeit Karls IV. (1346-1378) setzte sich der Ritterschlag gegenüber der Schwertleite immer mehr durch. Erstmals erwähnt wird der neue Ritus im Jahr 1354.

Rokoko

Kunstrichtung im 18. Jahrhundert.

In manchen Regionen Europas, in Frankreich oder Süddeutschland etwa, wurde das Rokoko (1735-1770/80) zu einem Nachfolgestil des Barock, der neben dem Spätbarock existierte. Sein Name wird abgeleitet von ´rocaille´, dem Grotten- und Muschelwerk. Die Kunst des Rokoko wandte sich mehr dem Kleinen, Leichten, Idyllischen zu. Das Ornament und mit ihm die Kleinkunst und das Kunstgewerbe rückten in das Zentrum des künstlerischen Interesses. Die Details des Mobiliars und der Einrichtung gewannen zunehmend Bedeutung. Für die Architektur dieser Epoche typisch ist die Neigung zu kleinteilig rhythmisierten Kompositionen statt der geschlossenen, imposanten Erscheinung des Barock. Die Proportionen werden zierlicher, die Ausmaße übersichtlicher, die Gliederung leichter. Größter Wert wird auf die Innenausstattung gelegt. Die Stukkateure waren so gesucht wie im Barock. Sogar Außenfassaden wurden jetzt mit reichen Stuckornamenten überzogen. Im Kunstgewerbe, bei den Erzeugnissen von Gold- und Silberschmieden etwa, war Augsburg führend in ganz Europa. Deshalb wurde das Rokoko damals auch "Augsburger Geschmack" genannt.

Rollwerk

Dekorationsform in der Renaissance.

Das Rollwerk ist eine Dekorationsform, die hauptsächlich in der deutschen Renaissance des 16. und frühen 17. Jahrhunderts vorkommt. Verschlungene und aufgerollte, plastisch wirkende Bandformen sind ihre Merkmale, die vor allem bei Wappen und Kartuschen vorkommen. Daher wird das Rollwerk auch als Kartuschenwerk bezeichnet. Häufig tritt es in Kombination mit dem Beschlagwerk auf.

Romanik

Abendländischer Kunststil des 11. und 12. Jahrhunderts.

Der im 19. Jahrhundert geprägte Stilbegriff kennzeichnet die abendländische Kunst des 11. und 12. Jahrhunderts, deren Architektur durch den "römischen" Rundbogen gekennzeichnet ist. Die Wurzeln der Romanik liegen in der römischen Spätantike, teilweise aber auch im byzantisch-syrischen und im islamischen Bereich. Sie entwickelte sich ab 900 europaweit. Als Vorläufer gilt die Karolingische Kunst. Sie ging gegen 1250 in die Gotik über.

Man unterscheidet zwischen Frühromanik, Hochromanik und Spätromanik:

 

  • Zur Frühromanik (920-1030) zählen die ottonische Kunst und der normannische Baustil.
  • Die Hochromanik (in Frankreich 1000-1150, in Deutschland 1030-1140) wird in Deutschland auch als salische Kunst bezeichnet.
  • Die Spätromanik, auch als staufische Kunst (1140-1250) oder als "Übergangsstil" bezeichnet.

Die Kunst der Stauferzeit in Deutschland und Italien zeigt spätromanische und frühgotische Stilformen, während in Frankreich bereits die Frühgotik vorherrscht.

Die wichtigste Aufgabe der romanischen Baukunst ist die Kirche. Stilprägend ist der bereits in der Ottonischen Kunst entwickelte Bautypus der dreischiffigen Basilika über kreuzförmigem Grundriß mir zwei Querhäusern, Ost- und Westchor sowie östlicher und westlicher Turmgruppe einschließlich der Vierungstürme. Vorherrschend ist der Eindruck einer Gliederung in klar unterschiedene Bauglieder, die in massivem Mauerwerk ausgeführt sind, mit tief eingeschnittenen Fenstern und Portalen. Als Schmuck des Außenbaus dienen Blendbögen und Blendarkaden. Im Inneren wechseln häufig Pfeiler und Säulen als Stützen der Arkaden zwischen dem Mittelschiff und den Seitenschiffen. Bei diesem "Stützenwechsel" markieren die Pfeiler die Eckpunkte der quadratischen Raumabschnitte.

Kennzeichnende Elemente der Gotik im Kirchenbau: Rundbogenfenster, kleinere Fenster, flache, brandgefährdete Holzdecken, eckige Elemente, 1-3 schiffige Bauweise sowie schmucklose Gliederung der Wandflächen.

Rondell

Teil der Burg bzw. Festung.

Meist mehrstöckiger vorspringender Rundturm am Außenrand von Burgen und Festungen. Besonders seit dem Aufkommen der Pulverwaffen wurden Rondelle zum flankierenden Beschuss verwendet.

Rossharnisch

Pferdepanzer.

Der Rossharnisch verdrängte um 1350 weitgehend die sogenannte Parsche. Er entstand zur gleichen Zeit wie der Plattenharnisch des Ritters. Ein Teil des Rossharnisches war der sog. Rosskopf, ein Rundumschutz mit Ohrenbechern und Augenschirmen. Die kleinere Ausführung des Kopfschutzes war die Rossstirn, eine schmale Stirnplatte mit Augenlöchern und Ohrenklappen.

Die Rossstirn wurde schon von der griechischen und römischen Kavallerie benutzt. Dieser Schutz wurde aber im frühmittelalterlichen Europa nicht mehr verwendet. Erst im 14. Jahrhundert besann man sich wieder auf diesen Teil des Rossharnisches.  

Weiterhin konnten der Hals (Kantz), die Brust (Fürbug) und die Flanken des Pferdes mit Blechplatten sowie der Pferderücken (Kruppe) mit dem sog. Gelieger geschützt sein. Das Turnierpferd Kaiser Maximilians I. (1486-1519) besaß 1480 sogar einen Rossharnisch mit bis zu den Hufen hinunterreichenden Beinzeugen. Wie der Ritter so trug auch sein Pferd im Mittelalter einen schmückenden Überwurf. Sowohl das gepanzerte als auch das ungeschützte Pferd war in eine bunte Seidendecke mit den Wappenfarben gehüllt, die nur Nüstern und Augen frei ließ.  

(Text: Stefan Grathoff)

Rotel

Mittelalterlicher "Aktenordner"

Die Schriftrolle des Mittelalters hat ihre Wurzeln in den verschiedenen Rotuli des Altertums. Im Mittelalter wurden besonders grundherrschaftliche Verzeichnisse in Form von Schriftrollen ausgeführt. Als Rotel bezeichnet man im Mittelalter auch eine Sammlung verschiedener Urkunden zum gleichen Inhalt, die - meist in chronologischer Reihenfolge - aneinandergenäht und als Rolle aufbewahrt wurden. Diese Form eines frühen "Aktenordners" findet sich vor allem bei Rechtsstreitigkeiten.
Im Alemannischen hat sie der Rotel bis heute für bestimmte Amtsbücher erhalten. Die jüdische Tora ist heute noch als Schriftrolle in Gebrauch, wird aber wie der antike Rotulus seitwärts gerollt, während die mittelalterlichen Rotel meist von oben nach unten gerollt wurden.

Rüsthaken

Teil der Turnierrüstung.

Auflage für den Spieß an der rechten Brustseite des Ritterharnisches, die 1370 erschienen ist. Im 15. Jh. hat der Rüsthaken in Deutschland eine gekrümmte und angeschraubte Form und ist umklappbar, so dass es beim Schwertkampf zu keiner Behinderung kam.

Rüstlöcher

Maueröffnungen.

In den heute noch an vielen Burg und Stadtmauern erkennbaren Löchern in der Außenwand steckten beim Mauerbau waagrecht Kanthölzer, auf denen die Arbeitsbühne bzw. der hölzerne Laufgang der Maurer und Verputzer ruhte. Nach Vollendung des Baus wurde das Baugerüst entfernt, die Löcher blieben erhalten.

Rute

Längenmaß.

Die Rute ist ein Längenmaß aus dem ehemaligen Römisch Deutschen Reich. Ihre Länge richtet sich nach dem Fuß, nach dem sie definiert ist. Folgende Vielfache sind möglich: 10/12/14/15/18/20 Fuß 1 Rute. Ihre Länge variiert zwischen knapp 3 und etwas mehr als 5 m.
Feldrute und Straßenrute sind nur zwei von zahlreichen Sonderformen der Rute als Längenmaß. Bei der Bergrute handelt es sich um ein Volumenmaß.

Rutte

Schussapparat.

Die Rutte oder Rütte nutzte die Biegsamkeit von Holz. Eine elastische Holzlatte steckte zusammen mit einem senkrechten Widerlagerbaum in einem Holzfuß. Beide waren am unteren Ende mit Tauen und Sehnen fest zusammengewickelt. Die Holzlatte wurde mit Seil und Winde nach hinten gebogen und arretiert. Der Pfeil lag waagerecht auf einer höhenverstellbaren Unterlage, die mit einem Scharnier am Widerlagerbaum befestigt war.

Über die Höhenverstellung ließ sich im beschränkten Umfang die Schussbahn und Schussweite beeinflussen. Bei anderen Konstruktionsformen lag das Schaftende des Pfeils in einer Nut auf dem Widerlagerbaum auf, während die Pfeilspitze von einer gabelförmigen Stütze gehalten wurde. Diese Stütze war am Widerlagerbaum befestigt und konnte je nach Pfeillänge verstellt werden.

Löste man die Arretierung, schnappte die Latte wie eine Feder gegen den Pfeil, und er schnellte nach vorn. Die Rutte hatte vor allem die Aufgabe, Brandpfeile über die Burgmauern zu schleudern.

Die bekannte Darstellung einer Rutte in der Bayerischen Staatsbibliothek München (Codex germanicus Moncensis Nr.356, Bl.152) trägt die Bezeichnung "Das instrüment haist maleoli". Diese Benennung (lat. malleolus = Hämmerchen, Setzling) bezieht sich aber nicht auf die Maschine selbst, sondern wohl auf die Brandpfeile, die sie verschoss.

Wie wirkungsvoll die schnell zu ladenden Rutten arbeiteten, zeigt ein Bericht des Landgrafen Ludwig des Frommen von Thüringen, der die Belagerung von Akkon im Jahr 1189 schildert: [...] ouch fuwer sie dar zu wurfen hin in da selbes nit snellen rutten drin. an daz die grozen werc in taten schaden, von diesem sie haten so unlideliche not. [...] auch warfen sie Feuer in die Stadt mit schnellen Rutten. Ohne daß die [anderen] großen Belagerungsmaschinen ihnen [den Stadtbewohnern] Schaden zufügten, wurde ihnen von diesen unleidliche Not zugefügt.

Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Belagerungsmaschinen.

(Text: Stefan Grathoff)

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Anmerkungen:

  1. Gerrit Walther [u.a.]: S. v. Renaissance. In: Enzyklopädie der Neuzeit Online. URL: http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_338623 (Zugriff: 26.06.2020); Joachim Poeschke: S. v. Renaissance (Kunst). In: Lexikon des Mittelalters 7, Sp. 710-717. Zurück