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Variante (Linguistik)
Verschiedene Ausprägungen einer sprachlichen Einheit. Z. B. sind Äämer, Eemer, Aamer dialektale, in diesem Fall lautliche Varianten der Einheit EIMER.
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Varietät
Subsystem einer Sprache. Das Deutsche umfasst verschiedene Varietäten wie z.B. die Standardsprache, Dialekte, Fachsprachen, Jugendsprache etc., die sich jeweils durch eigene Merkmale voneinander unterscheiden.
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Varietät (Linguistik)
Teilsystem einer Gesamtsprache (z. B. Jugendsprache; Dialekt). -
Vasall
Gefolgsmann. Vasall war eigentlich der unfreie Diener, dann in fränkischer Zeit der Freie (selten auch Unfreie), der in einem persönlichen Treueverhältnis, durch Kommendation begründet, zu einem mächtigen Herrn oder dem König als Schutzherrn (senior) stand (deshalb wird Vasallität auch Seniorat genannt). Schon in altgallischer Zeit häufig , nahmen die Vasallen. in spätrömischer Zeit so zu, dass sie und die seniores zusammen fast allein die Landbevölkerung bildeten. Der Vasall stand im Abhängigkeitsverhältnis zum Herrn und wurde von ihm geschützt und vertreten, z.B. vor Gericht. Auch hatte er besondere Vorrechte. Dafür leistete er bestimmte Dienste, und zwar im Laufe der Zeit mehr und mehr nur kriegerische. Gleichzeitig nahm die Vasallität Formen der Gefolgschaft in sich auf (Treueid) und verschmolz im 9. Jahrhundert mit ihr. Schon früh hatte der Vasall in der Regel eine Prekarie bzw. ein "beneficium" erhalten (vasallitische Leihe), und so erschien er nunmehr als abgeschichteter Gefolgsmann und kam nur noch auf Gebot des Herrn zu Hofe: er wurde zum Lehensmann. Im Gegensatz zu diesem ausgebildeten Lehenswesen (Feudalität, Feudalwesen) bezeichnet man vielfach den oben erwähnten Zustand als Benefizialwesen.
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Verbandsgemeinde (Verwaltungseinheit)
Zusammenschluss mehrerer Gemeinden zu einer Verwaltungseinheit. Die Verbandsgemeinde ist ein Verbund mehrerer benachbarter selbständiger Gemeinden mit dem Ziel, bestimmte öffentliche Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft für alle Gemeinden gemeinsam zu erfüllen.
Durch die Verbandsgemeinde werden also mehrere Gemeinden zusammengefasst, ohne dass diese Gemeinden ihre Selbständigkeit verlieren. Diese Gemeinden bestehen nach wie vor selbständig weiter. Sie haben wie bisher einen von den Gemeindebürgern frei gewählten Gemeinderat, und sie haben auch weiterhin einen vom Gemeinderat gewählten Bürgermeister, der ehrenamtlich tätig ist. Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und führt den Vorsitz im Gemeinderat.
Ein teil der in Rheinland-Pfalz vorgesehenen Verbandsgemeinden hatte sich schon freiwillig nach den Plänen der Landesregierung gebildet und ihre Arbeit aufgenommen. Die übrigen wurden durch Gesetz ins Leben gerufen. Am 23.4.1972 war die Bildung der Verbandsgemeinden und damit die territoriale Neuordnung des Landes abgeschlossen.
Die Verbandsgemeinde steht als der für die Gemeinden tätige Dienstleistungsbetrieb zwischen der einzelnen Gemeinde und dem Landkreis. Sie enthält eine mit Fachleuten besetzte Verwaltung, die in der Lage ist, die zu bewältigenden Aufgaben sachkundig zu bearbeiten. Die Anliegen der Bürger werden von einem mit dem jeweiligen Aufgabenbereich besonders vertrauten Beamten bearbeitet. Die Verbandsgemeinde soll diejenigen gemeindlichen Aufgaben übernehmen, die über die Leistungs- und Verwaltungskraft der einzelnen Gemeinden hinausgehen und deren gemeinsame Erfüllung im öffentlichen Interesse geboten ist. Ihr Ziel ist es, eine optimale Verwaltung zu schaffen, die in der Lage ist, alle Probleme eines modernen Dienstleistungsbetriebes zu bewältigen.-
Verschlusslaut
Konsonant, bei dem ein im Artikulationsraum gebildeter Verschluss plötzlich gelöst wird. z. B. bei p, t, g.
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Verstrich
Struktur einer Verputzung. Von Hans-Jürgen Kotzur
Putzstruktur, Oberflächenbehandlung eines Putzes.
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Vesper
Klösterliches Stundengebet. Die Klosterinsassen sangen zu den verschiedenen Zeiten des Tages Stundengebete, die den Tag gliederten.
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vicus
Dorfähnliche Siedlungsform der römischen Zeit. (lat.) Dorfähnliche Siedlungsform der römischen Zeit, oftmals mit rechtwinklig sich kreuzenden Wegen.
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Vidimus
Begriff aus der Urkundensprache. Überlieferumgsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine andere Urkunde (B) abgeschrieben. Deren Aussteller ist eine dritte Person, die nur bestätigt, dass der abgeschriebene Text dem des Originals entspricht. Hierbei entsteht für den Aussteller des Vidimus (B) keine Bindung an den Text der Originalurkunde (A). Man kann beim Vidimus auch vereinfacht von einer "beglaubigten Kopie" der Originalurkunde sprechen.
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Vierherrische, das
HHerrschaftsform am Rhein (13. Jh.). Der Begriff das Vierherrische" entstand, nachdem durch die Teilungen der Grafenhäuser von Nassau (1255) und von Katzenelnbogen (1260) die Grafschaft auf dem Einrich vier Herren gemeinsam gehörte. Die Zersplitterung der Landeshoheit war Anlass für manchen Streit der "Herren" untereinander, was sich auch nicht änderte, als Hessen-Kassel 1479 nach dem Aussterben des Grafenhauses in die Rechte der Katzenelnbogener eintrat. Erst nach dem zweiten Nastätter Rezess kam es 1755 zur Auflösung des "Vierherrischen".
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Vierkaiserjahr
Bürgerkriegsjahr 69 n. Chr. mit vier verschiedenen römischen Kaisern. Unter dem Vierkaiserjahr, oder besser Erstem Vierkaiserjahr, versteht man das Jahr 69 n. Chr. Mit dem Selbstmord des Kaisers Nero 68 n. Chr. und damit einhergehend dem Ende des iulisch-claudischen Herrscherhauses kam es in verschiedenen Regionen des Römischen Reiches zu Usurpationen. Die Legionen bzw. Prätorianer erhoben Galba, Otho, Vitellius und Vespasian zum Nachfolger Neros, woraufhin es zum Bürgerkrieg kam. Nachdem alle übrigen Konkurrenten ihr Leben gelassen hatten, wurde Titus Flavius Vespasianus Ende 69 n. Chr. vom Senat als Kaiser anerkannt. Mit ihm begann die Herrschaft der flavischen Dynastie. Eine ähnliche Situation brachte das Zweite Vierkaiserjahr 193 n. Chr. mit sich. Auf die Ermordung des Kaisers Commodus und das Ende der antoninischen Dynastie kam es wiederum zum Bürgerkrieg zwischen Pertinax, Didius Julianus, Septimius Severus und Pescennius Niger. Septimius Severus errang die Herrschaft und begründete damit die severische Dynastie.
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Vierling, Vierlig
Altes Maß. Näheres zu diesem Begriff finden Sie unter dem Stichwort Münzen, Maße und Gewichte
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Vierpaß
Beliebtes Gestaltungselement der Gotik und Romanik. Aus vier Kreisteilen zusammengesetzte Maßwerkform.
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Viertel (Vierling, Vierlig)
Altes Weinmaß. 1. Vor allem auch im Weinbau gebräuchliches Flächenmaß (2.877 m² = 0,29 ha).
2. Viertel (ferntzel) kann auch das Viertel eines Fasses, ein Viertelfass. als mengenangabe bezeichnen.
3. Altes Fassmaß (in manchen Quellen auch Vierlig oder Vierling genannt) mit einem Volumen von ca. 600 Litern. Der Name ergibt sich davon, dass vier Ohm hineinpassten. Diese Fässer wurden ähnlich dem französischen Barrique als neue (weingrüne) Fässer benützt. In Rheinhessen kennzeichnete ein Vierling kennzeichnete im weiteren Einzugsbereich von Mainz und Worms Getreidemaße der Größenordnung sieben Liter. Vier Vierlinge machten ein 1 Viernzel, 4 Viernzel ein Malter aus.-
Vierung
In Sakralbauten der Raum, der beim Zusammentreffen von Quer- und Mittelschiff entsteht. Das Gewölbequadrat, in dem sich Mittelschiff und Querschiff kreuzen, ist die Vierung. Darüber erhebt sich der Vierungsturm. Die sich in der Querhausachse anschließenden Teile sind die Querarme. Weist der Querbau nicht die gleiche Gewölbehöhe auf, spricht man von Querhäusern.
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Vierung/Vierungsturm
Häufig mit einem Turm gekrönter Raum, der entsteht, wenn sich Quer- und Mittelschiff einer Kirche treffen. Von Hans-Jürgen Kotzur
Raumteil einer Kirche, in dem sich Mittelschiff und Querschiff durchdringen. Dieser ist mit den anschließenden Räumen durch weite Bogenöffnungen über Pfeilervorlagen oder Mauerzungen verbunden. An zahlreichen Sakralbauten erhebt sich über diesem Raumteil der Vierungsturm.
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Vigilien
Klösterliches Stundengebet. siehe Matutin
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Vikar
In der katholischen Kirche der Stellvertreter eines kirchlichen Amtsinhabers, in den protestantischen Kirchen Anwärter auf das Pastorenamt. In der katholischen Kirche ist der Vikar Stellvertreter eines mit ordentlicher Amtsgewalt bekleideten kirchlichen Amtsträgers. In der Es gibt zahlreiche Arten von Vikaren. In der protestantischen Kirche ist Vikar der Anwärter auf ein Predigt- oder Pfarramt, der die erforderlichen Prüfungen abgelegt hat.
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villa rustica
Landwirtschaftlicher Gutsbetrieb des römischen Imperiums. Der häufigste ländliche Siedlungstyp des westlichen Imperiums war - von Nordafrika abgesehen - die sogenannte villa rustica, ein landwirtschaftlicher Gutsbetrieb, der in das Wirtschafts- und Kulturleben des Römischen Reiches eingebunden war. Eine villa rustica kann nicht mit einem gewöhnlichen Bauernhof verglichen werden, sondern stellt eine spezifische Entwicklung der römischen Zeit dar: Eine Villa umfasste eine komplexe wirtschaftliche und soziale Organisation, die ihren Ausdruck im architektonischen Konzept findet.
In der Regel von einer Umfassungsmauer umgeben, präsentierte sie sich nach außen als geschlossene Einheit; die Unterteilung durch eine innere Trennmauer in einen Wohn- und einen Wirtschaftsbereich verdeutlichte die herrschende wirtschaftliche und soziale Ordnung: Im Wohnbereich, der pars urbana, lebten im so genannten Herrenhaus der Villenbesitzer und seine Familie. Die Bewohner dieses Teils der Villa umgaben sich mit städtischem Lebensstandard und vielen Annehmlichkeiten, wie fließendem Wasser, Baderäumen, Bodenheizungen, Mosaiken und Wandmalereien, aber auch mit Ziergärten, die mit Springbrunnen oder mit Wasserbassins geschmückt waren. Das Herrenhaus stand zumeist in prominenter Lage, oft noch künstlich erhöht, und vermittelte den Eindruck einer imposanten Herrschaftsarchitektur. Üblicherweise gehörten die Villenbesitzer der aristokratischen, regionalen oder lokalen Oberschicht an, die weitgehend auch im Besitze des Landes war. Im 1. Jahrhundert n. Chr. scheinen auch viele Veteranen, also aus der Armee entlassene römische Bürger, mit Landgütern abgefunden worden zu sein. Der Landbesitz und die daraus erzielten Einnahmen waren das wirtschaftliche Fundament dieser Oberschicht. Gleichzeitig besass sie aber auch Macht und Einfluss in Form von politischen Ämtern und Würden. Ihrem Reichtum und ihrer Stellung entsprechend statteten die Villenbesitzer ihre Herrenhäuser aus.
Jenseits der Trennmauer, in der pars rustica, sah das Leben ganz anders aus. Hier arbeiteten und lebten die Untergebenen der Villenbesitzer in bescheidenen, meist nur ein- oder zweiräumigen Häusern, die mit einfachen Feuerstellen und manchmal einem Backofen ausgestattet waren. Spuren von gehobener Wohnkultur sind hier kaum vorhanden. Eine Ausnahme bildet ein oftmals nahe der Trennmauer stehendes Wohnhaus, das durch seine Größe und seinen Grundriss auffällt und als Haus des ranghöchsten Untergebenen in Frage kommt. Die genaue Form dieser Abhängigkeit kennen wir nicht. Wir dürfen aber annehmen, dass sie sozialer und rechtlicher Natur war und der Villenbesitzer weitgehende Gewalt über seine Untergebenen besaß, was aber nicht gleichbedeutend mit Sklaverei sein muss.
Neben den Wohnbauten gab es in einer Villa eine Reihe verschiedenster Wirtschaftsbauten für landwirtschaftliche und handwerkliche Tätigkeiten. Die Funktion dieser Bauten ist oft nicht bestimmbar, doch weist die Vielzahl dieser Gebäude auf eine räumliche Trennung der diversen Tätigkeiten hin. Neben Bauten und Einrichtungen für die Lagerung und Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten wie Darren, Räucheranlagen und Dreschplätzen sind auch Gewerbehäuser wie Gerbereien oder Schmieden nachweisbar. Weiter gehörte zu einer Villa ein Friedhof, in dem die Villenbewohner bestattet wurden. Er lag meistens außerhalb der Umfassungsmauer an einer Zufahrtsstrasse. Einige Villen verfügten auch über ein eigenes Heiligtum, das üblicherweise innerhalb der Mauer lag. Eine villa rustica war somit nicht nur ein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern auch ein sozialer Organismus, in den sämtliche Lebensbereiche der darin lebenden Menschen eingebettet waren.Siehe auch Limes
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Vinteile
Schurz an der Seite des Herseniers. Schurz an der Seite des Herseniers.
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Visierhelm
Form eines Vollhelms mit rundlichem Visier. Der Visierhelm hat sich seit der Mitte des 14. Jahrhunderts aus der Beckenhaube entwickelt. Er wurde der typische Helm der späten Ritterzeit. Die rundlichen Visierhelme umschlossen den Kopf vollständig und schützten zusammen mit dem "Kragen" auch Nacken und Hals. Sie kommen in außerordentlich vielen Formen vor. Meist wurde das Visier hochgeklappt, es gab aber auch Ausführungen, bei denen man zwei Klappen seitlich öffnen konnte. Der Sehspalt war im Visier integriert, bei manchen Helmen schaute der Ritter durch einen schmalen Spalt zwischen Visier und Helm. Die Atemlöcher bestanden aus mehr oder weniger kleinen Bohrungen im unteren Bereich des Visiers. Die Schlachthelme wogen zwischen 3 und 4 kg, die Turnierhelme, die besonders für das Lanzenstechen konstruiert wurden, waren etwas schwerer.
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Vogler
Geschütz. Der Vogler (veuglaire) des frühen 15. Jahrhunderts war ein leicht zu handhabendes Hinterlader-Geschütz, das aus zwei Teilen bestand, dem Flug (Als Flug bezeichnet man den von der Pulverkammer abgesetzten Vorderteil des Rohres zur Aufnahme der Kugel) und der Zündkammer. Besonderes Merkmal dieses Geschützes war eine herausnehmbare Kammer für die Pulverladung. Man baute die Vogler zunächst in Ring-Stab-Technik, dann goss man sie aus Eisen und seit 1450 aus Bronze.
Weitere Informationen erhalten sie unter dem Stichwort "Geschütze".
(Text: Stefan Grathoff)
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Vogt (Amt)
Herrschaftlicher Verwaltungsbeamter des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Der Begriff des Vogts stammt vom lateinischen Wort "advocatus" ("Sachverwalter") ab und bezeichnet im Allgemeinen einen von einer geistlichen oder weltlichen Herrschaft eingesetzten Beamten, der in ihrem Auftrag Herrschaft ausübte, die Verwaltung organisierte, Steuern erhob oder Gericht hielt. Die Vogtei gewann zunächst im geistlichen Bereich an Bedeutung, da Geistlichen nach dem Kirchenrecht die Ausübung der Blutgerichtsbarkeit untersagt war und dieses Herrschaftsrecht folglich von hierzu bevollmächtigten, weltlichen Vertreter auszuüben war. Auch in weltlichen Herrschaftsgebieten kamen solche Verwaltungsbeamte zum Einsatz. Je nach dem Zuschnitt ihres jeweiligen Amtsbezirks übernahmen diese die Funktion eines Stadt-, Land- oder Reichsvogts. Im Spätmittelalter wurde der Begriff des Vogts im weltlichen Kontext zunehmend synonym zu Schultheiß verwendet. [Anm. 1]
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Vogtburgen
Von meistens kirchlichen Vögten unrechtmäßig errichtete Burgen. Zahlreiche Burgen wurden von Vögten errichtet, die im Dienst der Kirche standen. Die Kirche war auf diese Vögte angewiesen, da sie selbst keine hohe Gerichtsbarkeit ausüben durfte; über Leben und Tod konnten nur nichtkirchliche Personen richten. Diese Adligen nutzten ihre Stellung häufig für eigene Interessen aus, da sich die unbewaffneten Äbte und Nonnen meist nicht gegen sie wehren und allenfalls den Landesherrn oder König um Hilfe bitten konnten. Viele Vögte bauten Burgen auf dem Grund und Boden ihres geistlichen Dienstherrn ohne ihn vorher um Erlaubnis zu fragen. Sie begründeten den Bau mit ihrer Aufgabe als Schutzherren der Kirche. Gewannen sie allzu großen Einfluß, versuchte die Kirche ihre ungetreuen Vögte wieder loszuwerden, meist jedoch vergeblich. Nicht selten einigten sich aber Kirche und Burgherr gütlich. Um den Streit zu beenden, wurde der Baugrund nachträglich der Kirche geschenkt, diese gab es dem Burgherrn dann als Lehen zurück. Alles blieb eigentlich beim alten, nach wie vor lebte und amtierte der Vogt auf der Burg, sie gehörte aber jetzt offiziell dem Dienstherrn, dem diese rechtliche Legitimation wichtig war.
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Vokalabschwächung
Reduzierung eines Vokals durch Artikulation -
Voluten
Ornament der Renaissance und des Barock. Spiralförmig aufgerolltes Ornament an Kapitellen der ionischen Bauordnung, in Renaissance und Barock auch an Giebeln und Konsolen.
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Vorkragung
Vorragen eines Bauteils aus der Außenwand. Vortreten der Außenwand über Gesims, Konsolen oder Balken mit Kopfbändern.
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Votiv
Dankesgabe für göttliche Hilfe. Lateinisch "ex voto" = entsprechend dem Gelübde. Ein auf Grund eines Gelübdes gestifteter Gegenstand als Dankesgabe für Errettung aus Not, Gefahr, von Krankheit usw.
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Anmerkungen:
- S.v. Vogt, Vogtei. In: Lexikon des Mittelalters 8, Sp. 1811-1814. Zurück