Mainz in Rheinhessen

Franz Ambros Alexander, Gründer von "Musik Alexander" in Mainz

von Wolfgang Stumme

Musik Alexander heute[Bild: IGL/Fabian Fahlbusch]

(* 22. Juli 1753 in Miltenberg, + 1. Dezember 1802 in Mainz)
Die Vorfahren von Franz Alexander lebten im 17. Jahrhundert noch in Sedan in den Ardennen. Ein Dietrich Alexander ist wenige Jahre vor der Aufhebung des Ediktes von Nantes [Anm. 1] nach Wertheim ausgewandert, wo er 1681 als Lutheraner starb. Einer seiner Söhne konvertierte zum katholischen Glauben. Aus dieser Linie stammte Franz Caspar Alexander, der es im kurfürstlichen Miltenberg zu Vermögen gebracht hatte. Sein ältester Sohn, Franz Ambros, wurde 1753 in Miltenberg geboren.
Über seine Jugendzeit ist nichts überliefert. Offenbar hat er eine für seine Zeit noch ungewöhnliche Lehre als Instrumentenbauer durchlaufen, bei der er gleichermaßen handwerkliche Fähigkeiten im Umgang mit Holz, Bein und Messing erworben hat.
Warum er Miltenberg verlassen wollte, dürfte damit in Zusammenhang gestanden haben, dass das Elternhaus nicht genügend Platz für ihn und seinen 16 Jahre jüngeren Bruder mit ihren Dreher-Werkstätten bot. Franz, der bereits mit Katharina Franziska Genoveva Müßig aus Miltenberg verlobt war, suchte nach Einkommensverbesserungen, die ihm der Meistertitel versprach. Nur so waren auch die Voraussetzungen für die Gründung eines eigenen Hausstandes gegeben. [Anm. 2]
Anfang 1782 reichte er bei der Kurfürstlichen Stadtverwaltung, dem Mainzer Vizedomamt, ein Gesuch ein, als ‚blasender Instrumentenmacher‘ in die Mainzer Bürgerschaft aufgenommen zu werden und heiraten zu dürfen. Zu dem Einbürgerungsantrag erstellte das Vizedomamt nach wenigen Wochen ein Gutachten. Darin wird betont, dass Franz Alexander sowohl nach einem eingeholten amtlichen Bericht aus Miltenberg als auch aufgrund ‚sonstiger Nachrichten‘ als Instrumentenmacher eine besondere Geschicklichkeit besitze. Ferner wird dargelegt, dass es in Mainz und Umgebung keine Instrumentenmacher gebe, so dass er ‚nahrungsreiche Geschäfte machen könne‘. Hervorgehoben wird auch, dass künftig das Geld für Musikinstrumente in der Stadt bleiben und dass entsprechende Kaufkraft nach Mainz gelenkt werden könne. Die Befürchtung, Alexander könne möglicherweise ein Mindestvermögen von 200 Gulden nicht nachweisen, wird mit dem Hinweis abgetan, er würde mit seiner Kunst ausreichend verdienen und vielleicht auch vorteilhaft heiraten. Das Gutachten verwies außerdem darauf, dass Alexander zugesichert hatte, der Dreherzunft in Mainz keine Konkurrenz zu machen.
Franz Alexander hatte sich auf die Herstellung von Holzblas- und Saiteninstrumenten spezialisiert, weshalb er in Mainz auch Lautenmacher genannt wurde. Ob er auch Schlaginstrumente fertigte, ist nicht sicher belegt.
Die Zunftordnung im kurfürstlichen Mainz sah die Zugehörigkeit eines Handwerksmeisters zu einer Zunft vor. Da er der einzige Musikinstrumentenmacher war, lag es nahe, Alexander der Dreherzunft zuzuordnen. Der Zusammenschluss der Drehermeister befürchtete jedoch eine Konkurrenz durch den aus Miltenberg kommenden Instrumentenmacher und verlangte, dass er vor der Aufnahme in die Dreherzunft zwei Meisterstücke vorweisen müsse. Hiergegen legte Alexander Beschwerde ein, weil von ihm als Instrumentenmacher nicht erwartet werden könne, die typischen Meisterstücke eines Drehers – eine Flasche und eine Gewürzbüchse – zu erarbeiten. Alexander, der den Drehermeistern gegenüber sehr selbstbewusst auftrat, befürchtete, dass seine Fähigkeiten mit diesen verlangten Meisterstücken auch nicht annähernd zur Geltung kämen. Von Seiten der Zunft wurde ihm entgegnet, dass sie ein von ihm gefertigtes Blasinstrument gar nicht beurteilen könnten. Nach einer Güteverhandlung vor dem Polizei-Kommissär und einem Stadtrat gab Alexander schließlich nach und sagte die geforderten Meisterstücke zu. Die Forderung der Dreherzunft schien dem Vizedomamt jedoch unangemessen, es verfügte über die Köpfe der Drehermeister hinweg, dass Alexander eine Klarinette, ein Schachspiel und eine Tabaksdose als Meisterstücke vorzulegen habe. [Anm. 3]
Diese Entscheidung des Vizedomamtes gegen die Dreherzunft machte deutlich, dass die Bedeutung der Zünfte im kurfürstlichen Mainz bereits im Schwinden war. [Anm. 4]
Unabhängig vom Ausgang des Streites mit der Zunft der Dreher hatte die Kurfürstliche Landesverwaltung der Einbürgerung Alexanders ‚als Gärtner, Musicus und Instrumentenmacher‘ schon zuvor zugestimmt und auch die Heiratserlaubnis erteilt.
Im Februar 1783 heiratete er Katharina Franziska Genoveva Müßig aus Miltenberg; der Sohn Claudius wird sieben Monate später geboren. Neun weitere Kinder aus dieser Ehe sollten in den nächsten zwei Jahrzehnten folgen.
Im selben Jahr erschien im Stadtmainzischen Wochenblatt folgende Anzeige: „Daß diejenige von dem berühmten Herrn Chirurgen Glaubius erfundene Tabaks-Klistiermaschine, so hiesiges kurfürstliche hochlöbliche Vicedomamt zum Besten der Ertrunkenen, von Kälte Erfrornen, und Erstickten, um denselben das Leben wieder zu geben, hat verfertigen lassen, und die von den hieselbstigen geschwornen Herren Chirurgen vollkommen approbirt worden, durch Franz Alexander, Dreher, und blasende Instrumenten Macher auf der großen Bleiche gegen dem Bierhause zum halben Mond über Lit. D. Nro. 320 wohnhaft [Anm. 5], bearbeitet, und hergestellt worden, auch gedachte Maschine nach vorheriger Bestellung bey demselben mehrfältig zu haben sey, solches wird einem geehrten Publikum hiemit bekannt gemacht.“ Einige Wochen später wies die kurfürstliche Landesregierung das Aschaffenburger Vizedomamt an, diese Maschinen zum Preis von 9 Gulden beim Dreher und Instrumentenmacher Alexander zu bestellen. Das Vizedomamt Aschaffenburg orderte die 14 Tabaksklistiermaschinen zwar, die Rechnung wurde jedoch nicht bezahlt, weil sich die Maschinen als ungeeignet erwiesen hatten. [Anm. 6]
Anfangs wohnte die Familie zusammen mit einer Dienstmagd in einer Mietwohnung mit zwei Zimmern und einer Küche in der Klarastraße 29. Im selben Haus hatte Alexander im darüber liegenden Stockwerk eine Werkstatt. Als die Mietwohnung nach der Geburt des dritten Sohnes zu klein wurde, erwarb Franz Ambros Alexander ein eigenes Haus in der Gaustraße 53 [Anm. 7], in dem er ebenfalls eine Werkstatt einrichtete.
Wie schon bei der Weisung gegenüber der Zunft der Dreher zeigt sich auch an diesem Vorgang, dass Alexander in besonderer Weise von der kurfürstlichen Landesregierung gefördert wurde.
Franz Alexander stellte anfangs viele verschiedene Produkte her. Der Schwerpunkt verlagerte sich aber mehr und mehr auf die Herstellung von Holzblasinstrumenten.
Nach dem Tod von Franz Alexander stellte der Familienbetrieb noch gut 100 Jahre in der Gaustraße 53 Musikinstrumente her. Nach anfänglichen Qualitätsproblemen expandierte das Unternehmen, das von seinen Erben fortgeführt wurde. Der eigentliche Durchbruch zu einem weltweit bekannten Unternehmen gelang erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als die Holz- & Metall-Instrumentenfabrik Gebr. Alexander die Herstellung von Blechblasinstrumenten, insbesondere des als besonders problematisch geltenden Horns, perfektionierten.

Anmerkungen:

  1. Das Edikt von Nantes gewährte 1598 den calvinistischen Protestanten (Hugenotten) im katholischen Frankreich religiöse Toleranz. Es wurde 1685 aufgehoben. Zurück
  2. Vgl. Duttenhöfer, Eva-Maria: Gebrüder Alexander. 200 Jahre Musikinstrumentenbau in Mainz. In: Arbeitsgemeinschaft für mittelrheinische Musikgeschichte (Hg.): Beiträge zur mittelrheinischen Musikgeschichte, 19 (1982),  S. 30. Zurück
  3. Vgl. Duttenhöfer, Eva-Maria, a.a.O., S. 15 ff. und S. 28. Zurück
  4. Die Abschottung der Zünfte gegen Konkurrenten war mit der Einführung der Gewerbefreiheit in Mainz während der französischen Zeit endgültig gebrochen. Zurück
  5. Gemeint ist damit das Haus Klarastraße 29. Zurück
  6. Vgl. Duttenhöfer, Eva-Maria, a.a.O., S. 15 ff. und S. 29. Schmitt, Claudia, Mit Blasebalg und Tabakrauch-Klistier. Zur Rettung Ertrunkener in Mainz um 1800, in: Dumont, Franz, Fischer, Klaus-Dietrich, Kutzer, Michael, Lilienthal, Georg, Sander, Sabine, Thomann, Klaus-Dieter (Hg.), Moguntia medica. Das medizinische Mainz. Vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert, Wiesbaden 2002: „Das Tabakrauchklistier (war) ein Blasebalg mit Klistieraufsatz und Beatmungsröhre, das von dem in Mainz ansässigen Instrumentenmacher Franz Ambros Alexander … für neun Gulden angefertigt wurde. Bei dieser Art des Klistiers war der Tabakbehälter mit der Spitze des Blasebalgs verbunden. Über ein kleines Röhrchen konnte der heiße Tabakrauch bei Betätigung des Blasebalgs direkt in den After eingeblasen werden. Den Nutzen dieses Tabakklistiers sah man in der Erwärmung und der starken Reizung der Gedärme, von der man annahm, dass sie sich auf den Magen und das Zwerchfell fortsetzte. So galt das Tabakrauchklistier als wichtiger Antrieb für die natürliche Bewegung der Brust und des Atemholens. Bei der Wiederbelebung eines Floßknechts im Juni 1785 kam die Kasteler Rettungskiste einschließlich des Tabakrauchklistiers nachweislich zum Einsatz. Der Chirurg Rudolph Lamotte eilte mit den Rettungsgeräten zur Unglücksstelle. Er brachte den „Ertrunkenen“, der „ganz todt“ war, „nach anderthalbstündiger Manipulation, mittels Applicierung des Tabaksrauchklistier, einer Aderlaß, starken Frottieren u. d. gl. wieder vollkommen zum Leben“, wofür ihm die Belohnung von drei Dukaten ausgezahlt wurde.“(S. 245 f.). Zurück
  7. Die Einschätzung in dem Gutachten zu seiner Einbürgerung, wonach der Beruf eines Musikinstrumentenmachers ein ausreichendes Einkommen sichern würde, schien sich schon nach wenigen Jahren zu bestätigen. Zurück